HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN RP166092 Montag, 5. Dezember 2016 InterCityHotel Mainz Binger Straße 21 55131 Mainz Telefon: 06131 58851-358 BY163264 Montag, 12. Dezember 2016 Novotel Nürnberg am Messezentrum Münchener Straße 340 90471 Nürnberg Telefon: 0911 81 260 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Südwest Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2 Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Bayern Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30 Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Das 2. Pflegestärkungsgesetz 2017 – Umsetzung durch die örtlichen Sozialhilfeträger Montag 5. Dezember 2016 Mainz ermin Zusatzt Montag 12. Dezember 2016 Nürnberg www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes in der Pflegeversicherung durch das 2. Pflegestärkungsgesetz, der zum 1. Januar 2017 wirksam wird, hat erhebliche Auswirkungen auf die Hilfe zur Pflege (HzP). Auch weiterhin wird ein Bedarf an Pflegeleistungen bestehen, der bei finanzieller Bedürftigkeit durch die Sozialhilfe gedeckt werden muss. Durch das 3. Pflegestärkungsgesetz, das bereits im Entwurf vorliegt, soll daher auch für die HzP zum 1. Januar 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff verabschiedet werden und die Regelungen sowie das Leistungsspektrum der HzP an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff angepasst werden. Zum Zeitpunkt der Seminardurchführung werden möglicherweise noch nicht alle Details der Sozialhilfeleistungsgewährung für pflegebedürftige Menschen feststehen, aber die Grundlinien des Gesetzes werden absehbar sein und damit auch, was diese für Inhalte und Verfahren der Hilfegewährung bedeuten. Auch für diejenigen, die professionell mit der Beratung pflegebedürftiger behinderter Menschen und ihrer Angehörigen befasst sind, ist es von Interesse, sich frühzeitig auf die veränderten Rahmenbedingungen der Pflegeberatung einstellen zu können und sich mit den letzten Streitpunkten im Gesetzgebungsprozess auseinanderzusetzen. Insofern richtet sich das auch an Mitarbeiter(innen) von Pflegestützpunkten und ambulanten Diensten. 5. DEZEMBER 2016 / 12. DEZEMBER 2016 Das 2. Pflegestärkungsgesetz 2017 – Umsetzung durch die örtlichen Sozialhilfeträger 10:00 Uhr Beginn des Seminars Im Dialog mit den Teilnehmern werden folgende Themenschwerpunkte behandelt: HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Das 2. Pflegestärkungsgesetz 2017 – Umsetzung durch die örtlichen Sozialhilfeträger 씲 RP166092, Montag, 5. Dezember 2016, Mainz 씲 BY163264, Montag, 12. Dezember 2016, Nürnberg • Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Name, Vorname • Begutachtung und Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade • Voll- und teilstationäre Leistungen, Kurzzeit- und Verhinderungspflege nach PSG II und III Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon • Neuer Leistungskatalog bei der Hilfe zur Pflege: körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Entlastungsbetrag u.a. E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung • Pauschalierung häuslicher Pflegeleistungen, häusliche Pflegehilfe IHRE REFERENTIN Dr. Miriam Meßling Ab 1.10.2016 Richterin am Bundessozialgericht; Verfasserin mehrerer Kommentierungen u. a. im Bereich der Pflege, insbesondere der Hilfe zur Pflege (§§ 61-66 SGB II) sowie des Pflegebedürftigkeitsbegriffs (§§ 14,15 SGB XI) 16:30 Uhr AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Kommunale Bedienstete der Fachstellen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII sowie Mitarbeiter(innen) von Pflegestützpunkten und ambulanten Diensten Amt / Abteilung • Konkurrenzverhältnis von Hilfe zur Pflege, Pflege versicherungsleistungen und Eingliederungshilfe Telefon • Kommunale Beratungsinfrastruktur und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Name, Vorname Ende des Seminars 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause Mittagessen Kaffeepause E-Mail Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Straße 26. Oktober 2016 München (BY163095) Grundlagen der Unterhaltsprüfung im SGB XII 27. Oktober 2016 München (BY163207) Aufbauseminar zur Unterhaltsprüfung im SGB XII Referenten: Martina Bress-Brandmaier, Dr. Torsten Gühlstorf 7. November 2016 München (BY163016) 8. November 2016 Frankfurt (HE163004) Streitfall „Erwerbsfähigkeit im SGB II und SGB XII“ – Tipps für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Sozialamt Referent: Dr. Jens Blüggel PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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