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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
RP166092
Montag, 5. Dezember 2016
InterCityHotel Mainz
Binger Straße 21
55131 Mainz
Telefon: 06131 58851-358
BY163264
Montag, 12. Dezember 2016
Novotel Nürnberg am
Messezentrum
Münchener Straße 340
90471 Nürnberg
Telefon: 0911 81 260
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Südwest
Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2
Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Das 2. Pflegestärkungsgesetz
2017 – Umsetzung durch die
örtlichen Sozialhilfeträger
Montag
5. Dezember 2016
Mainz
ermin
Zusatzt
Montag
12. Dezember 2016
Nürnberg
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes in der Pflegeversicherung durch das 2. Pflegestärkungsgesetz, der zum 1. Januar 2017 wirksam
wird, hat erhebliche Auswirkungen auf die Hilfe zur Pflege (HzP). Auch weiterhin wird ein Bedarf an Pflegeleistungen bestehen, der bei finanzieller Bedürftigkeit durch die Sozialhilfe gedeckt werden muss. Durch das 3. Pflegestärkungsgesetz, das bereits im Entwurf vorliegt, soll daher auch für die HzP
zum 1. Januar 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff verabschiedet werden und die Regelungen sowie das Leistungsspektrum der HzP an den neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriff angepasst werden.
Zum Zeitpunkt der Seminardurchführung werden möglicherweise noch nicht
alle Details der Sozialhilfeleistungsgewährung für pflegebedürftige Menschen
feststehen, aber die Grundlinien des Gesetzes werden absehbar sein und damit
auch, was diese für Inhalte und Verfahren der Hilfegewährung bedeuten.
Auch für diejenigen, die professionell mit der Beratung pflegebedürftiger behinderter Menschen und ihrer Angehörigen befasst sind, ist es von Interesse,
sich frühzeitig auf die veränderten Rahmenbedingungen der Pflegeberatung
einstellen zu können und sich mit den letzten Streitpunkten im Gesetzgebungsprozess auseinanderzusetzen. Insofern richtet sich das auch an Mitarbeiter(innen) von Pflegestützpunkten und ambulanten Diensten.
5. DEZEMBER 2016 / 12. DEZEMBER 2016
Das 2. Pflegestärkungsgesetz 2017 –
Umsetzung durch die örtlichen Sozialhilfeträger
10:00 Uhr
Beginn des Seminars
Im Dialog mit den Teilnehmern werden folgende Themenschwerpunkte behandelt:
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Das 2. Pflegestärkungsgesetz 2017 –
Umsetzung durch die örtlichen Sozialhilfeträger
씲 RP166092, Montag, 5. Dezember 2016, Mainz
씲 BY163264, Montag, 12. Dezember 2016, Nürnberg
• Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Name, Vorname
• Begutachtung und Überleitung der Pflegestufen
in Pflegegrade
• Voll- und teilstationäre Leistungen, Kurzzeit- und
Verhinderungspflege nach PSG II und III
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
• Neuer Leistungskatalog bei der Hilfe zur Pflege:
körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Entlastungsbetrag u.a.
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
• Pauschalierung häuslicher Pflegeleistungen,
häusliche Pflegehilfe
IHRE REFERENTIN
Dr. Miriam Meßling
Ab 1.10.2016 Richterin am Bundessozialgericht; Verfasserin mehrerer Kommentierungen u. a. im Bereich der Pflege,
insbesondere der Hilfe zur Pflege (§§ 61-66 SGB II) sowie
des Pflegebedürftigkeitsbegriffs (§§ 14,15 SGB XI)
16:30 Uhr
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Kommunale Bedienstete der Fachstellen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII sowie Mitarbeiter(innen) von Pflegestützpunkten und ambulanten Diensten
Amt / Abteilung
• Konkurrenzverhältnis von Hilfe zur Pflege, Pflege
versicherungsleistungen und Eingliederungshilfe
Telefon
• Kommunale Beratungsinfrastruktur und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Name, Vorname
Ende des Seminars
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:15 bis 15:30 Uhr
Kaffeepause
Mittagessen
Kaffeepause
E-Mail
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
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bessere Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Sozialamt
Referent: Dr. Jens Blüggel
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de