HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NW174896 Montag, 13. März 2017 Kongresszentrum Westfalenhallen Rheinlanddamm 200 44139 Dortmund Telefon: 0231 1204-0 RP176802 Montag 8. Mai 2017 InterCityHotel Mainz Binger Straße 21 55131 Mainz Telefon: 06131 58851-358 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-43 Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Rheinland-Pfalz Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2 Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Leistungs- und Wegerecht – Folgepflichten, Folge kosten und andere Besonderheiten Montag 13. März 2017 Dortmund Montag 8. Mai 2017 Mainz www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME In dem Seminar werden Ihnen erforderliche Kenntnisse über Leitungs- und Wegerechte vermittelt. Der Schwerpunkt liegt auf den Folgepflichten, Folgekosten und andere Besonderheiten. Die Grundlagen für das Entstehen der Leitungs- und Wegerechte bzw. die Folgepflichten, Folgekosten und andere Besonderheiten sind vielfältig und unterschiedlich. Den Gestaltungsspielraum sollten Sie nutzen können, um sinnvolle und wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen. Spätestens beim Entstehen der Leitungs- und Wegerechte müssen Sie die Folgepflichten, Folgekosten und andere Besonderheiten bedenken. Solche Rechte und Pflichten können Entsorgungs- und Versorgungsunternehmen, Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörden, Kommunalbehörden und Grundstückseigentümer langfristig und schwerwiegend binden. Unter anderem können Rechte und Pflichten im Hinblick auf Versorgungsleitungen in privaten Grundstücken einerseits aufgrund Versorgungsverordnungen und andererseits aufgrund Gestattungsvertrag oder beschränkt persönlicher Dienstbarkeit entstehen. Ebenso können Rechte und Pflichten im Hinblick auf Energieversorgungsleitungen in Gemeinde-, Landes- und Bundesstraßen, öffentlichen Verkehrswegen und sonstigen Grundstücken einerseits aufgrund gesetzlicher Regelungen des Bundes oder der Länder und andererseits aufgrund Konzessionsvertrag oder Rahmen-, Muster- und Gegenvertrag entstehen. IHRE REFERENTIN Dr. Fatima Massumi-Kindermann Rechtsanwältin der Kanzlei Bethge, Reimann, Stari in Berlin, berät kommunale Energieversorgungsunternehmen und Kommunen in Energie-, Konzessionsvertragsund Vergaberecht. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Mitarbeiter, Führungs- und Fachkräfte der Grundstücks- und Liegenschaftsämter, Planungs- und Bauämter, Ordnungs- und Rechtsämter von Städten, Gemeinden und Kreisen, der Kataster- und Vermessungsämter, Sachverständigenbüros, Entsorgungs- und Versorgungsunternehmen sowie Ingenieure und Rechtsanwälte DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN NW174957 am 06.03.2017 in Münster SH170450 am 22.03.2017 in Hamburg Zweckverband und interkommunale Zusammenarbeit – ein Modell mit Zukunft Referenten; Dr. Dietrich Borchert und Uwe Nordhausen 13. MÄRZ 2017 / 8. MAI 2017 Leistungs- und Wegerecht – Folgepflichten, Folgekosten und andere Besonderheiten 09:30 Uhr Seminarbeginn Versorgungsleitungen in privaten (innerörtlichen) Grundstücken • Grundstücksnutzungsrecht nach NAV, NDAV, AVBFernwärmeV und AVBWasserV • Grundstücksnutzungsrecht außerhalb der Verordnungen (Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten vs. Gestattungsverträge) HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Leistungs- und Wegerecht – Folgepflichten, Folgekosten und andere Besonderheiten NW174896, Montag, 13. März 2017, Dortmund RP176802, Montag 8. Mai 2017, Mainz Name, Vorname Dienstbezeichnung Energieversorgungsleitungen in Gemeindestraßen • Folgepflichten- und Folgekosten nach Straßen- und Wegegesetze der Länder • Folgepflichten und Folgekosten in Konzessionsverträge nach § 46 EnWG, Nebenleistungsverbot nach § 3 KAV • Drittveranlassung in Konzessionsverträgen Energieversorgungsleitungen in Bundes- und Landesstraßen • Folgepflichten und Folgekosten im Rahmen, • Änderungen bestehender und Hinzukommen neuer Straßen • Problemfelder der Folgekosten (Drittveranlassung, Umstufung von Straßen, Rechtsprechung) Telekommunikationsleitungen in öffentlichen Verkehrswegen und sonstigen Grundstücken • Nutzungsrecht für Telekommunikationslinien nach TKG • (Un-) Entgeltlichkeit der Nutzung • Folgeplichten und Folgekosten nach TKG • Praxisrelevante Problemfelder (Drittveranlassung, Besondere Anlagen nach TKG) 16:00 Uhr Ende des Seminars 11:30 bis 11:45 Uhr Kaffeepause 13:00 bis 14:00 Uhr Mittagessen 15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause Amt / Abteilung TelefonE-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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