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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NW174896
Montag, 13. März 2017
Kongresszentrum Westfalenhallen
Rheinlanddamm 200
44139 Dortmund
Telefon: 0231 1204-0
RP176802
Montag 8. Mai 2017
InterCityHotel Mainz
Binger Straße 21
55131 Mainz
Telefon: 06131 58851-358
Beginn: 09:30 Uhr
Ende: 16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/­28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise­
beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver­
anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter­
gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-43
Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Rheinland-Pfalz
Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2
Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Leistungs- und Wegerecht
– Folgepflichten, Folge­
kosten und andere
Besonderheiten
Montag
13. März 2017
Dortmund
Montag
8. Mai 2017
Mainz
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
In dem Seminar werden Ihnen erforderliche Kenntnisse über Leitungs- und
Wegerechte vermittelt. Der Schwerpunkt liegt auf den Folgepflichten, Folgekosten und andere Besonderheiten.
Die Grundlagen für das Entstehen der Leitungs- und Wegerechte bzw. die
Folgepflichten, Folgekosten und andere Besonderheiten sind vielfältig und
unterschiedlich. Den Gestaltungsspielraum sollten Sie nutzen können, um
sinnvolle und wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen.
Spätestens beim Entstehen der Leitungs- und Wegerechte müssen Sie die
Folgepflichten, Folgekosten und andere Besonderheiten bedenken. Solche
Rechte und Pflichten können Entsorgungs- und Versorgungsunternehmen,
Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörden, Kommunalbehörden
und Grundstückseigentümer langfristig und schwerwiegend binden.
Unter anderem können Rechte und Pflichten im Hinblick auf Versorgungsleitungen in privaten Grundstücken einerseits aufgrund Versorgungsverordnungen und andererseits aufgrund Gestattungsvertrag oder beschränkt persönlicher Dienstbarkeit entstehen. Ebenso können Rechte und Pflichten im
Hinblick auf Energieversorgungsleitungen in Gemeinde-, Landes- und Bundesstraßen, öffentlichen Verkehrswegen und sonstigen Grundstücken einerseits aufgrund gesetzlicher Regelungen des Bundes oder der Länder und andererseits aufgrund Konzessionsvertrag oder Rahmen-, Muster- und
Gegenvertrag entstehen.
IHRE REFERENTIN
Dr. Fatima Massumi-Kindermann
Rechtsanwältin der Kanzlei Bethge, Reimann, Stari in
Berlin, berät kommunale Energieversorgungsunternehmen und Kommunen in Energie-, Konzessionsvertragsund Vergaberecht.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Mitarbeiter, Führungs- und Fachkräfte der Grundstücks- und Liegenschaftsämter, Planungs- und Bauämter, Ordnungs- und Rechtsämter von Städten,
Gemeinden und Kreisen, der Kataster- und Vermessungsämter, Sachverständigenbüros, Entsorgungs- und Versorgungsunternehmen sowie Ingenieure
und Rechtsanwälte
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Referenten; Dr. Dietrich Borchert und Uwe Nordhausen
13. MÄRZ 2017 / 8. MAI 2017
Leistungs- und Wegerecht – Folgepflichten, Folgekosten und
andere Besonderheiten
09:30 Uhr Seminarbeginn
Versorgungsleitungen in privaten (innerörtlichen) Grundstücken
• Grundstücksnutzungsrecht nach NAV, NDAV, AVBFernwärmeV und
AVBWasserV
• Grundstücksnutzungsrecht außerhalb der Verordnungen (Beschränkt
persönliche Dienstbarkeiten vs. Gestattungsverträge)
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Leistungs- und Wegerecht – Folgepflichten,
Folgekosten und andere Besonderheiten
…… NW174896, Montag, 13. März 2017, Dortmund
…… RP176802, Montag 8. Mai 2017, Mainz
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Energieversorgungsleitungen in Gemeindestraßen
• Folgepflichten- und Folgekosten nach Straßen- und Wegegesetze der
Länder
• Folgepflichten und Folgekosten in Konzessionsverträge nach
§ 46 EnWG, Nebenleistungsverbot nach § 3 KAV
• Drittveranlassung in Konzessionsverträgen
Energieversorgungsleitungen in Bundes- und Landesstraßen
• Folgepflichten und Folgekosten im Rahmen, • Änderungen bestehender und Hinzukommen neuer Straßen
• Problemfelder der Folgekosten (Drittveranlassung, Umstufung von
Straßen, Rechtsprechung)
Telekommunikationsleitungen in öffentlichen Verkehrswegen
und sonstigen Grundstücken
• Nutzungsrecht für Telekommunikationslinien nach TKG
• (Un-) Entgeltlichkeit der Nutzung
• Folgeplichten und Folgekosten nach TKG
• Praxisrelevante Problemfelder (Drittveranlassung, Besondere Anlagen
nach TKG)
16:00 Uhr
Ende des Seminars
11:30 bis 11:45 Uhr Kaffeepause
13:00 bis 14:00 Uhr Mittagessen
15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause
Amt / Abteilung
TelefonE-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
TelefonE-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
TelefonE-Mail
Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de