Programm-Download - Bündnis Soziale Stadt

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
HE163191, Dienstag, 15. November 2016, Best Western Plus Hotel Kassel City
Spohrstrasse 4, 34117 Kassel, Telefon: 0561-72850
BW172501, Montag, 6. Februar 2017, Kongress- und Tagungszentrum
FILDERHALLE Leinfelden-Echterdingen GmbH, Bahnhofstr. 61,
70771 Leinfelden-Echterdingen, Telefon: 0711 758575-337
NS170901, Montag, 8. Mai 2017, Advena Hotel Hohenzollern
Theodor-Heuss-Platz 5, 49074 Osnabrück, Telefon: 0541-33170
Beginn:
10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
Vertiefungsseminar
TEILNAHMEGEBÜHREN
PLZ/Ort
Straße
Institution
Name
ANMELDUNG / ABMELDUNG
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
320,00 € für Mitglieder des vhw, 385,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne
Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten.
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den
vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030
390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten
Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung.
Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn
oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer
Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch
Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall
sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Hessen
Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-1
Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Region Nord
Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-14
Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Hilfen in
Wohnungsnotfällen und
bei Obdachlosigkeit
Dienstag
15. November 2016
Kassel
Montag
6. Februar 2017
Leinfelden-Echterdingen
Montag
8. Mai 2017
Osnabrück
Aufgaben und
Handlungsmöglichkeiten
der Kreise, Städte und Gemeinden
bei der Vermeidung
und Behebung von
Wohnungs- und Obdachlosigkeit
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Zahl der Wohnungsnotfälle in deutschen Städten und Gemeinden ist erschreckend hoch: Im Jahr 2012 galten 414.000 Personen und Haushalte als
Wohnungsnotfälle; für die kommenden Jahre wird ein starker Anstieg prognostiziert.
Als Wohnungsnotfälle gelten insb. jene Personen und Haushalte, die von Wohnungslosigkeit konkret betroffen oder unmittelbar von ihr bedroht sind, früher
wohnungslos waren und nun Unterstützung benötigen sowie Menschen, die
in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben.
Städte und Gemeinden sind – neben Bund, Ländern, den Wohlfahrtsverbänden, freien Trägern, etc. – ein wichtiger Akteur im System der Wohnungsnotfallhilfe. Wohnungsnotfallhilfe verfolgt das Ziel, in einer existentiellen
Notlage Unterstützung anzubieten, Wohnungslosigkeit zu vermeiden (Prävention), eingetretene Wohnungslosigkeit baldmöglichst zu beheben und die
Lebenssituation dauerhaft zu verbessern (Nachsorge).
Diese Fortbildung richtet sich an das Fachpersonal der Wohnungsnotfallhilfe.
Sie vermittelt praxisrelevante Kenntnisse darüber, wie das System der Wohnungsnotfallhilfe weiterentwickelt werden kann, und zwar in Hinblick auf
• Ansätze eines präventiven Systems zur Verhinderung von Wohnungsverlusten,
• Konzepte zur Unterstützung bei der Suche nach Hilfsangeboten,
• Ansätze zur dauerhaften Verbesserung der Lebenssituation,
• die verbesserte Koordination aller relevanten Akteure der Wohnungsnotfallhilfe und
• die Finanzierung der Wohnungsnothilfe.
Die Veranstaltung bietet den Teilnehmern/-innen zudem eine Plattform für
den moderierten Erfahrungsaustausch.
IHR REFERENT
Dr. Volker Busch-Geertsema
GISS – Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V.,
seit 25 Jahren beruflich tätig zu Fragen sozialer Integration und Wohnungsnotfallhilfe in Deutschland und Europa; seit 2009 Koordinator des European
Observatory on Homelessness und seit 2015 ‚Honorary Professor‘ der Heriot
Watt University, Edinburgh, Schottland
AUF DEM VERTIEFUNGSSEMINAR TREFFEN SIE
Fachpersonal aus Kommunen, Kreisen und Ländern, insbesondere den Verwaltungen für Wohnen, Soziales, Jugend, Familie, Integration und Stadtplanung; Fachpersonal der Wohlfahrtsverbände, der Freien Träger, der Kirchen;
der Einrichtungen und Institutionen der Wohnungslosenhilfe; Rechtsanwälte,
Wohnungsunternehmen, Mietervereine
15.11.2016 / 6.2.2017 / 8.5.2017
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Hilfen in Wohnungsnotfällen und bei Obdachlosigkeit
I. Wohnungslosigkeit und Hilfen in Wohnungsnotfällen als
gesellschaftliche Herausforderung
a) Wohnungslosigkeit und Wohnungsnotfälle – Begriffsklärung
b) Aktuelle Situation und Entwicklungstrends:
• Lebenssituation der Wohnungslosen; Wohnungslosigkeit und
Wohnungsnotfallhilfe als gesellschaftliche Herausforderung
• Wohnungslosigkeit und Wohnungsnotfälle in Zahlen, Probleme
der Erfassung und der Statistik
• Neue Herausforderungen: Flüchtlinge, Zuwanderung
c) Ursachen für Wohnungslosigkeit/Wohnungsnotfälle
II. Rechtsgrundlagen, Akteure und Strukturen der Wohnungsnotfallhilfe
a) Rechtsgrundlagen
• Ordnungsrecht
• § 22 Abs. 8 SGB II und § 36 SGB XII (Mietschuldenübernahme)
• § 67f SGB XII (Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten), Durchführungsverordnung zu § 67f SGB XII
b) Akteure der Wohnungsnotfallhilfe, Verantwortlichkeiten
c) Strukturen der Wohnungsnotfallhilfe
• Angebote der verschiedenen Akteure
• Schnittstellen der Arbeit staatlicher und nicht-staatlicher Akteure
(u.a. Jobcenter und soziale Träger)
• Modell der zentralen Fachstelle zur Vermeidung und Behebung
von Wohnungslosigkeit
• Präventionsstellen
• Strukturen in Großstädten und im ländlichen Raum
• Integrierte Gesamthilfesysteme
III.Wohnungsnotfallhilfe in der kommunalen Praxis – Moderierter
Erfahrungsaustausch der Veranstaltungsteilnehmer
IV.Ansätze für ein effizientes und innovatives System der
Wohnungslosenhilfe
a) Konsequenter Vorrang für präventive Maßnahmen
b) Wesentliche Elemente und Voraussetzungen gelingender Prävention
von Wohnungslosigkeit
c) „Housing First“. Schnellstmögliche Beendigung eingetretener
Wohnungslosigkeit
d) Neue Wohnungsbeschaffungsstrategien, Zugang zu Wohnraum
e) Neue Strukturen der Zusammenarbeit schaffen
f) Vorhandene Mittel effizienter einsetzen
g) Ressourcen – statt defizitorientierte Ansätze, Selbsthilfe fördern
10:00 Uhr
11:30 und 15:15 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
16:30 Uhr
Beginn der Veranstaltung
Kaffeepausen
Mittagessen
Ende der Veranstaltung
Hilfen in Wohnungsnotfällen und bei Obdachlosigkeit
씲 HE163191, Dienstag, 15. November 2016, Kassel
씲 BW172501, Montag, 6. Februar 2017,
Leinfelden-Echterdingen
씲 NS170901, Montag, 8. Mai 2017, Osnabrück
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
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Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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Name, Vorname
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Amt / Abteilung
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Datum
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Weitere Informationen unter www.vhw.de