HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER Praktikerseminar Artenschutz als Planungshindernis? Handlungsanleitungen für die Praxis Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Baden-Württemberg Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-46 Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Hessen Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2 Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Donnerstag 30. März 2017 Ulm Donnerstag 27. April 2017 Essen Dienstag 20. Juni 2017 Frankfurt am Main Titelmotiv: © Marcel Delfs - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Institution Name 320,00 € für Mitglieder des vhw 385,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705 01980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. ANMELDUNG / ABMELDUNG vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: BW172621 Donnerstag, 30. März 2017 Donaulounge im Wengentor Olgastr. 82 89073 Ulm Telefon: 0731 9469624 NW175065 Donnerstag, 27. April 2017 Hotel Essener Hof Am Handelshof 5 45127 Essen Telefon: 0201 2425-0 HE173922 Dienstag, 20. Juni 2017 InterCityHotel Frankfurt Airport Am Luftbrückendenkmal 1 60549 Frankfurt Telefon: 069 69 709-606 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME In der täglichen Praxis ist das Thema Artenschutz seit dem Urteil des EuGH vom 10. Januar 2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr wegzudenken. Noch immer sind nicht alle Fragen geklärt, die insbesondere durch das viel diskutierte BVerwG-Urteil vom 14. Juli 2011 (Ortsumfahrung Freiberg) aufgeworfen wurden. Neben Fragen nach Notwendigkeit und Umfang von Bestandserfassungen bewegen die Praxis vor allem der Umgang mit Schutzund Vermeidungsmaßnahmen sowie die Notwendigkeit von Risikomanagement und Monitoring. All das hat zu erheblichen Planungsunsicherheiten geführt, um deren Abbau die seither ergangene einschlägige Rechtsprechung und zahlreiche Forschungsvorhaben, die schließlich in diverse Leitfäden und Handlungsanweisungen mündeten, bemüht sind. Das Seminar verschafft Ihnen einen Überblick über die relevanten artenschutzrechtlichen Fragestellungen. Neben der Darstellung der Verbotstatbestände, Privilegierungen und Ausnahmemöglichkeiten werden Sie über die in der Praxis äußerst relevanten fachlichen Anforderungen an Vermeidungs-, CEF und FCS-Maßnahmen informiert. Zudem wird Art und Umfang der Bestandserfassung thematisiert. Schwer fassbare gesetzliche Vorgaben und Begriffe aus der einschlägigen Rechtsprechung (bspw. „Funktionsfähigkeit“ oder „Tötungsrisiko“) werden jeweils durch Praxisbeispiele veranschaulicht. Sie werden auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und den derzeitige Stand der Forschung gebracht. Im Seminar werden die entscheidenden Stellschrauben und Lösungswege genannt, damit artenschutzrechtlichen Anforderungen den Planungsprozess nicht verzögern sondern sinnvoll in diesen integriert werden. Als Teilnehmer/in sind Sie herzlich eingeladen, Fragen bis zwei Wochen vor Seminarbeginn unter [email protected] einzureichen. IHR REFERENT Dr. Marcus Lau Rechtsanwalt und Partner der auf das Umwelt- und Planungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Füßer & Kollegen in Leipzig; Verfasser zahlreicher einschlägiger Veröffentlichungen, u.a. „Der Naturschutz in der Bauleitplanung“ (2012), Mitautor des Berliner Kommentars zum BNatSchG Dipl.-Ing. Ronald Meinecke Ö.b.u.v. Sachverständiger für Umweltgenehmigungsverfahren mit Schwerpunkt Wasser, Bergbau und Energie; Diplom-Biologe und Umweltingenieur; Inhaber des Büros für Verfahrensmanagement und Umweltgutachten in Potsdam. Langjährige Projekterfahrung im praktischen Arten- und Habitatschutz. 30. MÄRZ 2017 / 27. APRIL 2017 / 20. JUNI 2017 Artenschutz als Planungshindernis? Handlungsanleitungen für die Praxis 10:00 Uhr Die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG • Überblick • Einzelfragen, insb. zum Tötungsverbot und Lebensstättenschutz • Privilegierungen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG • Rechtlich Ungeklärtes und Lösungsperspektiven Dr. Marcus Lau Prüfinhalte bei den Verbotstatbeständen aus fachlicher Sicht • Auswahl prüfrelevanter Arten („Relevanzprüfung“) - Abschichtung • Konfliktanalyse – Auslösung von Verbotstatbeständen • Grad einer Störung – Schwelle der „Erheblichkeit“ • Schädigung einer Fortpflanzungs- oder/und Ruhestätte – Erhalt der Funktionsfähigkeit? • Vermeidung und Minimierung – Vorhabenoptimierung • Bedeutung „vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen“ (CEF-Maßnahmen) – Probleme in der Praxis - Bewältigung Ronald Meinecke Ausnahme und Befreiung • § 45 Abs. 7 und § 67 BNatSchG im Überblick • Abgleich mit den Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie • Rechtlich Ungeklärtes und Lösungsperspektiven Dr. Marcus Lau Prüfinhalte bei Ausnahme und Befreiung aus fachlicher Sicht • Gesteigerte Gründe des öffentlichen Interesses – zwingend und überwiegend? • Alternativenprüfung – Art und Umfang – Verhältnismäßigkeit • Rolle und Funktion von FCS-Maßnahmen – Probleme in der Praxis – Bewältigung • Welche situativen und fachlichen Voraussetzungen sind für die Geltendmachung einer unzumutbaren Belastung (Befreiung) erforderlich? • Fallbeispiele aus der Windkraft, Rohstoffgewinnung, Infrastruktur, Bauleitplanung etc. Ronald Meinecke 16:30 Uhr Artenschutz als Planungshindernis? Handlungsanleitungen für die Praxis Beginn des Seminars AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landesbehörden und Landkreisen, Städten und Gemeinden, die mit Fragen des Artenschutzes in Verfahren der Bauleit- und Fachplanung befasst oder von diesen betroffen sind; Rechtsanwälte, Fachleute aus Planungsbüros (Landschaftsarchitekten, Stadtplaner), Unternehmen und Verbänden. HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Ende des Seminars 09:30 bis 10:00 Uhr 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:15 bis 15:30 Uhr Begrüßungskaffee Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause BW172621, Donnerstag, 30. März 2017, Ulm NW175065, Donnerstag, 27. April 2017, Essen HE173922, Dienstag, 20. Juni 2017, Frankfurt am Main Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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