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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
Praktikerseminar
Artenschutz als Planungshindernis? Handlungsanleitungen für die Praxis
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den
vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030
390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten
Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung.
Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn
oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer
Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch
Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall
sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-46
Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Hessen
Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2
Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Donnerstag
30. März 2017
Ulm
Donnerstag
27. April 2017
Essen
Dienstag
20. Juni 2017
Frankfurt am Main
Titelmotiv: © Marcel Delfs - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Institution
Name
320,00 € für Mitglieder des vhw
385,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt
der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der
Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705
01980001209816, BIC: COLSDE33XXX
unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen
enthalten.
ANMELDUNG / ABMELDUNG
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
BW172621
Donnerstag, 30. März 2017
Donaulounge im Wengentor
Olgastr. 82
89073 Ulm
Telefon: 0731 9469624
NW175065
Donnerstag, 27. April 2017
Hotel Essener Hof
Am Handelshof 5
45127 Essen
Telefon: 0201 2425-0
HE173922
Dienstag, 20. Juni 2017
InterCityHotel Frankfurt Airport
Am Luftbrückendenkmal 1
60549 Frankfurt
Telefon: 069 69 709-606
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
In der täglichen Praxis ist das Thema Artenschutz seit dem Urteil des EuGH
vom 10. Januar 2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr wegzudenken.
Noch immer sind nicht alle Fragen geklärt, die insbesondere durch das viel
diskutierte BVerwG-Urteil vom 14. Juli 2011 (Ortsumfahrung Freiberg) aufgeworfen wurden. Neben Fragen nach Notwendigkeit und Umfang von Bestandserfassungen bewegen die Praxis vor allem der Umgang mit Schutzund Vermeidungsmaßnahmen sowie die Notwendigkeit von Risikomanagement und Monitoring.
All das hat zu erheblichen Planungsunsicherheiten geführt, um deren Abbau
die seither ergangene einschlägige Rechtsprechung und zahlreiche Forschungsvorhaben, die schließlich in diverse Leitfäden und Handlungsanweisungen mündeten, bemüht sind.
Das Seminar verschafft Ihnen einen Überblick über die relevanten artenschutzrechtlichen Fragestellungen. Neben der Darstellung der Verbotstatbestände,
Privilegierungen und Ausnahmemöglichkeiten werden Sie über die in der Praxis äußerst relevanten fachlichen Anforderungen an Vermeidungs-, CEF
und FCS-Maßnahmen informiert. Zudem wird Art und Umfang der Bestandserfassung thematisiert.
Schwer fassbare gesetzliche Vorgaben und Begriffe aus der einschlägigen Rechtsprechung (bspw. „Funktionsfähigkeit“ oder „Tötungsrisiko“) werden jeweils
durch Praxisbeispiele veranschaulicht. Sie werden auf den aktuellen Stand
der Rechtsprechung und den derzeitige Stand der Forschung gebracht.
Im Seminar werden die entscheidenden Stellschrauben und Lösungswege genannt, damit artenschutzrechtlichen Anforderungen den Planungsprozess
nicht verzögern sondern sinnvoll in diesen integriert werden.
Als Teilnehmer/in sind Sie herzlich eingeladen, Fragen bis zwei Wochen vor
Seminarbeginn unter [email protected] einzureichen.
IHR REFERENT
Dr. Marcus Lau
Rechtsanwalt und Partner der auf das Umwelt- und Planungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Füßer & Kollegen in Leipzig; Verfasser zahlreicher
einschlägiger Veröffentlichungen, u.a. „Der Naturschutz in der Bauleitplanung“ (2012), Mitautor des Berliner Kommentars zum BNatSchG
Dipl.-Ing. Ronald Meinecke
Ö.b.u.v. Sachverständiger für Umweltgenehmigungsverfahren mit Schwerpunkt Wasser, Bergbau und Energie; Diplom-Biologe und Umweltingenieur;
Inhaber des Büros für Verfahrensmanagement und Umweltgutachten in Potsdam. Langjährige Projekterfahrung im praktischen Arten- und Habitatschutz.
30. MÄRZ 2017 / 27. APRIL 2017 / 20. JUNI 2017
Artenschutz als Planungshindernis?
Handlungsanleitungen für die Praxis
10:00 Uhr
Die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG
• Überblick
• Einzelfragen, insb. zum Tötungsverbot und Lebensstättenschutz
• Privilegierungen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG
• Rechtlich Ungeklärtes und Lösungsperspektiven
Dr. Marcus Lau
Prüfinhalte bei den Verbotstatbeständen aus fachlicher Sicht
• Auswahl prüfrelevanter Arten („Relevanzprüfung“) - Abschichtung
• Konfliktanalyse – Auslösung von Verbotstatbeständen
• Grad einer Störung – Schwelle der „Erheblichkeit“
• Schädigung einer Fortpflanzungs- oder/und Ruhestätte – Erhalt der
Funktionsfähigkeit?
• Vermeidung und Minimierung – Vorhabenoptimierung
• Bedeutung „vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen“ (CEF-Maßnahmen)
– Probleme in der Praxis - Bewältigung
Ronald Meinecke
Ausnahme und Befreiung
• § 45 Abs. 7 und § 67 BNatSchG im Überblick
• Abgleich mit den Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
• Rechtlich Ungeklärtes und Lösungsperspektiven
Dr. Marcus Lau
Prüfinhalte bei Ausnahme und Befreiung aus fachlicher Sicht
• Gesteigerte Gründe des öffentlichen Interesses – zwingend und überwiegend?
• Alternativenprüfung – Art und Umfang – Verhältnismäßigkeit
• Rolle und Funktion von FCS-Maßnahmen – Probleme in der Praxis –
Bewältigung
• Welche situativen und fachlichen Voraussetzungen sind für die Geltendmachung einer unzumutbaren Belastung (Befreiung) erforderlich?
• Fallbeispiele aus der Windkraft, Rohstoffgewinnung, Infrastruktur, Bauleitplanung etc.
Ronald Meinecke
16:30 Uhr
Artenschutz als Planungshindernis?
Handlungsanleitungen für die Praxis
Beginn des Seminars
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landesbehörden und Landkreisen,
Städten und Gemeinden, die mit Fragen des Artenschutzes in Verfahren der
Bauleit- und Fachplanung befasst oder von diesen betroffen sind; Rechtsanwälte, Fachleute aus Planungsbüros (Landschaftsarchitekten, Stadtplaner),
Unternehmen und Verbänden.
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Ende des Seminars
09:30 bis 10:00 Uhr
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:15 bis 15:30 Uhr
Begrüßungskaffee
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
BW172621, Donnerstag, 30. März 2017, Ulm
NW175065, Donnerstag, 27. April 2017, Essen
HE173922, Dienstag, 20. Juni 2017, Frankfurt am Main
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Dienstbezeichnung
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