HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER PLZ/Ort Straße Institution Name Absender: BW162355 Dienstag, 11. Oktober 2016 Kongress- und Tagungszentrum FILDERHALLE Leinfelden-Echterdingen GmbH Bahnhofstr. 61 70771 Leinfelden-Echterdingen Telefon: 0711 758575-337 BY163243 Mittwoch, 12. Oktober 2016 Eden Hotel Wolff Arnulfstraße 4 80335 München Telefon: 089 55 1150 RP166088 Donnerstag, 27. Oktober 2016 InterCityHotel Mainz Binger Straße 21 55131 Mainz Telefon: 06131 58851-358 Beginn 10:00 Uhr Ende 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705 01980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. ANMELDUNG / ABMELDUNG vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Baden-Württemberg Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Bayern Rosenbuschstr. 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30 Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Rheinland-Pfalz Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2 Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Das 2. Pflegestärkungsgesetz 2017 – Umsetzung durch die örtlichen Sozialhilfeträger Dienstag 11. Oktober 2016 Leinfelden-Echterdingen Mittwoch 12. Oktober 2016 München Donnerstag 27. Oktober 2016 Mainz www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes in der Pflegeversicherung durch das 2. Pflegestärkungsgesetz hat erhebliche Auswirkungen auf die Hilfe zur Pflege, die durch das 3. Pflegestärkungsgesetz geregelt werden sollen. Zum Zeitpunkt der Seminardurchführung werden möglicherweise noch nicht alle Details der Sozialhilfeleistungsgewährung für pflegebedürftige Menschen feststehen, aber die Grundlinien des Gesetzes werden absehbar sein und damit auch, was diese für Inhalte und Verfahren der Hilfegewährung bedeuten. Auch für diejenigen, die professionell mit der Beratung pflegebedürftiger behinderter Menschen und ihrer Angehörigen befasst sind, ist es von Interesse, sich frühzeitig auf die veränderten Rahmenbedingungen der Pflegeberatung einstellen zu können und sich mit den letzten Streitpunkten im Gesetzgebungsprozess auseinanderzusetzen. Insofern richtet sich das auch an Mitarbeiter(innen) von Pflegestützpunkten und ambulanten Diensten. 11.10.2016 / 12.10.2016 / 27.10.2016 Das 2. Pflegestärkungsgesetz 2017 – Umsetzung durch die örtlichen Sozialhilfeträger 10:00 Uhr • Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff • Begutachtung und Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade • Voll- und teilstationäre Leistungen, Kurzzeit- und Verhinderungspflege nach PSG II und III • Neuer Leistungskatalog bei der Hilfe zur Pflege: körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Entlastungsbetrag u.a. Dr. Jörg Tänzer Fachanwalt für Sozialrecht, Berlin. Er ist Dozent für Sozial- und Jugendhilferecht. Das 2. Pflegestärkungsgesetz 2017 – Umsetzung durch die örtlichen Sozialhilfeträger Beginn des Seminars Im Dialog mit den Teilnehmern werden folgende Themenschwerpunkte behandelt: IHR REFERENT HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN BW162355, Dienstag, 11. Oktober 2016, Leinfelden-Echterdingen BY163243, Mittwoch, 12. Oktober 2016, München RP166088, Donnerstag, 27. Oktober 2016, Mainz Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung • Pauschalierung häuslicher Pflegeleistungen, häusliche Pflegehilfe • Konkurrenzverhältnis von Hilfe zur Pflege, Pflegeversicherungsleistungen und Eingliederungshilfe Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Kommunale Bedienstete der Fachstellen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII sowie Mitarbeiter(innen) von Pflegestützpunkten und ambulanten Diensten DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN 16:30 Uhr • Kommunale Beratungsinfrastruktur und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Dienstbezeichnung Ende des Seminars Amt / Abteilung 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Telefon E-Mail Rechnungsadresse 19./20. September 2016 Nürnberg (BY163115) Vermögenseinsatz nach dem SGB XII Referentin: Julia Mester 26. Oktober 2016 München (BY163095) Grundlagen der Unterhaltsprüfung im SGB XII 27. Oktober 2016 München (BY163207) Aufbauseminar zur Unterhaltsprüfung im SGB XII Referenten: Martina Bress-Brandmaier, Dr. Torsten Gühlstorf 7. November 2016 München (BY163016) 8. November 2016 Frankfurt (HE163004) Erwerbsfähigkeit im SGB II und SGB XII – Probleme bei der Zuständigkeit zwischen den Leistungsträgern Referent: Dr. Jens Blüggel Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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