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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
PLZ/Ort
Straße
Institution
Name
Absender:
BW162355
Dienstag, 11. Oktober 2016
Kongress- und Tagungszentrum
FILDERHALLE Leinfelden-Echterdingen
GmbH
Bahnhofstr. 61
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon: 0711 758575-337
BY163243
Mittwoch, 12. Oktober 2016
Eden Hotel Wolff
Arnulfstraße 4
80335 München
Telefon: 089 55 1150
RP166088
Donnerstag, 27. Oktober 2016
InterCityHotel Mainz
Binger Straße 21
55131 Mainz
Telefon: 06131 58851-358
Beginn
10:00 Uhr
Ende
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt
der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der
Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705
01980001209816, BIC: COLSDE33XXX
unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen
enthalten.
ANMELDUNG / ABMELDUNG
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den
vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030
390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten
Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung.
Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn
oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer
Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch
Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall
sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstr. 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Rheinland-Pfalz
Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2
Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Das 2. Pflegestärkungsgesetz 2017 – Umsetzung
durch die örtlichen
Sozialhilfeträger
Dienstag
11. Oktober 2016
Leinfelden-Echterdingen
Mittwoch
12. Oktober 2016
München
Donnerstag
27. Oktober 2016
Mainz
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes in der Pflegeversicherung durch das 2. Pflegestärkungsgesetz hat erhebliche Auswirkungen auf
die Hilfe zur Pflege, die durch das 3. Pflegestärkungsgesetz geregelt werden
sollen.
Zum Zeitpunkt der Seminardurchführung werden möglicherweise noch nicht
alle Details der Sozialhilfeleistungsgewährung für pflegebedürftige Menschen
feststehen, aber die Grundlinien des Gesetzes werden absehbar sein und
damit auch, was diese für Inhalte und Verfahren der Hilfegewährung bedeuten.
Auch für diejenigen, die professionell mit der Beratung pflegebedürftiger behinderter Menschen und ihrer Angehörigen befasst sind, ist es von Interesse,
sich frühzeitig auf die veränderten Rahmenbedingungen der Pflegeberatung
einstellen zu können und sich mit den letzten Streitpunkten im Gesetzgebungsprozess auseinanderzusetzen. Insofern richtet sich das auch an Mitarbeiter(innen) von Pflegestützpunkten und ambulanten Diensten.
11.10.2016 / 12.10.2016 / 27.10.2016
Das 2. Pflegestärkungsgesetz 2017 –
Umsetzung durch die örtlichen Sozialhilfeträger
10:00 Uhr
• Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
• Begutachtung und Überleitung der Pflegestufen
in Pflegegrade
• Voll- und teilstationäre Leistungen, Kurzzeit- und
Verhinderungspflege nach PSG II und III
• Neuer Leistungskatalog bei der Hilfe zur Pflege:
körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Entlastungsbetrag
u.a.
Dr. Jörg Tänzer
Fachanwalt für Sozialrecht, Berlin. Er ist Dozent für Sozial- und Jugendhilferecht.
Das 2. Pflegestärkungsgesetz 2017 –
Umsetzung durch die örtlichen Sozialhilfeträger
Beginn des Seminars
Im Dialog mit den Teilnehmern werden folgende Themenschwerpunkte behandelt:
IHR REFERENT
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
BW162355, Dienstag, 11. Oktober 2016,
Leinfelden-Echterdingen
BY163243, Mittwoch, 12. Oktober 2016, München
RP166088, Donnerstag, 27. Oktober 2016, Mainz
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
• Pauschalierung häuslicher Pflegeleistungen,
häusliche Pflegehilfe
• Konkurrenzverhältnis von Hilfe zur Pflege,
Pflegeversicherungsleistungen und Eingliederungshilfe
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Kommunale Bedienstete der Fachstellen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII sowie Mitarbeiter(innen) von Pflegestützpunkten und ambulanten Diensten
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
16:30 Uhr
• Kommunale Beratungsinfrastruktur und
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Dienstbezeichnung
Ende des Seminars
Amt / Abteilung
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:15 bis 15:30 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
19./20. September 2016 Nürnberg (BY163115)
Vermögenseinsatz nach dem SGB XII
Referentin: Julia Mester
26. Oktober 2016 München (BY163095)
Grundlagen der Unterhaltsprüfung im SGB XII
27. Oktober 2016 München (BY163207)
Aufbauseminar zur Unterhaltsprüfung im SGB XII
Referenten: Martina Bress-Brandmaier, Dr. Torsten Gühlstorf
7. November 2016 München (BY163016)
8. November 2016 Frankfurt (HE163004)
Erwerbsfähigkeit im SGB II und SGB XII – Probleme bei der
Zuständigkeit zwischen den Leistungsträgern
Referent: Dr. Jens Blüggel
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de