HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BB170154 Dienstag/Mittwoch, 28. Februar 2017/ 1. März 2017 Hotel Sylter Hof Berlin Kurfürstenstraße 114–116 10787 Berlin Telefon: 030 2120-0 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 490,00 € für Mitglieder des vhw 590,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320 Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Überleitung und Geltend machung zivilrechtlicher Ansprüche durch den Sozialhilfeträger Dienstag/Mittwoch 28. Februar 2017/ 1. März 2017 Berlin www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Sozialhilfe nach dem SGB XII erhält nicht, wer sich unter anderem durch vorrangige Leistungen Dritter selbst helfen kann. Werden Leistungen beantragt, ist daher auch immer zu prüfen, ob der Leistungsberechtigte möglicherweise zivilrechtliche Ansprüche gegenüber Dritten besitzt, bei deren Verwirklichung eine Sozialhilfebedürftigkeit entfällt oder gemindert wird. Existieren solche Ansprüche, eröffnet § 93 SGB XII dem Sozialhilfeträger dann die Möglichkeit, diese auf sich überzuleiten und anschließend zur Wiederherstellung des Nachranges der Sozialhilfe im eigenen Namen geltend zu machen. In dieser Fortbildungsveranstaltung soll zunächst ein Überblick über das Spektrum der in Betracht kommenden zivilrechtlichen Ansprüche verschafft und im zweiten Schritt dann die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der öffentlich-rechtlichen Überleitung dargestellt und anhand von Beispielsfällen vertieft werden. Den Schwerpunkt bildet sodann die detaillierte Darstellung der in der Praxis wohl relevantesten Ansprüche, nämlich der Schenkungsrückforderungsansprüche, der Ansprüche aus dinglichen Rechten wie Wohnrecht, Nießbrauch und Altenteil sowie der Ansprüche aus dem Recht auf Hege und Pflege. Daneben werden zumindest in Grundzügen auch etwaige erbrechtliche Ansprüche des Leistungsberechtigten behandelt. Ziel der Fortbildung ist es, einerseits den Inhalt und die tatbestandlichen Voraussetzungen der überleitbaren Ansprüche nach den gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung herauszuarbeiten und andererseits auch die möglichen Einwände gegen die Ansprüche sowie die Reaktionsmöglichkeiten des Sozialhilfeträgers hierauf darzustellen. Die mit der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche zusammenhängenden Fragestellungen werden dabei anhand zahlreicher und praxisnaher Fallbeispiele erörtert. Insbesondere für Mitarbeiter(innen), die in der Praxis auch bzw. sogar möglicherweise schwerpunktmäßig mit der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche betraut sind (bspw. Grundstücks- und/ oder Sondersachbearbeiter(innen)), ist diese Fortbildung zu empfehlen. 28. FEBRUAR 2017 / 1. MÄRZ 2017 Überleitung und Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche durch den Sozialhilfeträger 09:30 Uhr Beginn des Seminars (an beiden Tagen) Im Dialog mit den Teilnehmern und anhand vieler Praxisbeispiele werden folgende Schwerpunkte behandelt: 1. Ausgangspunkt: Nachrang der Sozialhilfe 2.Ermittlungen bei Sozialhilfeantragstellung 3. Die Überleitung als öffentlich-rechtliches Instrument der Durchsetzung 4.Wohnungsrecht, Nießbrauch & Altenteil 5.Hege und Pflege 6.Schenkungsrückforderungsansprüche 7. Übersicht über erbrechtliche Ansprüche 8. Verjährung der Ansprüche 16:00 Uhr HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Überleitung und Geltendmachung zivirechtlicher Ansprüche durch den Sozialhilfeträger BB170154, Dienstag/Mittwoch, 28. Februar 2017/ 1. März 2017, Berlin Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Ende des Seminars (an beiden Tagen) 11:00 bis 11:15 Uhr Kaffeepause 12:30 bis 13:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen 14:30 bis 14:45 Uhr Kaffeepause Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Rechnungsadresse IHR REFERENT Dr. Torsten Gühlstorf Rechtsanwalt, Huxholl – Gühlstorf Rechtsanwälte, Hannover Straße PLZ / Ort AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Sozialämter, die mit der Prüfung und Durchsetzung zivilrechtlicher und speziell dinglicher Ansprüche betraut sind. Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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