Programm-Download

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BB170154
Dienstag/Mittwoch,
28. Februar 2017/
1. März 2017
Hotel Sylter Hof Berlin
Kurfürstenstraße 114–116
10787 Berlin
Telefon: 030 2120-0
Beginn: 09:30 Uhr
Ende: 16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
490,00 € für Mitglieder des vhw
590,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/­28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise­
beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver­
anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter­
gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg
Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320
Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Überleitung und Geltend­
machung zivilrechtlicher
Ansprüche durch den
Sozialhilfeträger
Dienstag/Mittwoch
28. Februar 2017/
1. März 2017
Berlin
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Sozialhilfe nach dem SGB XII erhält nicht, wer sich unter anderem durch vorrangige Leistungen Dritter selbst helfen kann. Werden Leistungen beantragt, ist daher auch immer zu prüfen, ob der Leistungsberechtigte möglicherweise zivilrechtliche Ansprüche gegenüber Dritten besitzt, bei deren
Verwirklichung eine Sozialhilfebedürftigkeit entfällt oder gemindert wird.
Existieren solche Ansprüche, eröffnet § 93 SGB XII dem Sozialhilfeträger
dann die Möglichkeit, diese auf sich überzuleiten und anschließend zur Wiederherstellung des Nachranges der Sozialhilfe im eigenen Namen geltend zu
machen.
In dieser Fortbildungsveranstaltung soll zunächst ein Überblick über das
Spektrum der in Betracht kommenden zivilrechtlichen Ansprüche verschafft
und im zweiten Schritt dann die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der öffentlich-rechtlichen Überleitung dargestellt und anhand von Beispielsfällen
vertieft werden. Den Schwerpunkt bildet sodann die detaillierte Darstellung
der in der Praxis wohl relevantesten Ansprüche, nämlich der Schenkungsrückforderungsansprüche, der Ansprüche aus dinglichen Rechten wie
Wohnrecht, Nießbrauch und Altenteil sowie der Ansprüche aus dem
Recht auf Hege und Pflege. Daneben werden zumindest in Grundzügen
auch etwaige erbrechtliche Ansprüche des Leistungsberechtigten behandelt.
Ziel der Fortbildung ist es, einerseits den Inhalt und die tatbestandlichen Voraussetzungen der überleitbaren Ansprüche nach den gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung herauszuarbeiten und andererseits auch die
möglichen Einwände gegen die Ansprüche sowie die Reaktionsmöglichkeiten des Sozialhilfeträgers hierauf darzustellen.
Die mit der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche zusammenhängenden Fragestellungen werden dabei anhand zahlreicher und praxisnaher Fallbeispiele erörtert.
Insbesondere für Mitarbeiter(innen), die in der Praxis auch bzw.
sogar möglicherweise schwerpunktmäßig mit der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche betraut sind (bspw. Grundstücks- und/
oder Sondersachbearbeiter(innen)), ist diese Fortbildung zu
empfehlen.
28. FEBRUAR 2017 / 1. MÄRZ 2017
Überleitung und Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche
durch den Sozialhilfeträger
09:30 Uhr Beginn des Seminars (an beiden Tagen)
Im Dialog mit den Teilnehmern und anhand vieler Praxisbeispiele werden
folgende Schwerpunkte behandelt:
1. Ausgangspunkt: Nachrang der Sozialhilfe
2.Ermittlungen bei Sozialhilfeantragstellung
3. Die Überleitung als öffentlich-rechtliches Instrument der
Durchsetzung
4.Wohnungsrecht, Nießbrauch & Altenteil
5.Hege und Pflege
6.Schenkungsrückforderungsansprüche
7. Übersicht über erbrechtliche Ansprüche
8. Verjährung der Ansprüche
16:00 Uhr HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Überleitung und Geltendmachung zivirechtlicher Ansprüche durch den Sozialhilfeträger
BB170154, Dienstag/Mittwoch, 28. Februar 2017/
1. März 2017, Berlin
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
TelefonE-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
TelefonE-Mail
Ende des Seminars (an beiden Tagen)
11:00 bis 11:15 Uhr Kaffeepause
12:30 bis 13:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen
14:30 bis 14:45 Uhr Kaffeepause
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
TelefonE-Mail
Rechnungsadresse
IHR REFERENT
Dr. Torsten Gühlstorf
Rechtsanwalt, Huxholl – Gühlstorf Rechtsanwälte, Hannover
Straße
PLZ / Ort
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Sozialämter, die mit der Prüfung
und Durchsetzung zivilrechtlicher und speziell dinglicher Ansprüche betraut sind.
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de