20160501 Brief an Behörden

Andreas Meyer
Moosstrasse 5
8498 Gibswil
Gibswil, 1. Mai 2016
Tel. 055 245 15 39
Mail: [email protected]
Abgabe am Schalter G’haus,
2.5.2016
Gemeinderat
8497 Fischenthal
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren GemeinderäteInnen
Am 2. Mai läuft die 5-tägige Rekursfrist zu Ihrem am 26.4.2016 publizierten Entscheid in Sachen Zusammenlegung der Wahlverfahren Bölsterli und Gnehm/Graf ab.
Die Sache hinterlässt mehr als einen nur schalen Nachgeschmack, denn in welchem
Rechtsstaat kann ein laufendes Wahlverfahren einfach abgebrochen werden, wenn
es den Mächtigen nicht mehr passt oder weil die Situation „schwierig“ geworden ist?
Bei einem Fussballspiel ist das undenkbar. Dass die Kandidierenden erst am Vortag
der Publikation über „Ihr Glück“ orientiert wurden, gehört dazu.
Nach Vorabklärungen führte ich am 29. April Gespräche mit zwei mit der Materie
Wahlen vertrauten und nicht inferioren Juristen aus der kantonalen Verwaltung. U.a.
geht daraus hervor, dass die Rechtsgrundlage (z.B. Zürcher Wahlgesetz, Rechtsliteratur) Ihres Vorgehens sehr dürftig ist, vorsichtig gesagt. Aus Kompetenz- und Legitimationsgründen kann oder will der Kanton aber nicht von sich aus eingreifen. Daher
sei es am Volk, Beschwerde zu führen, was im Interesse der Rechtssicherheit zu
begrüssen wäre!
Im Übrigen bin ich erstaunt, dass beim Kanton nichts von einem Rechtsauskunftsbegehren der Gemeinde Fischenthal bekannt ist. Allerdings gibt es beim Kanton zu viele Juristen, um das überprüfen zu können. Ob dem GR eine belastbare und über das
Obige hinausgehende Rechtsauskunft überhaupt vorliegt?
Mein Einwand, ein analoger Vorgang in der Türkei, Russland oder Kuba würde zu
einem Aufheulen in Köppels Weltwoche führen, wurde von den zwei Juristen mit Zustimmung und Gelächter quittiert.
Soll ich erstaunt sein, dass es somit am Volk - einschliesslich eines von Ihnen als
„Andersdenkenden“ Denunzierten - liegen, nach Rechtssicherheit zu fragen und diese gar noch mittels Rekurs an den BR einzufordern? Sie und Ihre Politstrategen haben mit der unkoordinierten Rücktrittskaskade (zweimal SVP, einmal ein von SVPs
Gnaden Tolerierter) eine rechtsstaatlich und damit grundsätzlich sehr delikate Situation zugelassen bzw. geschaffen. Ein vorsätzlich, fahrlässig oder wie auch immer
begründet angezetteltes Chaos rechtfertigt nicht, an rechtsstaatlichen Grundprinzipien zu ritzen. Rechtsstaatlichkeit kann nicht unendlich aus politischen und prakti-
schen Gründen gebogen werden. Besonders Wahlangelegenheiten sind für Akrobatik denkbar ungeeignet.
Ihre Begründung des Zusammenlegungsentscheides vom 20.4.2016 lenkt von Ursachen und Verantwortung ab, argumentiert zu Lasten der Rechtsstaatlichkeit mit der
politischen Opportunität und würde bei Erdoğan, Putin und Castro identisch lauten.
Angesichts der Reaktionen aus Zürich kann nur gehofft werden, der Bezirksrat habe
Ihnen von sich aus auf die Finger geschaut, geht es doch immerhin und offenbar um
einen heiklen Präzedenzfall. BürgerInnen kann die Klärung solch delikater Angelegenheiten nicht zugemutet werden, auch nicht Auswege aus Ihrem Chaos aufzuzeigen. Dazu fehlen die Voraussetzungen.
Mit grösstem Unbehagen verzichte ich somit auf einen Rekurs (Stimmrechtsbeschwerde) an den BR.
Zumindest rechtstheoretisch ist die Geschichte interessant. Daran ändert nichts,
dass sie peripher im Armenhaus des Kantons, hinter den Bergen, unter Ihrem etwas
sonderbaren Regime und abgelegen von Hinwil und Zürich spielt. War da nicht am 5.
Dezember 2014 anlässlich eines Auftritts des damaligen RR Graf und dem Chef des
Gemeindeamtes von „Mentalität“ die Rede (ZOL, 6.12.2014)? Ausnützung eines
wahlrechtlichen Vakuums zum Heimatschutz von „Mentalität“ und dem darauf basierenden heillosen Durcheinander?
Haben Sie bitte Verständnis für den scharfen Ton! Beispielsweise ist der jüngste
Versuch mitten aus dem Machtzentrum zur Selbstzensur jenseits von Gut und Böse.
In diesem Zusammenhang ist nicht die Person – der ich trotz allem
Persönlichkeitsschutz versprochen habe - von Interesse, sondern Ihre Politkultur.
Schon wieder: Mentalität.
Mit freundlichem Gruss
Andreas Meyer
z.K.
Bezirksrat Hinwil (Einschreiben)
Pro Fischenthal, http://profischenthal.ch/
ZOL, per Mail
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