Seite 1 von 1 Stand: 30.11.2015 Nachzug der Eltern oder sonstiger Familienangehöriger (Härtefall, §36 Abs. 2 AufenthG) Ein Visum zum Familiennachzug erfordert stets die Zustimmung der für den künftigen Wohnsitz in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde. Die Bearbeitungszeit variiert zwischen mehreren Wochen und einigen Monaten. Das Generalkonsulat hat hierauf in der Regel keinen Einfluss. Bitte beachten Sie, dass beim Familiennachzug der Lebensunterhalt im Bundesgebiet, einschließlich Krankenversicherung und ausreichendem Wohnraum, gesichert sein muss. Der Nachweis ist gegenüber der zu beteiligenden Ausländerbehörde zu führen. Für die Beantragung notwendige Unterlagen: (im Original mit zwei Kopien) 1) Auslandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden), 2) Inlandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden), 3) zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums (kostenlos auf unserer Homepage oder in der Visastelle erhältlich) mit aufgeklebtem Passfoto und ein zusätzliches Passfoto für das Visum, 4) Personenstandsurkunden, die die Abstammung zur Bezugsperson in Deutschland nachweisen, 5) detaillierte schriftliche Begründung, weshalb Ihrem Antrag eine außergewöhnliche Härte zu Grunde liegt, die nur durch den Nachzug vermieden werden kann inkl. entsprechender Nachweise (z.B. medizinische Atteste etc.), 6) zwei Kopien des Reisepasses oder Personalausweises sowie der Meldebescheinigung Ihrer Bezugsperson in Deutschland, 7) Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00€. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten. Rechts- und Konsularabteilung -VisastelleKrasnyj Prospekt 28 630099 Nowosibirsk Russische Föderation Tel.: +7 (383) 231 00 52 Fax: +7 (383) 231 00 55 www.nowosibirsk.diplo.de [email protected] Terminvergabe kostenfrei über das Antragsannahmezentrum Tel.: +7 (383) 227 82 01 http://www.vfsglobal.com/germany/russia/
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