Nachzug der Eltern oder sonstiger Familienangehöriger (Härtefall

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Stand: 30.11.2015
Nachzug der Eltern oder sonstiger Familienangehöriger
(Härtefall, §36 Abs. 2 AufenthG)
Ein Visum zum Familiennachzug erfordert stets die Zustimmung der für den künftigen
Wohnsitz in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde. Die Bearbeitungszeit
variiert zwischen mehreren Wochen und einigen Monaten. Das Generalkonsulat hat
hierauf in der Regel keinen Einfluss.
Bitte beachten Sie, dass beim Familiennachzug der Lebensunterhalt im Bundesgebiet,
einschließlich Krankenversicherung und ausreichendem Wohnraum, gesichert sein
muss. Der Nachweis ist gegenüber der zu beteiligenden Ausländerbehörde zu führen.
Für die Beantragung notwendige Unterlagen: (im Original mit zwei Kopien)
1) Auslandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden),
2) Inlandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden),
3) zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig
unterschriebene Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums (kostenlos auf
unserer Homepage oder in der Visastelle erhältlich) mit aufgeklebtem Passfoto
und ein zusätzliches Passfoto für das Visum,
4) Personenstandsurkunden, die die Abstammung zur Bezugsperson in
Deutschland nachweisen,
5) detaillierte schriftliche Begründung, weshalb Ihrem Antrag eine
außergewöhnliche Härte zu Grunde liegt, die nur durch den Nachzug
vermieden werden kann inkl. entsprechender Nachweise (z.B. medizinische
Atteste etc.),
6) zwei Kopien des Reisepasses oder Personalausweises sowie der
Meldebescheinigung Ihrer Bezugsperson in Deutschland,
7) Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00€.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige
Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Dieses Merkblatt wird
ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im
Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte beachten
Sie auch unsere allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren bei Aufenthalten
von mehr als drei Monaten.
Rechts- und Konsularabteilung
-VisastelleKrasnyj Prospekt 28
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