Kindernachzug

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Stand: 06.09.2016
Kindernachzug
Ein Visum zum Kindernachzug erfordert stets die Zustimmung der für den künftigen
Wohnsitz in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde. Die Bearbeitungszeit variiert
zwischen mehreren Wochen und einigen Monaten. Das Generalkonsulat hat hierauf in der
Regel keinen Einfluss. Bitte beachten Sie, dass beim Familiennachzug zu einem
ausländischen Elternteil der Lebensunterhalt im Bundesgebiet, einschließlich
Krankenversicherung und ausreichendem Wohnraum, gesichert sein muss. Der Nachweis ist
gegenüber der zu beteiligenden Ausländerbehörde zu führen.
Ab Vollendung des 12. Lebensjahres ist die persönliche Vorsprache des Kindes zwingend
erforderlich. Für Kinder bis zum 16. Lebensjahr unterschreiben sämtliche sorgeberechtigte
Elternteile den Antrag, ab Vollendung des 16. Lebensjahres das Kind selbst.
Für die Beantragung notwendige Unterlagen: (im Original mit zwei Kopien)
1) Auslandspass (Nur die Seiten mit Eintragungen),
2) sofern schon vorhanden: eigener Inlandspass des Kindes (Nur die Seiten mit
Eintragungen),
3) zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene
Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums (Kostenlos auf unserer Homepage
oder in der Visastelle erhältlich) mit aufgeklebtem Passfoto und ein zusätzliches
Passfoto für das Visum,
4) Geburtsurkunde des Kindes,
5) falls alleiniges Sorgerecht eines Elternteils besteht: Sterbeurkunde des anderen
Elternteils oder gerichtlicher Beschluss über den Entzug der Elternrechte,
6) sonst:
notariell
beglaubigte
apostillierte
Einverständniserklärung
des
mitsorgeberechtigten Elternteils zur Ausreise und ständigen Wohnsitznahme des
Kindes in Deutschland, mit der das andere Elternteil bevollmächtigt wird, das
Sorgerecht unbeschränkt allein auszuüben (Die Einverständniserklärung darf nicht
älter als 1 Jahr sein),
7) zwei Kopien des Reisepasses oder Personalausweises sowie der Meldebescheinigung
der Bezugsperson in Deutschland,
8) Nachweis von Sprachkenntnissen mindestens der Stufe C1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens (Zertifikat!), wenn das Kind älter als 16 Jahre ist und
zu einem ausländischen Elternteil nachzieht,
9) falls Nachzug zu einem ausländischen Elternteil stattfindet: Bearbeitungsgebühr in
Höhe von 30,00 € (Zu zahlen in RUB nach Zahlstellenkurs).
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge
können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert,
erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer
Unterlagen erforderlich sein. Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Hinweise zum
Visumverfahren bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten.
Rechts- und Konsularabteilung
-VisastelleKrasnyj Prospekt 28
630099 Nowosibirsk
Russische Föderation
Tel.: +7 (383) 231 00 52
Fax: +7 (383) 231 00 55
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