Seite 1 von 1 Stand: 06.09.2016 Kindernachzug Ein Visum zum Kindernachzug erfordert stets die Zustimmung der für den künftigen Wohnsitz in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde. Die Bearbeitungszeit variiert zwischen mehreren Wochen und einigen Monaten. Das Generalkonsulat hat hierauf in der Regel keinen Einfluss. Bitte beachten Sie, dass beim Familiennachzug zu einem ausländischen Elternteil der Lebensunterhalt im Bundesgebiet, einschließlich Krankenversicherung und ausreichendem Wohnraum, gesichert sein muss. Der Nachweis ist gegenüber der zu beteiligenden Ausländerbehörde zu führen. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres ist die persönliche Vorsprache des Kindes zwingend erforderlich. Für Kinder bis zum 16. Lebensjahr unterschreiben sämtliche sorgeberechtigte Elternteile den Antrag, ab Vollendung des 16. Lebensjahres das Kind selbst. Für die Beantragung notwendige Unterlagen: (im Original mit zwei Kopien) 1) Auslandspass (Nur die Seiten mit Eintragungen), 2) sofern schon vorhanden: eigener Inlandspass des Kindes (Nur die Seiten mit Eintragungen), 3) zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums (Kostenlos auf unserer Homepage oder in der Visastelle erhältlich) mit aufgeklebtem Passfoto und ein zusätzliches Passfoto für das Visum, 4) Geburtsurkunde des Kindes, 5) falls alleiniges Sorgerecht eines Elternteils besteht: Sterbeurkunde des anderen Elternteils oder gerichtlicher Beschluss über den Entzug der Elternrechte, 6) sonst: notariell beglaubigte apostillierte Einverständniserklärung des mitsorgeberechtigten Elternteils zur Ausreise und ständigen Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland, mit der das andere Elternteil bevollmächtigt wird, das Sorgerecht unbeschränkt allein auszuüben (Die Einverständniserklärung darf nicht älter als 1 Jahr sein), 7) zwei Kopien des Reisepasses oder Personalausweises sowie der Meldebescheinigung der Bezugsperson in Deutschland, 8) Nachweis von Sprachkenntnissen mindestens der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Zertifikat!), wenn das Kind älter als 16 Jahre ist und zu einem ausländischen Elternteil nachzieht, 9) falls Nachzug zu einem ausländischen Elternteil stattfindet: Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € (Zu zahlen in RUB nach Zahlstellenkurs). Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten. Rechts- und Konsularabteilung -VisastelleKrasnyj Prospekt 28 630099 Nowosibirsk Russische Föderation Tel.: +7 (383) 231 00 52 Fax: +7 (383) 231 00 55 www.germania.diplo.de [email protected] Terminvergabe kostenfrei über das Antragsannahmezentrum Tel.: +7 (383) 280 42 11, 207 99 27 http://www.vfsglobal.com/germany/russia/
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