Visum zur Arbeitsplatzsuche

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Stand: 27.03.2015
Visum zur Arbeitsplatzsuche
Dieses Visum ermöglicht interessierten Fachkräften aus Drittstaaten, die einen anerkannten
Hochschulabschluss besitzen, eine Einreise für max. sechs Monate, um vor Ort eine ihrer
Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden.
Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration finden Sie im Fachkräfteportal
www.make-it-in-germany.com.
Für die Beantragung notwendige Unterlagen: (im Original mit zwei Kopien)
1) Auslandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden),
2) Inlandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden),
3) Zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene
Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums (kostenlos auf unserer Homepage oder
in der Visastelle erhältlich) mit aufgeklebtem Passfoto und ein zusätzliches Passfoto
für das Visum,
4) Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, Zeugnisse, Diplome, Arbeitsbuch,
5) Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer, einem deutschen
Hochschulabschluss vergleichbarer Abschluss (ANABIN-Ausdruck beifügen!),
6) Eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben mit Angaben zu Ihrer geplanten
Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.),
7) Weitere Nachweise über Ihre Vorbereitung der Arbeitsplatzsuche (Einladungen zu
Vorstellungsgesprächen),
8) Nachweis guter Sprachkenntnisse für die geplante Tätigkeit (Zertifikate!),
9) Gültige Krankenversicherung für Schengen-Länder,
10) Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts durch eigene Kontoauszüge
(Quartalsauszüge) oder eine Verpflichtungserklärung, in der sich Ihr Einlader dazu
verpflichtet, alle während Ihres Aufenthalts entstehenden Kosten im Sinne der §§ 6668 AufenthG zu tragen,
11) Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00 € (zu zahlen in RUB nach Zahlstellenkurs).
HINWEIS:
Es muss glaubhaft gemacht werden, dass ernsthaft ein Arbeitsplatz gesucht wird und
lediglich eine Möglichkeit, ein vereinfachtes oder verlängertes Besuchs-/Touristikvisum zu
erhalten. Es wird erwartet, dass bereits Kontakte mit potentiellen Arbeitgebern
aufgenommen wurden, die auch Interesse an einer Bewerbung bekundet haben. In der
Regel erfolgt dies in Form einer Einladung zu einem konkreten Vorstellungsgespräch. Der
angegebene Aufenthaltszweck muss sich somit nachvollziehbar darstellen.
Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der
Datenbank ANABIN abfragen: http://anabin.kmk.org/.
Rechts- und Konsularabteilung
-VisastelleKrasnyj Prospekt 28
630099 Nowosibirsk
Russische Föderation
Tel.: +7 (383) 231 00 52
Fax: +7 (383) 231 00 55
www.nowosibirsk.diplo.de
[email protected]
Terminvergabe
kostenfrei über das
Antragsannahmezentrum
Tel.: +7 (383) 227 82 01
http://www.vfsglobal.com/germany/russia/
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Stand: 27.03.2015
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge
können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert,
erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer
Unterlagen erforderlich sein. Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Hinweise zum
Visumverfahren bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten.
Rechts- und Konsularabteilung
-VisastelleKrasnyj Prospekt 28
630099 Nowosibirsk
Russische Föderation
Tel.: +7 (383) 231 00 52
Fax: +7 (383) 231 00 55
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