Seite 1 von 2 Stand: 27.03.2015 Visum zur Arbeitsplatzsuche Dieses Visum ermöglicht interessierten Fachkräften aus Drittstaaten, die einen anerkannten Hochschulabschluss besitzen, eine Einreise für max. sechs Monate, um vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden. Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration finden Sie im Fachkräfteportal www.make-it-in-germany.com. Für die Beantragung notwendige Unterlagen: (im Original mit zwei Kopien) 1) Auslandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden), 2) Inlandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden), 3) Zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums (kostenlos auf unserer Homepage oder in der Visastelle erhältlich) mit aufgeklebtem Passfoto und ein zusätzliches Passfoto für das Visum, 4) Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, Zeugnisse, Diplome, Arbeitsbuch, 5) Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer, einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer Abschluss (ANABIN-Ausdruck beifügen!), 6) Eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben mit Angaben zu Ihrer geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.), 7) Weitere Nachweise über Ihre Vorbereitung der Arbeitsplatzsuche (Einladungen zu Vorstellungsgesprächen), 8) Nachweis guter Sprachkenntnisse für die geplante Tätigkeit (Zertifikate!), 9) Gültige Krankenversicherung für Schengen-Länder, 10) Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts durch eigene Kontoauszüge (Quartalsauszüge) oder eine Verpflichtungserklärung, in der sich Ihr Einlader dazu verpflichtet, alle während Ihres Aufenthalts entstehenden Kosten im Sinne der §§ 6668 AufenthG zu tragen, 11) Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00 € (zu zahlen in RUB nach Zahlstellenkurs). HINWEIS: Es muss glaubhaft gemacht werden, dass ernsthaft ein Arbeitsplatz gesucht wird und lediglich eine Möglichkeit, ein vereinfachtes oder verlängertes Besuchs-/Touristikvisum zu erhalten. Es wird erwartet, dass bereits Kontakte mit potentiellen Arbeitgebern aufgenommen wurden, die auch Interesse an einer Bewerbung bekundet haben. In der Regel erfolgt dies in Form einer Einladung zu einem konkreten Vorstellungsgespräch. Der angegebene Aufenthaltszweck muss sich somit nachvollziehbar darstellen. Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen: http://anabin.kmk.org/. Rechts- und Konsularabteilung -VisastelleKrasnyj Prospekt 28 630099 Nowosibirsk Russische Föderation Tel.: +7 (383) 231 00 52 Fax: +7 (383) 231 00 55 www.nowosibirsk.diplo.de [email protected] Terminvergabe kostenfrei über das Antragsannahmezentrum Tel.: +7 (383) 227 82 01 http://www.vfsglobal.com/germany/russia/ Seite 2 von 2 Stand: 27.03.2015 Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten. Rechts- und Konsularabteilung -VisastelleKrasnyj Prospekt 28 630099 Nowosibirsk Russische Föderation Tel.: +7 (383) 231 00 52 Fax: +7 (383) 231 00 55 www.nowosibirsk.diplo.de [email protected] Terminvergabe kostenfrei über das Antragsannahmezentrum Tel.: +7 (383) 227 82 01 http://www.vfsglobal.com/germany/russia/
© Copyright 2024 ExpyDoc