Visum zum Ehegatten-/Lebenspartnernachzug

Stand: März 2016
Visum zum Ehegatten-/Lebenspartnernachzug
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Bei direkter Einreise in Deutschland benötigen brasilianische Staatsangehörige zum Ehegatten-/Lebenspartnernachzug kein Visum.
Beispiele:
Flug São Paulo →Frankfurt = direkte Einreise
Flug São Paulo →Madrid →Frankfurt = keine direkte Einreise
Die erforderliche Aufenthaltserlaubnis ist nach Einreise innerhalb von drei Monaten
bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente
entsprechen in der Regel den Unterlagen, die zur Beantragung eines Visums
erforderlich sind (siehe Punkt III – Antragsunterlagen)
Bitte beachten Sie, dass das erforderliche Sprachdiplom (siehe Punkt III –
Antragsunterlagen) bereits vor Einreise nach Deutschland erworben werden sollte.
I.
Allgemeine Information
Ein Visum zum Ehegatten- / Lebenspartnernachzug kann beantragt werden,
•
•
wenn der Ehepartner seinen Wohnsitz bereits in Deutschland hat oder
wenn die Ausreise nach Deutschland gemeinsam mit dem Ehepartner erfolgen wird
und die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland geführt werden soll.
Zunächst muss eine nach deutschem Recht wirksame Eheschließung vorliegen; Partner
aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft (die sogenannte „união estável“) haben keinen
Anspruch auf Erteilung eines Visums.
Partner aus einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können ebenfalls ein
Visum beantragen, wenn eine nach deutschem Recht gültige Lebenspartnerschaft
(Lebenspartnerschaftsvertrag nach dem LPartG) eingegangen wurde. Die hier
aufgeführten Informationen gelten für gleichgeschlechtliche Lebenspartner entsprechend.
II.
Bearbeitungsdauer
Die Ausländerbehörde am Wohnort des Ehegatten/Lebenspartners muss eine
Stellungnahme abgeben, bevor die Auslandsvertretung über den Visumsantrag
abschließend entscheiden kann.
Aufgrund dieses Verfahrens sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags sechs
Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen)
Die Auslandsvertretung stellt in Fällen des Ehegattennachzugs ein sogenanntes nationales
Visum aus, das grundsätzlich drei Monate gültig ist. Innerhalb des im Visumetikett
aufgeführten Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (Durchreise durch die
Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für
Ihren neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort wird das Visum dann
nach erneuter Prüfung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.
III.
Antragsunterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit zwei Kopien:
•
Reisepass
•
Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“
•
Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
•
zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
•
falls Sie in Brasilien oder im Ausland geheiratet haben: Heiratsurkunde mit
Legalisation
(siehe
http://www.brasil.diplo.de/Vertretung/brasilien/de/KonsularserviceNeu/05Beglaubigun
gen/Legalisation.html) und von einem vereidigten Übersetzer erstellte deutsche
Übersetzung
(siehe
http://www.brasil.diplo.de/Vertretung/brasilien/de/KonsularserviceNeu/08AnwaltUeber
setzer/0-Anwalt-Uebersetzer.html) oder
falls Sie in Deutschland geheiratet haben: Deutsche Heiratsurkunde bzw. Auszug aus
dem Familienbuch
•
Kopie des Reisepasses / des Personalausweises des in Deutschland lebenden
Ehepartners – wenn der in Deutschland lebende Ehepartner nicht die
Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union besitzt, sind auch Kopien
des im Pass befindlichen deutschen Aufenthaltstitels erforderlich.
•
Krankenversicherungsnachweis
(z.B.
Reisekrankenversicherung
mit
einer
Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR oder 50.000 USD für die ersten drei
Monate)
•
falls Ehepartner bereits in Deutschland lebt:
•
o
Kopie der Meldebescheinigung
o
Kopie des Mietvertrags (entfällt beim Nachzug zum deutschen Ehepartner)
o
Einkommensnachweis in Kopie (z.B. Steuererklärung oder Arbeitsvertrag aus
dem der monatliche Verdienst hervorgeht, entfällt beim Nachzug zum
deutschen Ehepartner)
Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Form eines
Sprachzeugnisses auf dem Niveau A1 nach den Standards der ALTE (Association of
Language Testers of Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter (entfällt u.a. beim
Nachzug zum nicht-deutschen EU-Bürger und brasilianischen Staatsangehörigen) –
siehe auch BAMF Broschüre „Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug
von Ehegatten aus dem Ausland“
HINWEIS: In Brasilien entsprechen nur die Sprachdiplome des Goethe-Instituts und
des TestDaF-Instituts den erforderlichen Standards.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge
können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Um die Bearbeitungs- und Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir Sie, die Unterlagen in
drei Sätzen vorzulegen: ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien. Wir bitten, die
einzelnen Sätze in der oben genannten Reihenfolge zu sortieren. Wir danken für Ihre
Mitarbeit!
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein
können.
IV.
Gebühren
Für Ehepartner von Deutschen oder Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Staaten, Norwegen, Island, Liechtenstein) ist die
Bearbeitung des Visumantrags gebührenfrei.
In sonstigen Fällen beträgt die Gebühr für die Erteilung eines
nationales Visums
60,00 Euro
Die Gebühr ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar zu entrichten.
Euro-Bargeld oder Schecks können nicht entgegengenommen bzw. akzeptiert werden.
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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der
Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und
Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem
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