Nachzug zu im Bundesgebiet aufhältigen EU- /EWR

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Stand: 30.11.2015
Nachzug zu im Bundesgebiet aufhältigen EU-/EWR-Bürgern
Gemäß des Freizügigkeitsgesetzes/EU haben die folgenden Familienangehörigen von
in Deutschland aufhältigen EU-/EWR-Bürgern (nicht Familienangehörige von
Deutschen) das Recht auf Einreise und Aufenthalt:
a) der Ehegatte des EU-/EWR-Bürgers,
b) die Verwandten in absteigender Linie des EU-/EWR-Bürgers und ihrer
Ehegatten, die noch nicht 21 Jahre alt sind sowie
c) die Verwandten in aufsteigender und in absteigender Linie des EU-/EWRBürgers und ihrer Ehegatten, denen diese Personen Unterhalt gewähren.
Für EU-/EWR-Bürger, die sich als Studierende in Deutschland aufhalten, gilt der
Nachzugsanspruch nur für den Ehegatten und Kinder, sofern letzteren Unterhalt
gewährt wird.
Für die Beantragung notwendige Unterlagen: (im Original mit zwei Kopien)
1) Auslandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden),
2) Inlandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden),
3) zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig
unterschriebene Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums (kostenlos auf
unserer Homepage oder in der Visastelle erhältlich) mit aufgeklebtem Passfoto
und ein zusätzliches Passfoto für das Visum,
4) Meldebescheinigung des EU-/EWR-Bürgers,
5) für
den
Nachzug
zu
einem
studierenden
EU-/EWR-Bürger:
Studienbescheinigung,
6) Personenstandsurkunden, die die Beziehung zum EU-/EWR-Bürger belegen
(z.B. Heirats-, Geburtsurkunde usw.),
7) für den Nachzug zu einem erwerbstätigen EU-/EWR-Bürger: Nachweis der
Erwerbstätigkeit (z.B. durch Arbeitsvertrag),
8) für den Nachzug zu einem nicht erwerbstätigen EU-/EWR-Bürger: Nachweis zu
ausreichenden
Existenzmitteln
und
über
ausreichenden
Krankenversicherungsschutz,
9) für den Nachzug zum Unterhaltsgewährenden EU-EWR-Bürger: Nachweis der
Unterhaltsgewährung (z.B. durch Bescheinigung vom Geldinstitut).
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige
Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Dieses Merkblatt wird
ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im
Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte beachten
Rechts- und Konsularabteilung
-VisastelleKrasnyj Prospekt 28
630099 Nowosibirsk
Russische Föderation
Tel.: +7 (383) 231 00 52
Fax: +7 (383) 231 00 55
www.nowosibirsk.diplo.de
[email protected]
Terminvergabe
kostenfrei über das
Antragsannahmezentrum
Tel.: +7 (383) 227 82 01
http://www.vfsglobal.com/germany/russia/
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Sie auch unsere allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren bei Aufenthalten
von mehr als drei Monaten.
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