Seite 1 von 2 Stand: 30.11.2015 Nachzug zu im Bundesgebiet aufhältigen EU-/EWR-Bürgern Gemäß des Freizügigkeitsgesetzes/EU haben die folgenden Familienangehörigen von in Deutschland aufhältigen EU-/EWR-Bürgern (nicht Familienangehörige von Deutschen) das Recht auf Einreise und Aufenthalt: a) der Ehegatte des EU-/EWR-Bürgers, b) die Verwandten in absteigender Linie des EU-/EWR-Bürgers und ihrer Ehegatten, die noch nicht 21 Jahre alt sind sowie c) die Verwandten in aufsteigender und in absteigender Linie des EU-/EWRBürgers und ihrer Ehegatten, denen diese Personen Unterhalt gewähren. Für EU-/EWR-Bürger, die sich als Studierende in Deutschland aufhalten, gilt der Nachzugsanspruch nur für den Ehegatten und Kinder, sofern letzteren Unterhalt gewährt wird. Für die Beantragung notwendige Unterlagen: (im Original mit zwei Kopien) 1) Auslandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden), 2) Inlandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden), 3) zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums (kostenlos auf unserer Homepage oder in der Visastelle erhältlich) mit aufgeklebtem Passfoto und ein zusätzliches Passfoto für das Visum, 4) Meldebescheinigung des EU-/EWR-Bürgers, 5) für den Nachzug zu einem studierenden EU-/EWR-Bürger: Studienbescheinigung, 6) Personenstandsurkunden, die die Beziehung zum EU-/EWR-Bürger belegen (z.B. Heirats-, Geburtsurkunde usw.), 7) für den Nachzug zu einem erwerbstätigen EU-/EWR-Bürger: Nachweis der Erwerbstätigkeit (z.B. durch Arbeitsvertrag), 8) für den Nachzug zu einem nicht erwerbstätigen EU-/EWR-Bürger: Nachweis zu ausreichenden Existenzmitteln und über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, 9) für den Nachzug zum Unterhaltsgewährenden EU-EWR-Bürger: Nachweis der Unterhaltsgewährung (z.B. durch Bescheinigung vom Geldinstitut). Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte beachten Rechts- und Konsularabteilung -VisastelleKrasnyj Prospekt 28 630099 Nowosibirsk Russische Föderation Tel.: +7 (383) 231 00 52 Fax: +7 (383) 231 00 55 www.nowosibirsk.diplo.de [email protected] Terminvergabe kostenfrei über das Antragsannahmezentrum Tel.: +7 (383) 227 82 01 http://www.vfsglobal.com/germany/russia/ Seite 2 von 2 Stand: 30.11.2015 Sie auch unsere allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten. Rechts- und Konsularabteilung -VisastelleKrasnyj Prospekt 28 630099 Nowosibirsk Russische Föderation Tel.: +7 (383) 231 00 52 Fax: +7 (383) 231 00 55 www.nowosibirsk.diplo.de [email protected] Terminvergabe kostenfrei über das Antragsannahmezentrum Tel.: +7 (383) 227 82 01 http://www.vfsglobal.com/germany/russia/
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