Merkblatt: Visum zum Familiennachzug zum in Deutschland

Merkblatt: Visum zum Familiennachzug zum in Deutschland lebenden
Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner
Gz.: RK 516
(Stand: 01/2017)
Allgemeine Informationen
Ein Visum zum Familiennachzug zum in Deutschland lebenden Ehegatten bzw. eingetragenen
Lebenspartner kann beantragt werden, sofern
 Sich der Ehegatte in Deutschland gewöhnlich aufhält oder
 Die Ehegatten beabsichtigten, gemeinsam nach Deutschland zu verziehen
und das Ehepaar beabsichtigt, die familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland fortzusetzen.
Die erste Voraussetzung für den sog. Ehegattennachzug ist eine nach deutschen Recht wirksame
Eheschließung, Partner der nach angolanischem Recht möglichen faktischen Lebensgemeinschaft
("união-de-facto") haben keine rechtliche Möglichkeit des Ehegattennachzug.
Eingetragene Lebenspartner, sofern es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft gültig im Sinne
des LPartG handelt, können ebenso ein Visum zum Familiennachzug beantragen. Sämtliche
Ausführungen dieses Merkblatts beziehen sich daher ebenso auf eingetragene Lebenspartner im Sinne
des LPartG.
Bearbeitungsdauer
Die Deutsche Botschaft kann erst über den Visumantrag entscheiden nachdem die für den Ort des
(beabsichtigten) gewöhnlichen Aufenthalts des Ehepartners zuständige Ausländerbehörde ihre
Zustimmung erteilt hat. Nach vollständigem Eingang der Antragsunterlagen ist daher mit einer
Bearbeitungsdauer von mind. sechs Wochen zu rechnen.
Für den Familiennachzug erteilt die Botschaft das sogenannte Nationale Visum der Kategorie D mit
Gültigkeit von drei Monaten. Innerhalb der Gültigkeit des Visums kann der Visuminhaber nach
Deutschland, auch mit Transit via Schengenraum, reisen und muss sich nach Ankunft bei der
zuständigen Ausländerbehörde melden. Nach erneuter Prüfung der Voraussetzungen erhält der
Visuminhaber dort den Aufenthaltstitel.
Notwendige Antragsunterlagen
Für die Visumbeantragung ist die Vorlage folgender Dokumente im Original mit je zwei Kopien
notwendig:
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Reisepass mit ausreichender Gültigkeit und mindestens zwei freien Seiten
Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Ausstellung eines längerfristigen Visums
Erklärung gemäß § 55 Absatz 2 AufenthG
Zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Avenida 4 de Fevereiro, 120, Luanda / Angola
INTERNET: www.luanda.diplo.de
E-MAIL: [email protected]
TEL: + 244-222-334 516, 334 773, 399 269
FAX + 244-222-372 551 / +49 30 1817 67159
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Falls Sie in Angola oder in sonstigen Drittstaaten geheiratet haben: legalisierte oder apostillierte
Heiratsurkunde mit vereidigter Übersetzung ins Deutsche
Falls Sie in Deutschland geheiratet haben: deutsche Heiratsurkunde oder Auszug aus dem
Familienbuch
Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises des Ehegatten in Deutschland; falls der
Ehegatten nicht die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit der Europäischen Union
besitzt: Kopie der gültigen Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis
Nachweis einer Reisekrankenversicherung für die ersten drei Monate (Mindestdeckungssumme
30.000,-- EUR oder 50.000,-- USD)
Falls der Ehegatte bereits in Deutschland lebt:
o Meldebescheinigung
o Kopie des Mietvertrags (nicht im Falle des Familiennachzugs zum deutschen Ehegatten)
o Kopie ausreichenden Einkommens zur Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel
Steuererklärung oder Arbeitsvertrag mit Nennung des monatlichen Gehalts; gilt nicht für
den Familiennachzug zum deutschen Ehegatten)
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (zum Beispiel mittels Sprachzertifikat A1; gilt nicht
für Ehegatten von Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union [außer
Deutschland] und u.a. Brasiliens) – siehe hierzu auch das Merkblatt der Botschaft auf
Portugiesisch und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge - BAMF "Nachweis einfacher
Deutschkenntnisse für den Familiennachzug" auf Deutsch.
Versichern Sie sich bitte, dass Sie alle Unterlagen vollständig einreichen! Unvollständig
Antragsunterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen!
Um die Bearbeitungs- und Wartezeit zu verkürzen, bitten wir um Vorsortierung der Antragsunterlagen
in drei Exemplaren: ein Original und zwei Kopien. Wir bitten um Zusammenstellung gemäß der oben
beschriebenen Liste. Die Botschaft dankt für Ihre Mithilfe!
Bitte bedenken Sie zudem, dass die Vorlage weiterer Dokumente im Einzelfall notwendig sein kann.
Gebühren
Für Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen des EWR (EU; Norwegen;
Island; Liechtenstein) ist der Antrag gebührenfrei.
Die Gebühr für ein Nationales Visum beträgt 60,00 EUR, zahlbar im Moment der Antragstellung in bar in
Kwanzas zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft.
Für Rückfragen steht die Botschaft gerne zur Verfügung.
Hinweis:
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die
Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr
übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.
Avenida 4 de Fevereiro, 120, Luanda / Angola
INTERNET: www.luanda.diplo.de
E-MAIL: [email protected]
TEL: + 244-222-334 516, 334 773, 399 269
FAX + 244-222-372 551 / +49 30 1817 67159