Visum für Studenten und Studienbewerber

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Stand: 29.08.2016
Studenten und Studienbewerber
Als „Studenten“ gelten Antragsteller, die bereits für ein Studium an einer staatlichen oder
staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Einrichtung zugelassen sind.
„Studienbewerber“ sind diejenigen Antragsteller, die sich für ein Studium an einer deutschen
Hochschule interessieren, aber noch keine Zulassung erhalten haben.
Das vorgeschriebene Zustimmungsverfahren durch die Ausländerbehörden dauert in der
Regel 3 Wochen und 2 Werktage. Beantragen Sie daher rechtzeitig vor Studienbeginn!
Für die Beantragung notwendige Unterlagen: (im Original mit zwei Kopien)
1) Auslandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden),
2) Inlandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden),
3) zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene
Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums (kostenlos auf unserer Homepage oder
in der Visastelle erhältlich) mit aufgeklebtem Passfoto und ein zusätzliches Passfoto
für das Visum,
4) als Student: Zulassungsbescheid oder Immatrikulation, bzw. die Einladung der
Hochschule, falls Sie an einem Austauschprogramm teilnehmen,
5) als Studienbewerber: Bewerberbestätigungen der betreffenden deutschen
Hochschulen, Hochschulzugangsberechtigung (Schulzeugnisse und ggf. weitere
Ausbildungs- oder Studiennachweise),
6) ausführliches, eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben, in dem der
Entschluss in Deutschland zu studieren sowie die Entscheidung für eine bestimmte
Hochschule/einen bestimmten Studiengang nachvollziehbar begründet wird,
7) bisherige erreichte Abschlüsse (Zeugnisse, Diplome, etc.),
8) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes für
das erste Studienjahr in Höhe von monatlich 720,00€ (insgesamt 8.640,00€). Zudem
muss glaubhaft sein, dass Sie auch ihr weiteres Studium in Deutschland finanzieren
können. Falls Studiengebühren anfallen, müssen Sie diese Summe ebenfalls
nachweisen. Der Nachweis kann durch jede oder durch Kombination folgender
Varianten geführt werden:
a) Einzahlung des Betrags auf ein deutsches Sperrkonto,
b) Hinterlegung durch jährlich zu erneuernde Bankbürgschaft bei einem
Geldinstitut in Deutschland,
c) Verpflichtungserklärung für die Dauer des Studiums gem. §§ 66-68 AufenthG.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge
können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert,
erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer
Unterlagen erforderlich sein. Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Hinweise zum
Visumverfahren bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten.
Rechts- und Konsularabteilung
-VisastelleKrasnyj Prospekt 28
630099 Nowosibirsk
Russische Föderation
Tel.: +7 (383) 231 00 52
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