Seite 1 von 1 Stand: 29.08.2016 Studenten und Studienbewerber Als „Studenten“ gelten Antragsteller, die bereits für ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Einrichtung zugelassen sind. „Studienbewerber“ sind diejenigen Antragsteller, die sich für ein Studium an einer deutschen Hochschule interessieren, aber noch keine Zulassung erhalten haben. Das vorgeschriebene Zustimmungsverfahren durch die Ausländerbehörden dauert in der Regel 3 Wochen und 2 Werktage. Beantragen Sie daher rechtzeitig vor Studienbeginn! Für die Beantragung notwendige Unterlagen: (im Original mit zwei Kopien) 1) Auslandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden), 2) Inlandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden), 3) zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums (kostenlos auf unserer Homepage oder in der Visastelle erhältlich) mit aufgeklebtem Passfoto und ein zusätzliches Passfoto für das Visum, 4) als Student: Zulassungsbescheid oder Immatrikulation, bzw. die Einladung der Hochschule, falls Sie an einem Austauschprogramm teilnehmen, 5) als Studienbewerber: Bewerberbestätigungen der betreffenden deutschen Hochschulen, Hochschulzugangsberechtigung (Schulzeugnisse und ggf. weitere Ausbildungs- oder Studiennachweise), 6) ausführliches, eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben, in dem der Entschluss in Deutschland zu studieren sowie die Entscheidung für eine bestimmte Hochschule/einen bestimmten Studiengang nachvollziehbar begründet wird, 7) bisherige erreichte Abschlüsse (Zeugnisse, Diplome, etc.), 8) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes für das erste Studienjahr in Höhe von monatlich 720,00€ (insgesamt 8.640,00€). Zudem muss glaubhaft sein, dass Sie auch ihr weiteres Studium in Deutschland finanzieren können. Falls Studiengebühren anfallen, müssen Sie diese Summe ebenfalls nachweisen. Der Nachweis kann durch jede oder durch Kombination folgender Varianten geführt werden: a) Einzahlung des Betrags auf ein deutsches Sperrkonto, b) Hinterlegung durch jährlich zu erneuernde Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut in Deutschland, c) Verpflichtungserklärung für die Dauer des Studiums gem. §§ 66-68 AufenthG. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten. Rechts- und Konsularabteilung -VisastelleKrasnyj Prospekt 28 630099 Nowosibirsk Russische Föderation Tel.: +7 (383) 231 00 52 Fax: +7 (383) 231 00 55 www.nowosibirsk.diplo.de [email protected] Terminvergabe kostenfrei über das Antragsannahmezentrum Tel.: +7 (383) 227 82 01 http://www.vfsglobal.com/germany/russia/
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