Visa für Sprachkurse mit einer Dauer über 3 Monaten

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Stand: 29.08.2016
Studienvorbereitender oder isolierter Sprachkurs
Je nach dem, ob der angestrebte Sprachkurs der unmittelbaren Studienvorbereitung dient
oder nicht, ist entweder ein Visum für einen studienvorbereitenden oder einen isolierten
Sprachkurs zu beantragen. Die Aufnahme eines Studiums mit dem letztgenannten Visum ist
wegen des Wechsels des Aufenthaltszweckes ausgeschlossen.
Bei Ihrem Sprachkurs muss es sich um einen sog. Intensivsprachkurs handeln. Dieser ist u.A.
durch einen täglichen Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche
gekennzeichnet. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend. Der Sprachkurs muss
auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet und die Dauer von
vornherein zeitlich begrenzt sein. Die maximale Dauer beträgt 1 Jahr.
Wird ein isolierter Sprachkurs beantragt, so muss ein solcher Kurs unter Berücksichtigung
Ihrer wirtschaftlichen, beruflichen und familiären Situation in Ihre konkrete Lebensplanung
passen und plausibel erscheinen. Entsprechende Nachweise hierfür sind mit dem Antrag
einzureichen. Vorkenntnisse in der deutschen Sprache sind zwar nicht zwingende
Voraussetzung für die Erteilung des Visums, spielen aber bei der Plausibilitätsprüfung eine
wichtige Rolle.
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während des Sprachkurses ist nicht erlaubt.
Für die Beantragung notwendige Unterlagen: (im Original mit zwei Kopien)
1) Auslandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden),
2) Inlandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden),
3) zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene
Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums (kostenlos auf unserer Homepage oder
in der Visastelle erhältlich) mit aufgeklebtem Passfoto und ein zusätzliches Passfoto
für das Visum,
4) Einladung der Sprachschule mit Angaben über Kursort, -dauer und –gebühren sowie
Nachweis über die erfolgte Bezahlung der Kursgebühren,
5) für einen isolierten Sprachkurs:
a) Nachweis zur beruflichen Qualifikation (zuletzt erreichter schulischer oder
akademischer Abschluss),
b) Lebenslauf über den beruflichen Werdegang,
c) Arbeitsbuch,
6) für einen studienvorbereitenden Sprachkurs:
a) Zulassung der Universität/zum Studienkolleg (z.B. beschränkte Zulassung,
Bewerberbestätigung, Schreiben von uni-assist),
b) Nachweis der entsprechenden Zugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis,
zuletzt erreichter akademischer Hochschulabschluss),
7) ausführliches, eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben, in dem der
Entschluss in Deutschland einen Sprachkurs zu absolvieren sowie ggf. die
Entscheidung, in Deutschland studieren zu wollen nachvollziehbar begründet wird,
8) ggf. Nachweis zu bereits erworbenen Sprachkenntnissen,
Rechts- und Konsularabteilung
-VisastelleKrasnyj Prospekt 28
630099 Nowosibirsk
Russische Föderation
Tel.: +7 (383) 231 00 52
Fax: +7 (383) 231 00 55
www.nowosibirsk.diplo.de
[email protected]
Terminvergabe
kostenfrei über das
Antragsannahmezentrum
Tel.: +7 (383) 227 82 01
http://www.vfsglobal.com/germany/russia/
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Stand: 29.08.2016
9) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes für
die Dauer des Kurses oder mindestens das erste Studienjahr in Höhe von monatlich
720,00€ (insgesamt 8.640€). Zudem muss glaubhaft sein, dass Sie auch ein
eventuelles weiteres Studium in Deutschland finanzieren können.
Der Nachweis kann durch jede oder durch Kombination folgender Varianten geführt
werden:
a) Einzahlung des Betrags auf ein deutsches Sperrkonto,
b) Hinterlegung durch jährlich zu erneuernde Bankbürgschaft bei einem
Geldinstitut in Deutschland,
c) Verpflichtungserklärung für die Dauer von Kurs und Studiums gem. §§ 6668 AufenthG.
10) Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00€.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge
können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert,
erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer
Unterlagen erforderlich sein. Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Hinweise zum
Visumverfahren bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten sowie bei einem Antrag auf
einen studienvorbereitenden Sprachkurs das Merkblatt zum Thema „Studium“.
Rechts- und Konsularabteilung
-VisastelleKrasnyj Prospekt 28
630099 Nowosibirsk
Russische Föderation
Tel.: +7 (383) 231 00 52
Fax: +7 (383) 231 00 55
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