Seite 1 von 2 Stand: 29.08.2016 Studienvorbereitender oder isolierter Sprachkurs Je nach dem, ob der angestrebte Sprachkurs der unmittelbaren Studienvorbereitung dient oder nicht, ist entweder ein Visum für einen studienvorbereitenden oder einen isolierten Sprachkurs zu beantragen. Die Aufnahme eines Studiums mit dem letztgenannten Visum ist wegen des Wechsels des Aufenthaltszweckes ausgeschlossen. Bei Ihrem Sprachkurs muss es sich um einen sog. Intensivsprachkurs handeln. Dieser ist u.A. durch einen täglichen Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche gekennzeichnet. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend. Der Sprachkurs muss auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet und die Dauer von vornherein zeitlich begrenzt sein. Die maximale Dauer beträgt 1 Jahr. Wird ein isolierter Sprachkurs beantragt, so muss ein solcher Kurs unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen, beruflichen und familiären Situation in Ihre konkrete Lebensplanung passen und plausibel erscheinen. Entsprechende Nachweise hierfür sind mit dem Antrag einzureichen. Vorkenntnisse in der deutschen Sprache sind zwar nicht zwingende Voraussetzung für die Erteilung des Visums, spielen aber bei der Plausibilitätsprüfung eine wichtige Rolle. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während des Sprachkurses ist nicht erlaubt. Für die Beantragung notwendige Unterlagen: (im Original mit zwei Kopien) 1) Auslandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden), 2) Inlandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden), 3) zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums (kostenlos auf unserer Homepage oder in der Visastelle erhältlich) mit aufgeklebtem Passfoto und ein zusätzliches Passfoto für das Visum, 4) Einladung der Sprachschule mit Angaben über Kursort, -dauer und –gebühren sowie Nachweis über die erfolgte Bezahlung der Kursgebühren, 5) für einen isolierten Sprachkurs: a) Nachweis zur beruflichen Qualifikation (zuletzt erreichter schulischer oder akademischer Abschluss), b) Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, c) Arbeitsbuch, 6) für einen studienvorbereitenden Sprachkurs: a) Zulassung der Universität/zum Studienkolleg (z.B. beschränkte Zulassung, Bewerberbestätigung, Schreiben von uni-assist), b) Nachweis der entsprechenden Zugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis, zuletzt erreichter akademischer Hochschulabschluss), 7) ausführliches, eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben, in dem der Entschluss in Deutschland einen Sprachkurs zu absolvieren sowie ggf. die Entscheidung, in Deutschland studieren zu wollen nachvollziehbar begründet wird, 8) ggf. Nachweis zu bereits erworbenen Sprachkenntnissen, Rechts- und Konsularabteilung -VisastelleKrasnyj Prospekt 28 630099 Nowosibirsk Russische Föderation Tel.: +7 (383) 231 00 52 Fax: +7 (383) 231 00 55 www.nowosibirsk.diplo.de [email protected] Terminvergabe kostenfrei über das Antragsannahmezentrum Tel.: +7 (383) 227 82 01 http://www.vfsglobal.com/germany/russia/ Seite 2 von 2 Stand: 29.08.2016 9) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes für die Dauer des Kurses oder mindestens das erste Studienjahr in Höhe von monatlich 720,00€ (insgesamt 8.640€). Zudem muss glaubhaft sein, dass Sie auch ein eventuelles weiteres Studium in Deutschland finanzieren können. Der Nachweis kann durch jede oder durch Kombination folgender Varianten geführt werden: a) Einzahlung des Betrags auf ein deutsches Sperrkonto, b) Hinterlegung durch jährlich zu erneuernde Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut in Deutschland, c) Verpflichtungserklärung für die Dauer von Kurs und Studiums gem. §§ 6668 AufenthG. 10) Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00€. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten sowie bei einem Antrag auf einen studienvorbereitenden Sprachkurs das Merkblatt zum Thema „Studium“. Rechts- und Konsularabteilung -VisastelleKrasnyj Prospekt 28 630099 Nowosibirsk Russische Föderation Tel.: +7 (383) 231 00 52 Fax: +7 (383) 231 00 55 www.nowosibirsk.diplo.de [email protected] Terminvergabe kostenfrei über das Antragsannahmezentrum Tel.: +7 (383) 227 82 01 http://www.vfsglobal.com/germany/russia/
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