Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit

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Stand: 17.02.2015
Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
Für die Beantragung notwendige Unterlagen: (im Original mit zwei Kopien)
1) Auslandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden),
2) Inlandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden),
3) zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene
Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums (kostenlos auf unserer Homepage oder
in der Visastelle erhältlich) mit aufgeklebtem Passfoto und ein zusätzliches Passfoto
für das Visum,
4) bei bereits bestehender Gesellschaft in Deutschland: Gesellschaftervertrag und
Handelsregisterauszug,
5) ansonsten: Entwurf des Gesellschaftervertrags,
6) vollständiges Firmenprofil/Unternehmenskonzept (bestehend aus Businessplan,
Geschäftskonzept, Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Marketingstrategie und
Ertragsvorschau) als Nachweis,
a) … dass der Unternehmer in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt durch die
angestrebte selbständige Erwerbstätigkeit zu bestreiten,
b) … dass es sich ausschließlich um eine selbständige Erwerbstätigkeit handelt,
c) … dass die Niederlassung auf einen Daueraufenthalt ausgerichtet ist,
d) … über die Tragfähigkeit der zu Grunde liegenden Geschäftsidee, die
Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und den
Beitrag für Innovation und Forschung,
e) … hinsichtlich der voraussichtlich entstehenden Arbeits- und
Ausbildungsplätze,
7) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Realisierung der angestrebten
Tätigkeit und zur Sicherung des Lebensunterhaltes durch Eigenkapital oder durch
eine Kreditzusage,
8) Lebenslauf über den beruflichen Werdegang sowie der Nachweis ausreichender
berufsnotwendiger Qualifikationen (durch Ausbildungsnachweise) und über
entsprechende unternehmerische Erfahrungen,
9) ausreichende Sprachkenntnisse für die geplante Tätigkeit (Zertifikate!),
10) wenn Sie älter als 45 Jahre sind: Nachweis über angemessene Altersversorgung,
11) Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00 € (zu zahlen in RUB nach Zahlstellenkurs).
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge
können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert,
erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer
Unterlagen erforderlich sein. Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Hinweise zum
Visumverfahren bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten.
Rechts- und Konsularabteilung
-VisastelleKrasnyj Prospekt 28
630099 Nowosibirsk
Russische Föderation
Tel.: +7 (383) 231 00 52
Fax: +7 (383) 231 00 55
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