Seite 1 von 1 Stand: 17.02.2015 Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit Für die Beantragung notwendige Unterlagen: (im Original mit zwei Kopien) 1) Auslandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden), 2) Inlandspass (Seiten ohne Eintragungen brauchen nicht kopiert werden), 3) zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums (kostenlos auf unserer Homepage oder in der Visastelle erhältlich) mit aufgeklebtem Passfoto und ein zusätzliches Passfoto für das Visum, 4) bei bereits bestehender Gesellschaft in Deutschland: Gesellschaftervertrag und Handelsregisterauszug, 5) ansonsten: Entwurf des Gesellschaftervertrags, 6) vollständiges Firmenprofil/Unternehmenskonzept (bestehend aus Businessplan, Geschäftskonzept, Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Marketingstrategie und Ertragsvorschau) als Nachweis, a) … dass der Unternehmer in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt durch die angestrebte selbständige Erwerbstätigkeit zu bestreiten, b) … dass es sich ausschließlich um eine selbständige Erwerbstätigkeit handelt, c) … dass die Niederlassung auf einen Daueraufenthalt ausgerichtet ist, d) … über die Tragfähigkeit der zu Grunde liegenden Geschäftsidee, die Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und den Beitrag für Innovation und Forschung, e) … hinsichtlich der voraussichtlich entstehenden Arbeits- und Ausbildungsplätze, 7) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Realisierung der angestrebten Tätigkeit und zur Sicherung des Lebensunterhaltes durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage, 8) Lebenslauf über den beruflichen Werdegang sowie der Nachweis ausreichender berufsnotwendiger Qualifikationen (durch Ausbildungsnachweise) und über entsprechende unternehmerische Erfahrungen, 9) ausreichende Sprachkenntnisse für die geplante Tätigkeit (Zertifikate!), 10) wenn Sie älter als 45 Jahre sind: Nachweis über angemessene Altersversorgung, 11) Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00 € (zu zahlen in RUB nach Zahlstellenkurs). Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten. Rechts- und Konsularabteilung -VisastelleKrasnyj Prospekt 28 630099 Nowosibirsk Russische Föderation Tel.: +7 (383) 231 00 52 Fax: +7 (383) 231 00 55 www.nowosibirsk.diplo.de [email protected] Terminvergabe kostenfrei über das Antragsannahmezentrum Tel.: +7 (383) 227 82 01 http://www.vfsglobal.com/germany/russia/
© Copyright 2024 ExpyDoc