Eheschließung - Merkblatt als

Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“ 1 von 2
– Alle Angaben ohne Gewähr –
Stand: Mai 2016
Visum zur Eheschließung
GRUNDLEGENDES
Wir freuen uns, dass Sie in Deutschland heiraten möchten! Grundsätzlich ist es auch als
Tourist möglich, während des visumfreien Aufenthaltes (max. 90 Tage) in Deutschland zu
heiraten. Der Vorteil des Visums zur Eheschließung ist es jedoch, dass Sie direkt nach der
Heirat bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einen Aufenthaltstitel
beantragen können. Ohne dieses Visum müssen Sie nach der Hochzeit (nach max. 90
Tagen) zurückreisen und bei der Botschaft das Visum zum Ehegattennachzug (siehe
Merkblatt Ehegattennachzug) beantragen. Die Voraussetzungen sind jedoch dieselben.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages zu
gewährleisten:
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
unvollständige Anträge nicht angenommen werden können. Antragsformulare finden
Sie kostenlos auf unserer Website. Bitte achten Sie darauf, pünktlich zu Ihrem Termin zu
kommen. Ihr Termin verfällt, wenn Sie auch nur eine Minute zu spät kommen. Sie müssen
in diesem Fall einen neuen Termin über unsere Website vereinbaren. Wenn Sie nicht aus
Mexiko-Stadt kommen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Unterlagen beim nächstgelegenen
Honorarkonsulat vorprüfen zu lassen.
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zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und unterschriebene
Antragsformulare
zwei aktuelle biometrische Passfotos. (Bitte beachten Sie die Mustertafel für
Passfotos auf unserer Homepage.)
Original-Reisepass und zwei einfache A4-Kopien. Der Reisepass muss zum
Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig und nicht älter
als zehn Jahre sein. Er muss mindestens zwei vollkommen freie Seiten (ohne Visa
oder Stempel) haben.
zusätzlich für nicht-mexikanische Staatsangehörige: gültiger mexikanischer
Aufenthaltstitel (FM 2 oder FM 3) und zwei einfache A4-Kopien
zwei einfache A4-Kopien des Krankenversicherungsnachweises
(Mindestdeckung 30.000,- Euro für Schengener Staaten)
zwei einfache A4-Kopien des deutschen Reisepasses/Personalausweises
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Anschrift:
Horacio 1506
Col. Los Morales Sección Alameda
11530 Ciudad de México
Postadresse:
Apdo. Postal M 10792
06000 Ciudad de México
Telefonische Beratung:
044 55 3969 4973
Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr
Mi: 8:30 – 9:00 Uhr
Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr
Telefax: 0052-55-52 83 22 31
E-Mail:
[email protected]
Homepage:
www.mexiko.diplo.de
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oder
zwei einfache A4-Kopien des ausländischen Reisepasses (mit Aufenthaltstitel
für Deutschland) des in Deutschland lebenden Ehegatten
aktuelle Anmeldung zur Eheschließung des zuständigen Standesamtes
(Original oder Ausdruck von Scan per E-Mail und zwei einfache A4-Kopien)
Original Nachweis einfacher Deutschkenntnisse der Stufe A 1 und zwei
einfache A4-Kopien
Einladungsschreiben des/ der Verlobten mit Übernahmegarantie aller Kosten
(Original oder Ausdruck von Scan per Email und zwei einfache A4-Kopien)
Gebühren in Höhe von 60,- Euro, zahlbar bei Antragstellung in bar in
mexikanischen Pesos
Hinweise zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse
(siehe dazu auch das Merkblatt „Deutschkenntnisse“)
Ist dem ausländischen Ehepartner eines Deutschen der Spracherwerb im Ausland nicht in
zumutbarer Weise möglich oder führen zumutbare Bemühungen innerhalb eines Jahres
nicht zum Erfolg, so ist gem. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.09.2012
(BVerwG 10 C 12.12) von dem Erfordernis, den Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse bereits vor der Einreise zu erbringen, abzusehen. Entscheidend ist, dass die
Gründe für die Unzumutbarkeit des Spracherwerbs bzw. die bislang erbrachten Bemühungen bei Antragstellung plausibel und nachvollziehbar dargelegt werden. Die erforderlichen
Sprachkenntnisse müssten dann nach Einreise in Deutschland erworben werden, um eine
Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte zu erhalten.
Der Nachweis ist nicht erforderlich, wenn ein gemeinsames Kind bereits einen deutschen
Pass hat.
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Anschrift:
Horacio 1506
Col. Los Morales Sección Alameda
11530 Ciudad de México
Postadresse:
Apdo. Postal M 10792
06000 Ciudad de México
Telefonische Beratung:
044 55 3969 4973
Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr
Mi: 8:30 – 9:00 Uhr
Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr
Telefax: 0052-55-52 83 22 31
E-Mail:
[email protected]
Homepage:
www.mexiko.diplo.de