Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“ 1 von 2 – Alle Angaben ohne Gewähr – Stand: Mai 2016 Visum zur Eheschließung GRUNDLEGENDES Wir freuen uns, dass Sie in Deutschland heiraten möchten! Grundsätzlich ist es auch als Tourist möglich, während des visumfreien Aufenthaltes (max. 90 Tage) in Deutschland zu heiraten. Der Vorteil des Visums zur Eheschließung ist es jedoch, dass Sie direkt nach der Heirat bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen können. Ohne dieses Visum müssen Sie nach der Hochzeit (nach max. 90 Tagen) zurückreisen und bei der Botschaft das Visum zum Ehegattennachzug (siehe Merkblatt Ehegattennachzug) beantragen. Die Voraussetzungen sind jedoch dieselben. EINZUREICHENDE UNTERLAGEN Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages zu gewährleisten: Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unvollständige Anträge nicht angenommen werden können. Antragsformulare finden Sie kostenlos auf unserer Website. Bitte achten Sie darauf, pünktlich zu Ihrem Termin zu kommen. Ihr Termin verfällt, wenn Sie auch nur eine Minute zu spät kommen. Sie müssen in diesem Fall einen neuen Termin über unsere Website vereinbaren. Wenn Sie nicht aus Mexiko-Stadt kommen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Unterlagen beim nächstgelegenen Honorarkonsulat vorprüfen zu lassen. zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare zwei aktuelle biometrische Passfotos. (Bitte beachten Sie die Mustertafel für Passfotos auf unserer Homepage.) Original-Reisepass und zwei einfache A4-Kopien. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig und nicht älter als zehn Jahre sein. Er muss mindestens zwei vollkommen freie Seiten (ohne Visa oder Stempel) haben. zusätzlich für nicht-mexikanische Staatsangehörige: gültiger mexikanischer Aufenthaltstitel (FM 2 oder FM 3) und zwei einfache A4-Kopien zwei einfache A4-Kopien des Krankenversicherungsnachweises (Mindestdeckung 30.000,- Euro für Schengener Staaten) zwei einfache A4-Kopien des deutschen Reisepasses/Personalausweises ________________________________________________________________________________ Anschrift: Horacio 1506 Col. Los Morales Sección Alameda 11530 Ciudad de México Postadresse: Apdo. Postal M 10792 06000 Ciudad de México Telefonische Beratung: 044 55 3969 4973 Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr Mi: 8:30 – 9:00 Uhr Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr Telefax: 0052-55-52 83 22 31 E-Mail: [email protected] Homepage: www.mexiko.diplo.de Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“ 2 von 2 oder zwei einfache A4-Kopien des ausländischen Reisepasses (mit Aufenthaltstitel für Deutschland) des in Deutschland lebenden Ehegatten aktuelle Anmeldung zur Eheschließung des zuständigen Standesamtes (Original oder Ausdruck von Scan per E-Mail und zwei einfache A4-Kopien) Original Nachweis einfacher Deutschkenntnisse der Stufe A 1 und zwei einfache A4-Kopien Einladungsschreiben des/ der Verlobten mit Übernahmegarantie aller Kosten (Original oder Ausdruck von Scan per Email und zwei einfache A4-Kopien) Gebühren in Höhe von 60,- Euro, zahlbar bei Antragstellung in bar in mexikanischen Pesos Hinweise zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (siehe dazu auch das Merkblatt „Deutschkenntnisse“) Ist dem ausländischen Ehepartner eines Deutschen der Spracherwerb im Ausland nicht in zumutbarer Weise möglich oder führen zumutbare Bemühungen innerhalb eines Jahres nicht zum Erfolg, so ist gem. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.09.2012 (BVerwG 10 C 12.12) von dem Erfordernis, den Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse bereits vor der Einreise zu erbringen, abzusehen. Entscheidend ist, dass die Gründe für die Unzumutbarkeit des Spracherwerbs bzw. die bislang erbrachten Bemühungen bei Antragstellung plausibel und nachvollziehbar dargelegt werden. Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssten dann nach Einreise in Deutschland erworben werden, um eine Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte zu erhalten. Der Nachweis ist nicht erforderlich, wenn ein gemeinsames Kind bereits einen deutschen Pass hat. ________________________________________________________________________________ Anschrift: Horacio 1506 Col. Los Morales Sección Alameda 11530 Ciudad de México Postadresse: Apdo. Postal M 10792 06000 Ciudad de México Telefonische Beratung: 044 55 3969 4973 Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr Mi: 8:30 – 9:00 Uhr Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr Telefax: 0052-55-52 83 22 31 E-Mail: [email protected] Homepage: www.mexiko.diplo.de
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