Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“ 1 von 2 – Alle Angaben ohne Gewähr – Stand: Mai 2016 Visum zur Arbeitsplatzsuche GRUNDLEGENDES Dieses Visum ermöglicht es interessierten Fachkräften aus Drittstaaten, die einen Hochschulabschluss besitzen, für maximal sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen, um vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden. Sobald ein Arbeitsplatz gefunden ist, kann direkt vor Ort die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration finden Sie im Fachkräfteportal www.make-it-in-germany.com EINZUREICHENDE UNTERLAGEN Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages zu gewährleisten: Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unvollständige Anträge nicht angenommen werden können. Antragsformulare finden Sie kostenlos auf unserer Website. Bitte achten Sie darauf, pünktlich zu Ihrem Termin zu kommen. Ihr Termin verfällt, wenn Sie auch nur eine Minute zu spät kommen. Sie müssen in diesem Fall einen neuen Termin über unsere Website vereinbaren. Wenn Sie nicht aus Mexiko-Stadt kommen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Unterlagen beim nächstgelegenen Honorarkonsulat vorprüfen zu lassen. zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare zwei aktuelle biometrische Passfotos (Bitte beachten Sie die Mustertafel für Passfotos auf unserer Homepage.) Original-Reisepass und zwei einfache A4-Kopien. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig und nicht älter als zehn Jahre sein. Er muss mindestens zwei vollkommen freie Seiten (ohne Visa oder Stempel) haben. zusätzlich für nicht-mexikanische Staatsangehörige: gültiger mexikanischer Aufenthaltstitel (FM 2 oder FM 3) und zwei einfache A4-Kopien zwei einfache A4-Kopien des Krankenversicherungsnachweises (Mindest________________________________________________________________________________ Anschrift: Horacio 1506 Col. Los Morales Sección Alameda 11530 Ciudad de México Postadresse: Apdo. Postal M 10792 06000 Ciudad de México Telefonische Beratung: 044 55 3969 4973 Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr Mi: 8:30 – 9:00 Uhr Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr Telefax: 0052-55-52 83 22 31 E-Mail: [email protected] Homepage: www.mexiko.diplo.de Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“ 2 von 2 deckung 30.000,- Euro für Schengener Staaten) Deutscher Original-Hochschulabschluss und zwei einfache A4-Kopien oder anerkannter ausländischer Original-Hochschulabschluss mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung und zwei einfachen A4-Kopien, sowie ANABIN Ausdruck und zwei einfache A4-Kopien Die Anerkennung/Bewertung ausländischer Abschlüsse erfolgt über den Link http://anabin.kmk.org/kurzanleitung/ich-moechte-feststellen-wie-mein-auslaendischerhochschulabschluss-in-deutschland-bewertet-wird.html, das Ergebnis (entspricht/gleichwertig) ist in ausgedruckter Form vorzulegen. Bei einer bedingten Vergleichbarkeit muss der Antragsteller rechtzeitig ein Anerkennungsverfahren bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) einleiten. Angabe des Ortes, von dem aus mit der Arbeitsplatzsuche begonnen werden soll Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Höhe von ca. 20,- Euro pro Tag der geplanten Arbeitssuche Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Visumantragsteller monatlich mindestens 670,- Euro zur Verfügung stehen. Der Nachweis über diese Mittel ist im Voraus zu erbringen. Bei einem geplanten Aufenthalt zur Arbeitsuche für sechs Monate müssen daher finanzielle Mitteilung in Höhe von mindestens 4.000,- Euro (ca. 75.000,mexikanische Pesos) nachgewiesen werden. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: 1. Finanzierung erfolgt durch den Visumantragsteller: Nachweis der ausreichenden finanziellen Mittel durch Vorlage der letzten drei Kontoauszüge, Nachweis von Anlagevermögen oder Ersparnissen (und zwei einfache A4-Kopien). ODER 2. Finanzierung erfolgt durch die Eltern oder eine dritte Person: Durch eine formelle Verpflichtungserklärung. Am besten wird eine formelle Verpflichtungserklärung direkt in Deutschland bei der Ausländerbehörde abgegeben. Bei Wohnsitz des Verpflichtungsgebers in Mexiko kann sie auch bei einem der in Mexiko ansässigen deutschen Honorarkonsuln oder bei der Botschaft abgegeben werden. Hierfür ist die persönliche Anwesenheit des Verpflichtungsgebers erforderlich. Folgende Unterlagen sind zur Abgabe der Verpflichtungserklärung vorzulegen: gültiger Identitätsnachweis Nachweis ausreichender finanzieller Mittel durch Vorlage der letzten drei Kontoauszüge, Nachweis von Anlagevermögen oder Ersparnissen. Die Gebühren für die formelle Verpflichtungserklärung beträgt 25,- Euro und für das Visum 60,- Euro, zahlbar in bar in mexikanischen Pesos. ________________________________________________________________________________ Anschrift: Horacio 1506 Col. Los Morales Sección Alameda 11530 Ciudad de México Postadresse: Apdo. Postal M 10792 06000 Ciudad de México Telefonische Beratung: 044 55 3969 4973 Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr Mi: 8:30 – 9:00 Uhr Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr Telefax: 0052-55-52 83 22 31 E-Mail: [email protected] Homepage: www.mexiko.diplo.de
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