Arbeitsplatzsuche - Merkblatt zum

Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“ 1 von 2
– Alle Angaben ohne Gewähr –
Stand: Mai 2016
Visum zur Arbeitsplatzsuche
GRUNDLEGENDES
Dieses Visum ermöglicht es interessierten Fachkräften aus Drittstaaten, die einen
Hochschulabschluss besitzen, für maximal sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach
Deutschland zu kommen, um vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu
finden. Sobald ein Arbeitsplatz gefunden ist, kann direkt vor Ort die Arbeits- und
Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration finden Sie im Fachkräfteportal
www.make-it-in-germany.com
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages zu
gewährleisten:
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
unvollständige Anträge nicht angenommen werden können. Antragsformulare finden
Sie kostenlos auf unserer Website. Bitte achten Sie darauf, pünktlich zu Ihrem Termin zu
kommen. Ihr Termin verfällt, wenn Sie auch nur eine Minute zu spät kommen. Sie müssen
in diesem Fall einen neuen Termin über unsere Website vereinbaren. Wenn Sie nicht aus
Mexiko-Stadt kommen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Unterlagen beim nächstgelegenen
Honorarkonsulat vorprüfen zu lassen.

zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und unterschriebene
Antragsformulare
 zwei aktuelle biometrische Passfotos (Bitte beachten Sie die Mustertafel für
Passfotos auf unserer Homepage.)
 Original-Reisepass und zwei einfache A4-Kopien. Der Reisepass muss zum
Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig und nicht älter
als zehn Jahre sein. Er muss mindestens zwei vollkommen freie Seiten (ohne Visa
oder Stempel) haben.
 zusätzlich für nicht-mexikanische Staatsangehörige: gültiger mexikanischer
Aufenthaltstitel (FM 2 oder FM 3) und zwei einfache A4-Kopien
 zwei einfache A4-Kopien des Krankenversicherungsnachweises (Mindest________________________________________________________________________________
Anschrift:
Horacio 1506
Col. Los Morales Sección Alameda
11530 Ciudad de México
Postadresse:
Apdo. Postal M 10792
06000 Ciudad de México
Telefonische Beratung:
044 55 3969 4973
Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr
Mi: 8:30 – 9:00 Uhr
Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr
Telefax: 0052-55-52 83 22 31
E-Mail:
[email protected]
Homepage:
www.mexiko.diplo.de
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
deckung 30.000,- Euro für Schengener Staaten)
Deutscher Original-Hochschulabschluss und zwei einfache A4-Kopien oder
anerkannter ausländischer Original-Hochschulabschluss mit Apostille und
offizieller deutscher Übersetzung und zwei einfachen A4-Kopien, sowie
ANABIN Ausdruck und zwei einfache A4-Kopien
Die Anerkennung/Bewertung ausländischer Abschlüsse erfolgt über den Link
http://anabin.kmk.org/kurzanleitung/ich-moechte-feststellen-wie-mein-auslaendischerhochschulabschluss-in-deutschland-bewertet-wird.html, das Ergebnis (entspricht/gleichwertig) ist in ausgedruckter Form vorzulegen. Bei einer bedingten Vergleichbarkeit muss
der Antragsteller rechtzeitig ein Anerkennungsverfahren bei der Zentralstelle für
ausländisches Bildungswesen (ZAB) einleiten.
 Angabe des Ortes, von dem aus mit der Arbeitsplatzsuche begonnen werden soll
 Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Höhe von ca. 20,- Euro pro Tag der
geplanten Arbeitssuche
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Visumantragsteller monatlich mindestens
670,- Euro zur Verfügung stehen. Der Nachweis über diese Mittel ist im Voraus zu
erbringen. Bei einem geplanten Aufenthalt zur Arbeitsuche für sechs Monate müssen
daher finanzielle Mitteilung in Höhe von mindestens 4.000,- Euro (ca. 75.000,mexikanische Pesos) nachgewiesen werden.
Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
1. Finanzierung erfolgt durch den Visumantragsteller:
 Nachweis der ausreichenden finanziellen Mittel durch Vorlage der letzten drei
Kontoauszüge, Nachweis von Anlagevermögen oder Ersparnissen (und zwei
einfache A4-Kopien).
ODER
2. Finanzierung erfolgt durch die Eltern oder eine dritte Person:
 Durch eine formelle Verpflichtungserklärung. Am besten wird eine formelle
Verpflichtungserklärung direkt in Deutschland bei der Ausländerbehörde
abgegeben. Bei Wohnsitz des Verpflichtungsgebers in Mexiko kann sie auch
bei einem der in Mexiko ansässigen deutschen Honorarkonsuln oder bei der
Botschaft abgegeben werden. Hierfür ist die persönliche Anwesenheit des
Verpflichtungsgebers erforderlich. Folgende Unterlagen sind zur Abgabe der
Verpflichtungserklärung vorzulegen:
 gültiger Identitätsnachweis
 Nachweis ausreichender finanzieller Mittel durch Vorlage der letzten
drei Kontoauszüge, Nachweis von Anlagevermögen oder Ersparnissen.
Die Gebühren für die formelle Verpflichtungserklärung beträgt 25,- Euro und für das
Visum 60,- Euro, zahlbar in bar in mexikanischen Pesos.
________________________________________________________________________________
Anschrift:
Horacio 1506
Col. Los Morales Sección Alameda
11530 Ciudad de México
Postadresse:
Apdo. Postal M 10792
06000 Ciudad de México
Telefonische Beratung:
044 55 3969 4973
Mo – Fr: 8:00 – 9:00 Uhr
Mi: 8:30 – 9:00 Uhr
Mo – Do: 14.30 – 15.30 Uhr
Telefax: 0052-55-52 83 22 31
E-Mail:
[email protected]
Homepage:
www.mexiko.diplo.de