Pressemitteilung Vereinbarung für bessere Rechtsetzung in Straßburg unterzeichnet Heute wurde in Straßburg die zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union geschlossene Vereinbarung »Bessere Rechtsetzung« unterzeichnet und formell festgelegt, durch die die Position der Mitgliedstaaten und der nationalen Parlamente gestärkt wird. Ziel dieser interinstitutionellen Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit der beteiligten Organe bei der Formulierung von Rechtsvorschriften zu verbessern. In diesem Rahmen sollen klarere Prioritäten gesetzt, die Wettbewerbsfähigkeit der EU verbessert und Mitsprache und Transparenz gefördert werden. Die interinstitutionelle Vereinbarung, auf deren Grundzüge man sich im Dezember 2015 verständigt hatte, tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Für den Rat, dessen Vorsitz die Niederlande derzeit innehaben, unterzeichnete Verteidigungsministerin Jeanine HennisPlasschaert. Das Europäische Parlament wurde durch seinen Präsidenten Martin Schulz, die Europäische Kommission durch ihren Präsidenten Jean-Claude Juncker vertreten. »Es ist unverzichtbar, dass die EU transparent arbeitet. Bürger und Unternehmen müssen wissen, was von welcher Institution beschlossen wird. Diese Vereinbarung soll außerdem zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands für kleine und mittlere Unternehmen führen – so werden Wirtschaftswachstum und Beschäftigung gefördert«, sagte Ministerin Hennis-Plasschaert. Die Vereinbarung, die unter anderem auf Initiative der Niederlande erarbeitet wurde, optimiert den Rechtsetzungsprozess der EU: ‒ Jedes Jahr stellen der Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission gemeinsam die Rechtsetzungsprioritäten fest. Auf dieser Grundlage können sie enger zusammenarbeiten und große Herausforderungen besser angehen. ‒ Die Folgenabschätzungen zu neuen Legislativinitiativen werden breiter angelegt, damit auch Aspekte wie Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen, und potentieller Verwaltungsaufwand erfasst werden. Außerdem wird geprüft, welche Kosten anfallen, wenn keine Maßnahmen auf europäischer Ebene ergriffen werden. Das Subsidiaritätsprinzip wird also nachdrücklich gestärkt, was vor allem für die Debatten mit den nationalen Parlamenten von Bedeutung ist. ‒ Die drei Institutionen werden bestehende EUVorschriften mit Blick auf eine mögliche Vereinfachung und die Vermeidung von Überregulierung und bürokratischem Aufwand evaluieren, damit Bürger und Unternehmen nicht unnötig belastet werden. ‒ Es wird eine gemeinsame Datenbank für den Fortgang der einzelnen Rechtsetzungsvorhaben eingerichtet. Das sorgt für mehr Transparenz in der Arbeit der drei Institutionen, was Bürgern und Unternehmen mehr Einblick in den Rechtsetzungsprozess verschafft.
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