Pressemitteilung - Niederländische EU

Pressemitteilung
Vereinbarung für bessere Rechtsetzung in
Straßburg unterzeichnet
Heute wurde in Straßburg die zwischen dem Europäischen
Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat der
Europäischen Union geschlossene Vereinbarung »Bessere
Rechtsetzung« unterzeichnet und formell festgelegt, durch die
die Position der Mitgliedstaaten und der nationalen Parlamente
gestärkt wird.
Ziel dieser interinstitutionellen Vereinbarung ist es, die
Zusammenarbeit der beteiligten Organe bei der Formulierung
von Rechtsvorschriften zu verbessern. In diesem Rahmen
sollen klarere Prioritäten gesetzt, die Wettbewerbsfähigkeit der
EU verbessert und Mitsprache und Transparenz gefördert
werden. Die interinstitutionelle Vereinbarung, auf deren
Grundzüge man sich im Dezember 2015 verständigt hatte, tritt
mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Für den Rat, dessen Vorsitz die Niederlande derzeit innehaben,
unterzeichnete Verteidigungsministerin Jeanine HennisPlasschaert. Das Europäische Parlament wurde durch seinen
Präsidenten Martin Schulz, die Europäische Kommission durch
ihren Präsidenten Jean-Claude Juncker vertreten.
»Es ist unverzichtbar, dass die EU transparent arbeitet. Bürger
und Unternehmen müssen wissen, was von welcher Institution
beschlossen wird. Diese Vereinbarung soll außerdem zu einer
Verringerung des Verwaltungsaufwands für kleine und mittlere
Unternehmen führen – so werden Wirtschaftswachstum und
Beschäftigung gefördert«, sagte Ministerin Hennis-Plasschaert.
Die Vereinbarung, die unter anderem auf Initiative der
Niederlande erarbeitet wurde, optimiert den
Rechtsetzungsprozess der EU:
‒
Jedes Jahr stellen der Rat, das Europäische Parlament
und die Europäische Kommission gemeinsam die
Rechtsetzungsprioritäten fest. Auf dieser Grundlage können sie
enger zusammenarbeiten und große Herausforderungen
besser angehen.
‒
Die Folgenabschätzungen zu neuen
Legislativinitiativen werden breiter angelegt, damit auch
Aspekte wie Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere mit Blick auf
kleine und mittlere Unternehmen, und potentieller
Verwaltungsaufwand erfasst werden. Außerdem wird geprüft,
welche Kosten anfallen, wenn keine Maßnahmen auf
europäischer Ebene ergriffen werden. Das Subsidiaritätsprinzip
wird also nachdrücklich gestärkt, was vor allem für die
Debatten mit den nationalen Parlamenten von Bedeutung ist.
‒
Die drei Institutionen werden bestehende EUVorschriften mit Blick auf eine mögliche Vereinfachung und die
Vermeidung von Überregulierung und bürokratischem Aufwand
evaluieren, damit Bürger und Unternehmen nicht unnötig
belastet werden.
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Es wird eine gemeinsame Datenbank für den Fortgang
der einzelnen Rechtsetzungsvorhaben eingerichtet. Das sorgt
für mehr Transparenz in der Arbeit der drei Institutionen, was
Bürgern und Unternehmen mehr Einblick in den
Rechtsetzungsprozess verschafft.