Fischerei: Kommission dezentralisiert und vereinfacht

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fischerei: Kommission dezentralisiert und vereinfacht technische
Bestandserhaltungsmaßnahmen
Brüssel, 11. März 2016
Kommission wendet die Agenda für eine bessere Rechtsetzung auf die Fischerei an.
Message by Karmenu Vella on Commission proposes regionalisation of fisheries conservation
measures
Heute hat die Europäische Kommission im Rahmen ihrer ständigen Bemühung um eine bessere
Rechtsetzung einen Vorschlag angenommen, der neue Erhaltungsmaßnahmen für die Fischereien in
den europäischen Meeren zum Gegenstand hat. Geregelt wird, wie, wo und wann gefischt werden darf,
welche Fanggeräte verwendet werden dürfen, wie sich die Fänge zusammensetzen und wie mit
Beifängen zu verfahren ist. Bisher wurden solche Vorschriften auf EU-Ebene in einem langwierigen
Verfahren beschlossen, so dass im Laufe der Zeit ein äußerst kompliziertes Regelwerk entstanden ist.
Hierzu erklärte Karmenu Vella, EU-Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei: „Mit diesem
Vorschlag sorgen wir dafür, dass unsere Ziele für nachhaltige Fischereien und den Schutz der
Meereslebensräume EU-weit verwirklicht werden. Mit diesem regionalisierten Konzept werden die
Vorschriften im Einklang mit unserer Agenda für eine bessere Rechtsetzung vereinfacht. Hierdurch wird
es möglich, Maßnahmen zum Fischereimanagement vor Ort, also näher an den Interessenträgern, zu
beschließen.“
Im Zuge der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik und der Berücksichtigung des Grundsatzes der
Agenda für eine bessere Rechtsetzung wurde ein neues, vereinfachtes Konzept vorgeschlagen. Deshalb
legt die Kommission eine flexiblere Regelung vor, die den lokalen Akteuren, die die örtlichen
Gegebenheiten am besten kennen, die Möglichkeit gibt, die technischen
Bestandserhaltungsmaßnahmen an ihr jeweiliges Meeresgebiet anzupassen. Außerdem sind in dem
Vorschlag eine Reihe unterschiedlicher Verordnungen zu einem einzigen Rechtstext zusammengefasst,
was die Auslegung und die Einhaltung vereinfachen dürfte.
Die EU wird künftig die allgemeinen Grundsätze und die übergeordneten Ziele der Fischerei festlegen:
So wird es weiterhin eine Reihe von grundlegenden Vorschriften etwa zum Verbot bestimmter
Fanggeräte oder zum Schutz bestimmter Arten oder Lebensräume geben. Was jedoch die technischen
Maßnahmen in Bezug auf ein bestimmtes Meeresgebiet betrifft, so werden die nationalen Regierungen
und Marktteilnehmer die vorgeschlagenen Vorschriften an die Gegebenheiten vor Ort anpassen können,
um die angestrebten Ergebnisse zu erzielen.
Für den Fall, dass z. B. ein bestimmtes Fanggebiet zum Schutz eines bestimmten Lebensraums wie
etwa eines empfindlichen Korallenriffs geschlossen werden muss oder bestimmte Abweichungen für
spezielle Fischereifahrzeuge, die keine Auswirkungen auf den Meeresboden haben, genehmigt werden
müssen, können die an diesem Meeresbecken liegenden Mitgliedstaaten in Abstimmung mit den
jeweiligen Interessenträgern entsprechende technische Maßnahmen beschließen.
Der Vorschlag enthält Maßnahmen zum Schutz des Meeresökosystems und der Lebensräume im Meer
sowie zur Vermeidung von Beifängen nichtkommerzieller und gefährdeter Arten wie z. B. Seevögeln
oder Meeressäugetieren.
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Fragen und Antworten: Kommission dezentralisiert und vereinfacht technische
Bestandserhaltungsmaßnahmen in der Fischerei
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