Kommissar Hill begrüßt Einigung auf überarbeitete

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommissar Hill begrüßt Einigung auf überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie
Brüssel, 05 Mai 2015
Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung, die heute zum Vorschlag für eine
überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie erzielt wurde. Vorausgegangen waren sogenannten TrilogVerhandlungen zwischen der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat. Die
überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (auch „PSD 2“ genannt) ist für den Zahlungsverkehrsmarkt der
EU mit einer Reihe wichtiger Neuerungen und Verbesserungen verbunden. Der Text, auf den sich
Parlament und Rat heute verständigt haben, zielt darauf ab, die Verbraucher besser vor Betrug,
etwaigem Missbrauch und sonstigen Problemen bei der Zahlungsausführung, z. B. strittigen
Transaktionen, zu schützen. Die neuen Maßnahmen werden ebenfalls dafür sorgen, dass alle in der EU
tätigen Zahlungsdienstleister beaufsichtigt werden und angemessenen Vorschriften unterliegen. Dies
dürfte für den Eintritt neuer Marktteilnehmer und die Entwicklung innovativer Mobil- und
Internetzahlungen in Europa die richtigen Anreize setzen und den Verbrauchern und Unternehmen eine
größere Auswahl und bessere Bedingungen bescheren.
„Die heutige Einigung ist ein wichtiger Schritt, um elektronische Zahlungen für Verbraucher sicherer zu
machen und Wettbewerb und Innovation zu fördern“, erklärte der für Finanzstabilität,
Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissar Jonathan Hill. „Ich möchte
dem Parlament und dem lettischen Ratsvorsitz für ihren Einsatz in dieser Sache danken.“
Die förmliche Annahme des Vorschlags wird voraussichtlich im weiteren Jahresverlauf erfolgen.
Hintergrund:
Der Vorschlag für eine überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie wurde von der Europäischen
Kommission als Teil ihres Legislativpakets zum Zahlungsverkehr im Juli 2013 vorgelegt (siehe
IP/13/730 und MEMO/13/719). Obwohl bei der Integration der Massenzahlungen in das derzeitige EUZahlungsverkehrsrecht erhebliche Fortschritte erzielt wurden, sind einige wichtige Bereiche des
Zahlungsverkehrsmarkts – wie Karten-, Internet- und Mobilzahlungen – nach wie vor fragmentiert.
Die vorgeschlagene Richtlinie zielt darauf ab, 1.) die Verbraucher durch verstärkte
Sicherheitsanforderungen, genauer gesagt die Vorgabe, dass Online-Zahlungen nur mit solider
Kundenauthentifizierung möglich sein dürfen, besser vor Betrug, etwaigem Missbrauch und sonstigen
Problemen bei der Zahlungsausführung zu schützen und 2.) den Wettbewerb durch einen
Rechtsrahmen zu fördern, der den Markteintritt neuer Anbieter und die Entwicklung innovativer Mobilund Internetzahlungen in Europa begünstigt.
Ergänzend dazu wird die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ersucht, für verschiedene
Bereiche Leitlinien und Entwürfe technischer Regulierungsstandards auszuarbeiten, um beispielsweise
die Festlegung angemessener Sicherheitsvorkehrungen zu gewährleisten oder für in mehreren
Mitgliedstaaten tätige Zahlungsinstitute die Vorschriften für den „Europäischen Pass“ zu präzisieren. Ein
„Europäischer Pass“ würde es Unternehmen, die die einschlägigen EU-Vorschriften einhalten, erlauben,
überall in der EU tätig zu werden.
Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/finance/payments/framework/index_de.htm
IP/15/4916
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