Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommissar Hill begrüßt Einigung auf überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie Brüssel, 05 Mai 2015 Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung, die heute zum Vorschlag für eine überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie erzielt wurde. Vorausgegangen waren sogenannten TrilogVerhandlungen zwischen der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat. Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (auch „PSD 2“ genannt) ist für den Zahlungsverkehrsmarkt der EU mit einer Reihe wichtiger Neuerungen und Verbesserungen verbunden. Der Text, auf den sich Parlament und Rat heute verständigt haben, zielt darauf ab, die Verbraucher besser vor Betrug, etwaigem Missbrauch und sonstigen Problemen bei der Zahlungsausführung, z. B. strittigen Transaktionen, zu schützen. Die neuen Maßnahmen werden ebenfalls dafür sorgen, dass alle in der EU tätigen Zahlungsdienstleister beaufsichtigt werden und angemessenen Vorschriften unterliegen. Dies dürfte für den Eintritt neuer Marktteilnehmer und die Entwicklung innovativer Mobil- und Internetzahlungen in Europa die richtigen Anreize setzen und den Verbrauchern und Unternehmen eine größere Auswahl und bessere Bedingungen bescheren. „Die heutige Einigung ist ein wichtiger Schritt, um elektronische Zahlungen für Verbraucher sicherer zu machen und Wettbewerb und Innovation zu fördern“, erklärte der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissar Jonathan Hill. „Ich möchte dem Parlament und dem lettischen Ratsvorsitz für ihren Einsatz in dieser Sache danken.“ Die förmliche Annahme des Vorschlags wird voraussichtlich im weiteren Jahresverlauf erfolgen. Hintergrund: Der Vorschlag für eine überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie wurde von der Europäischen Kommission als Teil ihres Legislativpakets zum Zahlungsverkehr im Juli 2013 vorgelegt (siehe IP/13/730 und MEMO/13/719). Obwohl bei der Integration der Massenzahlungen in das derzeitige EUZahlungsverkehrsrecht erhebliche Fortschritte erzielt wurden, sind einige wichtige Bereiche des Zahlungsverkehrsmarkts – wie Karten-, Internet- und Mobilzahlungen – nach wie vor fragmentiert. Die vorgeschlagene Richtlinie zielt darauf ab, 1.) die Verbraucher durch verstärkte Sicherheitsanforderungen, genauer gesagt die Vorgabe, dass Online-Zahlungen nur mit solider Kundenauthentifizierung möglich sein dürfen, besser vor Betrug, etwaigem Missbrauch und sonstigen Problemen bei der Zahlungsausführung zu schützen und 2.) den Wettbewerb durch einen Rechtsrahmen zu fördern, der den Markteintritt neuer Anbieter und die Entwicklung innovativer Mobilund Internetzahlungen in Europa begünstigt. Ergänzend dazu wird die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ersucht, für verschiedene Bereiche Leitlinien und Entwürfe technischer Regulierungsstandards auszuarbeiten, um beispielsweise die Festlegung angemessener Sicherheitsvorkehrungen zu gewährleisten oder für in mehreren Mitgliedstaaten tätige Zahlungsinstitute die Vorschriften für den „Europäischen Pass“ zu präzisieren. Ein „Europäischer Pass“ würde es Unternehmen, die die einschlägigen EU-Vorschriften einhalten, erlauben, überall in der EU tätig zu werden. Weitere Informationen unter: http://ec.europa.eu/finance/payments/framework/index_de.htm IP/15/4916 Kontakt für die Medien Vanessa MOCK (+32 2 295 61 94) Maud SCELO (+32 229-81521) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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