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Entlastungsverfahren
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[26-04-2016 - 11:19]
Über die Jahre ist das Entlastungsverfahren zu einem wichtigen Instrument des
Parlaments geworden, um zu überprüfen, für welche Projekte die EU-Institutionen
Geld ausgegeben haben und ob sie ihren Haushaltsplan einhalten. Nur das
Europäische Parlament hat das Recht, den Gesamthaushaltsplan der EU zu
entlasten. Am Mittwoch (27.4.) debattieren die EU-Abgeordneten über die Entlastung
2014 des Gesamthaushaltsplans der EU. Die Abstimmung findet am Donnerstag
(28.4.) statt.
Was ist das Entlastungsverfahren?
Beim Entlastungsverfahren gibt das Parlament sein endgültiges OK für die Umsetzung
eines Haushalts einer bestimmten Institution oder Agentur in einem bestimmten Jahr.
Dafür zieht das Parlament den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die
Empfehlungen des Ministerrats in Betracht und entscheidet anschließend, ob es der
Entlastung zustimmt, sie verschiebt oder ablehnt.
Wird der Haushalt für ein bestimmtes Jahr entlastet, können die Konten dieses Jahres
geschlossen werden und es kommt zum Rechnungsabschluss.
Was passiert, wenn das Parlament die Entlastung ablehnt oder verschiebt?
Wird der Haushalt einer Institution oder Agentur nicht entlastet, muss sie den
Empfehlungen des Haushaltskontrollausschusses folgen. Erst danach kann die Institution
entlastet werden.
Mehr Informationen aus dem Europäischen Parlament erfahren Sie hier
Stimmt das Parlament der Entlastung immer zu?
Das Parlament hat sich bereits mehrmals geweigert, EU-Institutionen zu entlasten. 1998
lehnte das Parlament die Entlastung des Haushalts 1996 der Kommission von Jacques
Santer ab. Infolgedessen trat die gesamte Kommission zurück.
Welche Institutionen müssen ihre Konten vom Europäischen Parlament entlasten
lassen?
Alle EU-Institutionen müssen ihre Konten vom EU-Parlament entlasten lassen. Das
schließt auch die Europäische Kommission, das Parlament, den Ministerrat, den
Europäischen Rat und andere Agenturen ein. Insgesamt stimmt das Plenum über mehr
als 50 Entlastungsberichte ab.
DE
Pressedienst
Direktion Medien
Direktor - Sprecher : Jaume DUCH GUILLOT
Referenz-Nr.:20160425STO24558
Press switchboard number (32-2) 28 33000
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Dieses Jahr - bereits zum sechsten Mal in Folge - hat der Haushaltskontrollausschuss die
Empfehlung ausgesprochen, dass das Parlament die Entlastung für den Ministerrat und
den Europäischen Rat verschieben soll. Grund dafür ist deren mangelnde Bereitschaft,
dem Parlament die für die Entlastung nötigen Informationen bereitzustellen.
Die Haushalte des Parlaments und der Kommission haben die Überprüfung durch den
Ausschuss am 7. April bestanden.
Wie lange dauert das Entlastungsverfahren?
Das Verfahren, das im April 2016 zu Ende geht, bezieht sich auf den Haushalt 2014. Der
Haushaltskontrollausschuss berücksichtigt in diesem Verfahren auch die Stellungnahme
des Europäischen Rechnungshofes und hört die Meinung der Kommissare sowie anderer
EU-Beamten an. Das Parlament wird über die aufgeschobenen Entlastungen im Oktober
entscheiden.
Dieser Artikel wurde zum ersten Mal am 28.4.2015 veröffentlicht.
Links
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Informationen zur Haushaltsbefugnis (inkl. Infografik):
http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/20150201PVL00005/Haushaltsbefugnis
EP Think Tank Briefing (EN):
http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2016/581968/EPRS_BRI(2016)581968_EN.pdf
Dokumente zur Entlastung 2014: http://www.europarl.europa.eu/committees/de/cont/discharge2014.html;jsessionid=41A0B136289ECA2CD8E2A94B6CD2504B.node2
Pressemitteilung zu den Abstimmungen im Haushaltskontrollausschuss - Entlastung für Ministerrat und
Europäischen Rat soll verschoben werden (EN) (4.4.2016): http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/20160404IPR21395/EU-budget-management-ARTEMIS-ENIAC-and-ITER-projects-fail-2014discharge-test
Pressemitteilung zu den Abstimmungen im Haushaltskontrollausschuss - Entlastung für Parlament und
Kommission (EN) (7.4.2016): http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=IMPRESS&reference=20160407IPR21704&language=EN&format=XML
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