Stärkung der Transparenz: Kommission schlägt

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Stärkung der Transparenz: Kommission schlägt verbindliches
Transparenzregister für alle EU-Organe vor
Brüssel, 28. September 2016
Die Europäische Kommission hat heute ein verbindliches Transparenzregister für alle drei
EU-Organe – Europäisches Parlament, Rat und Kommission – vorgeschlagen und erfüllt
damit eine der zentralen Zusagen, die die Juncker-Kommission in Bezug auf mehr
Transparenz gegeben hat.
Die Europäische Kommission ist bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und erlaubt die
Kontaktaufnahme mit ihren Entscheidungsträgern ausschließlich Interessenvertretern, die in ein
öffentliches Transparenzregister eingetragen sind. Heute werden Europäisches Parlament und Rat
aufgerufen, diesem Beispiel zu folgen und das Register für alle Interessenvertreter, die Einfluss auf die
Politikgestaltung in Brüssel nehmen wollen, verbindlich vorzuschreiben.
Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, hierzu: „Die EU-Organe müssen
zusammenarbeiten, um das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen. Wir müssen
in allem, was wir tun, offener werden. Die heutigen Vorschläge zur Einführung eines verbindlichen
Transparenzregisters für Parlament, Rat und Kommission sind ein wichtiger Schritt in die richtige
Richtung. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, wer auf die Rechtsetzung der EU
Einfluss zu nehmen versucht. Wir schlagen eine einfache Regel vor: keine Treffen mit
Entscheidungsträgern ohne vorherige Registrierung. Über das Register kann die Öffentlichkeit
einsehen, wer Lobbyarbeit betreibt, wen Lobbyisten vertreten und wie viel dafür ausgegeben wird.“
Die Kommission hat heute eine interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) vorgeschlagen, die auf dem
bestehenden freiwilligen Transparenzregister des Europäischen Parlaments und der Kommission
aufbaut und ein robustes System zur Gewährleistung einer transparenten Lobbyarbeit schafft. Nach
dem Vorschlag der Kommission sollen dieselben Mindeststandards zum ersten Mal für alle drei Organe
– einschließlich des Rates – gelten. Damit würden Treffen mit Entscheidungsträgern der drei Organe
von einer vorherigen Eintragung in das Transparenzregister abhängig gemacht. Seitdem die
Kommission im November 2014 diese Regel für ihre Zusammenarbeit mit Interessenvertretern
einführte, wurden rund 4 000 neue Einträge in das bestehende Register vorgenommen.
Der heutige Vorschlag klärt auch, welche Tätigkeiten und Einrichtungen unter die Bestimmungen fallen,
stärkt die Überwachung und wirksame Durchsetzung des mit dem Register verbundenen
Verhaltenskodexes für Interessenvertreter und wird die Qualität der Daten durch gestraffte
Anforderungen an die Dateneingabe und eine strengere Qualitätskontrolle verbessern. Um dieses Ziel
zu erreichen, möchte die Kommission auch die Ressourcenausstattung verbessern. Bei Verstößen
gegen den Verhaltenskodex kann die Kontaktaufnahme zu den Organen vorübergehend untersagt oder
eine Streichung aus dem Register vorgenommen werden.
Hintergrund
Die Juncker-Kommission strebt eine Reformierung der politischen Willensbildung in der EU an. Die
vorgeschlagenen Änderungen des Transparenzregisters sind vor dem Hintergrund dieser
umfassenderen Bemühungen zu sehen. Dem heutigen Vorschlag sind intensive Gespräche mit allen
relevanten Interessenträgern vorausgegangen. Bei einer 12-wöchigen öffentlichen Konsultation, die am
1. Juni abgeschlossen wurde, gingen 1 758 Antworten (975 von Privatpersonen und 783 von
Organisationen) ein. Die Befragten äußerten sich zum aktuellen Transparenzregister und unterbreiteten
Vorschläge für die Gestaltung der künftigen Regelung.
Die Juncker-Kommission hat sich in ihren politischen Leitlinien zu mehr Transparenz verpflichtet und
diese Absicht bereits mehrfach in die Praxis umgesetzt. Die Kommission veröffentlicht seit dem
1. Dezember 2014 Informationen über alle Treffen von Kommissionsmitgliedern, ihren
Kabinettsmitgliedern und Generaldirektoren der Kommission mit Interessenvertretern. Generell sollten
diese Treffen nur mit Personen und Einrichtungen stattfinden, die im Transparenzregister eingetragen
sind.
Auch der Zugang zu Dokumenten über die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den Vereinigten Staaten wurde erweitert. Die im April
unterzeichnete interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung förderte die Transparenz
durch verschiedene Maßnahmen für mehr Offenheit der politischen Willensbildung in der EU,
einschließlich der Verfahren des Sekundärrechts. Im Mai 2016 nahm die Kommission neue Vorschriften
für Expertengruppen an, die strengere Transparenzanforderungen enthalten und Synergien mit dem
Transparenzregister nutzen.
In ihrer im Mai 2015 vorgelegten Agenda für bessere Rechtsetzung hat sich die Kommission dazu
verpflichtet, der Öffentlichkeit mehr Möglichkeiten zur Kontrolle des politischen Entscheidungsprozesses
und zur Lieferung eigener Beiträge zu geben. Dank neuer Feedback-Mechanismen können
Interessenträger der Kommission im Rahmen sogenannter Fahrpläne (Roadmaps) und in der
Anfangsphase vorgenommener Folgenabschätzungen gleich zu Beginn neuer Initiativen ihren
Standpunkt mitteilen. Dies ist auch nach Annahme eines Vorschlags durch die Kommission noch
möglich, so dass Stellungnahmen in das Gesetzgebungsverfahren im Parlament und im Rat einfließen
können.
Das Transparenzregister ist eines der wichtigsten Instrumente für die praktische Umsetzung der
Transparenzverpflichtung der Kommission. Es erfasst alle Tätigkeiten, mit denen auf die Rechtsetzung
und Politikgestaltung der EU-Organe Einfluss genommen werden soll. Ein erstes Transparenzregister
wurde im Jahr 2011 gemeinsam vom Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission
eingerichtet und durch eine im April 2014 angenommene interinstitutionelle Vereinbarung (IIV)
aktualisiert; es gilt derzeit nur für diese beiden Organe.Das heutige Register beruht auf Freiwilligkeit
und erfasst über 9 800 Einrichtungen, die an den Verhaltenskodex gebunden sind. Die eingetragenen
Einrichtungen decken ein breites Spektrum ab, das von Beraterfirmen für öffentliche Angelegenheiten
über Anwaltskanzleien, Handelskammern und Berufsverbände, nichtstaatliche Organisationen, religiöse
Organisationen bis hin zu akademischen Einrichtungen reicht.
Weitere Informationen:
Vorschlag der Europäischen Kommission für eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Europäischen Kommission über ein verbindliches
Transparenzregister
And ANNEX
MEMO/16/3181 mit häufig gestellten Fragen (FAQ)
Website des Transparenzregisters
Ergebnisse der öffentlichen Konsultation über ein verbindliches Transparenzregister
IP/16/3182
Kontakt für die Medien:
Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56)
Tim McPHIE (+ 32 2 295 86 02)
Kasia KOLANKO (+ 32 2 296 34 44)
Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail