Europäische Kommission - Pressemitteilung Stärkung der Transparenz: Kommission schlägt verbindliches Transparenzregister für alle EU-Organe vor Brüssel, 28. September 2016 Die Europäische Kommission hat heute ein verbindliches Transparenzregister für alle drei EU-Organe – Europäisches Parlament, Rat und Kommission – vorgeschlagen und erfüllt damit eine der zentralen Zusagen, die die Juncker-Kommission in Bezug auf mehr Transparenz gegeben hat. Die Europäische Kommission ist bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und erlaubt die Kontaktaufnahme mit ihren Entscheidungsträgern ausschließlich Interessenvertretern, die in ein öffentliches Transparenzregister eingetragen sind. Heute werden Europäisches Parlament und Rat aufgerufen, diesem Beispiel zu folgen und das Register für alle Interessenvertreter, die Einfluss auf die Politikgestaltung in Brüssel nehmen wollen, verbindlich vorzuschreiben. Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, hierzu: „Die EU-Organe müssen zusammenarbeiten, um das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen. Wir müssen in allem, was wir tun, offener werden. Die heutigen Vorschläge zur Einführung eines verbindlichen Transparenzregisters für Parlament, Rat und Kommission sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, wer auf die Rechtsetzung der EU Einfluss zu nehmen versucht. Wir schlagen eine einfache Regel vor: keine Treffen mit Entscheidungsträgern ohne vorherige Registrierung. Über das Register kann die Öffentlichkeit einsehen, wer Lobbyarbeit betreibt, wen Lobbyisten vertreten und wie viel dafür ausgegeben wird.“ Die Kommission hat heute eine interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) vorgeschlagen, die auf dem bestehenden freiwilligen Transparenzregister des Europäischen Parlaments und der Kommission aufbaut und ein robustes System zur Gewährleistung einer transparenten Lobbyarbeit schafft. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen dieselben Mindeststandards zum ersten Mal für alle drei Organe – einschließlich des Rates – gelten. Damit würden Treffen mit Entscheidungsträgern der drei Organe von einer vorherigen Eintragung in das Transparenzregister abhängig gemacht. Seitdem die Kommission im November 2014 diese Regel für ihre Zusammenarbeit mit Interessenvertretern einführte, wurden rund 4 000 neue Einträge in das bestehende Register vorgenommen. Der heutige Vorschlag klärt auch, welche Tätigkeiten und Einrichtungen unter die Bestimmungen fallen, stärkt die Überwachung und wirksame Durchsetzung des mit dem Register verbundenen Verhaltenskodexes für Interessenvertreter und wird die Qualität der Daten durch gestraffte Anforderungen an die Dateneingabe und eine strengere Qualitätskontrolle verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, möchte die Kommission auch die Ressourcenausstattung verbessern. Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex kann die Kontaktaufnahme zu den Organen vorübergehend untersagt oder eine Streichung aus dem Register vorgenommen werden. Hintergrund Die Juncker-Kommission strebt eine Reformierung der politischen Willensbildung in der EU an. Die vorgeschlagenen Änderungen des Transparenzregisters sind vor dem Hintergrund dieser umfassenderen Bemühungen zu sehen. Dem heutigen Vorschlag sind intensive Gespräche mit allen relevanten Interessenträgern vorausgegangen. Bei einer 12-wöchigen öffentlichen Konsultation, die am 1. Juni abgeschlossen wurde, gingen 1 758 Antworten (975 von Privatpersonen und 783 von Organisationen) ein. Die Befragten äußerten sich zum aktuellen Transparenzregister und unterbreiteten Vorschläge für die Gestaltung der künftigen Regelung. Die Juncker-Kommission hat sich in ihren politischen Leitlinien zu mehr Transparenz verpflichtet und diese Absicht bereits mehrfach in die Praxis umgesetzt. Die Kommission veröffentlicht seit dem 1. Dezember 2014 Informationen über alle Treffen von Kommissionsmitgliedern, ihren Kabinettsmitgliedern und Generaldirektoren der Kommission mit Interessenvertretern. Generell sollten diese Treffen nur mit Personen und Einrichtungen stattfinden, die im Transparenzregister eingetragen sind. Auch der Zugang zu Dokumenten über die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den Vereinigten Staaten wurde erweitert. Die im April unterzeichnete interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung förderte die Transparenz durch verschiedene Maßnahmen für mehr Offenheit der politischen Willensbildung in der EU, einschließlich der Verfahren des Sekundärrechts. Im Mai 2016 nahm die Kommission neue Vorschriften für Expertengruppen an, die strengere Transparenzanforderungen enthalten und Synergien mit dem Transparenzregister nutzen. In ihrer im Mai 2015 vorgelegten Agenda für bessere Rechtsetzung hat sich die Kommission dazu verpflichtet, der Öffentlichkeit mehr Möglichkeiten zur Kontrolle des politischen Entscheidungsprozesses und zur Lieferung eigener Beiträge zu geben. Dank neuer Feedback-Mechanismen können Interessenträger der Kommission im Rahmen sogenannter Fahrpläne (Roadmaps) und in der Anfangsphase vorgenommener Folgenabschätzungen gleich zu Beginn neuer Initiativen ihren Standpunkt mitteilen. Dies ist auch nach Annahme eines Vorschlags durch die Kommission noch möglich, so dass Stellungnahmen in das Gesetzgebungsverfahren im Parlament und im Rat einfließen können. Das Transparenzregister ist eines der wichtigsten Instrumente für die praktische Umsetzung der Transparenzverpflichtung der Kommission. Es erfasst alle Tätigkeiten, mit denen auf die Rechtsetzung und Politikgestaltung der EU-Organe Einfluss genommen werden soll. Ein erstes Transparenzregister wurde im Jahr 2011 gemeinsam vom Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission eingerichtet und durch eine im April 2014 angenommene interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) aktualisiert; es gilt derzeit nur für diese beiden Organe.Das heutige Register beruht auf Freiwilligkeit und erfasst über 9 800 Einrichtungen, die an den Verhaltenskodex gebunden sind. Die eingetragenen Einrichtungen decken ein breites Spektrum ab, das von Beraterfirmen für öffentliche Angelegenheiten über Anwaltskanzleien, Handelskammern und Berufsverbände, nichtstaatliche Organisationen, religiöse Organisationen bis hin zu akademischen Einrichtungen reicht. Weitere Informationen: Vorschlag der Europäischen Kommission für eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenzregister And ANNEX MEMO/16/3181 mit häufig gestellten Fragen (FAQ) Website des Transparenzregisters Ergebnisse der öffentlichen Konsultation über ein verbindliches Transparenzregister IP/16/3182 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tim McPHIE (+ 32 2 295 86 02) Kasia KOLANKO (+ 32 2 296 34 44) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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