33 17.09.2015 AK Gefahrgut informiert Jetzt herunterladen: BDE-Leitfaden zur Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle Der BDE-Arbeitskreis Gefahrgut hat den Leitfaden „Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle gemäß der Ausnahme 20 GGAV“ veröffentlicht. Er steht ab sofort für die Mitgliedsunternehmen auf der Homepage des BDE zum Download bereit. Die GGAV wurde zuletzt im ersten Halbjahr 2015 geändert und im Rahmen der „Siebenten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen“ am 13.03.2015 im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 10, Seite 272 - 273, veröffentlicht. Die Anwendung der Ausnahme 20 ist nicht auf Transporte aus Schadstoffsammlungen begrenzt, sondern kann ebenso für die Entsorgung verpackter Abfälle aus Kleingewerbe und für die Entsorgung von z. B. Laboratorien, Schulen, Universitäten oder Gewerbeund Industriebetrieben angewandt werden. Zur Ausnahme 20 sowie weiterer Fragestellungen zur praktischen Umsetzungen des aktuellen Gefahrgutrechts in der Entsorgungsbranche findet am 24.11.2015 ein Seminar in Köln statt. Weitergehende Informationen finden Sie hier. Kontakt BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. Behrenstraße 29 10117 Berlin Dipl.-Ing. Sandra Giern Abfallbehandlung, Logistik, Sonderabfallwirtschaft Tel.: +49 30 590 03 35-40 E-Mail: [email protected] Seite 1 BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. Wirtschafts- und Arbeitgeberverband www.bde.de
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