BDE-Leitfaden zur Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle

33
17.09.2015
AK Gefahrgut informiert
Jetzt herunterladen: BDE-Leitfaden zur
Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle
Der BDE-Arbeitskreis Gefahrgut hat den Leitfaden „Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle gemäß der
Ausnahme 20 GGAV“ veröffentlicht. Er steht ab sofort
für die Mitgliedsunternehmen auf der Homepage des
BDE zum Download bereit.
Die GGAV wurde zuletzt im ersten Halbjahr 2015 geändert und im Rahmen der „Siebenten Verordnung zur
Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen“ am
13.03.2015 im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 10, Seite
272 - 273, veröffentlicht.
Die Anwendung der Ausnahme 20 ist nicht auf Transporte aus Schadstoffsammlungen begrenzt, sondern
kann ebenso für die Entsorgung verpackter Abfälle aus Kleingewerbe und für die Entsorgung von z. B.
Laboratorien, Schulen, Universitäten oder Gewerbeund Industriebetrieben angewandt werden.
Zur Ausnahme 20 sowie weiterer Fragestellungen
zur praktischen Umsetzungen des aktuellen Gefahrgutrechts in der Entsorgungsbranche findet am
24.11.2015 ein Seminar in Köln statt. Weitergehende
Informationen finden Sie hier.
Kontakt
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.
Behrenstraße 29
10117 Berlin
Dipl.-Ing. Sandra Giern
Abfallbehandlung, Logistik, Sonderabfallwirtschaft
Tel.: +49 30 590 03 35-40
E-Mail: [email protected]
Seite 1
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoff­­wirtschaft e.V.
Wirtschafts- und Arbeitgeberverband
www.bde.de