11.09.2015 Verordnungsentwurf schwächt Akzeptanz von Recyclingbaustoffen BDE: Mantelverordnung bleibt hinter Erwartungen zurück, Deponieengpässe befürchtet Pressemitteilung vom 11.09.2015 Der vom Bundesumweltministerium im Juli vorgelegte 3. Arbeitsentwurf für eine Mantelverordnung zum Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen lässt bis dato wichtige Regelungen unberücksichtigt. Zu dieser Einschätzung gelangt der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. anlässlich der aktuellen Diskussion über die Akzeptanz von Recyclingbaustoffen. Weder berücksichtigt der Entwurf die Vorschrift für das Bauen mit Kontakt zum Grundwasser noch den Prüfwert von Vanadium im Grundwasser. Wichtige Anforderungen aus der Gewerbeabfallverordnung hinsichtlich der Anfallstellen konnten erst gar nicht einfließen, da diese selbst noch nicht abschließend beraten wurde und auch keine Begründung zum Verordnungstext vorliegt. Der BDE befürchtet deshalb, dass mineralische Bau- und Abbruchabfälle flächendeckend deponiert werden müssen, weil es dem Gesetzgeber nicht gelingt, eine Regelung zu finden, daraus gewonnene Ersatz- bzw. Recyclingbaustoffe erneut in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Zudem werde sich das Problem bundesweit knapper werdenden Deponieraums weiter verstärken, weil Baustoffrecycler immer weniger Absatzmöglichkeiten für ihre Ersatzbaustoffe finden, die dann deponiert werden müssen. BDE-Präsident Peter Kurth: „Der 3. Arbeitsentwurf zur Mantelverordnung unterscheidet sich nur geringfügig von seinem Vorgänger und ist deshalb ungeeignet, die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen wirksam zu stärken. Entscheidend ist nun das Planspiel des Umweltbundesamtes, mit dem die Vollzugs- und Praxistauglichkeit der Mantelverordnung untersucht werden soll. Der BDE begrüßt dieses Planspiel ausdrücklich und unterstützt es vollumfänglich.“ Mit der Mantelverordnung sollen die zu ändernde Verordnung zum Schutz des Grundwassers, die neu zu fassende Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie die Ersatzbaustoff- und die Deponieverordnung bundeseinheitlich gebündelt werden. Dabei gilt es, sowohl den Interessen des Boden- und Grundwasserschutzes auf der einen Seite als auch den Interessen des Baustoffrecyclings sowie dem Problem knapper werdenden Deponieraums auf der anderen Seite gerecht zu werden. Warum allerdings der 3. Arbeitsentwurf so formuliert ist, dass der Einsatz von Ersatzbaustoffen auf große Baumaßnahmen wie die Errichtung von Wällen oder den Straßenunterbau von Autobahnen beschränkt sein wird, bleibt offen. Seite 1 Seite 1/2 Weiter auf Seite 2 Denn, will ein Bauherr künftig Ersatzbaustoffe einsetzen, muss er nicht nur Vereinbarungen mit dem Hersteller über Menge und Güte des Materials treffen, sondern die Verwendung bestimmter Materialien im Vorfeld behördlich anzeigen. Weiterhin muss er die Einbauorte, die Bezeichnung der Einbauweisen, die Lage der Baumaßnahme zu Wasserschutzgebieten u. v. m. vermerken und entsprechend solange aufbewahren, wie der jeweilige Ersatzbaustoff eingebaut ist. Der zuständigen Behörde sind diese Unterlagen auf Verlangen vorzulegen. Vor die Wahl gestellt, so Peter Kurth, entschieden sich Bauherren deshalb für Naturbaustoffe. Ersatzbaustoffe hingegen werden auf die immer voller laufenden Deponien gedrückt. Die Branche rechnet deshalb damit, dass der knappe Deponieraum zu Mehrkosten von etwa 10 € je Tonne abzulagernder Mineralik führt, insgesamt etwa 2 Milliarden Euro bezogen auf den Gesamtabfallstrom. Diese Kosten seien letztlich vom Steuerzahler zu stemmen, der die Bauvorhaben der öffentlichen Hand als größtem Bauherrn im Wesentlichen finanziert. Kurth: „Eine praxisnahe Mantelverordnung ist überfällig, der vorliegende Entwurf bleibt weit hinter dem Notwendigen und Machbaren zurück.“ Kontakt BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. Behrenstraße 29 10117 Berlin Ronald Philipp Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: +49 30 590 03 35-20 E-Mail: [email protected] Seite 2
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