Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Beschäftigung einer

Bezirksstelle Düsseldorf
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin:
Frau Jeanine Rüsing
 0211 5970 - 8550  0211 5970 – 8502
Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Beschäftigung
einer Ärztin / eines Arztes in Weiterbildung
Antragstellerin / Antragsteller:
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Betriebsstättennummer
Titel, Name, Vorname
Gebietsbezeichnung
_________________________________________________________________________________
PLZ, Ort, Straße
Ärztin / Arzt in Weiterbildung:
_________________________________________________________________________________Ti
Titel, Name, Vorname
geb.
Gebietsbezeichnung
_________________________________________________________________________________
PLZ, Ort, Straße
für das Gebiet bzw. für den Bereich______________________________________________
(Bitte Weiterbildungsbefugnis, Approbationsurkunde bzw. Erlaubnis gem. § 10 BÄO und einen
aktuellen, unterschriebenen Lebenslauf der/des Ärztin/Arztes in Weiterbildung in
Kopie beifügen.)
für die Zeit
vom ____________________bis______________________
 in Vollzeitbeschäftigung
 in Teilzeitbeschäftigung
 75%
 50%
(Die Teilzeitbeschäftigung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Ärztekammer
Nordrhein, Kopie des Antrages bitte beifügen. Die erteilte Genehmigung ist nach Erhalt in
Kopie nachzureichen.)
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Datum
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Unterschrift / Vertragsarztstempel
(Unterschrift bitte von allen zur
Weiterbildung befugten Ärztinnen / Ärzten)
Hinweis:
Gem. § 32 Abs. 2 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) darf der Vertragsarzt einen Vertreter oder einen
Assistenten nur beschäftigen, 1. wenn dies im Rahmen der Aus- und Weiterbildung oder aus Gründen der Sicherstellung erfolgt,
2. während Zeiten der Erziehung und 3. während der Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Für die Beschäftigung
eines Vertreters oder Assistenten ist die vorherige Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich. Die Dauer der Beschäftigung ist zu befristen.
WB
Stand: 23.02.2016
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