ANTRAG auf Genehmigung der Beschäftigung

ANTRAG
auf Genehmigung der Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten
Arztregister und Bedarfsplanung
Bereich Weiterbildungsassistenten
Ansprechpartner:
Christian Reichelt
Tel.: (030) 3 10 03 - 306
Fax: (030) 3 10 03 - 950
E-Mail: [email protected]
Antragsteller (bei angestelltem Weiterbilder ist dies der Arbeitgeber,
bei einem im MVZ tätigen Weiterbilder der ärztl. Leiter)
Titel, Name, Vorname
Betriebsstättennummer
Gebietsbezeichnung
Adresse der Betriebsstätte
Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt
Ich bin für das MVZ __________________________________ vertretungsberechtigt
Der beantragte Assistent soll folgendem Weiterbilder zugeordnet werden:
dem Antragsteller persönlich oder
dem folgenden beim Antragsteller tätigen Arzt
Titel, Name, Vorname
Gebietsbezeichnung
Angestellter Arzt bei o. g. Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft
Vertragsarzt im o. g. MVZ
Angestellter Arzt im o. g. MVZ
Weiterbildungsassistent
Titel, Name, Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Die Weiterbildung erfolgt mit dem Ziel:
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ANTRAG
auf Genehmigung der Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten
für die Zeit vom ____________________bis______________________
in Vollzeitbeschäftigung 100% mit min. 38,5 Std./Woche
in Teilzeitbeschäftigung 75% mit min. 29 Std./Woche bzw. max. 30 Std./Woche
in Teilzeitbeschäftigung 50% mit min. 19,25 Std./Woche bzw. 20 Std./Woche
Ich bin mit der Mitteilung des Genehmigungsinhalts an den Weiterbildungsassistenten
einverstanden:
ja
nein
Ort, Datum
Unterschrift Vertragsarzt / MVZVertretungsberechtigter & Praxisstempel
Bei Antragstellung für einen beim Antragsteller tätigen Arzt zusätzlich:
Ort, Datum
Unterschrift Angestellter Arzt
Folgende Unterlagen sind dem Antrag in Kopie beizufügen:
Vom Weiterbilder:
-
Befugnis der Ärztekammer Berlin
Vom Weiterbildungsassistenten:
-
Approbationsurkunde bzw. Berufserlaubnis
aktueller, unterschriebener Lebenslauf
wenn vorhanden Facharzturkunde
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
1.
Gem. § 32 Abs. 2 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) darf der Vertragsarzt einen Vertreter oder
einen Assistenten nur beschäftigen, 1. wenn dies im Rahmen der Aus- und Weiterbildung oder aus Gründen der
Sicherstellung erfolgt, 2. während Zeiten der Erziehung und 3. während der Pflege eines pflegebedürftigen nahen
Angehörigen. Für die Beschäftigung eines Vertreters oder Assistenten ist die vorherige Genehmigung der
Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich. Die Dauer der Beschäftigung ist zu befristen.
2.
Je Weiterbilder kann grundsätzlich nur ein Assistent Vollzeit oder zwei Assistenten Teilzeit (mit max. 50 %) bei
einem vollem Versorgungsauftrag / Beschäftigungsumfang beschäftigt werden.
3.
Der Antrag sollte mindestens einen Monat vor der geplanten Anstellung des Assistenten bei der
Kassenärztlichen Vereinigung Berlin eingehen. Bei gleichzeitig beantragter Förderung im Rahmen des IPAM sollten
die Anträge mindestens acht Monate vor der geplanten Anstellung gestellt werden.
4.
Wenn ein bereits in der Praxis tätiger Assistent über den bislang genehmigten Zeitraum hinaus beschäftigt werden
soll, ist hierfür eine Verlängerung der Genehmigung erforderlich. Bitte beantragen Sie auch diese spätestens einen
Monat bzw. bei Förderung im Rahmen des IPAM min. 8 Monate vor Ablauf der ursprünglichen
Genehmigung, damit geprüft werden kann, ob eine Verlängerung möglich ist.
5.
Die Teilzeitbeschäftigung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Ärztekammer Berlin.
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