ANTRAG auf Genehmigung der Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten Arztregister und Bedarfsplanung Bereich Weiterbildungsassistenten Ansprechpartner: Christian Reichelt Tel.: (030) 3 10 03 - 306 Fax: (030) 3 10 03 - 950 E-Mail: [email protected] Antragsteller (bei angestelltem Weiterbilder ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Weiterbilder der ärztl. Leiter) Titel, Name, Vorname Betriebsstättennummer Gebietsbezeichnung Adresse der Betriebsstätte Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt Ich bin für das MVZ __________________________________ vertretungsberechtigt Der beantragte Assistent soll folgendem Weiterbilder zugeordnet werden: dem Antragsteller persönlich oder dem folgenden beim Antragsteller tätigen Arzt Titel, Name, Vorname Gebietsbezeichnung Angestellter Arzt bei o. g. Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft Vertragsarzt im o. g. MVZ Angestellter Arzt im o. g. MVZ Weiterbildungsassistent Titel, Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Die Weiterbildung erfolgt mit dem Ziel: 1 ANTRAG auf Genehmigung der Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten für die Zeit vom ____________________bis______________________ in Vollzeitbeschäftigung 100% mit min. 38,5 Std./Woche in Teilzeitbeschäftigung 75% mit min. 29 Std./Woche bzw. max. 30 Std./Woche in Teilzeitbeschäftigung 50% mit min. 19,25 Std./Woche bzw. 20 Std./Woche Ich bin mit der Mitteilung des Genehmigungsinhalts an den Weiterbildungsassistenten einverstanden: ja nein Ort, Datum Unterschrift Vertragsarzt / MVZVertretungsberechtigter & Praxisstempel Bei Antragstellung für einen beim Antragsteller tätigen Arzt zusätzlich: Ort, Datum Unterschrift Angestellter Arzt Folgende Unterlagen sind dem Antrag in Kopie beizufügen: Vom Weiterbilder: - Befugnis der Ärztekammer Berlin Vom Weiterbildungsassistenten: - Approbationsurkunde bzw. Berufserlaubnis aktueller, unterschriebener Lebenslauf wenn vorhanden Facharzturkunde Bitte beachten Sie folgende Hinweise: 1. Gem. § 32 Abs. 2 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) darf der Vertragsarzt einen Vertreter oder einen Assistenten nur beschäftigen, 1. wenn dies im Rahmen der Aus- und Weiterbildung oder aus Gründen der Sicherstellung erfolgt, 2. während Zeiten der Erziehung und 3. während der Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Für die Beschäftigung eines Vertreters oder Assistenten ist die vorherige Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich. Die Dauer der Beschäftigung ist zu befristen. 2. Je Weiterbilder kann grundsätzlich nur ein Assistent Vollzeit oder zwei Assistenten Teilzeit (mit max. 50 %) bei einem vollem Versorgungsauftrag / Beschäftigungsumfang beschäftigt werden. 3. Der Antrag sollte mindestens einen Monat vor der geplanten Anstellung des Assistenten bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin eingehen. Bei gleichzeitig beantragter Förderung im Rahmen des IPAM sollten die Anträge mindestens acht Monate vor der geplanten Anstellung gestellt werden. 4. Wenn ein bereits in der Praxis tätiger Assistent über den bislang genehmigten Zeitraum hinaus beschäftigt werden soll, ist hierfür eine Verlängerung der Genehmigung erforderlich. Bitte beantragen Sie auch diese spätestens einen Monat bzw. bei Förderung im Rahmen des IPAM min. 8 Monate vor Ablauf der ursprünglichen Genehmigung, damit geprüft werden kann, ob eine Verlängerung möglich ist. 5. Die Teilzeitbeschäftigung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Ärztekammer Berlin. 2
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