Der Ratsticker

Der Ratsticker! (Teil 1 vom 26.01.2016)
Mit dem Ratsticker gibt die Verwaltung ungeachtet ausführlicherer Berichtserstattungen zu Einzelpunkten eine kurze Zusammenfassung über die in der zurückliegenden
Gemeinderatssitzung behandelten Punkte.
Gegenstand dieses Tickers ist die Sitzung vom Dienstag, 26.01.2016. Die Sitzung
wurde von 4 Personen im Zuhörerraum mitverfolgt.
Folgende Punkte kamen unter anderem zur Sprache:
Bürgerfragestunde.
Es gingen keine Anfragen ein.
Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016
Nach kurzer Einführung des Bürgermeister Jürgen Heß in den bisherigen Ablauf der
Haushaltsberatungen für das Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2016 und nach Abgabe
der Stellungnahmen der Fraktionen verabschiedete der Gemeinderat einstimmig die
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
Wasserversorgung für das Haushaltsjahr 2016.
Auf die ausführliche Berichterstattung und den Abdruck der Haushaltsreden der Fraktionsspreche wird verwiesen.
Bebauungsplan WEST I, 3. Änderung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur 3. Änderung des Bebauungsplanes WEST I nach den maßgeblichen Vorschriften des Baugesetzbuches im
vereinfachten Verfahren.
Die Änderung bezweckt eine Lockerung der bisherigen Vorschriften bezüglich der
zulässigen Garagenstandorte bei Vorliegen bestimmter Grundstücksverhältnisse im
gesamten Plangebiet. Für die Grundstücke Bittumäcker 1 – 9 soll darüber hinaus
eine Lockerung in Bezug auf die Zulässigkeit von Garagenstandorten und die Möglichkeit Nebenanlagen zu errichten bewirkt werden.
Bausachen
Erlaubnispflichtige Bauvorhaben müssen von der Gemeinde geprüft und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, bevor eine Baugenehmigung vom Landratsamt erteilt werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn es um Befreiungen von Bebauungsplanregelungen als geltendes Ortsrecht geht.
In der Sitzung wurde jeweils einstimmig dem Neubau eines 3-Familienhauses mit
Garage auf dem Anwesen St. Leoner Straße 23 und dem Neubau von 32 (Reihen-)
Wohnhäusern nebst Garagen und Technikzentrale auf den Grundstücken Bittumäcker 1 – 9 zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Daneben erteilte der Gemeinderat seine Zustimmung bezüglich einer geringfügigen
Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen für das zweitgenannte Bauvorhaben.
Kindergarten Stefanienstraße – Untersuchung der Bausubstanz
Das Gebäude des Kindergartens St. Franziskus, in der Stefanienstraße ist in die Jahre gekommen und weist einen gewissen Sanierungsbedarf auf. Gleichzeitig sind zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen, die gegebenenfalls im Zuge einer Sanierung
mit Anbau bzw. einem Abriss und Neubau der Einrichtung verbunden werden könnten. In der Sitzung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Beauftragung eines
Architekturbüros mit der Überprüfung der vorhandenen Bausubstanz.
Abgabe des Grundbuchamts/Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle
Im Zuge der Grundbuchs- und Notariatsreform wird das Grundbuchamt Kronau am
28.11.2016 aufgelöst. Sämtliche Grundbücher werden abgegeben an ein zentrales
Archiv in Kornwestheim, die Grundbuchsachbearbeitung wird künftig vom Grundbuchamt in Maulbronn wahrgenommen.
Der Gemeindeverwaltung Kronau bietet sich die Möglichkeit nach Abgabe des
Grundbuchamtes einen Zugriff auf zu einem späteren Zeitpunkt in digitaler Form vorliegende Kronauer Grundbuchdaten zu beantragen. Allerdings darf lediglich die Verwaltung diese Daten nutzen. Möchte man darüber hinaus einen gewissen Bürgerservice in Kronau in Grundbuchsachen aufrechterhalten, hat man die Möglichkeit eine
sogenannte Grundbucheinsichtsstelle zu beantragen. Eine solche Einrichtung eröffnet Berechtigten die Einsichtnahme in Grundbücher und den Erhalt von Grundbuchabschriften in Kronau. Ferner könnte der Grundbuchratsschreiber weiter Unterschriftsbeglaubigungen gegen Gebühr vornehmen.
Nach Erläuterungen von Bürgermeister Heß und Hauptamtsleiter Einsele fasste der
Gemeinderat einstimmig den Beschluss, die Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle in Kronau zu beantragen.
Bebauungsplan „Negelsee-Breitenmorgen“, 2. Änderung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die 2. Änderung des Bebauungsplans
Negelsee-Breitenmorgen nach den Vorschriften des BauGB im beschleunigten Verfahren und ohne Umweltprüfung als Satzung.
Auf die öffentliche Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung im Mitteilungsblatt
darf verwiesen werden.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat nahm einstimmig vom Eingang der nachfolgenden Spenden
Kenntnis und beschloss deren Annahme:
Fa. Breuer, Wohndesign/Schreinerei, Geldspende 240,00 Euro, Förderung Club
60plus;
Sparkasse Kraichgau, Geldspende 2.500,00 Euro, Soziale Förderung der EKS;
Josef Wittek, Sachspende 602,14 Euro, Sitzbank in der Laurentiusstraße;
Heimatverein Kronau, Sachspende 1.204,28 Euro, 2 Sitzbänke;
Bad. Beamten Bank, Geldspende 2.200 Euro, Soziale Förderung der EKS;
Fa. TEREX Fuchs, Geldspende 500,00 Euro, Soziale Förderung der EKS.
Richtlinien zur Vergabe von kommunalen Baugrundstücken
Die Gemeinde Kronau verkauft Baugrundstücke nach einheitlichen, vom Gemeinderat festgelegten Richtlinien. Für die Bauplätze im Baugebiet West erfolgte dies am
19.03.2013. Neben anderen Bestimmungen wurde seinerzeit der Kaufpreis je Quadratmeter einschließlich Erschließung auf 265,00 Euro/qm festgelegt und die Gewährung eines Kinderbonus je Kind in Höhe von 3.000 Euro als Pauschalabschlag auf
den Kaufpreis beschlossen.
Für künftige Verkäufe beschloss der Gemeinderat einstimmig den Kaufpreis dem
zwischenzeitlich geltenden Bodenrichtwert für Wohnbauflächen im Baugebiet West
anzugleichen und auf 285,00 Euro/qm bei unveränderter Höhe des Kinderbonus anzuheben.
Teil 2 dieses Ratstickers wird in der kommenden Woche veröffentlicht.
Die nächste öffentliche Gemeinderatsitzung ist für Dienstag, 23.02.2016, vorgesehen.
(ae)