Stadt Lindenberg i. Allgäu Amt / Sachgebiet Aktenzeichen Stadtbauamt Sachbearbeiter(in) Datum Marlen Walser 17.04.2015 Sitzungsvorlage (Nr. 18-2015) zur Beratung im Status Sitzungsdatum Anlagen Stadtrat öffentlich 27.04.2015 1 Freigabe (HAL/BM) Betreff Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Am Hasentobel" Sachverhalt In den letzten Monaten wurden Bauanträge für den Bereich Hasentobel / Altmannweg eingereicht, die darauf schließen lassen, dass zukünftig eine bauliche Verdichtung des Gebietes stattfinden wird. Momentan befinden sich dort Grundstücke mit bis zu 3.000m² Fläche und einer Bebauung mit Einfamilienhäusern z.T. eingeschossig. Nach §34 BauGB wäre eine weitere bauliche Verdichtung ungeordnet und ohne wesentliche Steuerungsmöglichkeiten der Stadt möglich. Deshalb will die Verwaltung den Bereich des mittleren Nadenbergs im Rahmen einer städtischen Bauleitplanung erfassen. Es soll der Bebauungsplan "Am Hasentobel" aufgestellt werden, um die bauliche Nachverdichtung städtebaulich zu steuern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage dargestellt. Beschlussvorschlag Der Stadtrat der Stadt Lindenberg i. Allgäu beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Hasentobel" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan "Am Hasentobel" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 298/34 (Teilfl.), 769/37 (Teilfl.), 298/35, 299, 299/4, 299/5, 299/6, 300/1, 300/2, 300/3, 300/4, 300/5, 300/7, 300/8, 301/1, ,301/2, 301/3, 301/4, 301/5, 301/6, 301/7, 301/8, 301/9, 301/10, 301/11, 301/19, 301/20, 301/24, 303, 303/3, 303/23, 303/24, 303/25, 303/33, 303/34, 303/35, 303/36, 303/37, 303/38, 303/39, 303/42, 303/48, 761/3, 761/4, 761/5, 766/2, 768/10, 768/11, 768/12, 768/15, 767, 768/4, 768/6, 768/8, 769/13, 769/14, 769/15, 769/22, 769/23, 769/24, 769/25, 769/27, 769/28, 769/29, 769/3, 769/30, 769/31, 769/32, 769/33, 769/34, 769/35, 769/36, 769/38, 769/39, 769/4, 769/40, 769/41, 769/42, 769/43, 769/44, 769/45, 769/47, 769/48, 769/49, 769/50, 769/79, 1478/9. Erfordernis der Planung: − Planungsrechtliche Steuerung der baulichen Nachverdichtung im Plangebiet aufgrund mehrerer Bauanträge bzw. Bauvoranfragen Ziele der Planung: − − − − − Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Städtebauliche Steuerung der Nachverdichtung Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes Schaffung eines Zulässigkeits-Rahmens für zukünftige Bauvorhaben Vermeidung von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Vorprüfung des Einzelfalles gem. § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB wird durchgeführt. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
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