Stadt Lindenberg i. Allgäu Sitzungsvorlage

Stadt Lindenberg i. Allgäu
Amt / Sachgebiet
Aktenzeichen
Stadtbauamt
Sachbearbeiter(in)
Datum
Marlen Walser
17.04.2015
Sitzungsvorlage
(Nr. 18-2015)
zur Beratung im
Status
Sitzungsdatum
Anlagen
Stadtrat
öffentlich
27.04.2015
1
Freigabe (HAL/BM)
Betreff
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Am Hasentobel"
Sachverhalt
In den letzten Monaten wurden Bauanträge für den Bereich Hasentobel / Altmannweg eingereicht, die darauf schließen lassen, dass zukünftig eine bauliche Verdichtung des Gebietes stattfinden wird.
Momentan befinden sich dort Grundstücke mit bis zu 3.000m² Fläche und einer Bebauung mit Einfamilienhäusern z.T. eingeschossig. Nach §34 BauGB wäre eine weitere bauliche Verdichtung ungeordnet und ohne wesentliche Steuerungsmöglichkeiten der Stadt möglich.
Deshalb will die Verwaltung den Bereich des mittleren Nadenbergs im Rahmen einer
städtischen Bauleitplanung erfassen. Es soll der Bebauungsplan "Am Hasentobel"
aufgestellt werden, um die bauliche Nachverdichtung städtebaulich zu steuern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage dargestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Lindenberg i. Allgäu beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Hasentobel" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan "Am Hasentobel" im sog. beschleunigten
Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus
dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 298/34 (Teilfl.),
769/37 (Teilfl.), 298/35, 299, 299/4, 299/5, 299/6, 300/1, 300/2, 300/3, 300/4, 300/5,
300/7, 300/8, 301/1, ,301/2, 301/3, 301/4, 301/5, 301/6, 301/7, 301/8, 301/9, 301/10,
301/11, 301/19, 301/20, 301/24, 303, 303/3, 303/23, 303/24, 303/25, 303/33, 303/34,
303/35, 303/36, 303/37, 303/38, 303/39, 303/42, 303/48, 761/3, 761/4, 761/5, 766/2,
768/10, 768/11, 768/12, 768/15, 767, 768/4, 768/6, 768/8, 769/13, 769/14, 769/15,
769/22, 769/23, 769/24, 769/25, 769/27, 769/28, 769/29, 769/3, 769/30, 769/31,
769/32, 769/33, 769/34, 769/35, 769/36, 769/38, 769/39, 769/4, 769/40, 769/41,
769/42, 769/43, 769/44, 769/45, 769/47, 769/48, 769/49, 769/50, 769/79, 1478/9.
Erfordernis der Planung:
− Planungsrechtliche Steuerung der baulichen Nachverdichtung im Plangebiet aufgrund mehrerer Bauanträge bzw. Bauvoranfragen
Ziele der Planung:
−
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Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Städtebauliche Steuerung der Nachverdichtung
Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes
Schaffung eines Zulässigkeits-Rahmens für zukünftige Bauvorhaben
Vermeidung von Nutzungskonflikten
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4
BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach
§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar
sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Eine Vorprüfung des Einzelfalles gem. § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB wird durchgeführt.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann
sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3
BauGB).