bekanntmachung - Gemeinde Bad Füssing

BEKANNTMACHUNG
über den Beschluss zur Änderung eines
~ Bebauungsplanes
~ Grünordnungsplanes
~ Gemeinderat D Bauausschuss
der Gemeinde Bad Füssing hat am 19.12.2016 beschlossen, für das Gebiet
I. Der
"Rennsta ttweg" im Ortsteil Riedenburg
das wie folgt umgrenzt ist:
im Westen:
im Norden:
im Osten:
im Süden:
durch die Auenstraße durch den Rennstattweg durch das Anwesen "Rennstattweg 4" durch das Grundstück Fl.Nr. 1045 Gemarkung Safferstetten und folgende Grundstücke umfasst:
Fl.Nr. 1046 Gemarkung Safferstetten (Anwesen "Rennstattweg 2")
emen ~ qualifizierten Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 1 BauGB mit Deinfachen Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 3 BauGB D vorhabensbezogenen Bebauungsplan gern. §§ 12,30 Abs. 2 BauGB ~ Grünordnungsplan gemäß Art. 3 Abs. 2 BayNatSchG mit Deckblatt Nr. 2 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern. Ein Planvorentwurf ist ausgearbeitet worden von: Bühring Reinhold, Obere Inntalstr. 6, 94072 Bad Füssing 11. Allg. Ziele und Zweck des Planentwurfes
~ Die Öffentlichkeit kann sich im Bauamt der Gemeinde Bad Füssing, Rathausstr. 6,
Zi.-Nr. 14 während der allg. Bürostunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen informieren.
Gemeinde Bad Füssing
Bad Füssing, 22.12.2016
Bru\}dobler, Bürgermeister
Ortsüblich bekannt gegeben durch Anschlag an der Amtstafel. Angeheftet am 22.12.2016
Abgenommen am 09.01.2017 Datum Unterschrift, Dienstbezeichnung