Safferstetten Nord-West

BEKANNTMACHUNG über den Beschluss zur Änderung eines ~ Bebauungsplanes
~ Grünordnungsplanes 0
~ Gemeinderat
Bauausschuss
der Gemeinde Bad Füssing hat am 25.01.2016 beschlossen, fLir das Gebiet
I. Der
"Safferstetten Nord-West"
das wie folgt umgrenzt ist:
im Nord-Westen: durch die Münchener Straße
im Süd-Westen: durch die Bachstraße
im Nord-Osten: durch das Grundstück Fl.Nr. 596/5 Gemarkung Safferstetten und die
Straße "Am Reiserfeld" im Süd-Osten:
durch das Anwesen "Bachstraße 36 - 38" und folgende Grundstücke umfasst:
Fl.Nr. 596 Gemarkung Safferstetten (Bachstr. 40, Appartementhaus Zur Eiche)
eInen ~ qualifizierten Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 1 BauGB mit einfachen Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 3 BauGB D vorhabensbezogenen Bebauungsplan gem. §§ 12,30 Abs. 2 BauGB ~ Grünordnungsplan gemäß Art. 3 Abs. 2 BayNatSchG mit Deckblatt Nr. 31 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, zu ändern. o
Ein Planvorentwurf ist ausgearbeitet worden von: Büro Riedl & Jetzinger, Goethestr. 8, 94072 Bad Füssing 11. Nach Erstellung des Planentwurfes
D werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche
Auswirkungen in einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung ötlentlich dargelegt und eröliert.
~ wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt; hierauf wird noch durch
gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.
!;;ad Füssing
Bad Füssing, 25.05.2016
OrtsUbIich bekannt gegeben durch Anschlag an
Angeheftet am 30.05.2016
Abgenommen am 14.06.2016
Datum Unterschrift. Dienstbezeichnung