BEKANNTMACHUNG über den Beschluss zur Änderung eines ~ Bebauungsplanes ~ Grünordnungsplanes 0 ~ Gemeinderat Bauausschuss der Gemeinde Bad Füssing hat am 25.01.2016 beschlossen, fLir das Gebiet I. Der "Safferstetten Nord-West" das wie folgt umgrenzt ist: im Nord-Westen: durch die Münchener Straße im Süd-Westen: durch die Bachstraße im Nord-Osten: durch das Grundstück Fl.Nr. 596/5 Gemarkung Safferstetten und die Straße "Am Reiserfeld" im Süd-Osten: durch das Anwesen "Bachstraße 36 - 38" und folgende Grundstücke umfasst: Fl.Nr. 596 Gemarkung Safferstetten (Bachstr. 40, Appartementhaus Zur Eiche) eInen ~ qualifizierten Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 1 BauGB mit einfachen Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 3 BauGB D vorhabensbezogenen Bebauungsplan gem. §§ 12,30 Abs. 2 BauGB ~ Grünordnungsplan gemäß Art. 3 Abs. 2 BayNatSchG mit Deckblatt Nr. 31 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, zu ändern. o Ein Planvorentwurf ist ausgearbeitet worden von: Büro Riedl & Jetzinger, Goethestr. 8, 94072 Bad Füssing 11. Nach Erstellung des Planentwurfes D werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen in einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung ötlentlich dargelegt und eröliert. ~ wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt; hierauf wird noch durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen. !;;ad Füssing Bad Füssing, 25.05.2016 OrtsUbIich bekannt gegeben durch Anschlag an Angeheftet am 30.05.2016 Abgenommen am 14.06.2016 Datum Unterschrift. Dienstbezeichnung
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