Begründung

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Bebauungsplan Nr
516
für einen Bereich beidseitig der Drimbornallee zwischen KarlMarx-Allee und Robert-Schumann-Straße/Monschauer
Straße, im
Süden begrenzt durch den Gillesbach.
Begründung
Der noch nicht erschlossene Teil des Planungsgebietes wird
zur Zeit als Sportplatz und als Wiesengelände genutzt. Der
Entwurf zum Bebauungsplan ist entsprechend den Ausweisungen im
Flächennutzungsplan (Leitplan 1956) und der am 1. 5. 1963, rechtskräftig gewordenen Änderung des Flächennutzungsplan für das Gelände aufgestellt worden. Das vorgesehene Wohngebiet wird für den
Bau von Eigenheimen erschlossen. Um die Lücke in dem Grünzug des
Gillesbachtales bis zum Aachener Wald zu schließen, wird dem Bach
entlang eine öffentliche Grünanlage festgestellt. Als Ersatz für
den wegfallenden Sportplatz ist eine neue Sportplatzanlage in die
Grünanlage eingeplant.
Die Plandarstellungen werden durch schriftliche Festsetzungen für
das Wohngebiet zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung ergämzt.
Bodenordnungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Die Kosten für die Erstellung der neuen Erschließungsmaßnahmen
sowie für die Herstellung der Grünanlagen werden nach überschläglichen Ermittlungen ca. 500.000,-- DM betragen.
Aachen, den 30. Okt. 1964
Der Oberstadtdirektor:
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