1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANENTWURFES NR. N 33 Hier : Öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 04.07.2016 bis 04.08.2016. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (kräftig, farblicher Bereich) abgegeben werden. Die Änderung umfasst die Aufhebung der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Siedlungsgrün“. Die Fläche wird wie die übrige als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ ausgewiesen. Eine Begrünung soll trotzdem verbleiben indem ein Pflanzgebot gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB festgesetzt wird mit Ausweisung einer textlichen Festsetzung. P:\PLANUNG\A-MUVORL\AUSL_HINWEIS_4A(3).DOC
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