Bundespolizeiakademie Erklärung über polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Ermittlungsverfahren Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass mit Ermittlungsverfahren jedes polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Ermittlungsverfahren gemeint ist, in das Sie als Beschuldigter oder Betroffener verwickelt waren oder noch sind. Hierbei ist es unerheblich, ob dieses Verfahren abgeschlossen, gänzlich eingestellt oder nur eingestellt wurde, weil Sie eine Geldbuße gezahlt oder eine andere Leistung, z. B. gemeinnützige Arbeit erbracht haben. Je früher die Bundespolizei von solchen Ermittlungsverfahren Kenntnis erlangt (also am Besten direkt durch den Bewerber selbst), desto reibungsloser kann die Akteneinsicht erfolgen. Denn nur nach eingehender Begutachtung der Ermittlungsakte und Beurteilung des Vergehens kann entschieden werden, ob der Bewerber eingestellt wird. So entsteht kein Zeitdruck und eine Einstellung kann möglicherweise noch termingerecht erfolgen. Deshalb bitten wir Sie, die nachstehenden Angaben wahrheitsgemäß und gewissenhaft zu machen! Wird während des laufenden Einstellungsverfahrens in die Bundespolizei Ermittlungsverfahren eingeleitet, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich mitzuteilen! ein __________________________________________________________________________ ................................................................................................................................................................... Name Vorname Geb.-Datum .................................................................................................................................................... PLZ Wohnort Straße Angaben zu Ermittlungsverfahren (Zutreffendes bitte ankreuzen): Ich war als Beschuldigter / Betroffener in ein polizeiliches, ja staatsanwaltschaftliches oder gerichtliches Ermittlungsverfahren verwickelt Wenn „ja“ Verfahren wurde eingestellt nein Ich wurde verurteilt Ich bin momentan als Beschuldigter / Betroffener in ein polizeiliches, ja staatsanwaltschaftliches oder gerichtliches Ermittlungsverfahren verwickelt? nein ……………………………………………………………………………………………………………. Wenn Sie eine der beiden Fragen (Ich war …/ Ich bin momentan …) mit ja beantwortet haben, geben Sie bitte den Grund an und fügen eine schriftliche Stellungnahme (auf einem gesonderten Blatt), soweit vorhanden eine Kopie des Bescheids über den Verfahrensausgang und anliegende Einwilligungserklärung ausgefüllt bei. ........................................................ Ort, Datum ............................................ Unterschrift
© Copyright 2025 ExpyDoc