schriftliche Beschwerde Verdacht einer Pflichtverlet

schriftliche Beschwerde
Verdacht einer Pflichtverletzung nach Berufsordnung?
Ja
Nein
Abschluss
Eröffnung berufsrechtliches
Verfahren
1. ggf. Schweigepflichtentbindung durch Patienten
2. Stellungnahme des Arztes
Verdacht bestätigt?
Ja
Nein
►► Abschluss mit Hinweis
►► Rüge
►► Ermittlungsverfahren
Abschluss
Ermittlungsverfahren
Möglichkeiten:
►► Zeugenbefragung
►► richterliche Vernehmung
►► Sachverständige
►► Amtshilfe
►► Urkunden
►► Augenschein
Ergebnisschreiben
Vorstand entscheidet über das weitere Verfahren
Vorwurf bestätigt?
Nein
Einstellung
Ja
nach § 57 Abs. 1 ThürHeilBG
►► Einstellung
• geringe Schuld
• Folgen unbedeutsam
• kein öffentliches Interesse
nach § 57 Abs. 3 ThürHeilBG
►► Absehen von Berufsgerichtsverfahren mit oder ohne Auflagen
• Wiedergutmachung
• Zahlung an gemeinnützig anerkannte
Einrichtung
• sonstige gemeinnützige Leistung
nach § 46 a ThürHeilBG
►► Rüge mit oder ohne Ordnungsgeld
bis 2.000,- €
• bei Annahme geringer Schuld
• nur 3 Jahre möglich
• Einspruch nach § 46 a Abs. 4 ThürHeilBG mit Monatsfrist möglich
○○ bei Kammervorstand
○○ Antrag auf Berufsgerichtsverfahren
Geringe Schuld?
Nein
Berufsgerichtsverfahren
nach §§ 58 ff. ThürHeilBG
am Verwaltungsgericht Meiningen
nach § 69 ThürHeilBG
►► Freispruch
►► Einstellung
nach § 48 ThürHeilBG
►► Berufsgerichtliche Maßnahmen
• Warnung
• Verweis
• Geldbuße bis zu 50.000,- €
• zeitweise Entziehung des Wahlrechts
• Feststellung Berufsunwürdigkeit