schriftliche Beschwerde Verdacht einer Pflichtverletzung nach Berufsordnung? Ja Nein Abschluss Eröffnung berufsrechtliches Verfahren 1. ggf. Schweigepflichtentbindung durch Patienten 2. Stellungnahme des Arztes Verdacht bestätigt? Ja Nein ►► Abschluss mit Hinweis ►► Rüge ►► Ermittlungsverfahren Abschluss Ermittlungsverfahren Möglichkeiten: ►► Zeugenbefragung ►► richterliche Vernehmung ►► Sachverständige ►► Amtshilfe ►► Urkunden ►► Augenschein Ergebnisschreiben Vorstand entscheidet über das weitere Verfahren Vorwurf bestätigt? Nein Einstellung Ja nach § 57 Abs. 1 ThürHeilBG ►► Einstellung • geringe Schuld • Folgen unbedeutsam • kein öffentliches Interesse nach § 57 Abs. 3 ThürHeilBG ►► Absehen von Berufsgerichtsverfahren mit oder ohne Auflagen • Wiedergutmachung • Zahlung an gemeinnützig anerkannte Einrichtung • sonstige gemeinnützige Leistung nach § 46 a ThürHeilBG ►► Rüge mit oder ohne Ordnungsgeld bis 2.000,- € • bei Annahme geringer Schuld • nur 3 Jahre möglich • Einspruch nach § 46 a Abs. 4 ThürHeilBG mit Monatsfrist möglich ○○ bei Kammervorstand ○○ Antrag auf Berufsgerichtsverfahren Geringe Schuld? Nein Berufsgerichtsverfahren nach §§ 58 ff. ThürHeilBG am Verwaltungsgericht Meiningen nach § 69 ThürHeilBG ►► Freispruch ►► Einstellung nach § 48 ThürHeilBG ►► Berufsgerichtliche Maßnahmen • Warnung • Verweis • Geldbuße bis zu 50.000,- € • zeitweise Entziehung des Wahlrechts • Feststellung Berufsunwürdigkeit
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