einer Pressemeldung der Polizei und der Staatsanwaltschaft

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und der Polizei
FCK – KSC: Fairness auch außerhalb des Rasens
Randale wird nicht toleriert - Glasfreie Zone um das Stadion
„Rivalität ohne Gewalt“ – das soll das
Motto beim Zweitligaspiel des 1. FC
Kaiserslautern gegen den Karlsruher SC
sein (Anstoß: Sonntag, 10. April 2016,
13.30 Uhr). „Wir wollen begeisterte, aber keine gewaltbereiten Stadionbesucher
und orientieren unser Einschreiten am Verhalten der Fans“, macht Einsatzleiter
Wolfgang Schäfer die Einsatzkonzeption deutlich. „Wer sich nicht an die
Regeln hält, muss mit einem konsequenten Einschreiten der Beamtinnen und
Beamten rechnen - die Polizei wird keine Straftaten dulden“, erklärt der
Polizeidirektor weiter. Für die Sicherheit im Stadion und sichere An- und
Abreisewege werden mehrere hundert Einsatzkräfte sorgen.
Straftaten wie beispielsweise Körperverletzungen und Sachbeschädigungen sowie
Rassismus und Vermummungen wird die Polizei nicht dulden – sie dürfen auch rund
um ein Fußballspiel keinen Platz haben. Die Polizei warnt zudem davor, sich mit
gewaltbereiten Fans solidarisch zu zeigen. Etwaige Verstöße werden konsequent mit
Strafanzeigen geahndet. Dabei sieht die Einsatzkonzeption nach den Erfahrungen
aus dem letzten Heimspiel gegen Karlsruhe vor, möglichst viele Straftäter
festzunehmen und der Strafverfolgung zuzuführen.
"Gewalt bei Fußballspielen wird strafrechtlich verfolgt und auch die Förderung von
Gewalttätigkeiten, die aus einer Menschenmenge heraus begangen werden, kann
strafbar sein", erklärt der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Udo Gehring und ergänzt:
"Gewalttätigkeiten bei Fußballspielen können als einfache oder gefährliche
Körperverletzung strafbar sein. Gefährlich im Sinne des Strafgesetzbuchs ist eine
Körperverletzung beispielsweise dann, wenn sie mittels eines gefährlichen
Werkzeugs oder mit einem anderen gemeinschaftlich begangen wird. Versuchte
Körperverletzung ist ebenfalls strafbar." Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder
Sachen, die aus einer Menschenmenge mit vereinten Kräften begangen werden,
stellt das Strafgesetzbuch als Landfriedensbruch unter Strafe, wenn sie die
öffentliche Sicherheit gefährden. Bestraft wird, wer sich an solchen Gewalttätigkeiten
beteiligt oder auf die Menschenmenge einwirkt, um Gewalttätigkeiten zu fördern. Das
Versammlungsgesetz enthält ein Vermummungsverbot bei öffentlichen
Veranstaltungen unter freiem Himmel, zu denen auch Fußballspiele zählen, und auf
dem Weg dorthin. Ein Verstoß ist ebenfalls strafbar.
Wegen den Ausschreitungen vom 4. Oktober 2014 um das Zweitligaspiel zwischen
dem 1. FC Kaiserslautern und dem Karlsruher SC wurden beispielsweise bisher 97
rechtskräftige Strafen ausgesprochen. Weitere Verfahren sind noch anhängig.
Wegen einfacher Körperverletzung und Landfriedensbruch wurden in vielen Fällen
Geldstrafen in Höhe jeweils mehrerer Monatslöhne verhängt, wegen gefährlicher
Körperverletzung auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
Insgesamt sind bei der Staatsanwaltschaft mittlerweile 401 Ermittlungsverfahren
anhängig geworden. Davon richten sich 198 Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt
und 203 Verfahren gegen identifizierte Beschuldigte. 115 dieser 203 Verfahren
gegen identifizierte Beschuldigte wurden bislang durch Strafbefehlsanträge oder
Anklageerhebung abgeschlossen, wobei wiederum in 97 Fällen Strafbefehle
rechtskräftig geworden oder rechtskräftige Verurteilungen erfolgt sind. 57
Ermittlungsverfahren sind eingestellt worden - davon 18 gegen Zahlung von
Geldauflagen, sieben Ermittlungsverfahren sind zu einem anderen
Ermittlungsverfahren hinzuverbunden und 17 Ermittlungsverfahren an andere
Staatsanwaltschaften abgegeben worden, da die Beschuldigten Jugendliche oder
Heranwachsende sind.
Addiert man die 97 rechtskräftigen Strafbefehle/Verurteilungen zu den 18
Verfahrenseinstellungen gegen Geldauflagen, so haben Beschuldigte in 115 Fällen
spürbare Sanktionen getroffen. Sieben Ermittlungsverfahren sind noch nicht
abgeschlossen.
Im Zusammenhang mit den noch nicht identifizierten Tätern dauern die Ermittlungen
nach wie vor an.
Wie schon mehrfach praktiziert, wird auch am
Sonntag rund um das Fritz-Walter-Stadion
und den Hauptbahnhof eine „glasfreie Zone“
eingerichtet. An verschiedenen
Kontrollpunkten überprüfen das Ordnungsamt
der Stadt Kaiserslautern und Einsatzkräfte
des Polizeipräsidiums Westpfalz am Spieltag
gemeinsam die Einhaltung dieser Verfügung,
um Zuschauer und Ordnungskräfte vor den
Gefahren, die von Glasbehältnissen
ausgehen können, zu schützen.
In diesem Zusammenhang der Appell an alle
Fußballfans: Befolgen Sie die Anordnungen
der Polizei und des Ordnungsamtes und
haben Sie Verständnis für die getroffenen
Maßnahmen! Sie dienen der Sicherheit aller
Besucher!
Bei der Anreise zum Spiel müssen Zuschauer, die mit ihrem Auto in die Lauterer
Innenstadt fahren, mit Behinderungen rechnen. Die Polizei rät deshalb den
Anhängern beider Vereine, sich bei ihrer Zeitplanung darauf einzustellen und sich an
die Verkehrsleitung zu halten. „Wer mit seinem Fahrzeug in die Innenstadt oder ans
Stadion fährt, muss mit zeitlichen Verzögerungen rechnen, denn mehrere
zehntausend Fußballfans werden für volle Straßen sorgen“, erläutert Schäfer. Dabei
können auch temporäre Sperrungen nicht ausgeschlossen werden.
Insbesondere bei der An-und Abreise werden die Stadionbesucher bei diesem Spiel
mit verschiedenen Änderungen konfrontiert werden. Insbesondere im Bereich des
11-Freunde-Kreisels wird es zu Sperrungen kommen. Fußballanhänger, die mit
ihrem Wagen am Stadion parken, müssen damit rechnen, dass es zu Verzögerungen
kommen wird. Ein Grund mehr, am Sonntag auf die P+R-Busse umzusteigen. Die
Polizei appelliert aus diesem Grund schon jetzt an das Verständnis der Betroffenen.
Das Polizeipräsidium Westpfalz weist insbesondere daraufhin, dass das Mitbringen
und Zünden von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben
oder anderer Pyrotechnik strafrechtlich verfolgt wird. Pyrotechnische Gegenstände
sind gefährlich und gehören nicht in Fußballstadien. Um die Sicherheit im Stadion zu
gewährleisten, müssen deshalb intensive Durchsuchungsmaßnahmen bei der
Einlasskontrolle eingeplant werden.
Abschließend noch ein dringender Hinweis an die Fußballanhänger aus Karlsruhe,
die Eintrittskarten für die Lotto Osttribüne haben: Mit diesen Karten wird der Einlass
nur im Bereich der Lotto Osttribüne erfolgen können – an anderen Einlassstellen
besteht keine Möglichkeit, ins Stadion zu kommen.