Detaillierte Stellenbeschreibung nebst - NRW

Stellenausschreibung
Justizhelfer(in) - Entgeltgruppe 3 TV-L –
Bei dem Verwaltungsgericht Minden ist demnächst eine auf zwei Jahre
befristete Stelle als
Bote bzw. Botin der Entgeltgruppe 3 TV-L
zu besetzen.
Die Ausschreibung richtet sich in gleicher Weise an Frauen und Männer.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach dem
Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NordrheinWestfalen (LGG NRW) bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person des Mitbewerbers liegende
Gründe überwiegen.
Ebenfalls ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter
Menschen und diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Die Einstellung erfolgt als Bote in der Entgeltgruppe 3 TV-L. Das monatliche
Anfangsgehalt beträgt im Regelfall 2030,13 € brutto (Stand: 01.03.2016).
Die ausgeschriebene Stelle kann nur in Vollzeit besetzt werden.
Zum Aufgabengebiet gehören im Wesentlichen:
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Einsatz in der Poststelle inklusive der Bearbeitung elektronischer Posteingänge
Aktentransport, Aktenvernichtung, Möbeltransporte
Fertigung von Ablichtungen
Einsatz im Pfortendienst und der Telefonzentrale
Erledigung von Hausdienstgeschäften
Fahrdienste
Wahrnehmung sonstiger Aufgaben nach Weisung
Anforderungen:
Fachkompetenz
abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung
(Ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter
Bildungsstand stellen die Mindestanforderungen an einen Schulabschluss dar)
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Grundkenntnisse über die Organisation des Gerichts, die Zuständigkeiten und
das Zustellwesen
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Bereitschaft zum Erwerb und Ausbau von IT-Kompetenz im Aufgabenbereich
Soziale und persönliche Kompetenz
Erwartet werden:
 Teamgeist aber auch die Fähigkeit zur selbständigen Arbeit
 die Fähigkeit, sich wechselnden Arbeitssituationen anzupassen
 Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
Die Bewerberin/der Bewerber muss
 die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art.116 des Grundgesetzes oder
die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische
Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von
Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzen
 Gewähr dafür bieten, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt
 über die erforderliche gesundheitliche Eignung verfügen
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. April 2016 mit Bewerbungsschreiben, tabellarischem Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigten Zeugnisabschriften und Unterlagen über Ihre bisherige berufliche Tätigkeit sowie mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck Erklärung zu Schulden und Vorstrafen (Anlage)
an:
Präsident des Verwaltungsgerichts
Postfach 32 40
32389 Minden
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Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren und für weitere Informationen wenden
Sie sich bitte an das Verwaltungsgericht Minden, Herrn Regierungsamtsrat
Schmeding (stellvertretender Geschäftsleiter), Telefon: 0571 8886 410.
Anlage zur Bewerbung um eine Stelle als Bote/Botin bei dem Verwaltungsgericht
Minden
Anlage
Erklärung zu Schulden und Vorstrafen
(bitte ankreuzen und ausfüllen, falls zutreffend)
Hiermit versichere ich, dass ich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebe,
insbesondere meinen finanziellen Verpflichtungen nachkomme.
Hierzu erkläre ich, dass ich
keine Schulden habe.
Schulden in Höhe von __________________________________________________
für (Angabe des Grundes)_______________________________________________
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habe. Weitere Schulden habe ich nicht.
Ich versichere hiermit, dass ich
nicht vorbestraft bin.
wie folgt vorbestraft bin:
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Ich bin darüber belehrt worden, dass ich nach § 53 des Bundeszentralregistergesetzes
1. mich als unbestraft bezeichnen darf und den einer Verurteilung zugrunde liegenden
Sachverhalt nicht zu offenbaren brauche, wenn die Verurteilung nicht in ein
Führungszeugnis oder nur in ein solches für Behörden aufzunehmen oder im
Zentralregister zu tilgen ist und
2. verpflichtet bin, gegenüber einer obersten Landesbehörde bzw. den weiteren in § 41
Bundeszentralregistergesetz genannten Behörden im dort genannten Umfang auch über
diejenigen Verurteilungen Auskunft zu geben, die nicht in ein Führungszeugnis oder nur in
ein solches für Behörden aufzunehmen sind.
Ich versichere hiermit, dass ich
gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren der
Staatsanwaltschaft anhängig ist.
folgende(s)
gerichtliche(s)
Strafverfahren
Staatsanwaltschaft anhängig ist (sind):
oder
Ermittlungsverfahren
der
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die
zum
Straf-
oder
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Datum
Name, Vorname
Unterschrift
Diese Erklärung ist zum Verbleib bei den Akten des Auswahlverfahrens bestimmt.
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(Falls „anhängig“ zutrifft: Anzugeben sind die Gründe,
Ermittlungsverfahren geführt haben und das Verfahrensergebnis.)