Stellenausschreibung Justizhelfer(in) - Entgeltgruppe 3 TV-L – Bei dem Verwaltungsgericht Minden ist demnächst eine auf zwei Jahre befristete Stelle als Bote bzw. Botin der Entgeltgruppe 3 TV-L zu besetzen. Die Ausschreibung richtet sich in gleicher Weise an Frauen und Männer. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NordrheinWestfalen (LGG NRW) bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Ebenfalls ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Die Einstellung erfolgt als Bote in der Entgeltgruppe 3 TV-L. Das monatliche Anfangsgehalt beträgt im Regelfall 2030,13 € brutto (Stand: 01.03.2016). Die ausgeschriebene Stelle kann nur in Vollzeit besetzt werden. Zum Aufgabengebiet gehören im Wesentlichen: Einsatz in der Poststelle inklusive der Bearbeitung elektronischer Posteingänge Aktentransport, Aktenvernichtung, Möbeltransporte Fertigung von Ablichtungen Einsatz im Pfortendienst und der Telefonzentrale Erledigung von Hausdienstgeschäften Fahrdienste Wahrnehmung sonstiger Aufgaben nach Weisung Anforderungen: Fachkompetenz abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung (Ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand stellen die Mindestanforderungen an einen Schulabschluss dar) Seite 1 Grundkenntnisse über die Organisation des Gerichts, die Zuständigkeiten und das Zustellwesen Bereitschaft zum Erwerb und Ausbau von IT-Kompetenz im Aufgabenbereich Soziale und persönliche Kompetenz Erwartet werden: Teamgeist aber auch die Fähigkeit zur selbständigen Arbeit die Fähigkeit, sich wechselnden Arbeitssituationen anzupassen Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit Die Bewerberin/der Bewerber muss die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art.116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzen Gewähr dafür bieten, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt über die erforderliche gesundheitliche Eignung verfügen Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. April 2016 mit Bewerbungsschreiben, tabellarischem Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigten Zeugnisabschriften und Unterlagen über Ihre bisherige berufliche Tätigkeit sowie mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck Erklärung zu Schulden und Vorstrafen (Anlage) an: Präsident des Verwaltungsgerichts Postfach 32 40 32389 Minden Seite 2 Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Verwaltungsgericht Minden, Herrn Regierungsamtsrat Schmeding (stellvertretender Geschäftsleiter), Telefon: 0571 8886 410. Anlage zur Bewerbung um eine Stelle als Bote/Botin bei dem Verwaltungsgericht Minden Anlage Erklärung zu Schulden und Vorstrafen (bitte ankreuzen und ausfüllen, falls zutreffend) Hiermit versichere ich, dass ich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebe, insbesondere meinen finanziellen Verpflichtungen nachkomme. Hierzu erkläre ich, dass ich keine Schulden habe. Schulden in Höhe von __________________________________________________ für (Angabe des Grundes)_______________________________________________ ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ habe. Weitere Schulden habe ich nicht. Ich versichere hiermit, dass ich nicht vorbestraft bin. wie folgt vorbestraft bin: ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ Ich bin darüber belehrt worden, dass ich nach § 53 des Bundeszentralregistergesetzes 1. mich als unbestraft bezeichnen darf und den einer Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren brauche, wenn die Verurteilung nicht in ein Führungszeugnis oder nur in ein solches für Behörden aufzunehmen oder im Zentralregister zu tilgen ist und 2. verpflichtet bin, gegenüber einer obersten Landesbehörde bzw. den weiteren in § 41 Bundeszentralregistergesetz genannten Behörden im dort genannten Umfang auch über diejenigen Verurteilungen Auskunft zu geben, die nicht in ein Führungszeugnis oder nur in ein solches für Behörden aufzunehmen sind. Ich versichere hiermit, dass ich gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist. folgende(s) gerichtliche(s) Strafverfahren Staatsanwaltschaft anhängig ist (sind): oder Ermittlungsverfahren der ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ die zum Straf- oder ___________________________________________________________________ Datum Name, Vorname Unterschrift Diese Erklärung ist zum Verbleib bei den Akten des Auswahlverfahrens bestimmt. Seite 3 (Falls „anhängig“ zutrifft: Anzugeben sind die Gründe, Ermittlungsverfahren geführt haben und das Verfahrensergebnis.)
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