Diskussion Direktversicherung: Riesige Empörung bei Betroffenen

Handwerksblatt vom September 2013
von
Melanie Dorda
http://www.handwerksblatt.de/handwerk/direktversicherung-jetzt-kassiert-die-krankenkasse-doppelt-6511--gesamter-artikel.html
Diskussion Direktversicherung: Riesige Empörung bei Betroffenen
#151 Wölfl 2015-10-20 11:54
Mit Direktversicherung Rechtsstaat ausgehebelt, Gesetze drehen sich im Kreis:
Dieser unrechtmäßige Einzug von Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen zeigt deutlich
wie der Rechtsstaat durch Lobby- und Amigowirtschaft lahmgelegt wird, der Faden zieht sich
von Arbeitgebern ,Gewerkschaften,Versicherungen,Sozialverbänden, Politik bis hin zur
Justiz und dem Bundessozialgericht. Ein Schuldiger ist schwer zu finden. Aber selbst jeder
einfache Bürger erkennt diese Betrugsmasche wenn er genauer hinsieht, sogar
Krankenkassenangestellte halten diese Gesetzgebung mit Doppelbeiträgen nicht für in
Ordnung.
Sind hochbezahlte Krankenkassenvorstände und Funktionäre in Ihrer eigenen Kasse
versichert ? Die privat Versicherten erhalten die Vorteile dieser Gesetzgebung. (Gleichheit
vor dem Gesetz ?, Rendite abhängig von Krankenkasse ?)
Ersparnisse vom eigenen Lohn als Versorgungsleistung des Arbeitgebers zu deklarieren ist
nur falsch. Das erkennt jeder, nur die Lobby nicht.
#150 Manfred Petry 2015-10-20 04:59
Achtung, Warnung an alle künftigen Rentnergenerationen
Wenn das Rentenniveau auf 43% sinkt (das ist 2030), dann fallen viele der heutigen
„Geringverdiener“ (Arbeitssuchende, prekär Beschäftigte, Gaststättengewerbe,
Logistikbranche, Einzelhandel usw.) in die Grundsicherung. Diese liegt heute bei etwa
800,-- € p.M. Sorry, aber für diesen Personenkreis macht private Vorsorge keinen Sinn? Und
wenn Vorsorge, dann nur unters Kopfkissen, das Ersparte wird dann bei dem Wohngeld und
bei der Grundsicherung nicht angerechnet! Die Krankenkassen können - nach heutigem Stand
- nicht die 18% des privaten Vermögens enteignen. Auf jeden Fall nicht in eine der
betrieblichen Altersversorgungsformen sparen. Unser Sozialrecht ist gnadenlos und steht im
Rechtssystem an oberster Stelle (hat ein LSG Richter gesagt). Unser Sozialsystem holt sich
das privat angesparte Vermögen!
#149 Manfred Petry 2015-10-20 00:30
Finger weg von der bAV!!
Achtung, für die, die privat vorsorgen wollen. Aus dem brutalen Betrug des Staates muß man
seine Lehren ziehen. Tut das nicht über die 5 Durchführungswege der bAV. Selbst
Verbraucherschützer empfehlen, dies nur zu tun, wenn der Arbeitgeber mindestens 20%
zuschießt. Nur die 20% reichen auch nicht, es müssen mindestens 50% sein, damit sich das
für den von seinem Nettoentgelt Einzahlenden rechnet! Die Frage bleibt dann wo
verschwinden die 50% des Arbeitgebers in der Auszahlungsphase? Also Finger weg von der
betrieblichen Altersvorsorge, die macht wirklich nur Sinn, wenn der Arbeitgeber das komplett
finanziert! Ansonsten ist das „Kopfkissensparen“ (bei den mickrigen Zinsen) besser. Es wird
dann nicht angerechnet und man zahlt auch keine KV/PV-Beiträge von 18% am Schluss!
1
Krieger Edgar schreibt:
Donnerstag, 17. September 2015 14:55
Was die Politik sich beim Thema Direktversicherung leistet, ist an Kaltschnäuzigkeit kaum zu
übertreffen. Hemmungslos greift der Gesetzgeber Versicherten, die aus privatem Geld eine politisch
gewollte Altersvorsorge aufgebaut haben, zweimal in die Tasche. Dabei ist dies faktisch nichts
anderes als eine private Lebensversicherung, die nur wegen politischer Vorgaben über den
Arbeitgeber abgeschlossen wurde. Mit betrieblicher Altersvorsorge hat das nichts zu tun. Und von
Gerechtigkeit, wie es der saarländische SPD-Politiker Petry nennt, kann schon gar nicht die Rede
sein. Sonst müssten bei jedem Verkauf von Immobilien, Aktien, Möbeln, Bildern oder auch Autos 20
Prozent Krankenkassenbeitrag fällig werden. Absurd? Eben! Genauso wie die doppelte Beitragspflicht
dieser „betrieblichen“ Altersvorsorge.
Krieger Edgar schreibt:
Donnerstag, 17. September 2015 14:52
Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. DIETER
HILDEBRANDT Siehst du Unrecht und Böses und sprichst nicht dagegen, dann wirst du sein Opfer.
Aus Afrika Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten
das zu sagen, was sie nicht hören wollen. GEORGE ORWELL, In Zeiten, da Täuschung und Lüge
allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt. GEORGE ORWELL
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit,
Meinungen unangefochten zu vertreten sowie Informationen und Ideen mit allen
Kommunikationsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.Arti
kel 19 der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte« der Vereinten Nationen vom Dezember
1948
Christa Ranzenberger schreibt:
Donnerstag, 17. September 2015 12:10
Auch ich habe damals der Politik vertraut und eine Direktversicherung abgeschlossen, und wurde
betrogen. Hätte ich mein Geld nur fest verzinst und mir von den Zinsen ein schönes Leben gemacht,
statt mein Weihnachts- und Urlaubsgeld 30 Jahre in Treu und Glauben in eine DV einzuzahlen. Es
ging mir jetzt besser. Die monatliche Abbuchung von 227 EUR über 10 Jahre macht mich immer
wieder wütend, zumal das Geld jetzt im Rentenbezug rar geworden ist. Da muss man sich jede
Ausgabe zweimal überlegen. So habe ich mir meinen Ruhestand nicht vorgestellt! Wenn ich etwas zu
sagen hätte, müssten auch alle Politiker gesetzlich versichert sein und sich nicht durch eine private
Krankenversicherung ihrer sozialen Verantwortung entziehen. Das Zwei-Klassen-Gesundheitssystem
lässt grüßen!
Gerhard Kieseheuer schreibt:
Donnerstag, 17. September 2015 08:05
Helft alle mit gegen diese Ungerechtigkeit anzugehen. Last uns gemeinsam dagegen „ kämpfen". Am
10.10.2015 gründen wir deshalb der Verein Direktversicherunggeschädigte e.V. Info gibt es unter
www.dvg-ev.org
Wolfgang Krentscher schreibt:
Mittwoch, 16. September 2015 16:16
Eine Direktversicherung für Selbständige im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es
nicht...Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeiter Gesellschafter- Geschäftsführer
einer GmbH und Vorstandsmitglieder einer AG eine betriebliche Altersvorsorge abschließen. Diese ist
in erster Linie für Arbeitnehmer ausgelegt...... Trotzdem habe ich als selbständiger Kaufmann von der
DAK eine Zahlungsaufforderung nach Auszahlung der Lebensversicherung erhalten..... Obwohl die
Merkmale eine Direktversicherung nicht gegeben sind....... Wer ist in ähnlicher Lage?
Bruni schreibt:
Mittwoch, 16. September 2015 12:25
Es schlägt dem Fass den Boden raus. Unser Rechtsstaat wird seinen Bürgern nicht mehr gerecht.
Unsere Sozialrichter und auch unsere Herren Rechtsanwälte des Sozialrechtes befolgten das SGB IV
§14 Anl. 1 nicht einmal ansatzweise. Dort steht klipp und klar geschrieben welche Einkunftsarten
verbeitragt werden und welche nicht! Dort steht auch Entschädigungsabfindungen bleiben
sozialabgabenfrei. Meine Entschädigung für meinen Arbeitsplatzverlust wird einfach unrechtmäßig als
Kapitalzahlung der Altersvorsorge deklariert und nach SGB V § 229 "rechtskräftig" verbeitragt. Damit
verliert unsere Familie fast 1/4 meiner Entschädigung und kommt dadurch in eine wirtschaftliche
Notlage. Wir werden deshalb bei der nächsten Bundestagswahl unsere Stimme garantiert nicht mehr
einer einzigen Partei der amtieren Politiker geben.
2
Walter Martin schreibt:
Mittwoch, 16. September 2015 08:48
Die angebliche Demokratie zeigt Ihr wahres Gesicht. Verlogen, Korrupt, räuberisch. Unwürdig für
Deutschland. Es bleibt nur zu hoffen, dass die angebl. politische Elite demnächst zum Teufel gejagt
wird. Wo sind die Millionen Betrogenen? Werdet alle Mitglieder der "Interessengemeinschaft GMG
Geschädigte Direktversicherte" und lasst uns einen Sternmarsch nah Berlin organisieren. Wir
brauchen jeden Betroffenen.
Jochen Drake schreibt:
Montag, 14. September 2015 14:56
Auch ich bin betrogen und enteignet worden. Ich werde die verantwortliche n Parteien nicht mehr
wählen. Die dubios mafiöse Umwidmung von ausschließlich privat finanzierten Direktversicherungen
in eine sogenannte betriebliche Versorgungsleistung durch eine öffentlich rechtliche Institution (GKV)
ist ein Skandal der Rechtsgeschichte e! Damit hat die Politik die Idee der betrieblichen und privaten
Altersversorgung ad absurdum geführt. Mit diesem eklatanten Versagen in der Daseinsgestaltung hat
die Politik jegliche Kompetenz auf diesem Feld verloren.
Ristau, GMG-Mitglied schreibt:
Freitag, 11. September 2015 20:41
Wir, meine Frau und ich, haben uns auch bei der Versicherung und Krankenkasse gemeldet um den
Sachverhalt richtig zu stellen. Keine Chance, es werden falsche Begriffe (z.B.Versorgung- sbezug)
verwende t und auf dieser Basis der "Abzockbeitrag" erhoben. Auch auf das Verlangen von mir, da ich
jetzt das Geld habe, den "Abzockbeitrag" an die GKK in einer Zahlung leisten zu wollen wurde nicht
akzeptiert. Eben Abzocke!
Rainer G. schreibt:
Donnerstag, 10. September 2015 20:00
Ja, Betroffene. Ihr müsst euer Wahl Kreuzchen an anderer Stelle machen. Sonst ändert ihr gleich gar
nichts.
L. Rastetter schreibt:
Donnerstag, 10. September 2015 19:57
Man kann der Regierung nicht mehr trauen. (Auch Richter und Rechtsprechung schlagen sich
besseres Wissen auf die Seite der Regierung!)Nach der Griechenlandkrise schon gar nicht mehr.
Einzige Konsequenz: Geld anders anlegen (z.B. Immobilien) oder es ins sichere Ausland (vielleicht
Norwegen, Luxemburg) schaffen. Andernfalls schwebt immer ein Damoklesschwert über einem.
Ralf Krüdewagen schreibt:
Mittwoch, 2. September 2015 16:51
Pauschal kann man sagen: Es werden Sozialversicher- ungsbeiträge (Kranken- und
Pflegeversicherung) auf die Auszahlung fällig. Rückwirkend auf die Einzahlungen wird nichts verlangt,
die eingezahlten Beiträge sind ja in der Auszahlung aufkummuliert.
Kerstin Möhrke schreibt:
Mittwoch, 2. September 2015 16:44
Da wird mir ja Angst und Bange, wenn ich das hier lese und das auf einen Bericht von 2013 mit
immerwährenden Kommentaren noch im Juli 2015...und offenbar hat sich nichts geändert. Ich frage
mich, ob auch bei Neuabschlüssen Direktversicher- ung nach heutigen Gesetzen im Leistungsfall,
also die Monatsrente, die Krankenversicherungsbeiträge für die Gesamtlaufzeit gezahlt werden
müssen. Da blicke ich nicht durch. Ich habe bisher verstanden, dass bei Erhalt der Rente aus einer
Direktversicherung dieser Betrag das zu versteuernde Einkommen erhöht, also Steuern gezahlt
werden, und davon auch Kranken und Pflegeversicherungsbeitrag zu leisten sind. Kommt auch heute
noch dann nachträglich eine Forderung der Krankenkasse über die Beitragsjahre zu mir???
Gerhard Klußmeier schreibt:
Dienstag, 1. September 2015 11:51
Guten Tag, als Betroffener, der seit 11 Jahren gegen die Enteignung kämpft, kann ich neben
unendlich vielen Frechheiten, die sich die DAK geleistet hat noch anfügen, dass entgegen deren
eigener Auslegung des umstrittenen Gesetzes, in einem internen Schreiben der KK-Verbände unter
dem Punkt 3.1 (Begriff der betrieblichen Altersversorgung) auf der Seite 16, beginnend mit dem 2.
Absatz die Aussage steht: "Eine betriebliche Altersversorgung liegt nicht vor, wenn zwischen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Vererblichkeit von Anwartschaften vereinbart ist." wie bei mir–
belegt durch die Rechtsquelle des Bundesministeriums für Finanzen am 17.11.2004, IV C 4 - S 2222 177/04/IV C 5 - S 2333 - 269/04 – und trotz dieser Regelung, wird drangsalierend und durch die
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Sozialgerichte als "rechtens" bestätigt, dass – wie in meinem Fall – die von Ulla Schmidt in Auftrag
gegebene Enteignung zu erfolgen hat. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht meine Beschwerde
angenommen (Az.: 1 BvR 425/15).
Manfred Petry schreibt:
Sonntag, 9. August 2015 17:14
Lüge als Basis für das GMG von 2003 – Teil IV Damit hat sich der Deckungsgrad nicht von 70% auf
43 % reduziert. Nein, der Deckungsgrad hat sich von 0 auf 49,8% im KJ 2004 erhöht!
Manfred Petry schreibt:
Sonntag, 9. August 2015 17:13
Lüge als Basis für das GMG von 2003 – Teil III Die KVdR wurde erst mit dem Haushaltsbegleitgesetz
1983 also 10 Jahre später eingeführt. Bis 1983 waren Rentner beitragsfrei versichert. Von 1973 bis
1982 leisteten die Rentner und Rentnerinnen keinen Eigenbeitrag an die gesetzlichen Krankenkassen.
Diese Lüge zieht sich wie ein roter Faden durch alle Sozialgerichtsurteile. Bis heute wurden so den 8
Millionen Betroffenen 33 Mrd. € von ihrem Privatvermögen enteignet. Wie hoch war nun der
Deckungsbeitrag in 1973, wenn die Beitragseinnahm en gleich null waren und die Leistungsausgab en
größer null betrugen? Die Gesetzesvorlage kommt da auf 70%! Autscht! Wo liegt nun der Unterschied
zu einem Schurkenstaat?
Manfred Petry schreibt:
Sonntag, 9. August 2015 17:13
Lüge als Basis für das GMG von 2003 – Teil II - Die Beitragszahlung en der Rentner hätten 1973 noch
zu gut 70 % deren Leistungsaufwendungen abgedeckt, inzwischen bestritten sie nur noch ca. 43 %
dieser Aufwendungen. Es sei daher ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, den
Anteil der Finanzierung der Leistungen durch die Erwerbstätigen nicht noch höher werden zu lassenLeider war das eine glatte Lüge! Die Beitragspflicht der Rentner gab es in dem zitierten Jahr 1973
nämlich noch gar nicht.
Manfred Petry schreibt:
Sonntag, 9. August 2015 17:12
Lüge als Basis für das GMG von 2003 – Teil I 2003 wurde durch das
Gesundheitsmodernisierungsgesetz die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung auf
Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen zum 1.1.2004 eingeführt. Mit der BundestagsDrucksache 15/1525 Nr. 148 S. 140 vom 8.09.2003 wurde den Abgeordneten des Bundestages die
Notwendigkeit der Neuregelung erläutert. Auf diese Passage bezogen sich später die Gerichte, bis hin
zum Bundesverfassungsgericht, bei ihren Urteilsbegründu- ngen. Beispiel, Aktenzeichen 1 BvR
2137/06 Randnummer 38.: (siehe Teil II)
Christine Sojka schreibt:
Dienstag, 28. Juli 2015 07:38
Ich habe am 01.07.15 die Direktversicherung ausbezahlt bekommen. Ich bin entsetzt über diesen
Betrug, der an den Menschen, die für Ihr Alter vorsorgen begangen wird ohne Skrupel. Ich hatte
seinerzeit 2 Direktversicherungen abgeschlossen und auf ca. 250,00 Euro Lohn mtl. verzichtet.
Nachdem ich erfahren habe, dass ich die Pflichtbeiträge nachträglich zahlen muss und nicht nur die
des AN. sondern auch die der AG, habe ich die Versicherungen sofort gekündigt. Ich hatte Angst vor
den mtl. Abzügen, die ich von meiner kleinen Rente 10 Jahre lang zurückführen muss. Kündigen
konnte ich noch einigermaßen vorteilhat, weil beide Versicherungen schon in der Abrufphase waren.
Nicht verstehen kann ich, dass ich den AG-Anteil auch zahlen muss und dass die Überschuss Anteile
und Zinsen miteingerechnet werden. M.M.n. könnte man es rechtfertigen, wenn ich auf die mtl. Prämie
(ca.245 Euro in meinen Fall) die Pflichtbeiträge nachfordert. Ich rate jedem von einer solchen
Versicherung ab.
Carmine Lais schreibt:
Freitag, 10. Juli 2015 12:40
Mein Mann ist genau heute vor vier Jahren plötzlich verstorben. Steine Firma hatte ohne sein Wissen
eine Direktversicherung für ihn abgeschlossen. Er selber hatte ebenfalls eine Direktversicherung
abgeschlossen da man ja so viel Förderung bekommt und Geld spart. Ich und meine Kinder bekamen
die Todesfallsumme dann ausgezahlt das ich für die Tilgung für unser Haus verwendete. Ja dann kam
das Erwachen. Ich muss jeden Monat ca. 100 € an die AOK zurück bezahlen. Gesamt rund 11000€.
Ich finde es toll wenn man sowieso schon finanzielle Einbußen hat und seelische Probleme, dass der
liebe Staat dann auch noch das Messer in die Brust rammt und richtig tief umdreht. HUT AB, DU
MEIN LIEBES TOLLES DEUTSCHLAND!!! Liebe Leute schließt keine Direktversicherung ab! Das ist
mein Rat. Tut das euren Hinterbliebenen nicht an!!!!!
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Heinz Vetter schreibt:
Dienstag, 7. Juli 2015 22:55
Auch ich habe über 30 Jahre auf einen Teil meines Gehalts verzichtet. Zum Dank darf ich jetzt Zehn
Jahre von meinem Gewinn monatlich einen Teil abgeben womit die dunklen Kanäle der Politik überall
bezahlt werden können. Griechenland nicht ausgeschlossen. Aber einfach unverständlich das
niemand auf die Strasse geht oder den Politikern die Hölle heiß macht. Wo sind wir hier? Weicheier
Staat? In den Medien und auch sonst wird dieses Thema totgeschwiegen. Ich könnte Amok laufen.
Wie geht’s euch denn???
Heinz Vetter schreibt:
Dienstag, 7. Juli 2015 22:48
Hallo, es gibt eine Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte -Direktversicherte unter www.gmggeschädigte.de
Marion L. schreibt:
Freitag, 26. Juni 2015 17:37
Mein Mann ist Ende Februar verstorben und ich habe letzten Monat die Direktversicherung meines
Mannes bekommen, Ich liege 9 Euro über der Grenze und muss nun monatlich von berechneten
142,46 Euro 25, 43 Euro Versicherung zahlen. Klasse dabei bekomme ich noch nicht einmal 600 Euro
Witwenrente und davon kassieren sie ja auch schon. Ich habe davon u.a. die Bestattungskost en
getragen, das interessiert nicht.
Chris Krieger schreibt:
Montag, 22. Juni 2015 22:36
Wer privat Vorsorge wird bestraft… das ist die Quintessenz, doch da stellen sich Politiker vor die
Kamera und werben für die private Alters-Vorsorge, das ist purer Hohn!! Wenn Pensionen der
verantwortliche n Politiker und Richter um die fast 20% doppelter Verbeitragung belastet würde, wäre
das Gesundheits-Modernisierung-Gesetz schon „Gestern“ geändert und wieder vom Tisch. Dieses
Gesetz, das mit SPD, Grüne und mit Mitarbeit der CSU/CDU alle Handschriften trägt, auch der
Mitarbeit der Krankenkassen, ist ein Betrug am vorsorgenden Bürger. Es geht um Millionen
Altverträge, die neuen noch gar nicht berücksichtig. Es geht um Milliarden, um die die vorsorgenden
Bürger betrogen werden. Es ist kein Verantwortliche r Minister oder Abgeordneter bereit dazu
öffentlich Stellung zu nehmen. „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“ Bertolt
Brecht
Edgar Krieger schreibt:
Montag, 22. Juni 2015 22:21
Saarbrücker Zeitung vom 15.06.2015 Wenn der Staat doppelt kassiert Krankenkassen greifen bei
politisch gewollter Altersvorsorge zweimal zu Von Joachim Wollschläger, 15.06.2015 00:00 ...Die
Bürger müssten dringend eine private Altersvorsorge aufbauen, mahnte die Politik in den 90er Jahren.
Und bediente sich 2004 genau an dieser Altersvorsorge mit doppelt erhobenen SozialversicherungsBeiträgen. ...Giuseppe Burcheri war entsetzt, als er den Brief seiner Krankenversicherung las. Gut
5000 Euro sollte er aus seiner Firmen-Direktve- rsicherung als Krankenversicherungsbeitrag zahlen.
Aus einer Versicherung, die er aus seinem eigenen Netto-Gehalt bezahlt hatte, für das er bereits
Krankenversicherungsbeiträge abgeführt hatte. „Es kann doch nicht sein, dass ich für das gleiche
Geld zweimal Krankenversicherungsbeiträge zahlen soll“, sagt der ehemalige Ford-Mitarbeite r.
...Gesamter Bericht bei www.gmg-geschädigte.de
Ralf schreibt:
Freitag, 8. Mai 2015 10:18
Nun, die Auszahlung ist ja auch steuerfrei für Verträge vor 2005, die mehr als 12 Jahre liefen und
2005 nicht nach neuem Recht angepasst wurden. Es geht hier nicht um Steuern, sondern um
Sozialabgaben.
Christ Rose schreibt:
Freitag, 8. Mai 2015 09:08
Mein Mann hat bereits 1976 mit anderen Kollegen zusammen eine Direkt-Versicherung
abgeschlossen und DAS Verkaufsargument der Versicherung damals war, dass die Auszahlung
steuerfrei ist. Wie unglaubwürdig machen sich eigentlich Politiker und Versicherungen.
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Elke Görtz schreibt:
Donnerstag, 7. Mai 2015 16:27
An alle Geschädigten. Es gibt eine Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte -Direktversicherte erreichbar unter: www.gmg-geschädigte.de
Elke Görtz schreibt:
Donnerstag, 7. Mai 2015 16:25
Hallo, es gibt eine Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte -Direktversicherte unter www.gmggeschädigte.de
Heiner Maurer schreibt:
Donnerstag, 7. Mai 2015 09:18
Beschlossen wurde alles von den Sozialdemokraten und Grünen im Monat September 2003"Krankenve rsicherungsmodernisierungsgesetz." Ging nur unter Zustimmung von Seehofer und
Westerwelle. Egal, Politiker legen uns alle rein. Zur Sache: Meiner Meinung nach gibt es nur noch
eine Chance diesen Betrug zu kippen, nämlich Europäisches Sozialgericht. NRW-Landtag stellte für
sich fest, die Altersabsicher- ung ist nicht gut genug. Folge: Erhöhung der Altersbezüge ab 2012 €
600,-- pro Monat. Vielleicht besitzt ein Versicherter die Kraft und klagt z.B. über den VDK zusammen
mit einem gewählten EU-Abgeordneten gegen diese Ungerechtigkeit.
Roland Neid schreibt:
Donnerstag, 30. April 2015 18:01
Noch ein Betroffener, auch ich habe vor kurzem erfahren, dass meine 2017 fällige Direktversicherung
Krankenversicherungspflichtig ist. Da spare ich seit Ende der 90iger Jahre Geld, in der Hoffnung was
für die Rente zu tun und nun bekomme ich wahrscheinlich weniger raus, als ich eingezahlt habe. Ich
habe der Politik geglaubt, selbst was für die Rente zu tun. Das freut mich besonders, weil ich jetzt
mitbekommen habe, dass Politiker in Sachsen, wenn sie 15 Jahre im Parlament waren, mit 60 in
Rente gehen können. Viel Spaß auch mit meinem Geld, ich freue mich, dass ich meinen Beitrag für
diese Personen leisten konnte. Wer hat übrigens das Gesetz beschlossen, ich glaube 2004, als es
beschlossen wurde, war die Partei, die für die kleinen Leute da sein will mit einer Partei, die ich nicht
aussprechen will, für den Blödsinn, den sie vertreten, an der Macht. Vielen Dank
Monika Descharmes schreibt:
Dienstag, 7. April 2015 10:45
So viele empörende Kommentare können nicht lügen und lassen nur den Rückschluss zu: hier ist
doch etwas super faul im Staate!!! Deswegen kann ich nur appellieren, dass sich Betroffene der
Interessensgemeinschaft der GMG-Geschädigte n anschließen. Das kostet nichts, tut nicht weh und
ist die einzige Chance überhaupt, Politik und - ganz wichtig - die Medien für das Thema zu
sensibilisieren. Nur wer mit starker Stimme spricht, der wird gehört und viele Stimmen sind nun mal
lauter, als einzelne es jemals sein können.
h.g.k schreibt:
Samstag, 28. März 2015 16:40
Es ist einfach widerlich ja sogar kriminell wie sich diese Politikerkaste ihre Gehälter selbst erhöhen
von unseren Steuergeldern. Altersabsicherung bis ans Lebensende .Verhältnisse wie zu Zeiten
Ludwig des Sonnengottes. Das Volk kann bluten und wird abgeschöpft .Da werden Milliarden in den
Sand gesetzt oder in Waffen investiert die kein Mensch braucht .Kriege angezettelt wegen
Hirnlosigkeit und Dummheit. Sie kriegen kein einziges Problem gelöst, leider können sie es auch nicht
.Das einzige was sie können ist die Bürger belügen und betrügen .Wann wird diese Brut endlich dahin
gejagt wo sie hingehört, zum Teufel!
HORNUNG Kornelia schreibt:
Donnerstag, 26. März 2015 17:42
Wäre meine Versicherungsgesellschaft bei Inkrafttreten des GMG-Gesetzes zum 1. Januar 2004 nicht
verpflichtet gewesen, mich über den daraus resultierenden negativen Sachverhalt zu informieren? Da
ich erst vor einigen Monaten davon erfuhr wurde mir aufgrund der fehlenden Information die
Möglichkeit genommen, den Vertrag ab dem Jahre 2004 still zu legen. Vielen Dank im Voraus für eine
hilfreiche Antwort.
seehecht schreibt:
Donnerstag, 26. März 2015 12:04
das ist Wortbruch und betrug am Bürger, 7,8 millionenfach!! was sagen die parteivorsitzen den dazu?
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Franco Caspari schreibt:
Samstag, 21. März 2015 15:37
Mittlerweile wurde Verfassungsklag e eingereicht. Siehe auch:
http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=6679
Georges Schmidt schreibt:
Samstag, 21. März 2015 15:09
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und die Entscheidung 1 BvR 192/07 durchgelesen!!D er geistig
"halbwegs normale" Mensch kann dabei nur immer wieder den Kopf schütteln. Insbesondere die am
Ende angeführte Begründung "Die Versicherten konnten, nachdem der Gesetzgeber bereits mit dem
Rentenanpassungsgesetz (RAG) 1982 vom 1. Dezember 1981 ( BGBl I S. 1205 ) laufende
Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht einbezogen hatte, in den Fortbestand der Rechtslage,
welche die nicht wiederkehrenden Leistungen gegenüber anderen Versorgungsbezügen privilegierte,
nicht uneingeschränkt vertrauen." schlägt dem Fass den Boden aus!! Man verlangt wirklich viel,
praktisch juristische hellseherische Fähigkeiten vom Bürger!!
Georges Schmidt schreibt:
Samstag, 21. März 2015 14:53
Es müsste ein Musterverfahren vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden! Insbesondere
erfolgt keine Gleichbehandlung der Versicherten, weil die Versicherungszeiten vor Inkrafttreten des
§229 SGB5 unterschiedlich behandelt werden. So werden für die in diesem Zeitraum eingezahlten
Versicherungsbeiträge bei einer vor Inkrafttreten des §229 ausbezahlte Direktversicherung keine
Sozialabgaben fällig, wohingegen bei einer weiterlaufenden Direktversicherung diese fällig werden!
Erschwerend wirkt sich aus, dass die Direktversicher- ten aus der Falle des §229 nicht entkommen
konnten, weil sie keine Möglichkeit hatten die Direktversicherung zu kündigen. Auch unterlagen diese
Versicherungen vor der Schaffung des §229 nicht der Sozialabgabe und es wurde auch damit
geworben. Eine davon abweichende Belehrung des Gesetzgebers gab es nie!!In meinem Fall wurden
die Beiträge von einem Gehaltsteil bezahlt, dass oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lag, so
dass es schon an modernes Raubrittertum grenzt!
Franco Caspari schreibt:
Mittwoch, 4. März 2015 15:39
Hauptsache unsere sogen. Volksvertreter und Beamte bleiben von all den staatlichen Zusatzeingriffe
n nur bei gesetzl. Versicherten verschont. Dafür sorgt diese Klientel in Legislative, Executive sowie die
Judikative - "Recht sprechenden" Gerichte schon. Man muss sich nur die Urteilsbegründungen
ansehen - erinnert deckungsgleich an das Urteil des BVerfG zur Rentenbesteuerung.
BENNO HOCKE schreibt:
Samstag, 28. Februar 2015 01:06
Herr Wenzel! schämen sollte man sich so etwas zu schreiben, von den Griechen erwartet man
absolute Vertragstreue ansonsten lässt man den kleinen Mann dort verhungern! Tipp.: eine
Gesetzesänderung ganz im Sinne der Griechen und von ihnen auf den Weg gebracht würde zum
selben Resultat führen wie bei alle betroffenen Direktversicherten und sich mit denselben
fadenscheinigen Argumenten könnte man das dann auch rechtfertigen. ob sie und wir alle dann in
dem Fall als Bürge für den Schaden aufkommen müssen, möchte ich mal ihre Argumentation hören.
rückwirkende Gesetzesänderungen ohne auf einen Bestandsschutz zu achten sind eben
Rechtsbeugungen da hilft alles Herumgerede nichts. aber wenn es darum geht Geld zu generieren,
oder es gut zu heißen vergisst man sogar seine gute Erziehung und alle logischen Rückschlüsse in
dieser Sache indem man so etwas hier niederschreibt.
Detlef Hühner schreibt:
Donnerstag, 26. Februar 2015 13:40
Sehr geehrter Herr Wenzel, hier geht es nicht um Enttäuschungen, hier geht es um Täuschung der
Versicherten durch den Staatsapparat. Im Gegensatz zu den vielen Arbeitnehmern, die mithilfe von
Pensionsrückstellungen durch die Konzerne häufig keinerlei Aufwendungen für die betriebliche AV
hatten, haben die meisten „Betroffenen“ die Direktversicher- ung aus eigenen Mitteln aufgebaut. Ein
nicht unerheblicher Teil dieser Handwerker und Arbeitnehmer hat bereits für die Beiträge
Sozialversicherung bezahlt und wird doppelt zur Kasse gebeten. In den siebziger und achtziger
Jahren wurde 1 DM Gewinn in einer Kapitalgesellschaft mit ca. 0,75 DM besteuert (inkl. Gewerbe- und
Gewerbekapitals teuer). Da ist es leicht, Pensionen aufzubauen, bei der aus 0,25 DM 1,00 DM wird.
Hätte ich liebend gerne gemacht, 0,25 DM einzahlen und 0,75 DM vom Finanzamt geschenkt kriegen.
Hätten wir als „Getäuschte“ gewusst, dass diese Art Änderung nach Jahrzehnten eintritt, wären
andere Modelle interessanter gewesen.
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Peter Robitzsch schreibt:
Donnerstag, 26. Februar 2015 13:19
http://www.focus.de/politik/deutschland/landtagswahl-in-bayern/tid-31487/gehaelter-affaere-in-bayerncsu-politiker-holte-90-000-euro-taschengeld-aus-der-steuerkasse_aid_1000362.html Quasi in letzter
Minute, denn im Dezember 2000 beschloss der bayerische Landtag, dass Parlamentarier Verwandte
ersten Grades nicht mehr anstellen dürfen – und dass bestehende Verträge Bestandsschutz
genießen. Wer das liest, kann sich über das GMG bezüglich der Direktversicherungen wundern und
das Vertrauen in Politiker und Richter ist ganz verloren. Bei "Direktversicherung" gibt es keinen
Bestandsschutz aber bei zweifelhaften Anstellungsverträgen sehr wohl.
Bernd Wenzel schreibt:
Donnerstag, 26. Februar 2015 10:32
Die Enttäuschung der vielen betroffenen Direktversicherten ist menschlich verständlich. Unsere
höchsten Gerichte haben aber in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass diese sogenannte
indirekte Rückwirkung der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen mit unserem Rechtssystem
vereinbar ist. Sie haben dabei auch Gerechtigkeitsgesichtspunkte berücksichtigt. Bei allen diesen
höchstrichterlichen Entscheidungen überwog die Einsicht in die Richtigkeit des Bemühens des
Gesetzgebers, möglichst alle Leistungsempfänger in die gemeinschaftliche Tragung der Kosten der
Sozialen Sicherheit einzubinden. Angesichts dieser ganzheitlichen Betrachtungsweise durch die
höchsten Gerichte ist es verständlich, dass der Petitionsausschuss des Bundestages unmöglich zu
der Auffassung kommen kann, der Gesetzgeber habe falsche Gesetze gemacht. Bernd Wenzel,
Rechtsbeistand für Sozialversicherung
Ralf Krüdewagen schreibt:
Samstag, 21. Februar 2015 12:23
Nicht wählen gehen, ist in der Tat schlecht. Denn die "Mehrheit" werden die "Volksparteien" dann
immer noch bekommen, um durchzuregieren. AfD halte ich für höchst gefährlich, denn ob eine
kleinere, rechts-populistische Partei, die übrigens teils noch rückwärtsgewandter, neoliberaler und
weniger demokratisch ist als die "Christlichen", wirklich niemals die Regierung stellt, hat sich schon in
den 1930er Jahren als fataler Irrtum erwiesen. Nur aus Protest unsere Freiheit (noch mehr)
abzuwählen, sollten wir nicht anstreben. Nun, bei der letzten Bundestagsparte i hatte ich in der
Piratenpartei einen entsprechenden Punkt zur Abschaffung der Beitragspflicht für Altverträge ins
Wahlprogramm gebracht. Von ausreichendem Zuspruch der angeblich 6 Mio. Betroffenen keine Spur.
Denn wir Piraten sind ja alles nur Spinner.
Alfons schreibt:
Freitag, 20. Februar 2015 22:48
Mir geht es genau wie Euch, es ist und bleibt eine Frechheit. Um da etwas zu ändern muss auf die
Parteien Druck gemacht werden. Den einzigen Druck den die fürchten ist das Abwandern von
Wählern. Das bedeutet nicht von CDU auf SPD, FDP, Linke, Grüne oder umgekehrt zu wechseln,
sondern auf die AFD oder eine andere rechtmäßige Partei. Klingt abenteuerlich ist aber machbar, da
die niemals die Regierungsmehrheit bekommen werden. Aber man muss wählen gehen, vor Groll
nicht zur Wahl zu gehen heißt für die Volksvertreter nur als 'naja die haben halt nicht gewählt'
bezeichnet und ändert nicht das Verhältnis der Stimmen. ES MUSS WEH TUN!!! Und vorher sein
Wahlverhalten auch öffentlich, bzw. seinen Bekannten usw. erklären. Die etablierten Parteien sitzen
alle in einem Boot, deshalb eine registrierte Partei wählen, die wahrscheinlich in den Bundestag
kommt und dementsprechend Stimmen und sicher geglaubte Plätze wegnimmt. Gibt es eine Partei die
sich für das Thema einsetzt?
Lindner schreibt:
Freitag, 13. Februar 2015 15:09
Heute habe ich den Bescheid bekommen 49 Jahre Arbeit 00.000€ Direktversicherung über 4500€ an
die Krankenkasse! Supervorsorge da fällt mir nur eines ein ------- Teufel.
Ralf Krüdewagen schreibt:
Dienstag, 10. Februar 2015 10:58
Teil 2: Auf der anderen Seite wird das gleiche Spiel auch mit anderen staatlichen Leistungen gespielt.
Auf die Gesetzliche Rente muss man im Alter ja auch halbe oder volle Krankenkassenbeiträge zahlen.
Da spielt es auch keine Rolle, dass Beiträge dazu aus Lohn oberhalb der BBG der
Krankenversicherung (KV) eingezahlt wurden. Denn die BBG für die Rente liegt ja signifikant höher
als bei der KV. Solche Konstrukte wird es wohl immer geben und immer wieder Leute benachteiligen,
solange KV-Beiträge nur vom Lohn einbehalten werden und nicht auch von anderen
Einnahmequellen. Und solange immer mehr Gesetze hinzukommen. Nur eine komplette
8
Neustrukturierung unserer Sozial- und Steuersysteme (in denen heute niemand mehr durchblickt)
könnte Abhilfe schaffen. Aber die packt man seitens der Politik nicht an. Leider.
Ralf Krüdewagen schreibt:
Dienstag, 10. Februar 2015 10:57
Teil 1: Vielen Menschen erging es so. Und Gerichte haben diese nachgelagerte Verbeitragung von
eingezahltem Lohn oberhalb der BBG nie beanstandet. Man könnte es so erklären: Faktisch werden
die DV-Beiträge vom Bruttolohn vor Abzug der Sozialversicher- ungsbeiträge gezahlt. Man könnte
sagen: Die Einzahlungen wurde nie mit einer Beitragsbemessungsgrenze abgeglichen, weil Sie nie
dem Sozialversicherungsbrutto hinzugerechnet wurden. Das ist natürlich ein Nachteil, der vom Staat
aber so gewollt oder zumindest toleriert wird. Man benötigt ja Geld.
Peter Robitzsch schreibt:
Dienstag, 10. Februar 2015 10:18
zum Kommentar von G. Schm. vom 9.2.2015 ja, Sie müssen auch zahlen, wenn Sie im Zeitraum der
"Beitragszahlung" weit über der Bemessungsgrenze lagen, deshalb wird in vielen Kommentaren von
3-facher Krankenversicherung gesprochen. Schreiben Sie an Ihre Bundestagsabgeordneten, melden
Sie sich bei: http://www.gmg-geschädigte.de an und Sie erhalten laufend neue Infos und können im
Rahmen Ihrer Möglichkeiten gegen diese Volksverdummung ankämpfen. Übrigens, wenn Sie die
Gelegenheit haben die Sendung "Wiso" ZDF vom 9.2.2015 nochmals im Internet zu sehen - werden
Sie feststellen, das "Gehaltsumwandlung" immer noch empfohlen wird.
Jochen Hahn schreibt:
Montag, 9. Februar 2015 16:29
Ich bin auch leidtragender meiner Direktversicherung und werde monatlich von meiner Krankenkasse
abgezockt. Der Ärger bei mir und vieler meiner ehemaligen Kollegen, die es auch betrifft, ist sehr groß
und keine Reaktion von den Schuldigen, die die Gesetztes Änderung beschlossen haben. Aber diese
Personen betrifft es ja nicht, sie besitzen ja Sonderregelunge n im Bundestag. Es ist ja auch lachhaft,
die SPD wundert sich das immer mehr Sie nicht mehr wählen, haben aber mit solchen Gesetzen die
Ursachen gesetzt damit Glaubwürdigkeit verloren. Unser Staat schafft es einfach nicht Geld dort zu
holen wo genug ist!!!!!!!!
G.Schm. schreibt:
Montag, 9. Februar 2015 15:28
Wurde diese Angelegenheit auch schon einmal unter folgendem Gesichtspunkt gerichtlich geklärt??
Mein Gehalt lag im Zeitraum der Direktversicherung immer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
für Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge wurden also von einem Teil des Gehaltes bezahlt,
das der Sozialversicherungspflicht nicht unterlag bzw. dieser nicht zur Disposition stand. Die neue
Regelung wirkt sich nun für mich derart aus, als hätte man rückwirkend die Beitragsbemessungsgrenze erhöht!! Die Versicherung wurde an sich aus einem Einkommensteil aufgebaut der
nicht Sozialversicherungspflichtig war und auch nachträglich bleiben muss!!Bezüglich der an eine
Beitragsbemessungsgrenze gekoppelten Sozialversicherungspflicht, ist diese Art des Versicherungsaufbaues vergleichbar mit einer Privatversicherung!!
Gaby Redmann schreibt:
Mittwoch, 4. Februar 2015 10:38
Die SPD ist für mich als Wähler ebenfalls Geschichte. Habe im Januar meine Auszahlung erhalten.
Mit Datum vom 02.02.2015 erhielt ich die Zahlungsaufforderung meiner Krankenkasse. Die erste
Zahlung von 120 Raten ist bereits am 15.02.2015 fällig! Jetzt kann ich mich 10 Jahre lang ärgern.
Danke SPD. Weiterhin musste ich feststellen, dass der Beitragssatz für die PV mit 2,6% (für
Kinderlose) falsch berechnet wurde. Ich habe ein Kind und muss infolgedessen auch "nur" 2,35% PV
zahlen. Aber man hat die Augen mit Dollarzeichen verblendet, so dass man erstmal den Höchstbetrag
abgreift. Vll. merkt es ja niemand. Also auch hier bitte Augen auf. Im Sinne der Gleichbehandlung
sollte der AG, der ja ebenfalls von der Direktversicherung des AN partizipiert hat, zur Kasse gebeten
werden können. Aber da traut die SPD sich nicht ran. Der kleine Mann, der keine Lobby hat, mit dem
kann man alles machen um die leergefegten Kassen aufzufüllen.
Benno Hocke schreibt:
Montag, 2. Februar 2015 17:48
es sei denn man hat die richtigen Leute an der Hand, oder in der Hand dann steht man immer sauber
da. Persilschein lässt grüßen!
9
Gerhard Pflueger schreibt:
Donnerstag, 22. Januar 2015 14:57
Habe jetzt meine LV ausbezahlt bekommen und muss nun monatlich an die AOK Geld überweisen.
Hätte ich dies bei Abschluss gewusst, hätte ich nie eine Vers. abgeschlossen. Dies ist meiner
Meinung nach mehr als ungerecht. Unser lieber Staat kann immer wieder und zu jederzeit Gesetze
ändern um uns Bürgern Geld aus der Tasche zu ziehen.
Ralf Krüdewagen schreibt:
Dienstag, 20. Januar 2015 09:16
Die GKV-Beiträge werden zwar von den Kassen eingezogen, aber diese Gelder landen dann alle im
großen Topf des "Gesundheitsfonds" (https://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsfonds). Die Kassen
bekommen dann nach einem bestimmten Schlüssel so viel Geld, wie sie benötigen (oder auch ein
wenig mehr). Von daher ist eine finanzielle Bestrafung einer Kasse kaum möglich, indem man
wechselt. Die Kasse, zu der man danach wechselt, wir die Beiträge dann eben eintreiben.
GeKa schreibt:
Dienstag, 20. Januar 2015 08:51
Hat es sich noch nicht bei allen Geschädigten und Betrogenen herum gesprochen? Als Einzige
informieren die GMG-geschädigte n DV- versicherten. Schicken Sie ihre Fragen an [email protected] Werden Sie Mitglied und kämpfen sie mit uns gemeinsam gegen die
unberechtigte Beitragszahlung von Kapitallebensversicherung. Eine Mitgliedschaft ist kostenlos und
unverbindlich. Besuchen Sie am 27.1.2015 die Verhandlung beim SG in Köln und erleben sie wie mit
den ehrenwerten Bürgern umgegangen wird. Demonstrieren sie mit uns in Berlin Wir sind fest
überzeugt, der § 229 SGB V regelt Versorgungsbezüge bzw. Kapitalabfindungen aber keine
Kapitalzahlungen. Da es der einfachste Weg ist Geld von Rentnern zu kassieren um die Kassen zu
füllen werden wir abgezockt. Das bestätigt Lo-thar Bin-ding (SPD/MdB) Ich erwarte eure Mails GeKa
Johann Muster schreibt:
Montag, 19. Januar 2015 20:43
Ende dieses Jahres bin ich auch dran mit der Abzocke der nachträglichen KV-Abzüge für fällige
Direktversicherung. Mich interessiert aber, wer diese KV-Beträge dann für die nächsten 10Jahre
bekommt. Die KV-Versicherung bei der man aktuell versichert ist ? Kann eigentlich nicht anders sein.
Wenn also meine KV den Betrag dann eintreiben wird, könnte ich dann auch die KV-Versicherung
wechseln. Die Beiträge aus der Direktversicherung gehen dann an die neue Versicherung? Mir ist
schon klar, dass ich die Beiträge irgendwen schon bezahlen muss, aber ich möchte diejenige
Versicherung, die die Beiträge eintreibt für das eben bestrafen. Die neue KV-Versicherung bekommt
dann halt einen neuen lukrativen Kunden. Schon das Gefühl diejenige Versicherung die das Geld
eintreibt, schon allein für diese Handlung zu "bestrafen" indem das Geld dann halt an eine andere KVVersicherung geht wäre für mich eine Genugtuung obwohl das finanziell für mich nichts ändert.
Michael Borcherding schreibt:
Dienstag, 30. Dezember 2014 17:52
Als langjähriger SPD Wähler ist diese Partei schon lange für mich nicht mehr wählbar. Schröde r seine
Agenda 2010 wird noch vielen Leuten die Augen öffnen.
werner vogt schreibt:
Samstag, 27. Dezember 2014 10:48
Wir haben uns mit 6 Mio. Betroffenen als ehemalige SPD Stammwähler bei der SPD für 10 Jahre
verabschiedet
Manfred Stauss schreibt:
Donnerstag, 11. Dezember 2014 08:34
Hallo, wie kann ich mich beteiligen? http://www.gmg-geschädigte.de..hier entsteht eine neue
homepage ??
Wolfgang Denzin schreibt:
Sonntag, 7. Dezember 2014 14:01
Hallo an alle Schreibe und betroffene, ich bin auch betroffen und habe mich an die Mitglied der
Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte -Direktversicherte (Streitgenossen nach § 73 Abs. 2 Nr. 2
SGG)angeschlossen. Je mehr wir sind und Druck auf die Politiker ausüben, so mehr können wir
erreichen. Schließt euch uns an. Im April haben wir eine Demo in Berlin vor. Wolfgang Denzin Hier die
Homepage. http://www.gmg-geschädigte.de https://www.facebook.com/groups/gmggeschaedigte Wir
werden unterstützt von: Büro gegen Alterdiskriminierung www.altersdiskriminierung.de/ Die Aktion
10
Demokratische Gemeinschaft www.adg-ev.de/ Fachverband für Betriebsrentner
www.betriebsrentner.de/
Hajo Meseck schreibt:
Dienstag, 25. November 2014 21:56
Die Wut ist auch bei mir sehr groß. Insbesondere die Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichtes ("...keine erdrosselnde Wirkung...") lässt mich verzweifeln. Auch das die sonst
so lautstarken und mächtigen Lobbyisten der Versicherungswirtschaft es zulassen' das die Politik ihr
profitables Versicherungsprodukt ad absurdum führt, verwundert mich schon sehr. Und nicht zuletzt
ärgert es mich, dass die Krankenkassen in den letzten beiden Jahren die zum Teil hohen
Bonuszahlungen aus meinen/unseren Ersparnissen finanziert haben. Wie wäre es mit einer Demo in
Berlin. 6 Millionen Geschädigte müssen sich doch Gehör verschaffen können.
Ottfried Fulge schreibt:
Donnerstag, 13. November 2014 14:31
Ich musste für die eingezahlten Beiträge während der gesamten Laufzeit Steuern und
Krankenkassenbeiträge bezahlen, weil ich die Beiträge als Gewinn deklarieren musste. Nun muss ich
bei Auszahlung nochmals KV- Beiträge zahlen. Alles Betrug! Ich habe dieses der Regierung mitgeteilt
und als Antwort kam nur es ist ebenso. Gute Nacht Deutschland
dietmar homann schreibt:
Dienstag, 4. November 2014 10:37
Als Rentner bin ich ebenfalls betroffen und sehr enttäuscht was in Deutschland als Recht bezeichnet
wird. Unsere Politiker schröpfen die Kleinen und die Großen werden entlastet. Dann wird geklagt,
dass die Bevölkerung kein Vertrauen mehr hat und eine Wahlverdrossenheit um sich greift. Wem
kann man denn heut noch Vertrauen, wo bleibt die Hilfe von Herrn Blüm, die Rente ist sicher und man
soll Vorsorge fürs Alter treffen. Alles nur Floskeln ??? Warum lassen wir Rentner uns das alles so
gefallen und gehen nicht auf die Straße. Wo bleiben die Gewerkschaften und Sozialverbände für alles
wird gestreikt, nur unsere Sache geht unter. Sind wir in Deutschland so träge geworden, das wir das
einfach so hinnehmen?? Wir sind ja auch nur lästige Rentner die man abzocken kann. Aber Rentner
haben auch ein Wahlrecht und davon sollten wir Gebrauch machen.
Rolf Goldsmits schreibt:
Mittwoch, 8. Oktober 2014 11:15
Bin seit 1.7.14 Rentner und bekomme am 1.11.14 eine Direktversicherung ausgezahlt. 25 Jahre habe
ich immer den Höchstbetrag geleistet. Ich war erstaunt dass man 15,5% Krankenkassen- und 1,5%
Pflegeversicherung vom vollen Auszahlungsbetrag bezahlen muss. Warum muss ich auch den
Arbeitgeberanteil mit finanzieren? Der Arbeitgeber hatte doch auch die gesamte Laufzeit über seine
finanziellen Vorteile( keine Krankenkassenbeitrag für die Direktversicherung) Erst wird man gelockt
und dann abgezockt. Wenn man als Privatmann solche Praktiken anwenden würde, wie Vater Staat,
landet man im Gefängnis
Hermann Saathoff schreibt:
Mittwoch, 27. August 2014 20:03
Von 1988 bis zu meinem Beginn der Rente habe ich jeden Monat nach Abzug der Steuern und
Sozialabgaben von meinem Nettoeinkommen den Beitrag zur Direktversicherung abgeführt. Mein
Arbeitgeber hat nichts dazugegeben. Auch Krankenkassenbeiträge habe ich, soweit ich nicht über der
Bemessungsgrenze gelegen habe, von dem Beitrag bereits abgeführt. Nun muss ich jeden Monat
nochmals Krankenkassenbeitrag abführen. Bei Vertragsabschluss wurde uns Beitragsfreiheit
zugesagt. Ich verstehe auch nicht, warum bei der PKV Versicherte diesen Beitrag nicht abführen
müssen. Meinen Kindern rate ich, von allen Vorsorgeversicherungen, wo der Staat mit im Spiel ist
(Riester, Rürup u.a.) die Finger zu lassen.
Gisela Dahms schreibt:
Donnerstag, 14. August 2014 17:50
Frist leider abgelaufen und die Quote wurde nicht erreicht. Wir müssen uns besser organisieren und
die Petition wiederholen! Siehe auch Forum: http://www.gmg-geschädigte.de/
Peter Robitzsch schreibt:
Mittwoch, 13. August 2014 10:00
zum Kommentar von Brakenhoff, A. Aber das Bundesverfassungsgericht sagt doch: "Die
Beitragspflicht ist auch verhältnismäßig: Zwar stellt die auf zehn Jahre begrenzte Beitragspflicht eine
erhebliche Belastung der Betroffenen dar. Sie hat jedoch keine grundlegende Beeinträchtigung der
Vermögensverhältnisse im Sinne einer erdrosselnden Wirkung zur Folge." Das muss man sich immer
11
wieder auf der Zunge zergehen lassen - egal wie wenig Sie verdienen, Sie müssen zahlen.
Abgeordnete und Richter sind da ziemlich sicher ausgenommen, denn deren Einkommen liegt selbst
im Rentenalter meist über der Beitragsbemessungsgrenze (oder privat versichert). Ich frage mich
immer: ist das jetzt mehr "christlich" oder mit "Schröder-sozia l" Ein Schelm wer dabei böses denkt.
Brakenhoff A, schreibt:
Samstag, 9. August 2014 19:48
muss fast 5000 Euro an die KK zahlen. Geld das mir fehlt und dass ich gespart habe.
Brakenhoff A, schreibt:
Samstag, 9. August 2014 19:46
reine Abzocke, war entsetzt.
Ralf Krüdewagen schreibt:
Freitag, 13. Juni 2014 08:56
Man kann den Änderungen bei der Direktversicherung und dem GMG ja viel anlasten, aber dass eine
solche (Alt-)Versicherung mind. 12 Jahre laufen muss, damit sie steuerfrei ausgezahlt wird, das hätte
jeder wissen müssen. 2004 gab es zudem eine Möglichkeit, einen Altvertrag in einen Neuvertrag
umzuwandeln (Pauschalversteuerung in nachträgliche Versteuerung geändert). Vielleicht haben Sie
das ja getan? Es hilft nichts, wenn bei Kritik gegen das GMG und gegen den Zustand der
betrieblichen Altersvorsorge solche Beispiele genannt werden, so tragisch es auch ist. Außerdem
muss man bei solchen Beispielen auch die Steuerersparnis se mit einrechnen, wenn man denn schon
die Steuer am Ende anrechnet. Das macht die BAV immer noch nicht gut, aber man sollte nicht so
einseitig rechnen.
hartmut grübel schreibt:
Donnerstag, 12. Juni 2014 18:20
betreff Auszahlung betriebliche Altersvorsorge mal kein Kommentar sondern Zahlen hier einmal ein
Rechenbeispiel zur betrieblichen Vermögensbildung: Vertragsbeginn 2002 Laufzeit ca. 11Jahre
Eingezahlt aus Bruttolohn 23760 Euro, Auszahlung 2013: 28098 Euro Gewinn: 4338 Euro Abzug: KV,
Pflegeversicherung 4930,8 Euro, Steuern: ca. 5000 Euro, Kirchen St. steht noch aus. Einbuße Rente
ca. 264,0 Euro. jährlich. Gesamtabzug: ca. 10000Euro, das bedeutet Auszahlung ca.18000 Euro
netto. Das heißt Auszahlung ca.6000 Euro weniger als eingezahlt. Danke fr. Ulla Schmidt ps. bei
Vertragsabschluss wurde eine steuerfreie Auszahlung versprochen.
Eurowächter schreibt:
Dienstag, 27. Mai 2014 18:27
Das Thema ist schon sehr alt und existiert seit 2005 so wie die SPD das "erfunden" hat. Fragen Sie
einmal Herrn Steinmeier oder Herrn Schröder wer dafür verantwortlich ist. Leider informieren sich viel
zu wenige Bürger über Gesetzesänderungen die in bestehende Verträge rückwirkend eingreifen und
die Kunden werden auch nicht vom Vertragspartner darüber informiert. Das wäre das Mindeste was
die Versicherungsgesellschaften zu tun hätten. Eine Klage wird vom obersten Gericht abgelehnt,
warum wohl? Altersdiskriminierung ist eben nicht für alle.
Marcin Zielinski schreibt:
Montag, 12. Mai 2014 09:26
Frist leider abgelaufen und die Quote wurde nicht erreicht. Wir müssen uns besser organisieren und
die Petition wiederholen! Siehe auch Forum: http://www.gmg-geschädigte.de/
Egbert Lohrmann schreibt:
Sonntag, 4. Mai 2014 16:27
Sehr geehrte Damen und Herren, seit Jahren bitten, argumentieren und mailen die Geschädigten des
GMG leider umsonst. Inzwischen sind über € 22.000.000.000 von den vorsorgenden Bürgern zu den
Krankenkassen umgeleitet worden. Glaubt denn wirklich jemand, dass hier Argumente helfen. Dazu
eine kleine "niedliche Geschichte". Vor einigen Jahren führte die DSW21 in Dortmund eine
Preiserhöhung durch. Alte Tickets konnten bis zu einem Termin zurückgegeben werden und der
Kaufpreis wäre erstattet worden. Den Termin habe ich verschlafen und die DSW verweigerte die
Erstattung trotz zweier Mails. In der dritten Mail führte ich sinngemäß aus. "Sie haben Millionenwerte
in der Gegend herumstehen, was machen Sie wenn zum Vandalismus von übermütigen Jugendlichen
noch der Vandalismus von "Wütenden" hinzukommt?" Meine Kontonummer:... .. Einige Tage später
hatte ich mein Geld. Ich will niemanden zu irgendetwas verleiten, aber auch dieser Staat hat
Milliardenwerte in der Gegend herumstehen.
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Peter Robitzsch schreibt:
Donnerstag, 24. April 2014 19:05
Wie heißt es so schön im Kommentar des Bundesverfassungsgerichts: "Die Beitragspflicht ist auch
verhältnismäßig ....... Sie hat jedoch keine grundlegende Beeinträchtigung der Vermögenverhältnisse
im Sinne einer erdrosselnden Wirkung zur Folge." Das kann nur jemand von sich geben, der selbst
nicht betroffen ist, da er zumindest auch im Rentenalter über der Beitragsbemessungsgrenze für
Krankenversicherung liegen wird und so viel bekommt, dass ihm 50, 100 oder mehr Euro im Monat
nicht wehtun. Das ist Bürgernähe von einigen Politikern und Richtern.
Brunner Joachim schreibt:
Mittwoch, 5. März 2014 17:24
Hallo GMG-Geschädigte, auch ich erlitt einen Vermögensschade n, durch eine ATZ, Vorruhestand,
Verlust von Einkommen und Rentenpunkten. Eine Einmalkapitalzahlung als Schadenersatz
(Entschädigungscharakter) und beitragsfrei nach §14 Anl.1 Satz1 wurde umgewandelt in eine
Altersvorsorge mit Entgeltcharakter. Die nun daraus (SGB V § 229) resultierende Beitragspflicht
schädigt mich nun erneut. Ich muss 9500 Euro an die Krankenkasse zahlen. Der Rechtsstaat will uns
hier verkaufen, dass eine Schädigung durch eine zweite Schädigung wieder gut gemacht werden
kann. Das gab es bisher nur bei Diktatoren in einer Bananenrepublik! Ich möchte gerne Ihre Petition
mit unterschreiben. Wo und wie kann ich das tun. MfG J.Bru
Klimczak, Renate schreibt:
Freitag, 28. Februar 2014 16:25
Ich schließe mich den Ausführungen meines Mannes an.
Klimczak, Gwidon schreibt:
Freitag, 28. Februar 2014 16:24
Alt-Direktversicherungen wurden mit pauschalen Abgaben bei den Arbeitgebern hoch belastet. Jetzt
werden wir noch einmal zu Kasse gebeten. Es ist typisch für unseren Staat, dem gleich ist, wen er
Abzockt (den kleinen Rentner...).http s://epetitionen .bundestag.de/petitionen/_2014
/_01/_24/Petition_48867.nc.$$$ .a.u.html Die Zeit drängt. Noch bis zum 6.3. ist Zeichnungsfrist
Hans Strasburger schreibt:
Dienstag, 25. Februar 2014 15:49
Im Moment läuft eine Petition dazu!!!
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_01/_24/Petition_48867.nc.$$$.a.u.html Die Zeit
drängt. Noch bis zum 6.3. ist Zeichnungsfrist
Ruiss schreibt:
Donnerstag, 20. Februar 2014 12:45
Hallo, es gibt zu diesem Thema eine Online-Petition (Nr. 48867) an den Deutschen Bundestag:
"Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Keine Entrichtung von Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträgen auf Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen". Leider haben sich
bis jetzt nur sehr wenige Menschen angeschlossen. Also: Unterschreiben und Werbetrommel rühren!
Brünig schreibt:
Donnerstag, 5. Dezember 2013 19:48
Hallo, ich hab da eine Frage: Wie sieht es denn aus, wenn quasi 100% des Lohns, z.B. bei geringen
Einkommen unter 200€ für stundenweises Arbeiten, vom Chef in die Direktversicherung eingezahlt
wurde. Auf diesen Betrag hätte ich doch ohnehin keine Steuern bezahlt! Warum sollen dann im nach
hinein darauf Steuern fällig werden? Wenn dann doch nur ein verminderter Beitrag oder? Vielleicht
weiß ja jemand was dazu. Beste Grüße
Johconn schreibt:
Sonntag, 1. Dezember 2013 21:57
Wie sieht's denn aus mit der Anrufung des europäischen Gerichthofs, gibt es Aktivitäten in diese
Richtung? Ein zukünftig Betroffener.
Ralf Krüdewagen schreibt:
Samstag, 9. November 2013 17:57
Da es i.d.R. Sicherheitswarnungen zu meinem eben genannten Link gibt, dann sollte der Link
http://www.kruedewagen.de/blog/2013/11/09/vdi-nachrichten-wenn-vorsorger-das-nachsehen-haben/
besser funktionieren. Hintergrund der Warnung: http://www.kruedewagen.de/wiki/CAcert/Problem
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Ralf Krüdewagen schreibt:
Samstag, 9. November 2013 15:28
Kurzer Hinweis auf einen kritischen Artikel in den "VDI Nachrichten" vom 08.11.2013, der leider nicht
mehr oder nicht dauerhaft online vollständig verfügbar ist: http://www.vdi-nachrichten.com/TechnikFinanzen/Wenn-Vorsorger-Nachsehen Mein Kommentar dazu unter
https://www.kruedewagen.de/blog/2013/11/09/vdi-nachrichten-wenn-vorsorger-das-nachsehen-haben/
Werner Knodel schreibt:
Montag, 4. November 2013 08:56
Es ist eine bodenlose Sauerei. Alt-Direktversicherungen wurden mit pauschalen Abgaben bei den
Arbeitgebern hoch belastet. Man nahm das in Kauf weil man den Arbeitnehmern helfen wollte. Die
Rot-Grüne Bundesregierung hatte klammheimlich (wie so vieles) die Krankenkassenpflicht auch des
Kapitals eingeführt. Da dies zeitversetzt in Kraft trat und kaum sichtbar war, hat es niemand frühzeitig
bemerkt. Viele Versicherungen zahlen heute viel weniger als ursprünglich angenommen. Wer über
Protector abgewickelt wird, bekommt sogar nur einen Bruchteil - und muss dennoch davon weitere ca.
20% Krankenversicherung zahlen. Schwarz-Gelb hat diese Ungerechtigkeit nicht beseitigt. Ich habe
als Arbeitgeber meinen Mitarbeiterinnen stets zu zusätzlicher Altersvorsorge geraten. Das ist vorbei.
Künftig werde ich was ganz anderes raten. Und später sind dann alle in Hartz IV. Leider gehen
betroffene nicht auf die Straße. Armes Deutschland. Aber so sind sie halt - unsere Politiker - ohne
Ausnahme.
Ralf Krüdewagen schreibt:
Freitag, 4. Oktober 2013 15:08
In meinem Blog habe ich nun meine wichtigsten Beiträge, Links zu weiteren Webseiten und
Organisationen und einen Hinweis zum Arbeitskreis auf einer separaten Seite zusammengefasst:
http://www.kruedewagen.de/blog/direktversicherung/
HLudwig schreibt:
Donnerstag, 26. September 2013 14:46
Hallo, ich möchte Ihnen einen noch untragbareren Zustand vortragen. Ich bin Rentner und bekomme
eine gesetzliche Rente. Bedingt durch meine betriebliche Altersvorsorge, aufgeteilt in eine
Pensionskasse und eine Direktvers. beträgt mein persönlicher Anteil zur GKV/Pflegevers. in Summe
mtl. 437 €. Während der eigene Anteil, des z. Bsp. von Herrn Steinbrück angeführten
Sparkassendirektors, dank Beitragsbemessungsgrenze, bei mtl. ca. 345 € endet. Warum gilt diese
Beitragsobergrenze nicht für alle?
Günther Rams schreibt:
Donnerstag, 26. September 2013 12:49
Ich bin zwar erst in zwei Jahren dabei, lese aber genauso fassungslos von der 15-% igen Kürzung des
Auszahlungsbetrages. Man denkt dann schon ernsthaft über das weitere Verhalten am
Solidaritätsprinzip nach. Die Politik predigt schon seit geraumer Zeit "Bitte privat und zusätzlich
vorsorgen" - und dann sorgt ganz still und leise eine kleine Gesetzesänderung für die große Abzocke.
Von der Gleichbehandlung gegenüber den privat Versicherten ganz zu schweigen. Der Mittelstand
muss mal wieder als Milchkuh für den Rest der Nation herhalten. Ich werde meine gewählten
Volksvertreter auf diesen Missstand hinweisen.
Ralf Krüdewagen schreibt:
Mittwoch, 25. September 2013 09:14
Seit Jahren prangere ich die Abzocke bei der DV an, habe mich dann sogar seit über einem Jahr
politisch dafür bei der Piratenpartei eingesetzt. Denn eine Gesetzesänderung ist nun mal m.E. die
einzige ganzheitliche Lösung für das Problem. Und wir (Piraten) haben es geschafft, die Abschaffung
der Verbeitragung für Altverträge ins Wahlprogramm aufzunehmen. Nach zwei Parteitagen,
zahlreichen Gesprächen in Arbeitsgruppen und mit betroffenen Bürgern, Ausarbeitung des
Programmtextes, etc. Aber es hat nichts genutzt. Alles für die Katz. Was mich betrifft, endet hiermit
der politische Kampf gegen die Abzocke bei der DV. Ich habe noch ca. 15 Jahre bis zur Auszahlung,
kann mich also beruhigt zurücklehnen und abwarten, was meine persönliche Situation betrifft. Jetzt
seid ihr dran!
Ralf Krüdewagen schreibt:
Mittwoch, 25. September 2013 09:10
Bis zu 6 Mio. Direktversicherungskunden, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, hatten am
Sonntag die Wahl. Und was passierte? 80,4% der Wähler wählen die Parteien, die uns in den letzten
15 Jahren wechselseitig regiert haben und sich nicht um die DV-Abzocke gekümmert haben. Wo ist
also der politische Protest? Leider ist der nirgends zu sehen. Geht es den Leuten insgesamt noch zu
14
gut? Ich glaube ja. Wollen die Leute überhaupt selbst nachdenken? Ich glaube nein (von Ausnahmen
natürlich abgesehen). Von daher entspricht das Wahlergebnis leider der Stimmung im Lande. Solange
Urlaub, Auto und Smart-TV gesichert sind (sei es durch eigene Arbeit, Erbschaften oder über teils
erniedrigende staatliche Transferleistungen), sollen andere unsere Geschicke lenken. Auch wenn
Demokratie und Freiheit auf dem Spiel stehen und eigentlich nur noch auf dem Papier existieren. ->
weiter im nächsten Kommentar...
Horst Wittmann schreibt:
Montag, 16. September 2013 10:29
Seit 2009 bezahle ich 160 € An meine Krankenkasse aus meiner Direktversicherung, leider habe ich
durch Eigenhandlung gegen diese Abzocke der Kassen nichts erreicht.
weee schreibt:
Sonntag, 15. September 2013 15:05
Auch die Direktversicherungen haben Ihre Aufklärungspflicht verletzt. Denn Sie hätten schon vor der
Auszahlung darauf hinweisen müssen was uns erwartet.
Martin Gräfe schreibt:
Freitag, 13. September 2013 14:56
Ich dachte, dass das Thema Krankenkassembeiträge auf Direktversicherungen wäre vom Tisch
gewesen. Leider ist dies bis zum heutigen Datum nicht so. Ich muss also KK-Beiträge bezahlen von
meinem selbst eingezahlten Kapital! Hätte ich diese Versicherung privat abgeschlossen, oder ich
hätte mir ein Haus gekauft als Altersvorsorge, so würden diese KK-Beiträge entfallen. Wo ist
bitteschön hier der Gleichheitsgrundsatz gewährleistet? Politiker und Richter arbeiten hier mal wieder
Hand in Hand. Die GKK haben mittlerweile einen Überschuss von fast 29 Milliarden Euro auf ihren
Konten! Die Betroffenen sollten sich zusammentun und eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof
anstrengen, weil diese Ungleichbehandlung nicht verfassungskonform ist.
Inge Morgenstern schreibt:
Dienstag, 10. September 2013 19:39
Mich betrifft das ab Dezember ebenfalls. 3 Jahre zahlte mein Betrieb die Summe und dann durfte oder
musste ich es selbst tun. Am Anfang gab es noch Weihnachtsgeld, das wurde dafür verwendet und
dann stotterte ich das monatlich von meinem Lohn ab. Als nunmehr Rentner bezahle ich schon
reichlich KV und nun auch da noch. Ich bin so etwas von entsetzt. Was können wir tun?
Inge Morgenstern schreibt:
Dienstag, 10. September 2013 19:35
Das gleiche Thema steht bei mir Dezember an. Ich bin völlig entsetzt, zumal ich von meiner nunmehr
Rente reichlich KV zahlen muss. Das Schlimmste ist, dass ich bis auf 3 Jahre die gesamte Summe
der Direktversicherung selbst eingezahlt habe, mal vom Weihnachtsgeld, das dann auch wegfiel und
dann jeden Monat vom Lohn abgestottert. Was kann ich dagegen unternehmen, da es ja mein Geld
ist?
Ernst Kilian schreibt:
Montag, 9. September 2013 16:21
Auch ich bin ein Betroffener. Ich habe 1991 bei meinem Arbeitgeber (Gasversorgung Unterfranken
eine zusätzliche Direktversicherung abgeschlossen ,die als Gehaltsumwandlung vom Weihnachtsgeld
bezahlt wurde (20%ige Lohnsteuerpauschale).Da der Betrieb als Versicherungsnehmer bei der
Assekuranz München eingetragen war ,muss ich ab 2009 als die Versicherungssumme von 24600
Euro fällig wurde nun jeden Monat36.04 Euro an die AOK Würzburg abliefern. Dass dies ein
einseitiger Vertragsbruch seitens der Bundesregierung (Rot-Grün) mit Einverständnis der (Schwarzen)
war, interessiert heute niemanden von diesen VOLKSVERTRETERN. Ich habe schon mehrere
Politiker angeschrieben aber bis heute keine Antwort erhalten und sehe mich gezwungen bei den
anstehenden Wahlen diesen ÜBERMENSCHEN meine Verachtung zu zeigen indem ich einen großen
Strich über den Stimmzettel mache. Ein schönes Sprichwort lautet: Nur die dümmsten Kälber wählen
ihren Metzger selber.
Hans schreibt:
Freitag, 23. August 2013 14:00
Das Thema wird systematisch totgeschwiegen. Auch Sendungen wie z.B. "Akte" greifen das Thema
nicht auf, Leserzuschriften an Zeitungen versickern im leeren Raum. Die Direktversicherungsbeträge
reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Eine Lebensversicherung liegt grob geschätzt bei 5%
Rendite. Dann schlägt die KV und die PV zu. Ergebnis: Ein Minus von rund 12%. Das Geld hätte man
besser unter die Matratze gelegt. Ob es wohl mal eine Regierung geben wird, die die §§ 229 und 248
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SGB V ersatzlos streichen wird? Immer hin sind diese Gesetze so geschickt formuliert, dass ein
Schutz von Altverträgen nicht gegeben ist.
Hans Huth-Kratky schreibt:
Donnerstag, 8. August 2013 10:04
Wenn man als freiwillig Versicherter (Bezüge über BBG) in der gesetzlichen Krankenkasse versichert
geblieben ist, um einen solidarischen Beitrag zu leisten und nicht in die private Kasse gewechselt ist
um Geld zu sparen wird man doppelt bestraft. Es wurden immer Höchstbeiträge bezahlt und jetzt
bezahlt man für Einkommen, das man für die Altersvorsorge zurückgelegt hat den vollen Beitrag nach
- Die Gedanken solcher Gesetzesmacher kann man nur als pervers bezeichnen. Denn: alle die in die
private Krankenversicherung abgewandert sind bekommen beitragsfreie Auszahlungen. Für einen
Regierungswechsel hat man sich auch schon wieder was Neues ausgedacht: Die armen in der PKV
versicherten erhalten eine Möglichkeit in eine Bürgerversicherung zu wechseln. Folge: für die
gesetzlich Versicherten wird es teurer aber die, die sich um das solidarische Gesundheitswese n
bisher nicht gekümmert haben erhalten Vergünstigungen. Hier fehlen einem die Worte.
sprengard pirmin schreibt:
Montag, 5. August 2013 17:50
es war nicht nur Ulla Schmidt, sondern die damalige Regierung rot-grün Schröder-Fische r. über solch
einen Eingriff in bestehende Verträge kann man nur noch den Kopf schütteln. ich hätte so etwas für
nicht möglich gehalten. das schlimme daran ist, das deutsche Gerichte diesem unrecht sogar
zustimmen. ich kann’s nicht fassen. das ganz Geschwafel der Politik vom zusätzlichen vorsorgen
kann man getrost vergessen. meines Erachtens bleibt hier nur noch der Weg über den europäischen
Gerichtshof.
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