Infos von der Linken! das Thema bAV ist sehr komplex. Das geht aus der von Ihnen angefügten Übersicht hervor. Entgeltumwandlung über Direktversicherungen wurden und werden nicht nur in den Gehaltstufen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze durchgeführt, sondern zunehmend auch in niedrigen Gehaltsgruppen. Hier ist die Einsparung der Sozialversicherungsbeiträge oft das treibende Moment, denn diese ist meist deutlich höher als eventuelle Steuervorteile. Es gibt also verschiedene Konstellationen, in denen in der Ansparphase keine Sozialversicherung abgeführt wurde. Die bAV teilt sich in 2 Phasen auf (Anspar- und Auszahlungsphase). In der Ansparphase wird entweder Entgelt umgewandelt, oder der Arbeitgeber übernimmt die bAV als betriebliche Zusatzleistung/Gehaltsbestandteil. Im letzten Fall (also bei arbeitsgeberfinanzierter Versorgung) fallen nach der Regelung vor 2004 keine Krankenversicherungsbeiträge auf den Gehaltsbestandteil an, der in die bAV fließt. Bei einer arbeitnehmerfinanzierten bAV fielen bei bis 2004 abgeschlossenen Verträgen KV-Beiträge bei monatlicher Beitragszahlung/Entgeltumwandlung an. Beitragsfrei war die Entgeltumwandlung nur, wenn Gehalts-Sonderzahlungen umgewandelt wurden. Ebenso fallen grundsätzlich keine KV-Beiträge an, wenn Gehalt oberhalb der BBG umgewandelt wird, bzw. der AG auf das Gehalt draufsattelt. Seit 2005 sind Beiträge für die betriebliche Altersversorgung bei Entgeltumwandlung bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung beitrags-und steuerfrei. Alle diese Fälle und Konstruktionen fassen wir im Antrag unter „ nicht beitragspflichtigem Einkommen“ zusammen. Solidarische Grüße Regina Stosch in der Anlage sende ich Ihnen unseren Antrag. Ich denke, dort werden Viele Ihrer Anmerkungen klargestellt. Er geht nun auf den parlamentarischen Weg. Die erste Lesung ist am 6. November von 14.20-14.50 Uhr. Sie können die Sitzung live über das Parlamentsfernsehen auf der Seite des deutschen Bundestags verfolgen. Mal sehen, wie sich die anderen Parteien zu dieser Ungerechtigkeit verhalten. Formal handelt es sich bei der Kapitalabfindung aus einer Direktversicherung um Versorgungsbezüge. Wir fordern eine konkrete Änderung der Regelungen des GMG. Daher müssen wir darauf Bezug nehmen. Solidarische Grüße Regina Stosch Lieber Herr Götzl, damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich teile Ihre Einschätzung vollständig und meine Fraktion auch. Ihre Anmerkung zeigt die ganze Absurdität. Im Glauben, etwas Gutes für die eigene Zukunftsvorsorge zu unternehmen, haben Menschen Geld aus dem Fenster geworfen – den regierenden Parteien zum Dank. In unserem Antrag wird das klar, denn wir kritisieren den Paradigmenwechsel und die katastrophalen Folgen für die Menschen, die dieser Politik gefolgt sind, vehement. Wir haben dem GMG auch nicht zugestimmt – auch aus genau diesem Grund. Es hat ausschließlich formale Gründe, dass wir von Versorgungsbezügen reden. (Das GMG hat u. a. den § 248 SGB V geändert, formal fällt die Kapitalabfindung einer Direktversicherung unter Versorgungsbezüge). Dieser Sachverhalt entbehrt nicht einer gewissen – bösen - Ironie. Wir sparen uns das für die Reden in der Debatte auf! Herzliche Grüße Regina Stosch
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