Infos von der Linken!

Infos von der Linken!
das Thema bAV ist sehr komplex. Das geht aus der von Ihnen angefügten Übersicht
hervor. Entgeltumwandlung über Direktversicherungen wurden und werden nicht nur in den
Gehaltstufen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze durchgeführt, sondern zunehmend auch in
niedrigen Gehaltsgruppen. Hier ist die Einsparung der Sozialversicherungsbeiträge oft das treibende
Moment, denn diese ist meist deutlich höher als eventuelle Steuervorteile. Es gibt also verschiedene
Konstellationen, in denen in der Ansparphase keine Sozialversicherung abgeführt wurde.
Die bAV teilt sich in 2 Phasen auf (Anspar- und Auszahlungsphase). In der Ansparphase wird
entweder Entgelt umgewandelt, oder der Arbeitgeber übernimmt die bAV als betriebliche
Zusatzleistung/Gehaltsbestandteil. Im letzten Fall (also bei arbeitsgeberfinanzierter Versorgung)
fallen nach der Regelung vor 2004 keine Krankenversicherungsbeiträge auf den Gehaltsbestandteil
an, der in die bAV fließt. Bei einer arbeitnehmerfinanzierten bAV fielen bei bis 2004 abgeschlossenen
Verträgen KV-Beiträge bei monatlicher Beitragszahlung/Entgeltumwandlung an. Beitragsfrei war die
Entgeltumwandlung nur, wenn Gehalts-Sonderzahlungen umgewandelt wurden. Ebenso fallen
grundsätzlich keine KV-Beiträge an, wenn Gehalt oberhalb der BBG umgewandelt wird, bzw. der AG
auf das Gehalt draufsattelt. Seit 2005 sind Beiträge für die betriebliche Altersversorgung bei
Entgeltumwandlung bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der
Rentenversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung beitrags-und steuerfrei. Alle diese Fälle
und Konstruktionen fassen wir im Antrag unter „ nicht beitragspflichtigem Einkommen“ zusammen.
Solidarische Grüße
Regina Stosch
in der Anlage sende ich Ihnen unseren Antrag. Ich denke, dort werden Viele Ihrer
Anmerkungen klargestellt. Er geht nun auf den parlamentarischen Weg. Die erste Lesung ist
am 6. November von 14.20-14.50 Uhr. Sie können die Sitzung live über das
Parlamentsfernsehen auf der Seite des deutschen Bundestags verfolgen. Mal sehen, wie
sich die anderen Parteien zu dieser Ungerechtigkeit verhalten.
Formal handelt es sich bei der Kapitalabfindung aus einer Direktversicherung um
Versorgungsbezüge. Wir fordern eine konkrete Änderung der Regelungen des GMG. Daher
müssen wir darauf Bezug nehmen.
Solidarische Grüße
Regina Stosch
Lieber Herr Götzl,
damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich teile Ihre Einschätzung vollständig und meine
Fraktion auch. Ihre Anmerkung zeigt die ganze Absurdität. Im Glauben, etwas Gutes für die eigene
Zukunftsvorsorge zu unternehmen, haben Menschen Geld aus dem Fenster geworfen – den
regierenden Parteien zum Dank. In unserem Antrag wird das klar, denn wir kritisieren den
Paradigmenwechsel und die katastrophalen Folgen für die Menschen, die dieser Politik gefolgt sind,
vehement. Wir haben dem GMG auch nicht zugestimmt – auch aus genau diesem Grund.
Es hat ausschließlich formale Gründe, dass wir von Versorgungsbezügen reden. (Das GMG hat u. a.
den § 248 SGB V geändert, formal fällt die Kapitalabfindung einer Direktversicherung unter
Versorgungsbezüge). Dieser Sachverhalt entbehrt nicht einer gewissen – bösen - Ironie. Wir sparen
uns das für die Reden in der Debatte auf!
Herzliche Grüße
Regina Stosch