Direktversicherung: doppelt abkassiert! Diskussion Direktversicherung: doppelt abkassiert! Von Melanie Dorda vom August 2015 im Handwerksblatt http://www.handwerksblatt.de/handwerk/direktversicherung-doppelt-abkassiert-24913.html #126 R. Koch 2016-01-05 21:31 Auch ich bin ein total Enttäuschter und Wütender Betroffener. Seit 1992 habe ich jeden Monat nur mein eigenes Geld in eine DV eingezahlt. Jetzt kann ich jeden Monat von 150,-€ Sofortrente aus dieser DV 75,-€ in die Krankenkasse einzahlen. Ich wähle 2017 keine der sogenannten Volksparteien mehr! #125 Lindinger Kurt 2016-01-03 13:23 Wissentlich, dass man bei Abschluss keine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, weil damals der Arbeitgeber diese bezahlte, hat man durch Netto-Entgeltumwandlung Vorsorge für seinen Lebensabend angespart.Bei der Auszahlung greift dann der Statt durch die Krankenkassen ohne Vorwarnung in deine Tasche. In einem Rechtstaat eigentlich nicht möglich. Darum an alle Betroffenen - Wahltag ist Zahltag! #124 Max Herzog 2016-01-03 04:40 Die Sozialversicherungspflicht für Direktversicherungen ist eine riesen Sauerei am für das alter vorsorgenden Bürger. "In die Falle gelockt" anders kann man dies nicht bezeichnen. Das größte Verlustgeschäft meines Lebens. Meine Altersvorsorge wurde ad absurdum geführt. Ich habe alle Beitragszahlung en gestoppt, als ich mitbekommen habe was die Politik hier beschlossen hat und rate jedem jede Art von Altersvorsorge in der der Arbeitgeber nicht mehr als 20% hinzuzahlt zu prüfen. Der Arbeitnehmer die "Melkkuh der Nation" Achtung - für freiwillig versicherte Rentner ist auch die Riesterrente soz.vers.-pflichtig. 152 Euro Zuschuss, ca. 400 Euro Kranken- und Pflegeversicherung - aus meiner Sicht ist das das Enteignung! #123 Horst Debusmann 2015-12-17 22:05 Auf dem CDU-Parteitag 2015 wurde folgender Antrag gestellt: „Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung verbessern“. Direktversicherungen als zusätzliche Altersvorsorge waren im Ansatz einmal attraktiv, sie wurde jedoch missbraucht und mit dem GMG ad absurdum geführt. Meine eigenen Ersparnisse (ohne AG-Beitrag) als Betriebsrente zu deklarieren ist eine Verhöhnung der für sich selbst vorsorgenden Arbeitnehmer, ENTEIGNUNG statt Vorsorge. Direktversicherungen aus Entgeltumwandlung ohne eigenen AG-Beitrag, vertraglich vereinbart als Einmalzahlung ohne Rentenwahlrecht sind weder Betriebsrenten noch Versorgungsbezüge! Wenn im gleichen Atemzug aber gefordert wird: „Eine rückwirkende Regelung oder Erstattung für nach bisheriger Regelung getätigten Beiträge ist hierbei vollständig auszuschließen“ , dann ist das eine Provokation den Bürgern gegenüber, die seit 2004 auf diese Ungerechtigkeit hinweisen und seitdem um ihre am Munde abgesparten Beiträge zur Direktversicherung kämpfen. Gerhard K schreibt: Mittwoch, 21. Oktober 2015 09:12 Eine Mitbetrogene bekam ihre Kapitallebensversicherung ausbezahlt. 65000,00 €, 26 Jahre hatte sie dafür gespart. Von einer Beitragszahlung war ihr nicht bekannt. Durch einen tragischen Unfall verlor sie ihre Arbeitsstelle nach 14 Jahren. Bis dahin war der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer. Er bezahlte den Beitrag mit ihren Gehalt. 12 Jahre war sie selbst Versicherungsnehmer. Sie bezahlte den jährlichen Beitrag mit ihrer Witwenrente. Ihre Versicherung bewertet die ersten 14 Jahre mit 43000,00 € und die 12 beitragsfreien Jahre mit 22000,00 € !!!!!!!!!!!! Hertha Kieseheuer schreibt: Mittwoch, 21. Oktober 2015 06:45 auch ich bin in die Fänge des ´wohlwollenden´ Staates geraten und nur weil ich für das Alter vorgesorgt habe. Beitragsbemessungsgrenzen interessieren nicht, da es nur darum geht, den Rentner/Bürger abzuzocken. Die ´höchstrichterliche Rechtsprechung` begründet sich selbst am vorweggenommene n, feststehendem Urteil und muß nur noch rückwärts zum Ziel führen, nämlich an das Vermögen des Vorsorgenden zu gelangen. Der Staat treibt die Menschen in die Armut und es ist ein Hohn, die Bürger aufzufordern, die Altersvorsorge zu bedienen, nur um im Nachhinein diese Altersvorsorge – bezahlt aus Netto- eintreiben u können. GeKa schreibt: Mittwoch, 21. Oktober 2015 06:41 Mit der Gesetzesänderung vom 14.11.2003 hat der Gesetzgeber, das Parlament, die Legislative eine Beitragspflicht entschieden nur für die Umwandlung der laufenden Zahlungen ( Rente. Versorgungsbezüge) in eine Einmalzahlung vor Eintritt des Versicherungsfalls, nicht aber für die bei Vertragsabschluss vereinbarte: *Kapitalzahlung = Einmalzahlung *keine wiederkehrend Zahlung nach GMG Artikel 1 Nr. 143 und damit *keine der Rente vergleichbare Zahlung nach 3 229 SGB V und auch *keine beitragspflichtige Einnahme nach 3 237 SGB V und auch * kein Versorgungsbezug nach der Definition des Gesetzgebers. H. Ehret-Baechle schreibt: Dienstag, 20. Oktober 2015 21:05 Ich gehöre auch zu den Betrogenen, die 38 Jahre auf mein Weihnachtsgeld zugunsten meiner Altersvorsorge verzichtet habe. In Zahlen bedeutet dies für mich ein Verlust von 17.000 Euro, Geld das ich selbst erarbeitet habe und nicht mein Arbeitgeber. Dies ist eine Schande für unseren Rechtsstaat. Alle daran Beteiligten werde ich mit Sicherheit nie mehr wählen, egal was sie heute versprechen. Manfred Petry schreibt: Dienstag, 20. Oktober 2015 05:01 Achtung, Warnung an alle künftigen Rentnergenerationen Wenn das Rentenniveau auf 43% sinkt (das ist 2030), dann fallen viele der heutigen „Geringverdiene r“ (Arbeitssuchend e, prekär Beschäftigte, Gaststättengewerbe, Logistikbranche , Einzelhandel usw.) in die Grundsicherung. Diese liegt heute bei etwa 800,-- € p. M. Sorry, aber für diesen Personenkreis macht private Vorsorge keinen Sinn? Und wenn Vorsorge, dann nur unters Kopfkissen, das Ersparte wird dann bei dem Wohngeld und bei der Grundsicherung nicht angerechnet! Die Krankenkassen können - nach heutigem Stand - nicht die 18% des privaten Vermögens enteignen. Auf jeden Fall nicht in eine der betrieblichen Altersversorgungsformen sparen. Unser Sozialrecht ist gnadenlos und steht im Rechtssystem an oberster Stelle (hat ein LSG Richter gesagt). Unser Sozialsystem holt sich das privat angesparte Vermögen! Manfred Petry schreibt: Dienstag, 20. Oktober 2015 00:32 Finger weg von der bAV!!! Achtung, für die, die privat vorsorgen wollen. Aus dem brutalen Betrug des Staates muss man seine Lehren ziehen. Tut das nicht über die 5 Durchführungswege der bAV. Selbst Verbraucherschützer empfehlen, dies nur zu tun, wenn der Arbeitgeber mindestens 20% zuschießt. Nur die 20% reichen auch nicht, es müssen mindestens 50% sein, damit sich das für den von seinem Nettoentgelt Einzahlenden rechnet! Die Frage bleibt dann wo verschwinden die 50% des Arbeitgebers in der Auszahlungsphase? Also Finger weg von der betrieblichen Altersvorsorge, die macht wirklich nur Sinn, wenn der Arbeitgeber das komplett finanziert! Ansonsten ist das „Kopfkissenspar en“ (bei den mickrigen Zinsen) besser. Es wird dann nicht angerechnet und man zahlt auch keine KV/PV-Beiträge von 18% am Schluss! Werner Klerf schreibt: Samstag, 17. Oktober 2015 19:17 Die nächste Bundestagswahl wird kommen. Wir die GMG-Geschädigte n wissen was wir wählen werden. Monika Weberndörfer schreibt: Donnerstag, 15. Oktober 2015 19:30 Während meiner Berufszeit war ich unter anderem auch im Lohnbüro tätig. Machte damals noch Werbung für DV und für eine LV die vom Arbeitnehmer finanziert über den Arbeitgeber (Lohn/Gehalt) laufen musste. Als eine Kollegin Ihre Versicherung ausbezahlt bekam und sie von der KK zu Kasse gebeten wurde erfuhren wir von dem Betrug der 2004 auch an unseren Versicherungen die ja bereits vor 1980 abgeschlossen wurden stattfand. Bei Abschluss wurden uns noch Versprechungen gemacht, dass keine KK mehr zu zahlen wäre. Dass man nun Krankenkassen Beitrag und dazu auch noch den Arbeitgeberanteil zahlen muss ist ein Verbrechen von höchstem Ausmaß. Unsere Renten schmälern sich dadurch erheblich. Wenn die Wahrheit damals schon bekannt gewesen wäre hätten viele von uns keine solchen Verträge abgeschlossen. Was ist das nur für ein Staat der Gesetze einfach ändert, sich nicht an die versprochenen Vorgaben hält und somit seine Bürgerinnen und Bürger belügt und betrügt. Die nächste Wahl kommt bestimmt!! Monika Weberndörfer schreibt: Donnerstag, 15. Oktober 2015 19:26 Auch ich bin betrogen und enteignet worden. Detlef Lieb schreibt: Donnerstag, 15. Oktober 2015 18:26 Ja, auch ich bin betroffen und werde jeden Monat mit € 95,92 daran erinnert, wen ich bis zur Änderung dieses offensichtliche n Unrechtes nicht wählen darf. Es sind dies allen voran SPD, dann CDU und dann Bündnis90/Die Grünen. Unfassbar, dass in unserem durchaus funktionierende n Staat ein solches, Recht beugendes Gesetz, trotz Gewaltenteilung entstehen konnte. Da hat unsere Legislative (das Parlament) ein Gesetzt ersonnen, die Exekutive (die Regierung (CDU, SPD, Grüne)) hat es durchgesetzt und die Judikative deckt es unverblümt. Was ist da noch alles möglich? Es liegt in der Natur der Sache, dass die Betroffenen dem älteren Teil der Bevölkerung angehören. Damit ist die Affinität zu Möglichkeiten moderner Kommunikationsmittel noch nicht sehr ausgeprägt. Sollte es jedoch möglich werden, dass nur 100.000 oder gar 5 bis 10-mal so viele sich für politische Wahlen synchronisieren können, werden wir in der Lage sein Regierungszusammensetzungen zu beeinflussen. Das sollte helfen. Hans-Peter Majewski schreibt: Freitag, 9. Oktober 2015 15:50 Meine Altersvorsorge hatte ich 1960 (!) begonnen und der mir geneigte Arbeitgeber hat 1982 angeboten daraus eine Direktversicherung zu von der Politik empfohlenen Bedingungen zu machen. Was dann 2004 nachträglich verändert wurde war und ist bei Abschluss niemals Vertragsinhalt gewesen. Was zu den nachträglich und ohne uns zu informieren gegen alle Grundsätze zu unseren Ungunsten einseitig umgeschrieben wurde, war und ist nicht fair. Der Arbeitgeber war lediglich zwecks einfacherer Zahlungsabwicklung eingesetzt. Dieses GMG maßt sich obendrein an, mir als privatem Versicherungsnehmer Arbeitgeber-Anteile aufzubürden, schlimmer kann eine Volksgruppe nicht betrogen werden. Haben denn wir privat Vorsorgenden uns entsolidarisiert? Ursula Petry schreibt: Donnerstag, 8. Oktober 2015 01:17 Ein Versicherungsexperte hat ermittelt, um die gleiche Ablaufsumme zu erreichen, zahlt man in eine private LV mtl. 50,-- € ein. In eine über den Arbeitgeber abgeschlossene Direktversicherung muss man um die gleiche Summe zu erzielen 100,-- € aufbringen. Warum dann das Geld über die betriebliche Altersversorgung vernichten? Bei wem landen denn die 50,-- € mtl.? Ergebnis, kein eigenes Geld in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen! Marianan Pop schreibt: Mittwoch, 7. Oktober 2015 14:28 Ja, auch ich bin betrogen und enteignet worden. Silvia Hofmann schreibt: Dienstag, 6. Oktober 2015 15:25 Altverträge in 1994 und 2003 abgeschlossen und in 2004 von der sog. Partei der Arbeitnehmer/innen (SPD!!!) durch das GMG-Gesetz rückwirkend bestohlen. Vertrauensschutz ist in Deutschland zum Fremdwort geworden! Quo vadis Germania? Jetzt werden von meiner Rente monatlich 129,10 Euro einbehalten. Jeden Monat nach Abzug schreibe ich der SPD einen Dankesbrief für diese Heldentat. Durch dieses Gesetz wurde meine Rente gekürzt und ich kürze nach 49 Beitragsjahren in die Rentenversicherung und insgesamt 42 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeiten für dieses Land meine Ausgaben, indem ich mich, solange dieses Gesetz bestehen bleibt, für ehrenamtl. Aufgaben nicht mehr zur Verfügung stelle. Mein Wahlverhalten und das meiner Familie und ebenfalls durch das Gesetz betroffener Freunde und Bekannter wird natürlich auch angepasst. Gras kann nicht über die Sache wachsen und Vergessen ist unmöglich, dafür hat Ulla Schmidt durch das monatlich "zur Kasse bitten" gesorgt. Manfred Petry schreibt: Dienstag, 6. Oktober 2015 08:32 Wer bestellt, der zahlt In der Kneipe gilt, wer bestellt, der zahlt. Im Mietrechtsänderungsgesetz gilt jetzt auch wer bestellt der zahlt. Da hat unser Bundesjustizminister dem Volke aufs Maul geschaut. Aber unsere Judikative hat entschieden - bei der privat finanzierten Altersvorsorge über den Arbeitgeber - gilt, wenn der Versicherungsnehmer der Arbeitgeber ist, dann ist das eine Betriebsrente. Da spielt es keine Rolle, wer bezahlt hat. Da ist der Betrug eindeutig und unsere (Sozial-?)-Richter entscheiden im vorauseilenden Gehorsam zu Gunsten der Krankenkassen? Wo bleibt da die richterliche Unabhängigkeit? Dietmar Homann schreibt: Montag, 5. Oktober 2015 20:07 Ich habe auf Blüm und dem Versprechen des Arbeitgebers vertraut, das keine Steuern zu zahlen sind. Aber der Staat hat uns ganz schön betrogen. Ich möcht das Gesicht von Ulla Schmidt sehen, wenn Ihre Altersbezüge gekürzt würden. Aber mit uns Rentnern kann man es ja machen!!! Ich hoffe, dass die Politik erkennt, woher der Wind weht. Die nächste Wahl kommt bestimmt und meine Stimme werde ich dem geben, der dieses Unrecht bzw. Betrug ändert. Renate Langenberger schreibt: Montag, 5. Oktober 2015 19:19 Zu meiner Verhandlung beim Solzialgericht in Nürnberg im Aug 2015 erhielt ich von der Richterin die Empfehlung, aufgrund der eindeutigen Erfolglosigkeit der Klage unter Berücksichtigung der einheitlichen obergerichtlich en Rechtsprechung, insbesondere des Bundessozialgerichts und Bundesverfassungsgericht, das Verfahren für erledigt zu erklären. Ferner wurde ich darauf hingewiesen, dass bei Fortführung des Verfahrens die Auferlegung von Verschuldungskosten gem. $ 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG im Raum stehen. Ich empfinde dies als eine Nötigung und werde auf ein Urteil in jedem Fall bestehen. Kein Recht bekommen heisst nicht kein Recht haben. Ich bin von diesem Staat mehr als enttäuscht. Alle Beiträge nachweisbar selbst bezahlt nur nicht auf meinen Namen. Welche Gerechtigkeit. Werner JOACHIM schreibt: Montag, 5. Oktober 2015 16:00 Das ist schon ein "Hammer" .... Da wirbt die Politik ab den 80ern für die Private Altersvorsorge, weil sich die Versorgungslücke auf tut und dann werden diejenigen, die sich das zu Herzen nehmen auch noch durch rückwirkende Gesetzesänderung verschaukelt m.a.W. "ver......." Unglaublich aber wahr.... Koch schreibt: Montag, 5. Oktober 2015 12:33 Auch ich bin betrogen und enteignet worden. Ich werde die verantwortliche n Parteien nicht mehr wählen! Bleibt dann nur noch die AFD? Hans Flander schreibt: Montag, 5. Oktober 2015 11:33 im Mittelalter nannte man das `Raubrittertum` , heute heißt es GMG. Es gab keinerlei Infos um ggf. noch irgendwas zu retten. Heute zahle auch ich doppelte Beträge für die KV - einmal aus der Direktversicher ung und einmal aus meinem normalen Arbeitsentgelt. Doppelt gemoppelt hält besser. Ich hätte da noch einen Vorschlag: vielleicht kann man die Steuerrückzahlungen auch mal besteuern. Da kommt sicher auch noch ein schöner Batzen Geld zusammen. Man muss es ja nicht öffentlich sagen, sondern einfach einbehalten. Vielleicht merkts keiner Gerhard Zang schreibt: Montag, 5. Oktober 2015 11:27 Das ist für mich Betrug und Enteignung pur. Profitiert hat zuerst der Unternehmer, der die SV Beiträge spart; dann die Versicherung und nun die Kassen. Aber ein solches Alters-Vorsorgemodell nachträglich zu ändern geht gar nicht. Ein Kompromiss wäre für mich gewesen, dass die Rentner den AN Beitrag nachzahlen aber nicht den AG Anteil. Renate Nasse schreibt: Montag, 5. Oktober 2015 11:19 Auch ich gehöre zu den Geschädigten und zahle seit der Auszahlung meiner Kapitallebensversicherung 2012 monatlich 123,67€ an meine Krankenkasse. Und das zusätzlich zu den monatlichen Sozialabgaben, da ich noch berufstätig bin. Meine Wut über diese Vorgehensweise war damals grenzenlos, dann hatte ich mich irgendwann damit abgefunden, aber seitdem ich Mitglied der Interessengemeinschaft bin und fast täglich von anderen "Schicksalen" lese, erwacht wieder der Kampfgeist. Kraemer Anne schreibt: Montag, 5. Oktober 2015 11:06 ich bin auch betrogen und enteignet worden, Kopfkissenspare n wäre besser gewesen, da hätte ich eine 18%ige Rendite für meine Direktversicherung erzielt, soviel muss ich nun an die Krankenkasse zahlen. Klaus Frech schreibt: Sonntag, 4. Oktober 2015 18:57 Auch ich bin betrogen und von einer korrupten, verlogenen und inkompetenten Politikerbande beraubt worden. Hertha Kieseheuer schreibt: Sonntag, 4. Oktober 2015 16:55 Die ohne Vorwarnung, ohne Übergangsregelungen und ohne ein Gesamtkonzept erfolgte Mehrbelastung vieler Rentnerinnen und Rentner durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz begegnet erheblichen verfassungsrecht- lichen Bedenken. Sie verstößt gegen das elementare Recht auf Vertrauensschutz. Diese Regelung schadet der Glaubwürdigkeit einer verlässlichen Politik und schafft eine Atmosphäre des Misstrauens. Trotz der Notwendigkeit, zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben, dürfte die Regelung dazu führen, dass die Bürger weniger Verträge für die dringend notwendige zusätzliche Absicherung im Alter abschließen. Magdalena Pollmer schreibt: Samstag, 3. Oktober 2015 22:01 Ich bin betrogen worden und werde insgesamt 10 Jahre den doppelten Beitragssatz an die Krankenversicherung zahlen- die Höhe des Beitrags (der sich jährlich erhöht) kann ich nicht einschätzen. Altersvorsorge von meinem hart erarbeiteten Geld mutiert zur Geldvernichtungsmaschine. Nie und nimmer empfehle ich Altersvorsorge dafür wird Mann (auch Frau) in diesem Staat bestraft. Besser im "Jetzt leben" - nicht ans Alter denken - sich was gönnen - nicht für später sparen - in Deutschland weckt die Altersvorsorge die "Bedürftigkeit des Staates" doppelte Beiträge für eigenfinanziert e Altersvorsorge. Ohne "Altersvorsorge hätte ich auf mein verdientes Geld nur den Arbeitnehmeranteil gezahlt und für den "gesparten" Rentenversicherungsanteil hätte ich jetzt einiges Mehr an Rente. Der Rentenverlust wird bei Vertragsabschluss einfach verschwiegen. Das hat die "SchröderRegierung" über Nacht organisiert - also - Altersdiskriminierung in vollendeter Form!! Viele Betroffene ahnen nichts! Walter Martin schreibt: Samstag, 3. Oktober 2015 10:54 Wann endlich wird diese politische Schweinerei eingestellt und das zu viel bezahlte Geld an die Krankenkassen zurückerstattet ? Nur eine Partei die dies sicherstellt ist zukünftig für mich noch wählbar. Die neuerliche Schweinerei, Deutschen Mietern soll die stätdische Wohnung gekündigt werden, damit Flüchtlinge einziehen können. In was für einem Land sind wir denn ? Diejenigen die in die Sozialkassen ordnungsgemäß eingezahlt haben, erhalten daraus keine Leistungen mehr damit diejenigen die noch nie einbezahlt haben von den Sozialleistungen profitieren können? Da fällt mir nur ein: Pfui Teufel, nichts wie weg aus dieser Bananenrepublik . Isolde Skrzeczek schreibt: Samstag, 3. Oktober 2015 10:25 Auch ich bin betrogen und enteignet worden und kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte......... .. Mehr ist dazu nicht zu Sagen !!! Hanne.Hofmann-Haerte schreibt: Freitag, 2. Oktober 2015 09:17 vorgesorgt fürs Alter- dann ausgeraubt vom Staat. ich habe 1987 eine Direktversicherung abgeschlossen, da unser Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zu 100% in diese Versicherung überwiesen wurde. Das war der Sparanreiz, ich habe meinen eigenen Verdienst einbezahlt.!!! Jetzt sind dies aber Versorgungsbezüge des Arbeitgebers nur weil die Direktversicherungspolice auf den Namen den Arbeitgebers ausgestellt werden musste. Jetzt muss ich Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteile für Kranken- und Pflegeversicherung rückwirkend bezahlen, ich kann nicht sagen ich möchte die Versicherung rückabgewickelt haben. Aber der Staatkann rückwirkend handeln. Das ist nicht Demokratie! DA mein Arbeitgeber teilw. keine Sonderbezüge mehr leistete wurde die Versicherung aus meinem NETTO Gehalt bedient, d h.f. den Beitrag wurden bereits ca. 40 % SV einbehalten +15%Pauschalsteuer die auch z.T. auf Arbeitnehmer abgewälzt wurde. Jetzt sind nochmal ca. 15% KV +PV Beiträge 10 Jahre zu zahlen. Elke Görtz schreibt: Freitag, 2. Oktober 2015 09:13 Auch ich bin betrogen worden. Vertragsabschluss 1992, Auszahlung 5/2013 vor dem 60. Lebensjahr. Seitdem zahle ich zusätzlich zu meinen monatlichen Sozialleistungen (bin noch berufstätig) an die DAK 75,80 €. Berechnungsgrundlage ist der Auszahlungsbetrag der Lebensversicherung, d. h. auch auf Zinsen und Dividende! Die Klagen beim Sozialgericht Gießen u. LSG Darmstadt waren erfolglos. Ich bin froh, dass es die BI gibt und ab 10.10. den Verein DVG Direktversicherungsgeschädigte e. V. - www.dvg-ev.org Aufgrund der jetzigen Politik muss man davon ausgehen, dass in den kommenden Jahren die Beiträge weiterhin steigen, da die auf die Krankenkassen zukommenden zusätzlichen Kosten nicht aufgefangen werden können. Eine Erhöhung hatte ich schon. Für mich heißt dies, dass ich mehr als 10.000 Euro an die DAK zahlen muss! Dies ist eindeutig Betrug und hat mit Demokratie nichts zu tun. Es zeigt wieder einmal, dass man mit den Bürgern machen kann was man will vor allem, wenn die Kassen leer sind. Manfred Petry schreibt: Freitag, 2. Oktober 2015 00:16 Die Initiative der Linken ist toll, jedoch geht daraus nicht hervor, ob damit auch eine rückwirkende Änderung herbeigeführt werden soll? Schließlich haben die 6,1 Mio. Betroffenen (Stand 2004) bis heute mindestens 33 Milliarden Euro widerrechtlich in das GKK System abführen müssen! Die Gelder aus der privaten Altersvorsorge müssen wieder zurückgezahlt werden. Letztlich sitzen die GKK auf einer Finanzreserve von ca. 30 Milliarden Euro. ''I want my money back'' Bernd Flörkemeier schreibt: Montag, 28. September 2015 22:42 Auch ich bin betroffen von der Ungerechtigkeit der Direktversicherung. Und es schreit zum Himmel, wie die ach so "sozialen und demokratischen Parteien" (CDU/SPD und Grüne) mit den Bürgern (Wählern) umspringen. Erfreulicherweise hat sich nun ein Bundestagsabgeordneter der Linken Partei, Herr Birkwald, gefunden, der sich für die Abschaffung bzw. zumindest Veränderung der Krankenbeitragszahlung auf die Direktversicherung stark machen will. Auch wenn ich bisher kein "Fan" der Linken Partei war, aber hiermit kann sie wirklich punkten und auch mich zum Wähler gewinnen, denn mir geht es um Gerechtigkeit, egal wo ich sie finde. Hans-Jörg Müller schreibt: Montag, 28. September 2015 21:52 Dank offensichtlich sehr intensiver Aktivitäten der Lobbyisten der Krankenkassen, wurde in 2004 für bereits bestehende Direktversicherungen ohne jeglichen Bestandsschutz eine erneute Belastung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei Auszahlung gesetzlich verankert. Das Erschütternde und Paradoxe aber daran ist, dass neben Nichtbeachtung des Bestandschutzes , diverse Sozialgerichte, ja selbst das Bundesverfassungsgericht einfach argumentieren, dass bei von ausschließlich durch arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherungen eine Versorgungszusage (!!!) des Arbeitgebers vorliegt, die somit eine doppelte Beitragszahlung - da Betriebsrente - rechtfertigt. Ich nenne so etwas Rechtsbeugung Diethelm Partsch schreibt: Montag, 28. September 2015 13:45 Das ist schlichtweg Zwangsenteignung. Was, wenn das so weitergeht? Ich kann jedem jungen Menschen, der Altersvorsarge betreiben will (eher: muss), nur raten, einen Weg zu finden, bei dem der Staat nicht weiß, wo das Kapital steckt! Dann kann er es auch nicht abgreifen. Schande über unsere Politiker, und eine noch größere Schande über unsere "unabhängige" Richterschaft. Bleibt da nur noch zu sagen: Wes Brot ich ess', des Lied ich sind. Macht unsere Demokratie eine Rolle rückwärts in Richtung braune Zeiten? Manfred Petry schreibt: Montag, 28. September 2015 03:14 Hier nun eine Gesamtbetrachtung! Teil 2: => Hier scheint man von dem Solidaritätsprinzip zum Verursachungsprinzip übergegangen zu sein! Wir gehen heute davon aus, dass wir 20 Mio. Rentner bzw. über 65-Jährige BürgerInnen haben. Allerdings zahlen wohl doch nur die, die durch Konsumverzicht fürs Alter vorgesorgt haben. Dies dürfte auch der Personenkreis sein, der immer die Höchstbeiträge in unser Sozialsystem geleistet hat. Darüber hinaus dürfte dieser Personenkreis 45 bis 50 Berufs- und Beitragsjahre vorweisen können! Damit bleibt es dann doch beim Solidaritätsprinzip! Denn 6,1 Mio. Direktversicherte zahlen mit ihrer Privatvorsorge für 13,9 Mio., die nicht privat vorgesorgt haben? Das ist die größte Enteignung (siehe Teil 1) seit dem letzten Weltkrieg! Manfred Petry schreibt: Montag, 28. September 2015 03:12 Hier nun eine Gesamtbetrachtung! Teil 1: 6.1 Mio. Direktversicherungen (Stand 2004), bei einer angenommenen Ablaufsumme von 75 k Euro ergeben ca. 500 Milliarden Euro Versicherungssumme/Ablaufsumme . Hiervon ca. 17,5% Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ergeben 87,5 Milliarden Euro an Zwangsbeiträgen für die gesetzlichen Krankenkassen! Bis heute wurden bereits 33 Milliarden Euro vereinnahmt! Jährlich kassieren die GKK 5,2 Milliarden Euro von den Betriebsrentnern. Das GMG Gesetz von 2003 wurde ja damit begründet, dass: „Auslöser der Gesetzesänderungen war der Umstand, dass der Selbstfinanzierungsanteil der Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner von 1973 bis 2003 von gut 70 Prozent auf rund 43 Prozent abgesunken war. Rund 57 Prozent mussten über das Beitragsaufkommen der jüngeren Krankenversicherten aufgebracht werden. Heute wissen wir, dass das eine Lüge war! Krankenkassenbeiträge für RentnerInnen gibt es erst seit 1983! Hans-Martin Trik schreibt: Sonntag, 27. September 2015 21:41 Auch ich fühle mich total verarscht. Ich meine Kapitallebensversicherung aus dem Jahr 1983 auf Anraten der Politik (Private Altersversorgung sei sehr wichtig) 1995 in eine Direktversicherung umgestellt . Ich habe immer als freiwillig Versichertes-Mitglied den vollen KV-Beitrag bezahlt und soll jetzt nochmals Bezahlen. Das ist einfach gesagt "Diebstahl erster Klasse" Wenn man noch bedenkt das PKV -Versicherte nicht unter das Gesetzt fallen und die 17% nicht abgezogen bekommen, kann man das alles nicht mehr Verstehen Gerhard Eggers schreibt: Sonntag, 27. September 2015 19:23 Mit der Verabschiedung des GMG haben 'unsere' Volksvertreter gezeigt, worauf man sich bei ihnen verlassen kann. Auch ich wurde betrogen und enteignet. Es darf sich niemand wundern, wenn gar nicht mehr oder unter 'Protest' gewählt wird. Die Stellungnahmen der von mir angeschriebenen Parteien und Abgeordneten sprechen eine deutliche Sprache. Entweder sie antworten gar nicht oder bedienen sich einer vorgegebenen Text-Datei. Ich bin stinksauer. GeKa schreibt: Sonntag, 27. September 2015 11:10 Sven-Wulf Schöller, Fachanwalt für Versicherungsrecht, kann die Betroffenen verstehen. Er hält es für eine „verdeckte Enteignung und Eingriff in den Besitzstand von Bürgern, die man mit Versprechen, die man nicht hält, zur Eigenvorsorge animiert hat", dass das 2004 eingeführte Gesetz auch rückwirkend für alte Verträge gilt. Bei Einführung von Gesetzen gelte grundsätzlich ein Rückwirkungsverbot. „Aber bei Steuer- und Sozialabgaben hält sich keiner daran", so Schöller. Lutz Lippmann schreibt: Sonntag, 27. September 2015 06:19 Auch ich bin enteignet und betrogen worden .Dank auch an die freie Presse die darüber nie berichtet hat, jedenfalls nicht die Regierungstreue ! Hermann Pietzschmann schreibt: Samstag, 26. September 2015 22:56 Ich habe schon 2 DV`s ausgezahlt bekommen und zahle aktuell für eine 3.DV noch bis 2016 ein. Der zukünftige KV/SV mtl. Zwangs-Beitrag ist dann , wenn die 3.DV fällig wird, für die kommenden 10 Jahre genau so Gross wie der mögliche Zahlbetrag einer Sofortrente aus dem Kapitalbetrag der 3.DV. Der Ertrag aus der 3.DV bedient also 10 Jahre lang die Zwangsbeiträge aller 3 DV`s, erst danach kann ich die 3.DV für mich selbst beanspruchen, wenn ich dann vor lauter Ärger darüber noch lebe ! Doris Bartholomäus schreibt: Samstag, 26. September 2015 22:45 1983 als alleinerziehend e Mutter 250 DM/mtl. gespart, auf vieles verzichtet. Jetzt - nach fast 40 Jahren Berufstätigkeit - krank und Frührentnerin. Rente etwas über der "Altersarmutsgrenze", dazu eine Versicherung, die mehr als schlecht gearbeitet hat und zur Belohnung ein Staat, der betrügt. Finger weg von jeder bAV - Rürup und Riester sind nicht besser. Ich habe einen Fehler gemacht: ich bin nicht in die Politik gegangen, ich hatte einen ehrlichen Job. Außerdem hatte ich dazu keine Zeit. Ich musste arbeiten, mein Kind ernähren und Steuern zahlen. Ich war kein Beamter oder Lehrer, die merkwürdigerweise sehr häufig in der Politik zu finden sind. 2017 ist Bundestagswahl - mit mir. Aber bei mir ohne eine der etablierten Parteien. Egbert Lohrmann schreibt: Samstag, 26. September 2015 19:03 Hallo Herr Birkmeyer, wenn Sie ab 2003 Versicherungsnehmer waren, muss die Zeit und die Einzahlungen von 2003 - 2012 aus der Kapitalauszahlung herausgerechnet werden sonst liegt der Fehler bei dem Versicherungsunternehmen, das die komplette Kapitalauszahlung an die Krankenkasse gemeldet hat. Wenn die Meldung falsch war können Sie Schadenersatz über den Ombudsmann der Versicherungen verlangen. BverfG Aktenzeichen 1 BvR 1660/08 – vom 28.09.2010 ist das Urteil dazu. Beitragspflicht besteht nur für die Zeit in der der Arbeitgeber Versicherungsnehmer war. Rudi Birkmeyer schreibt: Samstag, 26. September 2015 18:25 So sehen Verträge mit unserem Staat aus: • 1987 bei Vertragsabschluss 10% pauschale Versteuerung des Gehaltumwandlungsbetrages (200,-DM), der Umwandlungsbetrag war aber sozialversicherungspflichtig! • Einige Jahre später einfach eine Erhöhung auf 20% pauschale Versteuerung (Dies war zeitweise höher als mein damaliger Steuersatz, durch Hausbau und Kinderfreibetrag) • Und nun fast 18% KV+PV von der Auszahlungssumm e • Die Police wurde 2003 auf meinen Namen umgeschrieben • Im Mai 2012 bekam ich die DV ausbezahlt Ab. 1. März 2015 bin ich Rentner und nun kassiert die BKK, skrupellos den KV, in Höhe von 122,monatlich, aus der gesamten Kapitalsumme der Direktversicherung (?)! Wo bleibt der Vertrauensschutz? Jörg Dietze schreibt: Freitag, 25. September 2015 20:37 Noch ein GMG-Geschädigte r. Vertrag Anfang der 80er, jetzt 10 Jahre KV und PV in voller Höhe auf 1/120stel der Auszahlung. Zurzeit sind das knapp 18%, in den nächsten Jahren sicherlich steigend auf 20% und mehr. Konrad Bitter schreibt: Freitag, 25. September 2015 20:00 Auch ich bin betrogen und enteignet worden und habe kein Vertrauen mehr in unsere Volksvertreter. Die Politik, die Versicherungen und die Arbeitgeber zeigen kein Interesse die Versicherten über die Gesetzesänderungen aus 2004 aufzuklären. Das ist Abzocke pur. Die Gerichte entscheiden ebenso willkürlich. Obwohl es sich um eine Einmalzahlung handelt, können die Beiträge jährlich angepasst werden. Manfred Dröge schreibt: Freitag, 25. September 2015 19:34 Auch ich habe 1987 auf Anraten der Politik eine Direktversicherung zur Altersvorsorge abgeschlossen, nur um jetzt festzustellen, dass man mich betrügt und enteignet. Die Gründe dafür wurden in den Kommentaren schon vielfach erwähnt. Meine Kinder kommen jetzt selbst in die Situation, sich Gedanken über eine private Altersvorsorge zu machen. Was soll ich ihnen raten? Vertraut der Politik? Ich habe das Vertrauen verloren und blicke sehr gespannt auf die kommenden Wahlen. Christiane Löffler schreibt: Freitag, 25. September 2015 18:46 An alle GMG-Geschädigte n! Ja, wir haben in Berlin, Stuttgart und München demonstriert und viele andere Aktivitäten gestartet. Aber dabei soll es nicht bleiben. Am 10.10.15 gründen wir unseren Verein "Direktversiche ungsgeschädigt e e.V.". Unsere neue Homepage und Facebook sind schon unter demselben Namen freigeschaltet zu Testzwecken. Informieren Sie sich über unsere Ziele. Nach Vereinsgründung werden wir unseren Kampf organisiert und zielgerichtet weiterführen. Auch wenn wir schon viel erreicht haben und inzwischen von den Politikern gehört werden, sind wir noch lange nicht am Ziel angelangt. Werden Sie Mitglied bei uns und unterstützen Sie unsere täglich wachsende Gemeinschaft von nun schon weit über 700 Mitglieder. Nur gemeinsam sind wir stark! Mechthild Wohlfeld schreibt: Freitag, 25. September 2015 18:22 Auch ich gehöre zu den Betrogenen und kämpfe weiter! Meine Direktversicherung unterschied sich von einer normalen Kapitallebensversicherung nur dadurch, dass der Arbeitgeber und nicht ich selbst monatlich von meinem voll SV-verbeitragten Nettolohn die Beiträge überwiesen hat. Mein AG hat zudem schriftlich bestätigt, dass diese DV KEINE betriebliche Altersversorgung ist. Das kümmert aber weder die Krankenkasse noch unsere Justiz. Man kommt sich verhöhnt vor! Seit 3 Jahren zahle ich ZUSÄTZLICH zu meinem KV-Beitrag per Lohnabzug diesen Zwangsbeitrag. So kassiert die KV monatlich mehr von mir als Halbtagskraft als von einem freiwillig Versicherten. Nach 20 Jahren Sparzeit bleibt mir nur knapp das vom Nettolohn gesparte Geld. FAZIT: DVs sofort beitragsfrei stellen oder auf den eigenen Namen übernehmen! Unsere Volksvertreter und die Justiz haben dank ihrer großzügigen Versorgung durch uns Steuerzahler diese Probleme nicht, deshalb ist es ihnen egal, dass hier Unrecht zu Recht verbogen wird. Günther Gutwill schreibt: Freitag, 25. September 2015 17:39 So wie alle GMG-Geschädigte n habe ich versucht durch Briefe und auch teils durch Telefonate mit MdB meinen Unmut auszudrücken. Es ist unglaublich, was durch die Rot-Grüne Koalition 2004 durch Ulla Schmidt/Horst Seehofer als abgezockte Zwangsabgabe zur KV+Pflegversicherung für 120 Monate in die Wege geleitet wurde. Statt für das Alter finanziell unterstützt zu werden wurden mir 8.000 € buchstäblich gestohlen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Schweinerei sogar noch unumstößlich abgesegnet. Man glaubt es kaum. Viele der GMG-Geschädigte n sind noch aktiver gewesen, haben demonstriert, haben für uns alle 700 Streitgenossen sehr gute Arbeit geleistet. Hut ab! Bisher ist es nur Hoffnung geblieben, die müden Fraktionen darauf stärker zu fokussieren, sie haben Angst vor ihrer eigenen Fraktion! Rosmaria Gnädinger schreibt: Freitag, 25. September 2015 17:04 Auch ich gehöre zu den "Betrogenen" und "Enteigneten" Da mein damaliger Arbeitgeber aus finanziellen Gründen keine Sonderzahlungen mehr leisten konnte, habe ich einen Teil der Beiträge in die Direktversicherung aus meinem Nettolohn bezahlt. Also habe ich schon einmal Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Als Dank dafür, muss ich aus dieser Summe, (die ich aus meinem Nettolohn bezahlt habe) heute nochmals Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, auch den Arbeitgeberanteil, der AG ist inzwischen Insolvenz. Das Sozialgericht hat diese Praxis sogar bestätigt. Meine Klage wurde abgewiesen Ja, so sieht die staatlich gewünschte private Altersversorgung aus. Selbstverständlich werde ich mich bei den Verantwortliche n für diese Sache bei der nächsten Wahl bedanken. Günter Köhler schreibt: Freitag, 25. September 2015 16:20 Als ich 1983 aus der DDR in die damalige BRD kam und mir mein Chef bei der Arbeitsaufnahme vorschlug meine vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag anzulegen schlug ich diesen Vorschlag aus, da ich 36 Jahre nichts von der Welt sehen konnte und verreisen wollte. Ich legte demzufolge alles in Versicherungen an, um damit wie von der Regierung ständig propagiert für das Alter vorzusorgen. Zwischenzeitlich wurden diese Versicherungen, die ich zwischendurch bei Firmenpleiten privat weiterführte ausbezahlt. Seit Mitte 2012 bin ich nach 47 Arbeitsjahren in Rente und muss auf meine nicht so allzu große Rente noch jeweils 10 Jahre noch monatlich diese Sozialbeiträge abführen. Fast 10.000,00 Euro insgesamt. Sehr unsozial und ungerecht den bislang im demokratischen Deutschland bestehenden Bestandsschutz für Altverträge einfach auszuhebeln. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Gesetz annulliert wird und die eingezahlten Beträge zurückerstattet werden. Günter Köhler schreibt: Freitag, 25. September 2015 16:06 Als ich 1983 aus der DDR in die damalige BRD kam und mir mein Chef bei der Arbeitsaufnahme vorschlug meine vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag anzulegen schlug ich diesen Vorschlag aus, da ich 36 Jahre nichts von der Welt sehen konnte und verreisen wollte. Ich legte demzufolge alles in Versicherungen an, um damit wie von der Regierung ständig propagiert für das Alter vorzusorgen. Zwischenzeitlich wurden diese Versicherungen, die ich zwischendurch bei Firmenpleiten privat weiterführte ausbezahlt. Seit Mitte 2012 bin ich nach 47 Arbeitsjahren in Rente und muss auf meine nicht so allzu große Rente noch jeweils 10 Jahre noch monatlich diese Sozialbeiträge abführen. Fast 10.000,00 Euro insgesamt. Sehr unsozial und ungerecht den bislang im demokratischen Deutschland bestehenden Bestandsschutz für Altverträge einfach auszuhebeln. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Gesetz annulliert wird und die eingezahlten Beträge zurückerstattet werden. Karola E. Kneib schreibt: Freitag, 25. September 2015 15:20 Auch ich habe 1982 eine Direktversicherung abgeschlossen. Im Laufe der Jahre haben die verschiedenen Arbeitgeber von meinem Gehalt die Beiträge monatlich überwiesen. Ich bin immer noch berufstätig und zahle nach wie vor Krankenversicherungsbeiträge. Dessen ungeachtet wurde ich bei Auszahlung meiner Lebensversicherung Anfang 2015 zur zusätzlichen Zahlung von Krankenkassenbeiträgen für die ausgezahlte Summe für die nächsten 10 Jahre herangezogen. Die größte Hinterhältigkeit sehe ich eigentlich darin, dass diese Gesetzesänderung rückwirkend erfolgt ist, auch für Beiträge, die weit vor dieser Beschlussfassung und unter anderen Zusagen geleistet wurden. Ich will gar nicht nachrechnen wie viel ich bei dieser Direktversicherung nun drauf gelegt habe – vor dem Ergebnis habe ich Angst. Ich wurde belogen und betrogen und kann nur jedem jungen Menschen davon abraten, heutigen Regierungsaussagen Glauben zu schenken. Dr. Arnd Rüter schreibt: Freitag, 25. September 2015 15:07 Auch ein Betrogener. Wer sich das bis zur nächsten Wahl merken will bedenke: SPD und Grüne haben den Betrug angerichtet. Aber CDU/SCU finden es wunderbar, wie auf diese unrechtmäßige Weise die Krankenkassen mit jährlichen Milliardenbeträgen saniert werden (oder bildet sich wirklich jemand ein: die wüssten nicht was sie tun). Fazit: es bleiben nicht mehr viele, die wählbar sind! Heinrich Braun schreibt: Freitag, 25. September 2015 14:58 Es ist mehr als bedauerlich, dass in Deutschland ein bestehender Vertrag offensichtlich nichts mehr wert ist, wo doch schon in vielen Fällen in Funk und Fernsehen von führenden Politikern die Aussage getätigt wurde: "Verträge sind unantastbar". Kein Wunder, dass immer weniger Bürger zur Wahl gehen, da es leider keine Alternativen gibt: Sowohl SPD als auch CDU/CSU und Grüne haben für das Zwangsenteignungsgesetz GMG gestimmt. Und die Betroffenen wurden von Niemandem über die Folgen informiert. Auch ich gehöre zu dieser Gruppe Geschädigter, der treu und brav weiterhin in einen Versicherungsvertreter eingezahlt habe, der durch die zu zahlenden doppelten Krankenkassenbeträge mehr als unlukrativ geworden ist. 10 Jahre nach in Kraft treten des Gesetzes habe ich mehr als zufällig über die Folgen Kenntnis erhalten und umgehend den Vertrag geändert, um mich vor weiterer Zwangsenteignung zu schützen Hans-Peter Hünich schreibt: Freitag, 25. September 2015 14:49 Ich habe 20 Jahre lang privat in meine Direktversicherung eingezahlt (Auszahlung=Einmalzahlung)und fühle mich von Rot/Grün unter Mithilfe der CDU/CSU betrogen. Ein rückwirkender Vertragsbruch, der selbst durch die Gerichtsbarkeit als legal definiert wird, enteignet mich um 8000 Euro, um die angeblich marode Lage der Krankenkassen zu verbessern. Diese Politiker gehören endlich von uns Geschädigten zur Verantwortung gezogen. Dietrich Schulte schreibt: Freitag, 25. September 2015 14:12 Die vielen Kommentare zeigen bereits, wie schlampig das Gesetz auf den Weg gebracht wurde. Der Vertrauensbruch wiegt gerade bei diesem Thema besonders schwer. Ich weiß heute nicht, welche private Altersvorsorge ich meinen Kindern empfehlen soll. Ich gehöre zu den Betrogenen und werde die zukünftige Entwicklung genauestens beobachten. Gerrit Röttherd schreibt: Freitag, 25. September 2015 14:06 Schade, dass unser Staat so mit seinen Bürgern umgeht. Jetzt sind wir Rentner die Betrogenen und bald sind die jungen dran. Die sollten sich überlegen ob sie den Aussagen unserer Regierung noch Glauben schenken. Auch ich bin betrogen und enteignet worden. Am schlimmsten finde ich, dass ich auch jetzt den Krankenkassenbeitrag (Anteil) des Arbeitgebers zahlen soll. Meine Hoffnung ist, dass viele Mitstreiter sich beteiligen. Erika Heilhecker schreibt: Freitag, 25. September 2015 13:33 Auch ich bin betrogen worden und muss KV-Beiträge 10 Jahre lang bezahlen. 2004 wurden wir gefragt, ob wir zu den alten oder den neuen Bedingungen weiterversichert sein wollten. Ich habe mich für die alten Bedingungen entschieden. Was hat es genützt??? Nichts. Das Mehr an eingezahltem, was ich erhalten habe, zahle ich jetzt 10 Jahre lang an die Krankenkasse. Betrug von allen Seiten. Auch bei kleiner Rente keine Rücksicht. So viel zur privaten Altersvorsorge! !!! Entschieden wird von Menschen, die keine Ahnung haben, wie der kleine Mann um sein Auskommen kämpfen muss, sie sind abgesichert, egal was sie machen, ob richtig oder falsch. Dafür zahlen müssen die, die sowieso schon wenig haben. Da lohnt es sich doch fast nichts zu machen und dann die Grundversorgung zu kassieren, ist oft mehr als ein Rentner bekommt, der sein Leben lang gearbeitet hat und dann auch noch so dumm war sich eine private Altersversorgung abzuknapsen. Aber auch dafür ist es zu spät! Reinhard Wanzek schreibt: Freitag, 25. September 2015 12:10 Bei dem Erlaß des sog. Gesundheitsmode rnisierungsgesetzes haben die Politiker und Abgeordneten ihre Maske abgesetzt und ihre wahre Fratze gezeigt. Da können wir uns an den Fingern abzählen, was da noch auf uns zukommen wird. So wie die Dinge jetzt laufen, werden wir nicht lange warten müssen. Wenn diese Damen und Herren jemals wieder Achtung verdienen wollen, müssen sie das Abzocke-Gesetz massiv verändern. Jetzt! Protsch, Siegfried schreibt: Freitag, 25. September 2015 11:53 Als das so einschneidende GMG am 1.1.2004 in Kraft trat, war ich noch zuversichtlich, dass die anstehenden Gerichtsurteile diverser Klagen beim BVG diesen pauschalierten Irrsinn bereinigen würde(hier meine ich insbesondere den Sachverhalt, dass selbst Verträge betroffen sind, bei denen der Begünstigte die Beiträge völlig selbst per Entgeltumwandlung aufgebracht hat). Welch ein Trugschluss! Als so nach und nach klar wurde, dass die gemeine Politik von der Justiz immer Rückendeckung erhielt, fühlte ich mich total entrechtet, brutal hintergangen und betrogen. Eine derart gravierender, lange rückwirkender Eingriff in Verträge, ohne Vertrauensschutz, ist beispiellos und absolut unverständlich. Es kann nicht anders beschrieben werden. Obwohl nun das Ganze mehr als 10 Jahre zurückliegt, kann ich mich nach wie vor mit so einer "Rechtsprechung " nicht abfinden! Wolfgang Laser schreibt: Freitag, 25. September 2015 11:52 Der "Fürsorge" des Staates durch Aufforderung zur Altersvorsorge bin ich 1982 mit Abschluss einer Direktversicherung gutgläubig gefolgt. Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 wurde mein Versicherungsvertrag einseitig geändert und hat mich rückwirkend mit SV-Beiträgen bestraft. Vertragstreue, Vertrauens- und Bestandsschutz wurden rücksichtslos missbraucht. Mein Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der Politik ist nachhaltig gestört und macht mich immer nachdenklicher, wenn Politiker von Vertrauen reden; bspw. "Vertrauen und Verlässlichkeit sind eine Grundvoraussetzung" (Herr Schäuble - Bundestagsdebatte zur Griechenlandkrise am 01.07.2015). Das ist leider nicht alles! Durch weitere, bereits angekündigte Erhöhungen der SV-Beiträge werden immer höhere Zwangsabgaben fällig. Wenn Politiker dann auch noch auf die Solidarität von 8,3 Mio. betroffenen Direktversicherten bei 51 Mio. Versicherten verweisen, wird meine Fassungslosigkeit grenzenlos. Kaspar Fischer schreibt: Freitag, 25. September 2015 11:33 Am 1.7. 2015 ging ich mit 65 Jahren und 4 Monaten in Rente. Ich habe nun mit großem Erschrecken durch ein Schreiben meiner Krankenversicherung festgestellt, dass sowohl die 1986 abgeschlossene Direktversicherung, als auch die 2003 abgeschlossene Pensionskasse keine gute Wahl im Sinne einer Altersvorsorge waren. In der Summe zahle ich dadurch zusätzlich in den nächsten zehn Jahren ca. 20000 € in die Krankenversiche rung/Pflegeversicherung. Ich fühle mich von der Politik, insbesondere der SPD/den Grünen und dem Gesetzgeber, aufs Übelste betrogen. Mit Unterstützung der CDU/CSU wurde rückwirkend das Gesetz geändert. Adolf Peter Weber schreibt: Freitag, 25. September 2015 11:26 Aus leidiger eigener Erfahrung mit der Sozialjustiz muss ich als Jurist leider sagen, dass die Berufskollegen selbst in höheren Instanzen unter Verstoß gegen Art. 97 GG - richterliche Unabhängigkeit - geradezu sklavisch die Rechtsprechung des BSG und des BVerfG nachäffen, ohne selber jeden einzelnen, immer anders gestalteten Fall, genau durchzuprüfen. Man kommt sich vor wie bei einer Hinrichtung, bei der Strick immer genau gleich zugezogen wird. Eine Schande für die deutsche Justiz. Eine Schande für die Berufskollegen. Detlef Sommer schreibt: Freitag, 25. September 2015 11:23 Auch ich bin ein leidlich Betroffener, der seinerzeit in Treu und Glauben als Privatversicherter eine vom Arbeitgeber nicht subventionierte Direkt-Versicherung mit den empfohlen aufgezeigten Vorteilen abgeschlossen hat. Ich empfinde mich von (meinem)Rechtsstaat (da u.a. nicht nur der Tatbestand eines einseitigen besonders schweren Vertragsbruches gegeben ist), im nachherein willkürlich enteignet, abgezockt, betrogen etc., etc.. Hätte ich bei Vertragsabschluss von den später wirkenden Nachteilen Kenntnis gehabt, wäre (auch ansatzweise) nie ein selbst schädigender Vertragsabschluss zustande gekommen. Peter Neuhaus schreibt: Freitag, 25. September 2015 11:20 Auch meine Frau ist eine Betroffene. Da sie nur eine relativ kleine Auszahlung bekommen hat, ist in unserem Fall noch eine weitere, von logisch denkenden Menschen nicht zu verstehende Ungerechtigkeit aufgefallen. Wer einen Betrag unter 17.010,-- € ausgezahlt bekommt, zahlt 0,0 € KV-Beitrag. Sind es 17.011,-- €, wird für die gesamte Summe der Beitrag fällig, im Moment 15,4 % oder 2.619,54 €. 1 € Unterschied bedeuten 2.619,54 € Abzocke. Man kann sich eigentlich kaum vorstellen, dass unsere Politiker das so gewollt haben, aber bei einem so schlampig gemachten Gesetz ist das nur die Krönung. Wadas Andrzej schreibt: Freitag, 25. September 2015 10:44 1988 habe ich eine Direktversicherung (Lebensversicherung) abgeschlossen. Alle Beiträge wurden 100% von mir bezahlt, vom Arbeitgeber wurde keine Zuschüsse geleistet. Dann 2004 kam GMG und im Jahr 2011 bei Auszahlung bekam ich 7500 € weniger. Die Politiker sagen immer wieder, dass die Verträge angehalten werden müssen. Und wie soll man glauben was die Politiker sagen?!!!Das Geld sollte für Abzahlung meiner Eigentumswohnung gebraucht werden .Ich finde es für Betrug am Bürger, die wollten sparen und nicht im Alter mit kleiner Rente an die Tasche des Staates hängen!!! Grüsse aus NRW W.A. Egbert Lohrmann schreibt: Freitag, 25. September 2015 10:24 Sh Kommentar: Die Grundlage des Gesetzes: Jetzt Teil 2 Der zitierte Text war eine glatte Lüge. die mit dem Ziel des Betruges und der Altersdiskriminierung platziert wurde. Die Beitragspflicht der Rentner gab es in dem zitierten Jahr 1973 nämlich noch gar nicht. Die KVdR wurde erst mit dem Haushaltsbegleitgesetz 1983 also 10 Jahre später begründet. Bis 1983 waren Rentner beitragsfrei versichert. Die Beitragspflicht wurde erst 1983 schrittweise eingeführt, einen Deckungsbeitrag durch eigene Beiträge der Rentner in Höhe von 70 % hat es nie gegeben. Aus den geschilderten Gründen habe ich am 22.9.2015 Strafantrag gestellt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ich hoffe, das Handwerksblatt bleibt dran. Ich zitiere Brecht: Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Egbert Lohrmann schreibt: Freitag, 25. September 2015 10:21 [quote name="Egbert Lohrmann"]Die Grundlage des Gesetzes:= Teil 1 Der zitierte Text war eine glatte Lüge. die mit dem Ziel des Betruges und der Altersdiskriminierung platziert wurde. Die Beitragspflicht der Rentner gab es in dem zitierten Jahr 1973 nämlich noch gar nicht. Die KVdR wurde erst mit dem Haushaltsbegleitgesetz 1983 also 10 Jahre später begründet. Bis 1983 waren Rentner beitragsfrei versichert. Die Beitragspflicht wurde erst 1983 schrittweise eingeführt, einen Deckungsbeitrag durch eigene Beiträge der Rentner in Höhe von 70 % hat es nie gegeben. Aus den geschilderten Gründen habe ich am 22.9.2015 Strafantrag gestellt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ich hoffe, das Handwerksblatt bleibt dran. Ich zitiere Brecht: Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Gerhard Kieseheuer schreibt: Freitag, 25. September 2015 10:16 Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e. V. (DGVP) schrieb dazu: Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e. V. (DGVP) schrieb dazu: Ich zitiere: “Dass Rentner künftig von ihren sonstigen Versorgungsbezügen volle Kassenbeiträge zahlen sollen, stellt sich als ein räuberischer Zugriff auf lebenslang angesparte Beträge zur Altersvorsorge dar. Durch derart willkürliche Maßnahmen nimmt man den Bürgern Planungssicherheit und erschüttert ihr Vertrauen in die Sozialsysteme“. Egbert Lohrmann schreibt: Freitag, 25. September 2015 10:10 Die Grundlage des Gesetzes: Mit der Bundestags-Drucksache 15/1525 Nr. 148 S. 140 vom 8.09.2003 wurde den Abgeordneten des Bundestages die Notwendigkeit der Neuregelung erläutert. „Die Beitragszahlung en der Rentner hätten 1973 noch zu gut 70 % deren Leistungsaufwendungen abgedeckt, inzwischen bestritten sie nur noch ca. 43 % dieser Aufwendungen. Es sei daher ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung der Leistungen durch die Erwerbstätigen nicht noch höher werden zu lassen“ Die zitierte Passage aus BT Drucksache 1525/15 erfüllt fast wörtlich die Beschreibungen des Betruges nach § 263 StGB. Amtsträger haben ihre Position missbraucht um Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt und unterhalten. Es handelt sich um einen schweren Fall, da es ca. 8 Millionen Betroffene und eine Schadenssumme von ca. 33 Mrd. € gibt. Gerhard Kieseheuer schreibt: Freitag, 25. September 2015 07:03 Ich zitiere den Anfang der Drucksache 15/2472. Eine Eingabe der FDP: Die ohne Vorwarnung, ohne Übergangsregelungen und ohne ein Gesamtkonzept erfolgte Mehrbelastung vieler Rentnerinnen und Rentner durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie verstößt gegen das elementare Recht auf Vertrauensschutz. Diese Regelung schadet der Glaubwürdigkeit einer verlässlichen Politik und schafft eine Atmosphäre des Misstrauens. Trotz der Notwendigkeit, zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben, dürfte die Regelung dazu führen, dass die Bürger weniger Verträge für die dringend notwendige zusätzliche Absicherung im Alter abschließen. Sojka, Christine schreibt: Mittwoch, 23. September 2015 10:21 Wie ich erfahren habe, dass ich KV und PV und zwar den AG- als auch den AN-Anteil auf den Auszahlungsbetrag zahlen muss, habe ich meine Direktversicherung nach 19 Jahren (1 Jahr vor Ablauf) abgerufen. Jetzt muss ich 10 Jahre lang ca. 70,00 Euro zurückzahlen, dass macht unterm Strich meinen Überschussanteil aus, der ja eigentlich bei solchen Verträgen der Köder ist. Gewinner die Versicherung. Eine Sache möchte ich erfahren, auf welcher Grundlage berechnet sich die Rente. Ist das, das Bruttoeinkommen , welches ja bei den Direktversich- erern niedriger ist? Kann mir jemand die Frage beantworten. Fazit an alle jungen Leute, niemals diese Vorsorge abschließen, dann spart lieber in den Sparstrumpf, da kommt keiner dran. Christine Sojka 23.09.2015 Arndt Franke schreibt: Dienstag, 22. September 2015 15:27 Ich habe mein Vertrauen in die Politik verloren. Seit 1989 habe ich auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld (zu DMZeiten jährlich 2.400 DM) verzichtet, um wie empfohlen, für das Alter vorzusorgen. Jetzt werden von der Direktversicherung und Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge in mir noch unbekannter Höhe von der Rente abgezogen. Wir Betroffenen werden somit 2x zur Kasse gebeten. Es ist eine Sauerei was die sog. Volksparteien, allem voran die "Arbeiterpartei SPD" mit dem Volk, mehrheitlich Arbeiter/innen machen. Das GMG- Gesetz ist ein Vertragsbruch erster Güte und ein Vertauensverlust in die beteiligten Parteien. Um die Glaubwürdigkeit zur Politik wieder herzustellen muss diese gesetzliche Regelung zurück genommen werden! Walter Duggen schreibt: Freitag, 18. September 2015 12:01 Nach jetzt fast 50-jähriger SPD-Mitgliedschaft musste ich feststellen, dass gerade meine Partei durch Ulla Schmidt an der Spitze zusammen mit den Grünen an dieser kalten Enteignung von knapp 20.000 Euro federführend gearbeitet hat. Ich habe immer fürs Alter vorgesorgt und das getan, was die hohe Politik erwartet hat. Den jungen Leuten kann ich daher abraten etwas Ähnliches zu tun: Ihr werdet später ebenso enttäuscht werden! Monika Descharmes schreibt: Freitag, 18. September 2015 04:08 Habe in den Neunzigern als Teilzeitkraft aus Eigenverantwortung die Direktversicherung abgeschlossen, um später als Rentnerin meinen Kindern nicht womöglich auf der Tasche liegen zu müssen. Zur Belohnung werde ich nun aber - dank des von der "Sozialdemokratin Ulla Schmidt initiierten "Modernisierung s"(!)-Gesetzes - nach Eintritt in den Ruhestand dadurch erst einmal 10 Jahre lang eine Rentenkürzung hinnehmen müssen, über die mich seinerzeit weder Frau Schmidt, noch die Versicherung bzw. der Arbeitgeber informiert hat. Das ist doch einfach nur noch grotesk! Thomas Haag schreibt: Donnerstag, 17. September 2015 15:35 Ich hatte mich für die Direktversicherung mit Kapitalzahlung entschieden um mit 60 einen Betrag ausbezahlt zu bekommen mit denen ich meine Restschulden tilgen kann, Sicherheit für meine Familie zu haben etc. Und habe alles selbst bezahlt, keinen Cent von meinem Arbeitgeber! Ich habe immer den Höchstbeitrag in die KV einbezahlt und werde nun abgezockt. Die Politik hat mich hereingelegt, betrogen! Hinterhältig soll ich um einen Teil meiner Ersparnisse gebracht werden. Rechtssicherheit sieht anders aus. Unter diesen Voraussetzungen hätte ich nie diese Lebensversicherung abgeschlossen. Die Betrüger sind unter uns, man kann sie fast jeden Tag in Fernsehen sehen! Stoffels, H.-Dieter schreibt: Donnerstag, 17. September 2015 15:07 Fehler bei der Arbeit z.B. Bildung u. Inkraftsetzung eines Gesetzes Ein Gesetz entsteht nach intensiver, möglichst fehlerfreier Arbeit der Ausschüsse, der Abgeordneten, des Parlamentes, der Gesetzgebungsorgane etc. Nun gilt im Arbeitsleben ja wohl die vorrangige Devise: Wer viel arbeitet, macht viele Fehler! Wer wenig arbeitet, macht …….. (richtig!) Ausschussmitglieder, Abgeordnete, das Parlament, die Gesetzgebungsorgane etc. wollen natürlich keine Fehler machen und wenden deshalb eine gewisse Logik an! So einfach ist es, zu einer der genannten Gruppen zu gehören! Krieger Edgar schreibt: Donnerstag, 17. September 2015 15:01 Vergleichen Sie Deutschland mit einem Kohlkopf (ich meine hier nicht die Regierung Kohl). Wenn Sie einen Kohlkopf verarbeiten, verwenden Sie dann nur die angefaulten oder welken äußeren Blätter? Wohl kaum. Warum machen Sie es dann mit den faulen Stellen unseres Systems Deutschland anders? Entfernen Sie die faulen Stellen. Sie können es, denn "Sie sind Deutschland", mehr als die meisten Politiker und Wirtschaftsboss e. Politiker und Wirtschaftsboss e der globalen Konzerne sind die äußeren Blätter des Kohls. Sie gehören entfernt und nicht verarbeitet. Auf friedliche Weise, versteht sich, durch Wahlen, durch Streiks, durch Konsumverhalten. Aber dazu müssen Sie zuerst beginnen, vor der eigenen Tür zu kehren. Krieger Edgar schreibt: Donnerstag, 17. September 2015 14:57 Was die Politik sich beim Thema Direktversicherung leistet, ist an Kaltschnäuzigkeit kaum zu übertreffen. Hemmungslos greift der Gesetzgeber Versicherten, die aus privatem Geld eine politisch gewollte Altersvorsorge aufgebaut haben, zweimal in die Tasche. Dabei ist dies faktisch nichts anderes als eine private Lebensversicherung, die nur wegen politischer Vorgaben über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde. Mit betrieblicher Altersvorsorge hat das nichts zu tun. Und von Gerechtigkeit, wie es der saarländische SPD-Politiker Petry nennt, kann schon gar nicht die Rede sein. Sonst müssten bei jedem Verkauf von Immobilien, Aktien, Möbeln, Bildern oder auch Autos 20 Prozent Krankenkassenbeitrag fällig werden. Absurd? Eben! Genauso wie die doppelte Beitragspflicht dieser „betrieblichen“ Altersvorsorge. Christa Ranzenberger schreibt: Donnerstag, 17. September 2015 12:42 Auch ich habe damals der Politik vertraut und eine Direktversicherung abgeschlossen, und wurde betrogen. Hätte ich mein Geld nur fest verzinst und mir von den Zinsen ein schönes Leben gemacht, statt mein Weihnachts- und Urlaubsgeld 30 Jahre in Treu und Glauben in eine DV einzuzahlen. Es ging mir jetzt besser. Die monatliche Abbuchung von 227 EUR über 10 Jahre macht mich immer wieder wütend, zumal das Geld jetzt im Rentenbezug rar geworden ist. Da muss man sich jede Ausgabe zweimal überlegen. So habe ich mir meinen Ruhestand nicht vorgestellt! Wenn ich etwas zu sagen hätte, müssten auch alle Politiker gesetzlich versichert sein und sich nicht durch eine private Krankenversicherung ihrer sozialen Verantwortung entziehen. Ich werde die verantwortliche n Parteien nicht mehr wählen. Jürgen Wandlowski schreibt: Dienstag, 15. September 2015 14:03 Es konnte ja 1997 keiner ahnen, dass es in einem Rechtsstaat möglich ist, vereinbarte Verträge rückwirkend – wie durch das sogenannte „GMG“, im politischen Sinne zu verändern. Das geht meiner Meinung nach nur in einer „Bananenrepublik k“ oder weil bei uns die Beamten und Abgeordnete im Parlament ja privat versichert und deshalb nicht betroffen sind. Das dass aber in der BRD ausgerechnet maßgeblich von der SPD voran gebracht wurde, enttäuscht mich hier als ehemaliger "DDR Bürger" besonders. Vertrauensbruch wie im oben genannten Fall geht gar nicht. Wenn nicht wenigstens die jetzt gewählten SPD- Politiker hier das GMG bis zur nächsten Bundestagswahl 2017 ändern und die AN welche die DV abgeschlossen haben, damit weiter die Verlierer/Dumme n sein werden, wird sich das, da bin ich mir sicher, auf jeden Fall bei der Partei in Wählerstimmen niederschlagen, welche sich wenigstens für die Korrektur des GMG stark macht. Betroffene Bürger/Rentner wacht auf und wehrt euch! Jochen Drake schreibt: Montag, 14. September 2015 14:57 Auch ich bin betrogen und enteignet worden. Ich werde die verantwortliche n Parteien nicht mehr wählen. Die dubios mafiöse Umwidmung von ausschließlich privat finanzierten Direktversicherungen in eine sogenannte betriebliche Versorgungsleistung durch eine öffentlich rechtliche Institution (GKV) ist ein Skandal der Rechtsgeschichte! Damit hat die Politik die Idee der betrieblichen und privaten Altersversorgung ad absurdum geführt. Mit diesem eklatanten Versagen in der Daseinsgestaltung hat die Politik jegliche Kompetenz auf diesem Feld verloren. Niewöhner Heinz-Jose schreibt: Montag, 14. September 2015 12:11 Als ich den Beitragsbescheid erhielt bin ich wie wohl alle aus allen Wolken gefallen, als das Gesetz verabschiedet wurde hieß es das aus den letzten 10 Jahren der Beitragszahlung Beiträge erhoben werden. Jetzt wird aus der Gesamtzeit Beitrag gefordert, das viele Betroffene z.B. bei Scheidung durch den Versorgungsausg- leich die Hälfte des Rückkaufswertes an den/die Ex abführen mussten bedarf dann wohl einer langwierigen Beweisführung die mir jetzt bevorsteht. K. Seifferth schreibt: Sonntag, 13. September 2015 11:39 seit 1989 habe auch ich in eine Direktversicherung eingezahlt. Bereits bei der Einzahlung wurden Sozialabgaben, Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung, einbehalten. Dieses konnte ich, mit den Gehaltsabrechnungen der zurückliegenden Jahre, nachweisen. Nach Auszahlung der Gesamtsumme im Jahr 2012 wurden von der Krankenkasse noch einmal Abgaben verlangt. Meine Klage vor dem Sozialgericht habe ich verloren mit dem Urteil: Doppelte Zahlungen sind nicht verboten !! Somit habe ich 3-mal den Arbeitnehmerbei trag gezahlt. Fazit: Wenn der Staat Geld braucht, ist ihm jedes Mittel Recht auch der Betrug! Reinhard Wanzek schreibt: Samstag, 12. September 2015 19:35 Zu einem Land, welches nach stalinistischer Tradition personenkultartige Namen für Gesetze und Verordnungen vergibt (Rürup-Rente, Hartz 4, Riester-Rente, Pflege-Bahr ..)passt der Betrug an Rentnern in der vorliegenden Form recht gut. Allerdings hat sich gezeigt, daß diese "Namen" nicht die Interessen der Betroffenen im rechten Maß im Auge hatten. Da muss man ggf. auch nur schauen, was diese Herren Erfinder heute machen und wie sich deren Ergüsse auswirken. Unsere Proteste müssen noch lauter werden. Die Verursacher dieses Betrugen an uns beginnen ja jetzt schon den einzigen Tag vorzubereiten, an dem sie uns als Wahlvolk brauchen. Bis dahin muss das GMG-Gesetz gekippt sein. Hans-Michael Wilcke schreibt: Samstag, 12. September 2015 17:30 Teil 2 Einer der von seiner kargen Rente Monat für Monat Zwangsbeiträge an die Sozialkassen abtritt, damit die Arbeitgeber (Sozialbeiträge) entlastet werden und das bis zum 75. Lebensjahr. Wo sind die Heuschrecken von Franz Müntefering???? ??? Sie sind mitten unter uns!!! Wir werden unseren Protest nicht stoppen bis zur Abschaffung dieser Geißelung der Alterssicherung ,denn wir Rentner haben sonst nichts zu tun und wir leben, dafür haben wir für unsere Familie eine Lebensversicherung in frühen Jahren abgeschlossen Hans-Michael Wilcke schreibt: Samstag, 12. September 2015 17:23 Teil1 Hallo liebe Genossen, wie man erfahren kann, könnt Ihr doch alles wieder rückaktivieren. Beispiel: schaut auf die unsinnige Praxisgebühr, welche ebenso in der goldenen Nacht für die Sozialkassen zur GMG 2004 vereinbart und geschmiedet wurde und nun nach Erkenntnis der Unsinnigkeit selbst von den Erzeugern als Großtat rückgeführt wurde. Still schweigt der Seehofer Es geht doch!!! und nun weiter so, wir unterstützen Euch Wölfl schreibt: Samstag, 12. September 2015 14:21 Weiterführung: Bei den angenommenen 100000€ natürlich voller Beitragssatz mit Arbeitgeberanteil, man wurde ja zum Arbeitgeber ernannt. Was eigentlich kaum zu glauben ist, diese Methode wurde von den Sozialgerichten als in Ordnung befunden. Dazu bedarf es allerdings eines weiteren Tricks. Es muss behauptet werden(von der Justiz, den Kassen usw.)die eigenen Ersparnisse seien eine Versorgung bezahlt vom Arbeitgeber, schließlich steht ja der Name des Arbeitgebers auf der Gehaltsabrechnung. Dazu braucht es eine Reihe Gesetzte um diese Unwahrheit (eine Direktversicherung sei eine Versorgungsleistung bezahlt vom Arbeitgeber) zu beweisen doch dazu ist unser Rechtsstaat locker in der Lage. Wölfl schreibt: Samstag, 12. September 2015 13:41 Hier wird mit einer enormen Hinterlist und Frechheit von den gesetzlich Krankenversicherten Geld abgezockt. Wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze(von zurzeit 49.500 Euro) monatlich verdient hat man ja bereit seine Beitragspflicht mit dem Höchstbetrag erfüllt. Bei der Auszahlung einer Kapitaldirektversicherung von angenommen 100000 Euro werden nun wiederum Krankenkassenbeträge erhoben. Für dieses Kapital wurde ja bereits gezahlt da vom regulären Gehalt angespart wurde. Zusätzlich muss auch noch der Arbeitgeberanteil gezahlt werden. ( so einfach wird man als Arbeitnehmer zum Arbeitgeber). Da ja bei einer Auszahlung von diesen angenommen 100000 Euro wieder die Bemessungsgrenze ( also diese 49.500 Euro) greifen würde, wären von diesen 100000 Euro 50.500 Euro entsprechend der normalen Gesetzgebung krankenversicherungsfrei. Um nun aber über die gesamte Summe von 100000 Euro Beiträge abzocken zu können hat man freundlicherweise die Aufteilung auf 120 Monate festgelegt Sauer schreibt: Samstag, 12. September 2015 10:43 Wie kann meine damals sozialpolitisch gewünschte und angepriesene SELBSTFINANZIER TE Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung (ich trage alleine alle Zahlungen, Risiken und Nachteile) eine betriebliche Altersvorsorge sein? Niemals wurde von meinen Arbeitgebern auch nur ein Pfennig/Cent dazu beigetragen, also KEINE betriebliche Altersvorsorge. Zum Dank dafür darf ich jetzt auch noch zu meinem Arbeitnehmer~ deren Arbeitgeberanteil zur Sozialversicher- ung bezahlen. Ich wurde BELOGEN, BETROGEN und ABGEZOCKT. Mit diesem nachträglich abgezockten Sozialbeitrag sollen NUR wir "gesetzlich" Versicherten uns solidarisch mit der jungen Generation verhalten. Das haben wir getan, indem wir eine private Altersvorsorge abgeschlossen hatten; Damit wir im Alter dem Staat nicht auf der Tasche liegen müssen. Die, die nicht vorsorgen, die privat Versicherten und die Beamten haben das Glück, nicht ZWANGSVERBEITRA GT zu werden. Vielen Dank vorsorgende SPD und beglückte CDU, Euch wähle ich nicht mehr. Herzog Max schreibt: Samstag, 12. September 2015 09:16 Das ist Betrug am für das Alter vorsorgenden Bürger. Die größte Unverschämtheit die ich in meinem Leben von der Politik erlebt habe. Ich fühle mich in die Falle gelockt. Diese nachträgliche Verbeitragung ist eine riesen Sauerei und zerstört meine Altersvorsorge. Zuerst die Renten kürzen und wenn dann die Rentner entsprechend weniger in die Sozialversicherung einzahlen, wird die private Altersvorsorge dazu zählt auch die Direktversicherung verbeitragt. Ich habe nie einen Euro von der Firma bekommen, daher ist es eine Frechheit diese den Betriebsrenten gleichzustellen! Dass man den Arbeitgeberbeitrag noch zahlen muss ist Unernehmensfördrung par excellence. Die Firmen sparen sich das Geld und der Arbeitnehmer wird abkassiert. Mir reichts! Nochmal zur Verdeutlichung, ich fühle mich nicht nur betrogen, sondern ich wurde betrogen! Klare Aufforderung an die Politik - Dieses GMG, auch bezeichnet als Murks-Gesetz muss geändert werden. Josef Blank schreibt: Freitag, 11. September 2015 22:51 Mit dem Anspruch an "gesunden Menschenverstand" an Politik und Justiz zu appellieren, dass eigene Beiträge keine betriebliche Altersvorsorge sein können, ist so gut wie aussichtslos. Entweder können, was schlimm ist, oder wollen die Verursacher (Ulla Schmidt, H. Seehofer) nicht sehen, das hier Bürger, die in private Altersvorsorge investiert haben, belogen, betrogen und enteignet werden. Vertrauensschutz in bestehende Verträge, wie wir täglich von der Politik suggeriert bekommen, ist aufgehoben und gibt es nicht. Vertrauen in einen Staat sieht anders aus. Für die private Altersvorsorge kann man unseren Kindern nur raten, von allem was staatlich gefördert wird, Quintessenz, davon Abstand nehmen. Braucht der Staat Geld, werden geltende Gesetze so geändert, dass ein Zugriff auf jegliches Privateigentum möglich wird. Ristau, GMG-Mitglied schreibt: Freitag, 11. September 2015 21:02 Hallo Geschädigte/Betrogene, wir sind demnächst ein Verein. Wir sind schon Jahre in Medien, mit Petitionen, Demonstrationen, Politikeranschreiben, Klagen vor den Sozialgerichten aktiv. Aber wir sind bis jetzt ca. 800. Stellen Sie sich vor es wären 8000 und die würden in Berlin demonstrieren. Aktiv werden und mitmachen. Die "Interessengemeinschaft GMG Geschädigte Direktversicherte" ist im Internet zu finden. Stoffels, H.-Dieter schreibt: Freitag, 11. September 2015 21:00 Die einzige Möglichkeit einer Revanche ist es, bei der nächstmöglichen AB -Wahl-Möglichkeit vom AB -WahlRecht Gebrauch zu machen und eine g ü l t i g e Stimme zur AB -Wahl abgeben! Das Potenzial der GMGGeschädigte -Direktversicherte sieht so aus (die Grundwerte stammen vom Bundes-Wahlleiter-Büro): Bundestagswahl 2013 = 64.400.000 Wahlberechtigte GMG-Geschädigte = 6.000.000 Wahlberechtigte x 1,5-fach aus beeinflussten Familienangehörigen o.ä. = 9.000.000 Wahlberechtigte = 14 % der Wahlberechtigte n Wahlbeteiligung = 46.046.000 = 71,50 % GMG-Geschädigte Wahlbeteiligte = 71,50 % v. 9.000.000 = 6.435.000 6.435.000 GMG-Geschädigte Wähler = 13,98 % WÄHLER-POTENZIA L !!! Das interessiert jede Partei! Nicht nur auf Bundesebene, auch bei allen anderen AB-Wahlmöglichkeiten! Denken Sie bitte daran und machen Gebrauch vom AB -Wahlrecht! Franz Geiges schreibt: Freitag, 11. September 2015 20:24 Auch bin betrogen worden. Die Antwort gebe ich bei der nächsten Wahl!!!! Konnte ich Richter und Krankenkassen abwählen, wurde ich das auch noch tun. Krieger Edgar schreibt: Freitag, 11. September 2015 20:15 Werte Aussagen: v. Herr Stegner. SPD Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität - die Grundwerte der SPD. Sie ist eine Partei mit starken Grundwerten und war auch immer schon eine Programmpartei. Soziale Gerechtigkeit ist das Leitmotiv, besser Kompass und Maßstab unserer Politik - und zwar in einem ganz grundsätzlichen Sinn. Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität - diesen Grundwerten fühle ich mich verpflichtet. Sozialdemokratische Politik, die sich an diesen Grundwerten orientiert, muss die Gesellschaft zusammenhalten. Dazu allerdings muss ich mich als Politiker auch klar abgrenzen von den politischen Kräften, die das genaue Gegenteil im Sinn haben, die ausgrenzen wollen. SPD- Ralf Stegner, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Jugend und Gesundheit Dazu: kein Kommentar…Worte …und was bleibt übrig…? Herbert Heins schreibt: Freitag, 11. September 2015 18:24 Bereits seit den 70er Jahren wurden wir von der Politik animiert "privat etwas fürs Alter zu tun". Viele Arbeitnehmer fielen darauf herein und schlossen die Direktversicherung ab. Mit dem GMG vom 1.1.2004 wurden nun alle Verträge RÜCKWIRKEND bei Auszahlung mit den Sozialausgaben (ca. 17,5%) belastet. Keine Versicherung informierte ihr Klientel, -man hätte ja sonst noch eine Chance sich anderweitig zu orientieren! Begründet wird das GMG damit: "Der Krankenvers. d. Rentner (KVdR) ging es vor 2004 schlecht. Der Deckungsgrad der Rentner sei 1973 rund 70% und bis 2003 auf 43% gesunken. Das ist eine LÜGE: Die KVdR gibt es erst seit 1983, und da war der Deckungsgrad immer bei 42-44% ! Mehr: Alle Direktvers. werden seit 2004 als betriebl. Versorgung eingestuft, -egal wer eingezahlt hat. Die sog. Nettogeldumwandlung wurde erst 1999 als Möglichkeit der betriebl. Altersversorgung aufgenommen, und zwar mit Wirkung vom 1.1.99 - NICHT rückwirkend (RRG-1999, Art.8, §1) Aber das stört keinen Richter! Walter Martin schreibt: Dienstag, 8. September 2015 04:25 Diese Demokratie ist von Grund auf krank. Vertrauensschutz z kann man in diesem System vergessen. Lasst mich ein weiteres Beispiel von unterlassenem Vertrauensschutz z schildern. Sicherlich ein kleines Beispiel aber genau aus der gleichen Ecke. Wer Saunagänger ist, kennt das Thema ggf.: Im Jahr 2014 habe ich eine sog. 12er Saunakarte gekauft. 8 Eintritte hatte ich schon verbraucht. Als ich letzte Woche den 9ten Eintritt abknipsen wollte, hat man mir für die noch vorhandenen 4 Eintritte die MwSt. Erhöhung von 7% auf 19% nachberechnet. Begründung: Die Leistungserbringung erfolge erst nach der MwSt.-Erhöhung für Sauna-Besuche. Erwartet hätte ich dass man bereits bezahlte Eintrittskarten aus und vor lässt. Für neu erworbene Eintrittskarten können die dann die MwSt. auf 19% erhöhen, falls jemand zu diesen Bedingungen überhaupt noch in die Sauna will. War meine Erwartungshaltung eng etwa nicht gerechtfertigt? Demokratie und Vertrauensschutz z ade ! Krieger Edgar schreibt: Donnerstag, 3. September 2015 14:19 ... dieser Kommentar eines Schreibers sagt alles! 33 Mrd. € wurden aus den Kassen vorsorgender Bürger zu den Krankenkassen umgeleitet. (GMG 2003). Kanzler Schröder hat die volle Steuerpflicht auf Renten eingeführt, prekäre Arbeitsverhältnis wisse ließen die Reichen reicher werden, stürzten unsere Jugend in eine ungewisse Zukunft und in die Altersarmut. Für seine eigene Altersversorgung g hat er aber gut gesorgt. 2002 erließ er seinem Freund Putin 7,1 Mrd. € Staatsschulden, ohne Gegenleistungen und politische Zusagen. Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung erhielt er einen Sitz im Aufsichtsrat des russischen Staatskonzerns Gazprom. Die ausländische Presse berichtete damals. für ca. 8-12 Mill. Griechen (man weiß ja nicht genau, wieviel Griechen es gibt?) wird das Geld zum Fenster rausgeworfen. Deutsche Bürger werden nicht berücksichtigt. Es bleibt zu vermerken, dass bis jetzt keine andere Partei gegen diese Betrügereien vorgeht, ja zum Teil sogar unterstützt. Silvia Hofmann schreibt: Mittwoch, 2. September 2015 21:34 Ich habe in 1994 eine Direktversicherung abgeschlossen. In 2004 wurde ich durch die SPD aufgrund des GMG um 15.000,00 Euro bestohlen! Das Schlimmste ist, dass rücksichtslos in geltendes Recht eingegriffen wurde und sogar der Arbeitnehmer nachträglich die vom Arbeitgeber eingesparten Sozialabgaben zahlen muss. Ich habe der SPD dazu geschrieben, nur unbefriedigende Antworten erhalten und von unserem Bundestagsabgeordneten des Landkreises überhaupt keine Antwort bekommen. Jeden Monat werde ich am 13. auf unangenehme Weise an die SPD erinnert und somit wird Monat für Monat eine wachsende Zahl von Menschen, die abgezockt werden, auch an die SPD erinnert. Es wächst kein Gras über diese Sache. Das ist natürlich gut, denn so erinnert sich der Wähler bis zur nächsten Wahl bestimmt an die "Sozialdemokrat en". Wer vorgesorgt hat ist der Dumme! Walter Martin schreibt: Mittwoch, 2. September 2015 16:25 Ich fühle mich nicht betrogen, NEIN, ich bin betrogen worden und zwar von einem korruptem System das vorgibt demokratisch zu sein. "Korrupt" und "Verlogen" sind Begriffe die zu diesem System besser passen als "Parlamentarische he Demokratie". Für alles stellt diese Bagage Geld zur Verfügung zur Banken-und LänderRettung u.v.mehr, das bei uns Rentnern abkassiert wird. Wo bleibt die Lojalität zum eigenen Volk / Rentner? Gerhard Eggers schreibt: Mittwoch, 2. September 2015 10:26 Ich kann allen bisherigen Kommentaren nur ausdrücklich zustimmen. Das 'Gesundheitsmodernisierungsgesetz' wurde von SPD, Grünen und CDU/CSU durchgepeitscht. Was wählt man nun? Nun, die Kuh wählt bekanntlich niemals ihren Schlachter. Reinard Günther schreibt: Dienstag, 1. September 2015 17:27 Anknüpfend an den Kommentar von Herrn Raubinger kann man jedem noch immer Direktversicherten aus eigener bitterer Erfahrung wirklich nur raten, eine DV, die - natürlich - immer als reine Lebensversicherung und mit "Vererbbarkeit" - steht bei jeder LV immer in den Vertragsunterlagen u. a. unter "Bezugsrecht" - und unter Gehaltsumwandlung vom eigenen Bruttoeinkommen finanziert wird und vor 2005 abgeschlossen wurde, umgehend beitragsfrei zu stellen, weil zusätzliches Geld bei der aktuellen Verzinsung der LVn u. d. zusätzlichen nachgelagerten 2-fach-Verbeitragung im Prinzip hinausgeworfene s Geld ist. Eine vorzeitige Rückzahlung unter 12 Jahren Laufzeit ist ggf. nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich (Vertrag ansehen)und muss von jedem Versicherten nach vorheriger Rückfrage beim Lebensversicherer erfragt werden, um dann zu entscheiden, ob der geringere Rückkaufwert verkraftet werden kann. Wer Erfahrung hat, könnte das Geld dann z. B. in guten Aktien die gibt es - anlegen. Bernd Elz schreibt: Dienstag, 1. September 2015 16:52 Man sollte doch meinen, daß mehr als 8 Millionen Menschen eine gewisse Kraft darstellen um Politiker zu bewegen sich diesem Dilemma/Raubrittertum einmal zu stellen. Es sollte doch irgendeine Partei geben die sich für diese Versicherungsgeschädigten stark macht. Aber in meinen Augen kommt es viel mehr auf die Medien an, welche sich diesem Problem viel stärker widmen sollten. Wenn Herr Dr. Norbert Blüm schon gestorben wäre und würde erst dann von dieser Ungerechtigkeit der Abzocke bei der Direktversicherung erfahren; er würde sich im Grabe umdrehen. Peter Raubinger schreibt: Dienstag, 1. September 2015 14:43 Der § 229 SGB und die unverständliche Rechtsprechung trifft die Eigenvorsorge fürs Alter ins Herz und ist ein Fall für die Rentenministerin. Seine Handhabung höhlt sie aus und steht im Konflikt zum Ziel: Schließung von Versorgungslücken im Alter. Die betriebliche Altersvorsorge wird auf diese Weise sterben. Stagnieren tut sie jetzt schon. Einige machen Verträge rückgängig und viele stellen die Verträge beitragsfrei. Kein vernünftiger Mensch wird Geld anlegen, das von den Versicherungen nicht gemehrt und von der Politik ungeniert bis zum Totalverlust oder Bankrott des Versicherten abgegriffen werden kann. Das kann doch nicht das Ziel im Jahre 2003 gewesen sein? Auch die Rente und die Altersvorsorge gehören zur sogenannten Work-Life-Balance. Deshalb sollten sich neben den GMG-Geschädigte n auch die Betriebsräte und die Gewerkschaften an der im Herbst im Parlament beginnenden Diskussion um die Betriebliche Altersvorsorge beteiligen. Weg mit der Asymmetrie – auch für GMGGeschädigte . Dietrich Schulte schreibt: Dienstag, 1. September 2015 14:40 Die Kommentare decken die Bandbreite der Ungereimtheiten bereits vollständig ab. Hier wird deshalb abkassiert, weil das Geld bei den Zahlungspflichtigen aufgrund der Kapitalauszahlung vorhanden ist. Reinard Günther schreibt: Dienstag, 1. September 2015 14:34 Um dieses nun schon üb. 10 J. v. d. Politik geduldete u. für üb. 8 Mio.(!) Betroffene zu verantwortende u. nicht enden wollende Desaster u. diesen unerträglichen Politk- u. Justiz-Skandal mit schon üb. 35 Mrd. (!) von den Lebensversichern rechtswidrig deklariertem "Versorgungsbezug" u. v. d. Krankenversiche- reung geklautem Eigentum u. Vermögen zu revidieren, gibt es die IG "GMG-Geschädigt e Direktversicherte" u. auch der daraus sich weiterentwickelte Verein - derzeit in Gründung - "Direkt Versicherungs-Geschädigte e.V.". Im eigenen Interesse v. Betroffen: Schließen Sie sich der Gemeinschaft mit an, um der Politk Beine zu machen. Leider gibt es noch Mio. von betroffenen Arbeitnehmern, die noch gar nicht wissen, daß sie bei Auszahlung ihrer reinen LV dann derzeit 17,85% als AN- u. AG-Anteil eindeutig rechtswidrig und nach d. schon vorgelagerten Verbeitragung nun auch noch nachgelagert 2-fach, also insgesamt 3-fach(!) abgezockt a. d. KK abführen müssen. Egbert Lohrmann schreibt: Dienstag, 1. September 2015 14:32 Wenn die SPD sich zur Bundestagswahl 2017 äußert wird mir schlecht. Ich habe sie 2002 gewählt. Es wurden die teuersten Kreuze meines Lebens. 33 Mrd. € wurden aus den Kassen vorsorgender Bürger zu den Krankenkassen umgeleitet. (GMG 2003). Kanzler Schröder hat die volle Steuerpflicht auf Renten eingeführt, prekäre Arbeitsverhältnisse ließen die Reichen reicher werden, stürzten unsere Jugend in eine ungewisse Zukunft und in die Altersarmut. Für seine eigene Altersversorgung g hat er aber gut gesorgt. 2002 erließ er seinem Freund Putin 7,1 Mrd. € Staatsschulden, ohne Gegenleistungen und politische Zusagen. Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung erhielt er einen Sitz im Aufsichtsrat des russischen Staatskonzerns Gazprom. Die ausländische Presse berichtete damals. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. H.Möllmann schreibt: Dienstag, 1. September 2015 14:02 Durch meine Vorkommentatoren wurde schon alles ausführlich erläutert. Auch ich wurde dank SPD enteignet, obwohl ich immer über der Bemessungsgrundlage lag, nimmt man mir jetzt nochmals tausende Euros seitens der Krankenkasse ab und was die größte Abzocke ist, den Arbeitgeberanteil darf ich auch noch zahlen. Wählt nur schön weiter Eure demokratischen Parteien, meine Familie und ich gehen gar nicht mehr wählen! Hans-Michael Wilcke schreibt: Dienstag, 1. September 2015 12:13 Teil III kommt jetzt Auch ich und meine Familie füllen sich betrogen und fordern die sofortige Einstellung dieser Art der Alterssicherung, welche –da ohne Renditeerfolg- über 10 Jahre Beitragszahlung an die gesetzliche Krankenkasse nur zur Altersarmut führen kann. Ich hoffe auf aller Mithilfe und verbleibe Mit freundlichsten Grüßen Hans-Michael Wilcke und Familie einer der 8.100.001 GMG2004 Geschädigten sind 16.200.002 Wähler, eigentlich schon eine Volkspartei Lindenhof 38a 45481 Mülheim Hans-Michael Wilcke schreibt: Dienstag, 1. September 2015 12:11 Kommentar Teil II Hieraus ergibt sich der bekannte Wildwuchs, welcher durch viel Fehlinformation aus dem Kassenbereich auch noch gerichtlich abgesegnet wird. Dieses darf nicht sein, diese Funktion muss über andere Mechanismen –außerhalb der gesetzlichen Krankenversiche- rung (Selbstbereicherung) organisiert werden. Hier ist die Politik gefordert und muss klare Regeln schaffen. Wie ersichtlich kann man diese Funktion nicht den gesetzlichen Krankenkassen überlassen, wie im Verwaltungsakt § 229 GMG 2004 geschickt formuliert (ich bin überzeugt Herr Seehofer hat hier gefordert-Still ruht der Seehofer) überlassen. Abhilfe kann hier nur eine unabhängige Organisation -beispielsweise durch das Steuersystem- schaffen. es folgt Teil III Werner Lichte schreibt: Dienstag, 1. September 2015 12:09 Damit den Krankenkassen auf keinen Fall ein Cent Betrag entgeht, darf auch der Erbe, auch wenn die Rente noch so gering ist, die Zahlungen fortsetzen, bis die 10 Jahre um sind. Die Zahlung darf nicht in einer Summe bezahlt werden, damit auch an jeder Beitragserhöhung teilgenommen werden darf. Wenn ein Einspruch gegen die Verbeitragung eingelegt wird, und um Überprüfung der Direktversicherung beim Versicherungsgeber gebeten wird, wird von den Krankenkassen der Beitrag (man hat ja gelernt, auch rückwirkend) erhöht, indem die Berechnungsgrundlage geändert wird: von Kapitalauszahlungssumme auf eingezahlte Beiträge. So kann die Krankenkasse auf die Provisionen für die Vertreter und sonstige Kosten, auch noch Beiträge vom Versicherten fordern. Wenn man die Zahlungen für die Ungerechtigkeit kürzt, stellt die Kasse gleich sämtliche Leistungen ein, obwohl auf die Rente, die Betriebsrente und die Direktversicherung Beiträge gezahlt werden. Hans-Michael Wilcke schreibt: Dienstag, 1. September 2015 12:07 Teil I Glück-auf lieber Leser, Auch meine Familie und ich –Abschluss der DV als Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung meiner jungen Familie im Jahre 1982- sind auf die fatalen, freundlichen und smarten Aussagen der Politiker und Versicherer reingefallen. Ich bezweifle die Zulässigkeit und verurteile die Handhabung und Freigabe der Beurteilung einer Beitragszahlung an die gesetzlichen Krankenkassen durch die Politik. Diese ist nicht im Solidaritätspakt vorgesehen. Zu den Kernfunktionen der Krankenversicherung zählen nicht die Umverteilungen zwischen hohen und niedrigen Einkommen, sowie zwischen Alleinstehenden und Kinderreichen. Jedoch werden momentan beide Unterstützungsfunktionen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung immer noch abgewickelt, da politisch –Verwaltungsakt - so gewollt. Heib Lothar schreibt: Dienstag, 1. September 2015 11:51 Seite 2 Kaufkraftverlust 1999-2012 22,2% ca.: 6575,10 Euro Gesamtverlust somit 6550,68 Euro So sieht Altersvorsorge in meinem speziellen Fall aus. Wiederspruch hat offensichtlich keine Erfolg Das Bundesverfassungsgericht hat ja angeblich alles als rechtens empfunden?? Mein Vertrag datiert aus dem Jahr 1999, also deutlich vor der Änderung, Bestandsschutz gibt es offensichtlich nicht. Das Ganze betrachte ich als ein groß angelegter Betrug um nicht zu sagen Kapitalverbrechen en durch Ulla Schmid und Horst Seehofer Heib Lothar schreibt: Dienstag, 1. September 2015 11:50 Seite 1 Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde nur einmal abkassiert, aber das ist genauso ungerecht, ich lag währen der gesamten Ansparzeit über der Bemessungsgrenze. Die Entwicklung sah so aus: Übersicht meiner Direktversicherung: Einbezahlte Beträge 1999 – 2012 24.394,72 Euro Auszahlung: 29.617,54 Euro Theoretischer Ertrag: 5.222,82 Euro Geforderte Beträge für 10 Jahre: 5.198,42 Euro (43,32 Euro die ich seit 01.05.2014 monatlich zahlen muss ) Differenz: 24,42Euro die mir als theoretischer Gewinn Verbleiben Seite 2 folgt Reinhard Wanzek schreibt: Dienstag, 1. September 2015 11:38 Die Verlogenheit und Grundeinstellung der Politiker zeigt sich hier besonders deutlich. Ich glaube nicht, dass sich viele dieser ehrenwerten Damen und Herren überhaupt mit der Problematik befasst, geschweige denn die Auswirkungen verstanden haben. Ihnen war nur klar; "Mich betrifft es ja nicht". Wer heute noch etwas Vertrauen den sog. Volksvertretern entgegenbringt ist wohl ein unverbesserlich er Idealist. Da immer mehr Betroffene diesen Betrug am Arbeitnehmer zu spüren bekommen und auch darauf reagieren, bin ich optimistisch, dass die Proteste Wirkung zeigen werden. Alfred Kolb schreibt: Dienstag, 1. September 2015 11:31 Das hier vorliegende Geschehen der rückwirkenden Beitragspflicht zeigt das selbstherrliche Verhalten von Politik und Rechtssprechun in aller Deutlichkeit auf. Bis zum 01. Januar 2004 war ich immer der Meinung man könnte nur die Gegenwart und die Zukunft verändern/ gestalten, aber doch nie die Vergangenheit. Die Politik - und die ihr "folgende" Rechtsprechung zeigt uns aber, dass man mit dem entsprechenden Willen - und vor allem bei vorliegender Unbetroffenheit von einer solchen Entscheidung - auch die Vergangenheit beeinflussen kann. Leider gibt es auch heute noch viele in dieser Form Versicherte, welche erst bei Fälligkeit von der künftigen Beitragspflicht als GKV-Mitglieder erfahren. Trotz eines gültigen Versicherungsvertragsgesetzt (VVG §6.4) verweigern die Versicherungsträger bis zum heutigen Tag eine Informationspflicht zu einer solch gravierenden Änderung der Vertragsgrundlagen. Manfred Petry schreibt: Montag, 31. August 2015 17:20 Lüge als Basis für das GMG von 2003 – Teil IV Damit hat sich der Deckungsgrad nicht von 70% auf 43 % reduziert. Nein, der Deckungsgrad hat sich von 0 auf 49,8% im KJ 2004 erhöht! Manfred Petry schreibt: Montag, 31. August 2015 17:20 Lüge als Basis für das GMG von 2003 – Teil III Die KVdR wurde erst mit dem Haushaltsbegleitgesetz 1983 also 10 Jahre später eingeführt. Bis 1983 waren Rentner beitragsfrei versichert. Von 1973 bis 1982 leisteten die Rentner und Rentnerinnen keinen Eigenbeitrag an die gesetzlichen Krankenkassen. Diese Lüge zieht sich wie ein roter Faden durch alle Sozialgerichtsurteile. Bis heute wurden so den 8 Millionen Betroffenen 33 Mrd. € von ihrem Privatvermögen enteignet. Wie hoch war nun der Deckungsbeitrag in 1973, wenn die Beitragseinnahm en gleich null waren und die Leistungsausgab en größer null betrugen? Die Gesetzesvorlage kommt da auf 70%! Autscht! Wo liegt nun der Unterschied zu einem Schurkenstaat? Manfred Petry schreibt: Montag, 31. August 2015 17:19 Lüge als Basis für das GMG von 2003 – Teil II - Die Beitragszahlung en der Rentner hätten 1973 noch zu gut 70 % deren Leistungsaufwendungen abgedeckt, inzwischen bestritten sie nur noch ca. 43 % dieser Aufwendungen. Es sei daher ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung der Leistungen durch die Erwerbstätigen nicht noch höher werden zu lassen- Leider war das eine glatte Lüge! Die Beitragspflicht der Rentner gab es in dem zitierten Jahr 1973 nämlich noch gar nicht. Manfred Petry schreibt: Montag, 31. August 2015 17:18 Lüge als Basis für das GMG von 2003 – Teil I 2003 wurde durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen zum 1.1.2004 eingeführt. Mit der Bundestags-Drucksache 15/1525 Nr. 148 S. 140 vom 8.09.2003 wurde den Abgeordneten des Bundestages die Notwendigkeit der Neuregelung erläutert. Auf diese Passage bezogen sich später die Gerichte, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, bei ihren Urteilsbegründungungen. Beispiel, Aktenzeichen 1 BvR 2137/06 Randnummer 38.: (siehe Teil II)
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