Ausschnitt aus der aktuellen Entgelttabelle für alle Arbeitnehmer/innen in Einrichtungen der Altenhilfe gültig ab 01.05.2016 Einrichtungen der Altenhilfe im Sinne des TV DN sind Einrichtungen oder Einrichtungsteile, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen für Pflegbedürftige im Sinne des SGB XI erbringen. Entgeltgruppe Einstiegesgehalt nach 2 Jahren nach 4 Jahren nach 6 Jahren Berufserfahrung Berufserfahrung Berufserfahrung E9 E8 E7 E6 E5 E4* E3* 2.774,57 € 2.424,08 € 2.298,91 € 2.123,65 € 3.121,39 € 3.294,80 € 2.727,09 € 2.878,60 € 2.586,28 € 2.729,96 € 2.389,10 € 2.521,83 € 2.404,24 € 2.329,61 € 2.140,83 € 3.468,21 € 3.030,10 € 2.873,64 € 2.654,56 € Bei entsprechender Berufserfahrung erfolgt der Einstieg in die entsprechende Stufe. Im Bereich Helfer erfolgt die Einstufung bei Berufserfahrung teilweise in eine Entgeltstufe höher. *) Die Zulage gemäß Teil B I. § 3 beträgt 68,80 € Weitere Sozialleistungen: - Kinderzulage in Höhe von 102,00 € brutto pro Monat (bei Vollzeit für jedes Kind, dem Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind (Teilzeit entsprechend anteilig) Sonstige Vergütung in Abhängigkeit vom betrieblichen Einsatz wie z. B. bei Rufdiensten, Schichtarbeit, Nachtdienst, etc. Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge (ZVK) Zuschuss in Höhe von 6,65 € bei arbeitnehmerfinanzierter Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung Jahressonderzahlung Vermögenswirksame Leistungen Betriebskindergarten jährliches Betriebsfest
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