bAV-Guide (Direktversicherung) für Arbeitgeber

08/2015
SLPM-PM2/Thomas Zehentleitner
Sehr geehrte Damen und Herren,
Was finden Sie hier?
Sie haben für Ihre Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet
und damit eine gute Entscheidung getroffen.
Welche Situationen können im Laufe der Zeit auftreten, die sich auch auf die
betriebliche Altersversorgung auswirken? Zum Beispiel, wenn Mitarbeiter in
Elternzeit gehen oder wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden.
Hier haben wir für Sie alles übersichtlich zusammengefasst.
Inhalt
Wir unterstützen Sie gerne
2
Beitragszahlung
3
Lastschrift
3
Einzelüberweisung
3
Sammelüberweisung
3
Überweisung eines Gesamtbetrags
4
Per Rechnung
4
Beitragsänderungen
5
Beitrag erhöhen
5
Beitrag reduzieren
5
Tipp
5
Elternzeit
5
Lang andauernde Krankheit
6
Ausscheiden eines Mitarbeiters (Dienstaustritt)
6
Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanziert)
6
Arbeitgeberfinanziert
7
Neue Mitarbeiter anmelden
8
Mitarbeiter kurz vor „Rentenantritt“ – was ist zu tun?
8
Swiss Life Direktversicherung – die häufigsten Situationen kurz erklärt | 08/2015
1 von 8
Unterstützung telefonisch
und „vor Ort“
Wir unterstützen Sie gerne
Sollten Sie einmal nicht finden, wonach Sie suchen, rufen Sie uns einfach an
oder schreiben Sie uns.
Unser freundliches Service-Team hilft Ihnen gerne weiter.
Service-Telefon:
089 38109 2002
Service-E-Mail:
[email protected]
Außerdem sind wir gerne für Sie da, wenn Sie Fragen zur Einrichtung der
betrieblichen Altersversorgung haben. Auf Wunsch auch persönlich „vor Ort“.
Hier finden Sie alle
notwendigen Unterlagen
auf einen Klick.
Swiss Life Direktversicherung – die häufigsten Situationen kurz erklärt | 08/2015
2 von 8
Beitragszahlung
Beitragszahlung leicht
gemacht.
Lastschrift
Die Beitragszahlung per Lastschrift ist für alle Beteiligten die einfachste
Variante. Sie teilen uns einmalig Ihre Bankverbindung mit, wir ziehen die
Beiträge termingerecht ein und Sie müssen sich ab sofort nicht mehr darum
kümmern.
Einzelüberweisung
Die Einzelüberweisung steuern Sie am besten direkt über Ihr
Lohnbuchhaltungssystem. Je Mitarbeiter erhalten Sie von uns eine
Einzelvertragsnummer. Wenn Sie diese als Verwendungszweck angeben, wird
der angewiesene Betrag automatisch dem jeweiligen Vertrag zugeordnet.
Ab einer bestimmten Mitarbeiteranzahl kann die Einzelüberweisung zu
aufwändig sein. In den meisten Lohnbuchhaltungssystemen können Sie
ebenso eine Sammelüberweisung tätigen.
Sammelüberweisung
Eine Sammelüberweisung ist eine gleichzeitige Überweisung von
Einzelbeträgen durch einen einzigen Kontoinhaber an mehrere Begünstigte.
Kontoinhaber sind Sie. Begünstigt sind die bAV-Verträge Ihrer Mitarbeiter. Je
Mitarbeiter erhalten Sie von uns eine Einzelvertragsnummer. Wenn Sie diese
als Verwendungszweck angeben, wird der angewiesene Betrag automatisch
dem jeweiligen Vertrag zugeordnet.
Swiss Life Direktversicherung – die häufigsten Situationen kurz erklärt | 08/2015
3 von 8
Bitte beachten Sie: Eine
Sammelüberweisung ist keine
Überweisung eines
Gesamtbetrags.
Überweisung eines Gesamtbetrags
Diese Möglichkeit steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung. Bitte nehmen Sie vorab
Kontakt mit uns auf, um alle notwendigen Details abzustimmen. Sie erreichen
uns unter der Service-Nummer 089 38109 2002. Bei Bedarf beraten wir Sie
auch gerne persönlich „vor Ort“.
Per Rechnung
Möchten Sie die Beiträge per Rechnung begleichen, erhalten Sie von uns je
Mitarbeiter eine Rechnung. Je nach Mitarbeiteranzahl können das ganz schön
viele sein, daher empfehlen wir Ihnen unbedingt die Zahlung per Lastschrift.
Damit halten Sie Ihren Aufwand gering.
Swiss Life Direktversicherung – die häufigsten Situationen kurz erklärt | 08/2015
4 von 8
Beitragsänderungen
Beitrag erhöhen oder
reduzieren – so geht‘s?
Beitrag erhöhen
Ihr Mitarbeiter möchte seinen Beitrag erhöhen? Bitte teilen Sie uns die
gewünschte Beitragshöhe und den Erhöhungstermin mit (E-Mail:
[email protected]), wir senden Ihnen das entsprechende Angebot zu.
Beitrag reduzieren
Ihr Mitarbeiter möchte seinen Beitrag reduzieren? Bitte teilen Sie uns die
gewünschte Beitragshöhe und den Reduktionstermin mit (E-Mail:
[email protected]), wir senden Ihnen das entsprechende Angebot zu. Ihren
Mitarbeitern sollte unbedingt bewusst sein, dass sich eine Beitragsreduktion
auf die Leistung auswirkt.
Tipp
Bei Beitragsänderungen ist nicht nur die Änderung des Versicherungsvertrags
notwendig, sondern ebenfalls der korrekte Beitragsabzug in Ihrem
Lohnbuchhaltungssystem. Bitte denken Sie daran, die Beitragsänderung in
Ihrer Lohnbuchhaltung durchzuführen.
Flexibel in der Elternzeit.
Elternzeit
Gehen Mitarbeiter in Elternzeit, handelt es sich arbeitsrechtlich um ein
ruhendes Arbeitsverhältnis ohne Anspruch des Mitarbeiters auf Entgelt und
ohne Anspruch des Arbeitgebers auf Leistungserbringung durch den
Mitarbeiter.
Für den Direktversicherungsvertrag gibt es nun zwei Möglichkeiten:
1. die Beitragszahlung wird für diesen Zeitraum ausgesetzt oder
2. der Mitarbeiter möchte den Vertrag in dieser Zeit weiter aus privaten
Mitteln bedienen.
Bitte teilen Sie uns spätestens zum Beginn der Elternzeit mit, wie sich Ihr
Mitarbeiter entschieden hat.
Hier geht’s zum Elternzeit-Formular:
Tarif Maximo oder klassischer Tarif T841
Tarif Champion
Swiss Life Direktversicherung – die häufigsten Situationen kurz erklärt | 08/2015
5 von 8
Lang andauernde Krankheit
Mit lang andauernder Krankheit ist die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
für den Zeitraum zu verstehen, in dem kein gesetzlicher Anspruch auf
Entgeltfortzahlung (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz) besteht.
Lang andauernde
Krankheit – wie sieht es
mit dem Berufsunfähigkeits-Schutz aus?
Dauer und Verlauf einer Krankheit sind in der Regel nicht planbar. Informieren
Sie uns unbedingt rechtzeitig, wenn sich eine länger andauernde Krankheit
abzeichnet, damit wir prüfen können, welche vertragliche Lösung für Ihren
Mitarbeiter in der jeweiligen Situation am besten ist.
Könnte der Krankheitsverlauf eventuell in eine Berufsunfähigkeit münden?
Dann informieren Sie uns unbedingt. Ob die Berufsunfähigkeit mitversichert
ist, können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.
Ausscheiden eines Mitarbeiters (Dienstaustritt)
Ausscheiden eines
Mitarbeiters – was
passiert mit der bAV?
Scheidet ein Mitarbeiter, der einen Direktversicherungsvertrag hat, aus Ihrem
Unternehmen aus, muss zwischen Entgeltumwandlung und arbeitgeberfinanzierter Versorgung unterschieden werden:
Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanziert)
Die Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung ist bei Entgeltumwandlung
ab dem Zeitpunkt der Zusage gesetzlich unverfallbar (§1b Abs. 5 BetrAVG –
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung).
Bei Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen können Sie Ihre
Versicherungsnehmereigenschaft für diesen Vertrag auf den Mitarbeiter
übertragen. Der Mitarbeiter nimmt den Vertrag dann quasi mit.
Die Freigabe des Vertrags können Sie uns formlos (z.B. per E-Mail) oder
anhand des Freigabe-Formulars mitteilen.
Bei der formlosen schriftlichen Mitteilung müssen folgende Angaben enthalten
sein:
- EV-Nummer
- Name der versicherten Person
- Dienstaustritts-Datum
- Erklärung der Freigabe (z.B. „…gebe die Versicherung frei…“ oder
„…setzen Sie sich bezüglich der Weiterführung mit der versicherten
Person in Verbindung…“)
Freigabe-Formular
Tarif Maximo oder klassischer Tarif T841
Tarif Champion
Schicken Sie uns das Übernahme-Formular, das Sie mit Ihrem
ausscheidenden Mitarbeiter ausfüllen, zusammen mit der Freigabe, ist alles
geregelt und wir dokumentieren den Versicherungsnehmer-Wechsel.
Swiss Life Direktversicherung – die häufigsten Situationen kurz erklärt | 08/2015
6 von 8
Übernahme-Formular
Senden Sie uns lediglich die Freigabe, setzen wir uns für die Übernahme
direkt mit der versicherten Person (Mitarbeiter) in Verbindung.
Arbeitgeberfinanziert
Die Unverfallbarkeit für die arbeitgeberfinanzierte Versorgung regelt
§1b Abs. 1 BetrAVG. Demnach ist die Versorgung bei Verträgen ab 2009
unverfallbar, wenn
•
•
der Arbeitnehmer bei Ausscheiden bereits das 25. Lebensjahr
vollendet hat und
die Versorgungszusage mindestens fünf Jahre bestanden hat.
Für ältere Verträge gelten evtl. abweichende Fristen. Dies prüfen wir für Sie im
Einzelfall. Sprechen Sie uns einfach an.
Sind die Unverfallbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, können Sie Ihre
Versicherungsnehmereigenschaft für diesen Vertrag auf den Mitarbeiter
übertragen. Der Mitarbeiter nimmt den Vertrag quasi mit.
Die Freigabe des Vertrags können Sie uns formlos (z.B. per E-Mail) oder
anhand des Freigabe-Formulars mitteilen.
Bei der formlosen schriftlichen Mitteilung müssen folgende Angaben enthalten
sein:
- EV-Nummer
- Name der versicherten Person
- Dienstaustritts-Datum
- Erklärung der Freigabe (z.B. „…gebe die Versicherung frei…“ oder
„…setzen Sie sich bezüglich der Weiterführung mit der versicherten
Person in Verbindung…“)
Freigabe-Formular
Tarif Maximo oder klassischer Tarif T841
Tarif Champion
Schicken Sie uns das Übernahme-Formular, das Sie mit Ihrem
ausscheidenden Mitarbeiter ausfüllen, zusammen mit der Freigabe, ist alles
geregelt und wir dokumentieren den Versicherungsnehmer-Wechsel.
Übernahme-Formular
Senden Sie uns lediglich die Freigabe, setzen wir uns für die Übernahme
direkt mit der versicherten Person (Mitarbeiter) in Verbindung.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, hat der Mitarbeiter keinen Anspruch.
Sie können ihm den Vertrag dennoch „mitgeben“, wenn Sie möchten In
diesem Fall ist das Freigabe-Formular (s.o.) erforderlich. Oder Sie kündigen
den Vertrag bei uns und erhalten das Vertragsguthaben zurück.
Swiss Life Direktversicherung – die häufigsten Situationen kurz erklärt | 08/2015
7 von 8
bAV für neue Mitarbeiter
Neue Mitarbeiter anmelden
Wenn sich noch nicht an der Entgeltumwandlung teilnehmende oder neu
eingestellte Mitarbeiter Ihres Unternehmens entscheiden, von den Vorteilen
betrieblicher Altersversorgung zu profitieren, wenden Sie sich bitte an Ihren
Berater/Makler, damit er Ihnen ein Angebot zukommen lässt und Ihre
Mitarbeiter entsprechend berät.
Mitarbeiter kurz vor „Rentenantritt“ – was ist zu tun?
Kurz vor der Rente – wir
kümmern uns um alles
Sie müssen gar nicht tätig werden. Wir erledigen alles für Sie.
So wie Sie jährlich die Standmitteilung über die aktuellen Versicherungsleistungen inkl. Hochrechnungen zum Ablauf erhalten, kommen wir auch
rechtzeitig vor Ablauf der Versicherung unaufgefordert mit den exakten
Leistungshöhen und den erforderlichen Formularen auf Sie zu. Damit sind Sie
immer gut informiert. Für die vereinbarte termingerechte Auszahlung ist
natürlich auch gesorgt.
Swiss Life Direktversicherung – die häufigsten Situationen kurz erklärt | 08/2015
8 von 8