08/2015 SLPM-PM2/Thomas Zehentleitner Sehr geehrte Damen und Herren, Was finden Sie hier? Sie haben für Ihre Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet und damit eine gute Entscheidung getroffen. Welche Situationen können im Laufe der Zeit auftreten, die sich auch auf die betriebliche Altersversorgung auswirken? Zum Beispiel, wenn Mitarbeiter in Elternzeit gehen oder wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden. Hier haben wir für Sie alles übersichtlich zusammengefasst. Inhalt Wir unterstützen Sie gerne 2 Beitragszahlung 3 Lastschrift 3 Einzelüberweisung 3 Sammelüberweisung 3 Überweisung eines Gesamtbetrags 4 Per Rechnung 4 Beitragsänderungen 5 Beitrag erhöhen 5 Beitrag reduzieren 5 Tipp 5 Elternzeit 5 Lang andauernde Krankheit 6 Ausscheiden eines Mitarbeiters (Dienstaustritt) 6 Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanziert) 6 Arbeitgeberfinanziert 7 Neue Mitarbeiter anmelden 8 Mitarbeiter kurz vor „Rentenantritt“ – was ist zu tun? 8 Swiss Life Direktversicherung – die häufigsten Situationen kurz erklärt | 08/2015 1 von 8 Unterstützung telefonisch und „vor Ort“ Wir unterstützen Sie gerne Sollten Sie einmal nicht finden, wonach Sie suchen, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Unser freundliches Service-Team hilft Ihnen gerne weiter. Service-Telefon: 089 38109 2002 Service-E-Mail: [email protected] Außerdem sind wir gerne für Sie da, wenn Sie Fragen zur Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung haben. Auf Wunsch auch persönlich „vor Ort“. Hier finden Sie alle notwendigen Unterlagen auf einen Klick. Swiss Life Direktversicherung – die häufigsten Situationen kurz erklärt | 08/2015 2 von 8 Beitragszahlung Beitragszahlung leicht gemacht. Lastschrift Die Beitragszahlung per Lastschrift ist für alle Beteiligten die einfachste Variante. Sie teilen uns einmalig Ihre Bankverbindung mit, wir ziehen die Beiträge termingerecht ein und Sie müssen sich ab sofort nicht mehr darum kümmern. Einzelüberweisung Die Einzelüberweisung steuern Sie am besten direkt über Ihr Lohnbuchhaltungssystem. Je Mitarbeiter erhalten Sie von uns eine Einzelvertragsnummer. Wenn Sie diese als Verwendungszweck angeben, wird der angewiesene Betrag automatisch dem jeweiligen Vertrag zugeordnet. Ab einer bestimmten Mitarbeiteranzahl kann die Einzelüberweisung zu aufwändig sein. In den meisten Lohnbuchhaltungssystemen können Sie ebenso eine Sammelüberweisung tätigen. Sammelüberweisung Eine Sammelüberweisung ist eine gleichzeitige Überweisung von Einzelbeträgen durch einen einzigen Kontoinhaber an mehrere Begünstigte. Kontoinhaber sind Sie. Begünstigt sind die bAV-Verträge Ihrer Mitarbeiter. Je Mitarbeiter erhalten Sie von uns eine Einzelvertragsnummer. Wenn Sie diese als Verwendungszweck angeben, wird der angewiesene Betrag automatisch dem jeweiligen Vertrag zugeordnet. Swiss Life Direktversicherung – die häufigsten Situationen kurz erklärt | 08/2015 3 von 8 Bitte beachten Sie: Eine Sammelüberweisung ist keine Überweisung eines Gesamtbetrags. Überweisung eines Gesamtbetrags Diese Möglichkeit steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit uns auf, um alle notwendigen Details abzustimmen. Sie erreichen uns unter der Service-Nummer 089 38109 2002. Bei Bedarf beraten wir Sie auch gerne persönlich „vor Ort“. Per Rechnung Möchten Sie die Beiträge per Rechnung begleichen, erhalten Sie von uns je Mitarbeiter eine Rechnung. Je nach Mitarbeiteranzahl können das ganz schön viele sein, daher empfehlen wir Ihnen unbedingt die Zahlung per Lastschrift. Damit halten Sie Ihren Aufwand gering. Swiss Life Direktversicherung – die häufigsten Situationen kurz erklärt | 08/2015 4 von 8 Beitragsänderungen Beitrag erhöhen oder reduzieren – so geht‘s? Beitrag erhöhen Ihr Mitarbeiter möchte seinen Beitrag erhöhen? Bitte teilen Sie uns die gewünschte Beitragshöhe und den Erhöhungstermin mit (E-Mail: [email protected]), wir senden Ihnen das entsprechende Angebot zu. Beitrag reduzieren Ihr Mitarbeiter möchte seinen Beitrag reduzieren? Bitte teilen Sie uns die gewünschte Beitragshöhe und den Reduktionstermin mit (E-Mail: [email protected]), wir senden Ihnen das entsprechende Angebot zu. Ihren Mitarbeitern sollte unbedingt bewusst sein, dass sich eine Beitragsreduktion auf die Leistung auswirkt. Tipp Bei Beitragsänderungen ist nicht nur die Änderung des Versicherungsvertrags notwendig, sondern ebenfalls der korrekte Beitragsabzug in Ihrem Lohnbuchhaltungssystem. Bitte denken Sie daran, die Beitragsänderung in Ihrer Lohnbuchhaltung durchzuführen. Flexibel in der Elternzeit. Elternzeit Gehen Mitarbeiter in Elternzeit, handelt es sich arbeitsrechtlich um ein ruhendes Arbeitsverhältnis ohne Anspruch des Mitarbeiters auf Entgelt und ohne Anspruch des Arbeitgebers auf Leistungserbringung durch den Mitarbeiter. Für den Direktversicherungsvertrag gibt es nun zwei Möglichkeiten: 1. die Beitragszahlung wird für diesen Zeitraum ausgesetzt oder 2. der Mitarbeiter möchte den Vertrag in dieser Zeit weiter aus privaten Mitteln bedienen. Bitte teilen Sie uns spätestens zum Beginn der Elternzeit mit, wie sich Ihr Mitarbeiter entschieden hat. Hier geht’s zum Elternzeit-Formular: Tarif Maximo oder klassischer Tarif T841 Tarif Champion Swiss Life Direktversicherung – die häufigsten Situationen kurz erklärt | 08/2015 5 von 8 Lang andauernde Krankheit Mit lang andauernder Krankheit ist die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit für den Zeitraum zu verstehen, in dem kein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz) besteht. Lang andauernde Krankheit – wie sieht es mit dem Berufsunfähigkeits-Schutz aus? Dauer und Verlauf einer Krankheit sind in der Regel nicht planbar. Informieren Sie uns unbedingt rechtzeitig, wenn sich eine länger andauernde Krankheit abzeichnet, damit wir prüfen können, welche vertragliche Lösung für Ihren Mitarbeiter in der jeweiligen Situation am besten ist. Könnte der Krankheitsverlauf eventuell in eine Berufsunfähigkeit münden? Dann informieren Sie uns unbedingt. Ob die Berufsunfähigkeit mitversichert ist, können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen. Ausscheiden eines Mitarbeiters (Dienstaustritt) Ausscheiden eines Mitarbeiters – was passiert mit der bAV? Scheidet ein Mitarbeiter, der einen Direktversicherungsvertrag hat, aus Ihrem Unternehmen aus, muss zwischen Entgeltumwandlung und arbeitgeberfinanzierter Versorgung unterschieden werden: Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanziert) Die Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung ist bei Entgeltumwandlung ab dem Zeitpunkt der Zusage gesetzlich unverfallbar (§1b Abs. 5 BetrAVG – Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung). Bei Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen können Sie Ihre Versicherungsnehmereigenschaft für diesen Vertrag auf den Mitarbeiter übertragen. Der Mitarbeiter nimmt den Vertrag dann quasi mit. Die Freigabe des Vertrags können Sie uns formlos (z.B. per E-Mail) oder anhand des Freigabe-Formulars mitteilen. Bei der formlosen schriftlichen Mitteilung müssen folgende Angaben enthalten sein: - EV-Nummer - Name der versicherten Person - Dienstaustritts-Datum - Erklärung der Freigabe (z.B. „…gebe die Versicherung frei…“ oder „…setzen Sie sich bezüglich der Weiterführung mit der versicherten Person in Verbindung…“) Freigabe-Formular Tarif Maximo oder klassischer Tarif T841 Tarif Champion Schicken Sie uns das Übernahme-Formular, das Sie mit Ihrem ausscheidenden Mitarbeiter ausfüllen, zusammen mit der Freigabe, ist alles geregelt und wir dokumentieren den Versicherungsnehmer-Wechsel. Swiss Life Direktversicherung – die häufigsten Situationen kurz erklärt | 08/2015 6 von 8 Übernahme-Formular Senden Sie uns lediglich die Freigabe, setzen wir uns für die Übernahme direkt mit der versicherten Person (Mitarbeiter) in Verbindung. Arbeitgeberfinanziert Die Unverfallbarkeit für die arbeitgeberfinanzierte Versorgung regelt §1b Abs. 1 BetrAVG. Demnach ist die Versorgung bei Verträgen ab 2009 unverfallbar, wenn • • der Arbeitnehmer bei Ausscheiden bereits das 25. Lebensjahr vollendet hat und die Versorgungszusage mindestens fünf Jahre bestanden hat. Für ältere Verträge gelten evtl. abweichende Fristen. Dies prüfen wir für Sie im Einzelfall. Sprechen Sie uns einfach an. Sind die Unverfallbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, können Sie Ihre Versicherungsnehmereigenschaft für diesen Vertrag auf den Mitarbeiter übertragen. Der Mitarbeiter nimmt den Vertrag quasi mit. Die Freigabe des Vertrags können Sie uns formlos (z.B. per E-Mail) oder anhand des Freigabe-Formulars mitteilen. Bei der formlosen schriftlichen Mitteilung müssen folgende Angaben enthalten sein: - EV-Nummer - Name der versicherten Person - Dienstaustritts-Datum - Erklärung der Freigabe (z.B. „…gebe die Versicherung frei…“ oder „…setzen Sie sich bezüglich der Weiterführung mit der versicherten Person in Verbindung…“) Freigabe-Formular Tarif Maximo oder klassischer Tarif T841 Tarif Champion Schicken Sie uns das Übernahme-Formular, das Sie mit Ihrem ausscheidenden Mitarbeiter ausfüllen, zusammen mit der Freigabe, ist alles geregelt und wir dokumentieren den Versicherungsnehmer-Wechsel. Übernahme-Formular Senden Sie uns lediglich die Freigabe, setzen wir uns für die Übernahme direkt mit der versicherten Person (Mitarbeiter) in Verbindung. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, hat der Mitarbeiter keinen Anspruch. Sie können ihm den Vertrag dennoch „mitgeben“, wenn Sie möchten In diesem Fall ist das Freigabe-Formular (s.o.) erforderlich. Oder Sie kündigen den Vertrag bei uns und erhalten das Vertragsguthaben zurück. Swiss Life Direktversicherung – die häufigsten Situationen kurz erklärt | 08/2015 7 von 8 bAV für neue Mitarbeiter Neue Mitarbeiter anmelden Wenn sich noch nicht an der Entgeltumwandlung teilnehmende oder neu eingestellte Mitarbeiter Ihres Unternehmens entscheiden, von den Vorteilen betrieblicher Altersversorgung zu profitieren, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater/Makler, damit er Ihnen ein Angebot zukommen lässt und Ihre Mitarbeiter entsprechend berät. Mitarbeiter kurz vor „Rentenantritt“ – was ist zu tun? Kurz vor der Rente – wir kümmern uns um alles Sie müssen gar nicht tätig werden. Wir erledigen alles für Sie. So wie Sie jährlich die Standmitteilung über die aktuellen Versicherungsleistungen inkl. Hochrechnungen zum Ablauf erhalten, kommen wir auch rechtzeitig vor Ablauf der Versicherung unaufgefordert mit den exakten Leistungshöhen und den erforderlichen Formularen auf Sie zu. Damit sind Sie immer gut informiert. Für die vereinbarte termingerechte Auszahlung ist natürlich auch gesorgt. Swiss Life Direktversicherung – die häufigsten Situationen kurz erklärt | 08/2015 8 von 8
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