Was Du nicht willst, das man Dir tut, das füg´ auch keinem andern zu.

Horst Debusmann
Sebastian-von-Heusenstamm-Straße 2
63150 Heusenstamm
Datum:
Telefon:
e-Mail:
03.03.2016
(06104) 6 76 17
[email protected]
Mitglied bei:
Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte-Direktversicherte (Streitgenossen nach § 73 Abs 2 Nr 2 SGG)
Direktversicherungsgeschädigte e.V. – ein Verein im Kampf gegen doppelte Krankenkassenbeiträge auf Direktversicherungen
Betriebsrentner e.V.
Horst Debusmann | Seb.v.Heusenstamm-Str. 2 | 63150 Heusenstamm
per eMail an
[email protected]
]
Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales
Zur Gerechtigkeit (Deutsches Sprichwort):
Was Du nicht willst,
das man Dir tut,
das füg´ auch keinem andern zu.
Betreff: Direktversicherung, hier mit Ihrem Hinweis auf Gerechtigkeit.
Bezug: Ihre eMail-Nachricht vom 01.03.2016
Sehr geehrter Herr Weiß,
danke für Ihre eMail-Nachricht vom 01.03.2016. Sie sprechen die Gerechtigkeitsfrage an,
dieses Argument nehme ich gerne auf. Doch vorweg:
In den ZDF-Heute-Nachrichten am 02.03.2016/19:00 Uhr wurde gefragt:
Worin besteht das Geheimnis, dass Donald Trump so viele Wähler augenblicklich für
sich gewinnen kann?
Antwort des USA-Korrespondenten:
Viele Bürger sind frustriert und wütend mit den bisher Regierenden!
Auch wir Bürger sind frustriert, und diese Wut trifft auch unsere Politiker,
die Gesetze u.a. nach folgender Logik verabschieden:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de
z.B. Zitat Lothar Binding (MdB):
„G ich muss ehrlich zugeben, dass es keine andere Idee gab, um das Loch in der
gesetzlichen Krankenkasse zu stopfen“, „G den Betriebsrentnern sei es gut gegangen,
deshalb wurde das Modell gewählt“.
In der Offenbach-Post vom 02.03.2016 liest man: „CDU spaltet die Gesellschaft“,
– ^ die CDU kann den Anspruch einer Volkspartei nicht mehr aufrecht erhalten,
– ^ die CDU ist für die kleinen Leute nicht mehr wählbar.
Die Titelzeile vom gleichen Tag lautet:
„Vernichtendes Urteil über die Riester-Rente.“
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis:
Das gilt im gleichen Maße auch für die Direktversicherung.
Seite 2 zum Schreiben vom 03.03.2016 an [email protected]
Das Darmstädter Echo titelt in diesem Zusammenhang:
„Vertrauen in den Staat brutal zerstört.“
Die Millionen Betroffenen informieren sich über Internet, Facebook, Twitter und Co. Die für
Politiker niederschmetternde Kommentare, z.B. bei Focus, Spiegel, Stern, Handwerksblatt,
Direkt zur Kanzlerin lassen nichts Gutes ahnen, u.a.:
– Zitat aus Handwerksblatt:
„Mich erschüttert die Ignoranz, die Verlogenheit und die Kaltschnäuzigkeit, mit der uns die
Politiker unserer Ersparnisse berauben. Wie sie nachträglich Fakten verdrehen und gewissenlos Millionen Menschen betrügen. Ich hoffe inständig, dass ihnen bei allen kommenden
Wahlen ihr Betrug an den Wählern schmerzhaft auf die Füße fällt.“
– Zitat aus Focus:
„Wer vorsorgt, wird geschröpft“, „Bürger fühlen sich abgezockt“. Vor 2004 galt noch der Vertrauensschutz, auch in der Sozialgesetzgebung konnte man auf Treu und Glauben noch vertrauen.
Über 8 Mill. Bürger, die nach dem Krieg Deutschland aufgebaut hatten, entschlossen sich
eine Direktversicherung abzuschließen. Jeder war bemüht fürs Alter vorzusorgen. Dann
brachten Rot/Grün das GKV-Modernisierungsgesetz 2004 "Raubrittergesetz" (§ 229) heraus,
dass rückwirkend bei der Auszahlung der Direktversicherung zum 2.mal Kranken- und Pflegeversicherung abkassiert wurde. Die damalige Rot/Grüne Regierung plädierte vor 2004 fast
täglich für die private Vorsorge, um Altersarmut zu vermeiden, danach aber abzukassieren.
SPD/CDU/CSU schaffen das Raubrittergesetz (§ 229) nicht ab! Schande.“
^ sowie die tausendfachen Leserbriefe an die Presse und TV-Sender lassen zur BT-Wahl
2017 nur noch einen Schluss zu:
Bisherige Wähler von SPD, CDU/CSU und Bündnis90/Die Grünen werden
Protestparteien wählen,
nicht aus Überzeugung,
sondern als legitimes Mittel der NOTWEHR.
Geduld und Zumutbarkeit haben ihre Grenzen >>> siehe Donald Trump.
Wenn Sie diese Verhältnisse auch für die BRD in Kauf nehmen wollen, dann machen Sie
weiter so. Wenn am Wahlabend dann die Frage kommt, woran hat es gelegen?,
erinnern Sie sich unserer ungezählten Schreiben.
Falls es interessiert, u.a.:
http://www.dvg-ev.org/%C3%BCber-uns/
– „Pacta sunt servanda“ - Verträge sind einzuhalten
– Die Geschichte einer staatlich beabsichtigten Enteignung
– Warum Direktversicherung kein Versorgungsbezug sein kann
– Absurde Altersvorsorge-100.00-facher Protest zur Bürgerenteignung
http://www.dvg-ev.org/aktivit%C3%A4ten/politik/
– Die wichtigste Währung:
Das Vertrauen und die Verlässlichkeit ist verloren gegangen
Seite 3 zum Schreiben vom 03.03.2016
REF!
an [email protected]
– Bundeskanzlerin:
Die Kanzlerin direkt, Gleichbehandlungsgrundsatz bei Direktversicherung
Zusammenstellung und Aufbereitung aller Kommentare an die Kanzlerin
– CDU/CSU:
Mail von Hr. Debusmann vom 10.12.15 an Hr. Weiß (CDU)
Offener Brief Debusmann an CDU-Parteivorstand vom 3.12.15
Mail Debusmann an Hr. Monstadt-CDU zur Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE
Offener Brief unseres Mitgliedes Horst Debusmann vom 18.6.15 an das Mitglied des Deutschen Bundestages und Generalsekretär der CDU, Herrn Dr. Peter Tauber
– SPD:
Schreiben von Horst Debusmann an Stegner vom 28.02.2016
Schreiben von Horst Debusmann an Stegner vom 29.02.2016
Mail von Hr. Debusmann vom 06.01.16 an Frau Malu Dreyer
– Gesundheitsausschuss:
Mail an Dr. Franke Gesundheitsausschuss
Antwortschreiben von Hr. Debusmann an Frau Eiden vom 18.12.15
Ebenfalls aktuell:
http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=7257
Rentenberechnung ist programmierter Sozialabbau, Ergebnis:
Eine Monats-Rente in Höhe von nur noch 46% vom Netto der letzten 20 Jahre,
die wegen des staatlichen Wortbruchs monatlichen doppelten Straf-Beiträge zur
KV und PV für eine ausgezahlte Direktversicherung mit eingerechnet.
Nun zur Gerechtigkeitsfrage, aus unserer Sicht mit der Bitte um Antworten.
Bitte nicht pauschal, sondern für jeden einzelnen Punkt.
Ist es gerecht, das D
1 ^Investoren für erneuerbare Energien 30 Jahre lang Bestandsschutz erhalten,
für diese eine Gelddruckmaschine, für die Stromkunden ein Desaster ^
Danke, lieber Gesetzgeber,
Bestandsschutz jedoch Arbeitnehmern verweigert wird, die auf Empfehlung der Regierung aus bereits versteuertem und verbeitragtem Einkommen in eine persönliche Altersvorsorge eingezahlt haben?
Zur Info:
Wir haben in eine Kapitallebensversicherung eingezahlt, hier „von vorn vereinbarte Einmalzahlung ohne Rentenwahlrecht“! Dies im Nachhinein als Betriebsrente, als einen betrieblichen Versorgungsbezug zu deklarieren, ist eine unglaubliche Anmaßung Ihrer Kompetenz. Kein Wort im Vertrag, das nach Fälligkeit erneut KV-Beiträge gezahlt werden müssen!
Vertragsbruch ist normaler Weise das Markenzeichen von „Bananenstaaten“.
Wollen Sie deren Gepflogenheiten übernehmen?
2 ^Schwerverbrecher und Kinderschänder vom BVerfG Vertrauensschutz zugesprochen
wird (es haben die Verträge zum Zeitpunkt der Verurteilung zu gelten!),
Vertrauensschutz jedoch ehrbaren, für sich selbst vorsorgenden Bürgern von unseren Politikern verweigert wird?
Seite 4 zum Schreiben vom 03.03.2016
REF!
an [email protected]
Diese Tatsache allein ist ein unverzeihlicher Affront und Beweis, dass in unserem Staat
etwas katastrophal schief läuft.
Wo ist hier das Gerechtigkeitsempfinden unserer Abgeordneten, unserer Richter,
anständige Bürger derart zu diskriminieren?
3 ^unsere Regierung gebetsmühlenartig von anderen fordert:
„Wir haben Verträge in Europa, und die europäische Kultur hat auch damit etwas zu tun,
das man sich an geschlossene Verträge hält!“,
„Wir werden die neue französische Regierung davon überzeugen, dass ein alter Satz der
Grundlage der Rechtsordnung ist – pacta sunt servanda – die eingegangenen Verpflichtungen gelten“,
uns Bürger aber für unmündig erklärt und langjährige Verträge außer Kraft setzt.
Eine willkürliche Anmaßung. Haben wir in unserem Land keine Kultur mehr?
Was sind Verträge noch wert, wenn die Politik nachträglich eingreift und man selbst keine
Möglichkeit hat, noch etwas zu ändern. Man wurde vor vollendete Tatsachen gestellt. Wie
soll man seinen Kindern da noch erklären, dass sie in ein System mit per Gesetz nachträglich verordneter Kapitalvernichtung einzahlen sollen?
Bürger für ihre aus eigenen Mitteln gespeiste Altersvorsorge mit rückwirkendem Vertragsbruch zu bestrafen, ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmaliger
Vorgang, bei dem obendrein auch noch das Prinzip von Vertrauens- und Bestandsschutz
von der Politik willkürlich gebrochen wurde.
Und das verteidigen Sie mit allen Mitteln!
Welches Gerechtigkeitsgefühl haben Sie, hat Ihre Partei?
4 ^Sie die Ihnen vertrauenden Bürger erst animieren, „tut was für Eure Altersvorsorge“,
danach aber abkassieren?
Seehofer sprach von einer der schönsten Nächte seines Lebens (diese Einstellung spricht
Bände und entlarvt die wahre Absicht!).
Für sich selbst vorsorgende Bürger werden zum Spielball unserer Abgeordneten,
deren Lobbyisten, zum Erfüllungsgehilfen Ihrer Politik!
NEIN DANKE, ist unsere Antwort.
5 ^Sie das Recht auf Eigentum mit Füßen treten?
Bei der Auszahlung meiner Direktversicherung handelt es sich nicht um neues Einkommen, auch nicht um neue Einnahmen, sondern um die zeitversetzte Auszahlung früherer
Einkommen/Eigentum (!), die zum Zeitpunkt des Zuflusses mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung der Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterlagen!
http://www.finanztip.de/lv-bezugsrecht-unwiderruflich
6 ^Sie uns Bürger enteignen?
Ab 01.01.2004 wurde stillschweigend (durch Rechtsfortbildung der GKV und Sozialgerichte) auch die immer schon beitragsfreie Kapitalauszahlung (NICHT -abfindung) aus einer
Kapitallebensversicherung, die von Arbeitnehmern über eine Direktversicherung aus ihrem
versteuertem und verbeitragtem Nettoeinkommen angespart wurde, plötzlich nochmals
GKV-beitragspflichtig.
Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2004 wurde die betriebliche Altersvorsorge zunichte gemacht, indem durch die Hintertür mit dem GMG die doppelte
Verbeitragung der Krankenkassenbeiträge eingeführt wurde. Gewinner sind Arbeitgeber,
Versicherungen und die Krankenkassen, Verlierer eindeutig die pflichtversicherten Arbeitnehmer, die leider nicht aus diesem System aussteigen können. War das Ihre Absicht?
Seite 5 zum Schreiben vom 03.03.2016
REF!
an [email protected]
Die meisten Rentner, die eine betriebliche Altersversorgung über den AG abgeschlossen
haben, bezahlen ihre Beiträge selbst, trotzdem müssen auch diese Rentner den doppelten
Krankenkassenbeitrag für ihre „Betriebsrente“, die keine ist, da nicht der AG, sondern der
AN diese Beiträge einzahlte und wie eine private Rentenversicherung zu behandeln wäre,
bezahlen – ist das gerecht?
Die AN, die in eine Kapitallebensversicherung einzahlten und diese als „Einmalbeitrag“
ausgezahlt bekommen, also keine wiederkehrende Leistung ist und auch keine Wahlmöglichkeit zwischen Rente oder Einmalauszahlung bestand, also nicht einer Rente zuzuordnen ist, werden von den Krankenkassen abkassiert, was eindeutig gesetzwidrig ist – ist
das gerecht?
Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen das GG Art. 3, Abs. 1 sowie gegen das AGG § 1
und gegen das Rückwirkungsverbot. Die allergrößte Farce ist, dass diese doppelte Verbeitragung rückwirkend ab Beginn des Vertrages (in meinem Fall 1983) zu zahlen ist und sogar Pflegeversicherungsbeiträge kassiert werden, obwohl es die Pflegeversicherung erst
seit 1995 gibt – ist das gerecht?
7 ^diejenigen in der GKV, die sich Entgeltumwandlung gespart hatten und mit diesem
Geld lieber in Urlaub fuhren, jetzt von der „Dummheit“ der sparwilligen Bürger mit Unterstützung des Gesetzgebers profitieren – ist es das, was Sie mit Gerechtigkeit meinen?
8 ^privat Versicherte, hier im Regelfall die Besserverdienenden, aber auch Beamte und
Abgeordnete nach Fälligkeit der Direktversicherung keine Beiträge an die Krankenkassen zahlen müssen – ist das gerecht?
9 ^Sie für Ihre Altersvorsorge (ohne eigene Beiträge!) nicht gewillt sind, ebenfalls
einen Solidarbeitrag für die weniger betuchten Bürger zu leisten?
Finden Sie das gerecht?
10 ^Ihre Senioren-Union per Antrag fordert:
„Die CDU Deutschland setzt sich bei der anstehenden Betriebsrentenreform 2016 dafür
ein, die im Jahre 2004 eingeführte Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung auf
Betriebsrenten wieder abzuschaffen, um so die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge erheblich zu verbessern. Dies soll gleichermaßen für Pflichtversicherte wie freiwillig
Versicherte gelten und auch Direktversicherungen miteinbeziehenG“,
gleichzeitig aber nachlegt:
„Eine rückwirkende Regelung oder Erstattung für nach bisheriger Regelung (seit 2004) getätigte Beiträge ist hierbei vollständig auszuschließen.“
Ein Unrecht jagt das andere. Ist das heute das Markenzeichen der CDU?
Sehr geehrter Herr Weiß,
die Aufzählung könnte noch beliebig fortgesetzt werden. Diskutieren Sie mit Ihrem Parteivorstand, ziehen Sie die Mitglieder Ihrer Ausschüsse (Gesundheit, Arbeit und Soziales, Petition) zu Rate.
Was Du nicht willst,
das man Dir tut,
das füg´ auch keinem andern zu.
Seite 6 zum Schreiben vom 03.03.2016
REF!
an [email protected]
Daran werden Sie, wird Ihre Partei bei der BT-Wahl 2017 gemessen. Bei den Millionen
um ihre Ersparnisse betrogenen Bürger, und es werden monatlich mehr, hat sich viel Wut
aufgestaut. Vermeiden Sie den Einzug von Parteien, die wir alle NICHT wollen, aber wenn
Sie und Ihre Partei die anständigen Bürger weiter für dumm verkaufen, wenn Sachargumente bei Ihnen nicht mehr weiter helfen, dann gilt der eingangs formulierte Satz:
Bisherige Wähler von SPD, CDU/CSU und Bündnis90/Die Grünen werden
Protestparteien wählen,
nicht aus Überzeugung,
sondern als legitimes Mittel der NOTWEHR.
Auf Dauer gegen das Volk zu regieren funktioniert nicht. Noch haben Sie einige Monate Zeit,
ein sich abzeichnendes Desaster zu verhindern. Nutzen Sie diese Zeit.
Mit freundlichen Grüßen,
in der Hoffnung auf eine für Sie und uns befriedigende Antwort.
Horst Debusmann
Sebastian-von-Heusenstamm-Straße 2
63150 Heusenstamm
(06104) 6 76 17
Anlagen:
Seite 7:
Kommentare im Handwerksblatt, hier insbesondere:
– Der Grund der Gesetzesänderung, Teil 1
– Der Grund der Gesetzesänderung, Teil 2
– Demo der betrogenen Rentner
Seite 9:
Bewertung eines Betroffenen:
Urteil zur arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung
ab Seite 10:
Bisheriger Schriftverkehr
Siehe auch:
http://www.altersdiskriminierung.de (Volltextsuche: Direktversicherung)
https://www.kruedewagen.de/blog/?s=direktversicherung
https://www.kruedewagen.de/blog/2016/01/24/direktversicherung-dokumentation-100-000-facherprotest-zur-buergerenteignung
Seite 7 zum Schreiben vom 03.03.2016
REF!
an [email protected]
http://www.handwerksblatt.de/panorama-foto-video/foto-video/demo-der-betrogenenrentner.html#!Demo_168
u.a.
– In die Vorsorgefalle gelockt, enteignet aber Wahltag ist Zahltag,
– Betrogene Rentner (Bürger)
– Die Beitragspflicht hat keine erdrosselnde Wirkung!
1 BvR 1660 /08 – Wie ist das zu verstehen?
– Die Abzocke bei der Entgeltumwandlung!
– Betrug Direktversicherung
– Der Grund der Gesetzesänderung Teil 1
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 139 – Drucksache 15/1525,
zu Nummer 143 (§ 229):
Die Regelung beseitigt Umgehungsmöglichkeiten bei der Beitragspflicht für Versorgungsbezüge.
Nach bisherigem Recht gilt für eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung (Kapitalabfindung), die an die Stelle eines Versorgungsbezugs tritt, als monatliche beitragspflichtige
Einnahme 1/120 der Leistung für längstens 10 Jahre (§ 229 Abs. 1 Satz 3 a.F.). Die Spitzenverbände der Kranken- und Rentenversicherungsträger haben im Gemeinsamen Rundschreiben vom 21. März 2002 hierzu ausgeführt, dass Beiträge aus einer Kapitalabfindung
nur dann berechnet werden können, wenn dadurch ein bereits geschuldeter Versorgungsbezug ersetzt wird. Geschuldet wird ein Versorgungsbezug, wenn der Versicherungsfall
(Erwerbsminderung, Rentenalter) bereits eingetreten ist.
– Der Grund der Gesetzesänderung Teil 2
Im Umkehrschluss sind keine Beiträge zu berechnen, wenn der Anspruch auf die Kapitalleistung vor Eintritt des Versicherungsfalls zugesichert wird bzw. die einmalige Leistung
von vornherein als solche vereinbart oder zugesagt worden war (originäre Kapitalleistung;
BSGE vom 18. Dezember 1984 und 30. März 1995). Die Beitragspflicht wird also durch
entsprechende Vereinbarungen umgangen. Aus Gründen der gleichmäßigen Behandlung
aller Betroffenen soll diese Lücke geschlossen werden.
– Demo der betrogenen Rentner
Unsere Kapitallebensversicherungen, die vor 2002 abgeschlossen wurden, fallen nicht unter den § 229 SGB V. Hier werden nur Versorgungsbezüge (regelmäßige Rentenzahlungen) bzw. Kaptialabfindungen geregelt. Hier der Text:
Im § 229 Abs. 1 Satz 3 werden nach den Wörtern „wiederkehrende Leistung“ die Wörter
„oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt
worden“ eingefügt. Das ist alles. Damit wird ein millionenfacher Betrug gerechtfertigt.
Wir fallen auch nicht unter das Betriebsrentengesetz und Gerichtsurteile z. B.1660/08.
Sie geben uns die Beitragsfreiheit, denn die Voraussetzung einer Beitragspflicht ist die
Versorgungszusage des Arbeitgebers, die haben wir nicht. Sogar das BMG schreibt, nur
Direktversicherungen, die einer Entgeltersatzzahlung entsprechen sind beitragspflichtig.
Wir haben noch mehr Beweise. Siehe www.dvg-ev.org.
– Direktversicherung, mein Verlustgeschäft
– ...wenn ich gewusst hätte...
Seite 8 zum Schreiben vom 03.03.2016
REF!
an [email protected]
– Rückwirkender Vertragsbruch
Frau Dr. Merkel möge bedenken:
Es sind inzwischen mehr als acht (!) Millionen Bürger, die vom Gesetzgeber mit rückwirkendem Vertragsbruch (eigentlich unvorstellbar in unserem Land, das ein Rechtsstaat sein
will) und falschen Argumenten um ihre Ersparnisse betrogen wurden, ergibt plus deren
Ehepartner, Freunden und Bekannten ein nicht zu unterschätzendes Wählerpotential, und
Protestwähler sind das Wenigste, was sie derzeit gebrauchen kann. Inzwischen in der EU
isoliert, sollten ihr nicht auch noch die bisher wohlgesonnenen Bürger abhandenkommen.
Frau Dr. Merkel „zaubert“ trotz Schuldenbremse Milliarden „aus dem Hut“ für Bankenrettung, Griechenland, Türkei, Afghanistan, Libyen, Syrien, Algerien, Marokko u.a. Länder.
Bitte aber nicht unter dem Diktat, uns Bürger zu enteignen. Wir sind nicht die „Melkkühe“
der Nation, Zumutbarkeit hat ihre Grenzen, und gegen das Volk zu regieren geht auf Dauer nicht gut.
– Nachträgliche Änderung von Vertragsbedingungen
– Überraschung bei Auszahlung einer Direktversicherung.
– Direktversicherung
Die angebliche Änderung durch das GMG 2004 Gesetz interpretieren die GKV'en
zu ihrem Vorteil:
Im Text ist nirgendswo von Kapitalleistungen aus Direktversicherungen die Rede.
Die Politik duldet das!
Seite 9 zum Schreiben vom 03.03.2016
REF!
an [email protected]
Urteil zur arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung
(Text eines Mitstreiters an SPD, Herrn Stegner)
Im Beschluss des BVerfG 1 BvR 1660/08 vom 28.09.2010 wird in Randnummer 12, zweiter
Satz vorgegeben, dass Voraussetzung für die Behandlung einer arbeitnehmerfinanzierten
Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge auch ist, dass die vom AN eingezahlten
Beiträge von der Versorgungszusage des AG umfasst sind. Mein Betrieb hat nie eine Versorgungszusage mir gegenüber gemacht!
Außerdem heißt es:
„Kapitalzahlungen aus betrieblichen Direktversicherungen können den Versorgungsbezügen
nach § 229 Abs. 1 SGB V gleichgestellt und damit der Beitragspflicht unterworfen werden“,
können, nicht müssen, wird also der GKV hier ein so nicht geplanter Ermessungsspielraum
eingeräumt?
Ich habe Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und so aus meinem verbeitragten Nettogehalt
die Einzahlungen in die Lebensversicherung getätigt. Das so angesparte und verzinste Kapital ist also mein Erspartes, das ich genau so gut hätte ausgeben oder in einen Bausparvertrag einzahlen können. Da hätte ich sogar noch eine staatliche Prämie bekommen, aber auf
jedem Fall wäre niemand auf die Schnapsidee gekommen, mein nun zeitlich versetzt ausgezahltes Kapital zu verbeitragen. Ich zahle also nun 10 Jahre lang aus meinem ohne staatliche und betriebliche Zuschüsse erspartem Geld eine „Betriebsrente“ oder einen „Versorgungsbezug“ an mich selbst! Wie krank muss ein Hirn sein, das sich so was ausdenkt!
Solange diese aus meinem ohne staatliche oder betriebliche Zuschüsse und ohne „Versorgungszusage“ oder anderen Vorteilen aus voll verbeitragten Gehaltsanteilen finanzierte Kapitalzahlung als „Betriebsrente“ oder „Versorgungsbezug“ wissentlich falsch deklariert wird,
wird die GKV dieses Unrecht schamlos ausnutzen. Die Unterscheidung zu machen zwischen
Verträgen, die auf den Namen des AN und solchen, die auf den Namen des AG abgeschlossen wurden und dann nur in diesem Fall einen „Bezug zum Arbeitsleben“ zu konstruieren, ist
hanebüchen.
Eine Betriebsrente zahlt der Betrieb, wie der Name schon sagt, und viele AN bekommen
solche Betriebsrenten tatsächlich (AEG, Siemens usw.). Hier ist das GMG in Ordnung,
aber nicht bei meiner von mir selbst finanzierten „Betriebsrente“.
Seite 10 zum Schreiben vom 03.03.2016
REF!
an [email protected]
-----Ursprüngliche Nachricht----Von: Weiss Peter [mailto:[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 1. März 2016 12:55
An: [email protected]
Betreff: WG: Anhörung am 27.01.2016 >>> Resümee mit Spendenangebot
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Debusmann,
ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 10. Dezember 2015 und vom 9. Februar 2016 zu Beitragsregelungen bei der Betrieblichen Altersversorgung (BAV).
Ich kann Ihre Verärgerung nachvollziehen, möchte aber – ohne die kontrovers geführte Diskussion des vergangenen Jahrzehntes wieder aufzurollen – auch anmerken, dass die Gerechtigkeitsfrage auch im größeren Zusammenhang der Generationengerechtigkeit zu diskutieren ist. Eine aus Ihrer Sicht nachvollziehbarerweise wünschenswerte Rückkehr zum alten
Recht würde zwangsläufig eine Umfinanzierung nach sich ziehen. Ich sehe derzeit keinen überzeugenden Vorschlag, wie
diese umfassend erfolgen könnte, bin aber weiterhin um eine befriedigende Lösung bemüht.
Anmerkung De:
Die um ihre Ersparnisse betrogenen Bürger sehen derzeit keinen überzeugenden Lichtblick,
Sie aus der Verantwortung zu entlassen.
SPD, CDU/CSU und Bündnis90/Die Grünen haben mit Ihrer diktierten Enteignung verbitterte
Bürger herausgefordert, aus purer Notwehr Protest zu wählen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB
Von: Horst Debusmann [mailto:[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 9. Februar 2016 10:22
An: Stein Peter; Voßbeck-Kayser Christel; Ullrich Volker; Weiler Albert;
Veith Oswin; Weiss Peter; Warken Nina; Kai Whittaker MdB;
[email protected]; Tobias Josef Zech, MdB; Weiss Sabine MdB;
Zimmer Matthias; Wiese Heinz
Betreff: Anhörung am 27.01.2016 >>> Resümee mit Spendenangebot
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrte Damen und Herren der CDU-Fraktion vom Bundesausschuss für Arbeit und Soziales,
nachfolgend meine Zeilen an die Damen und Herren vom Bundesgesundheitsausschuss für Sie z.K. als Informationsquelle,
wenn es im Bundestag zur Aussprache kommt. Die größte Unrechtsgesetz, soweit ich zurück denken kann. Bitte unterstützen Sie die Menschen, die mit eigener Vorsorge dem Staat nicht zur Last fallen wollten. Die Ablehnung wäre ein Affront gegen Ihre Wähler.
Mit besten Grüßen,
Horst Debusmann
Grundlage:
134. Sitzung vom 06.11.2015, TOP 30 „Krankenversicherungsbeitrag auf Direktversicherungen“ Drucksache 18/6364
<http://dip.bundestag.de/btd/18/063/1806364.pdf>:
Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE
„Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezüge – Doppelverbeitragung vermeiden“
http://www.bundestag.de/mediathek/?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=6107848&instance=
m187&categorie=Plenarsitzung&mask=search
(TOP 30)
Seite 11 zum Schreiben vom 03.03.2016
REF!
an [email protected]
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18134.pdf
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18134.pdf> , dort ab Seite 13127, Stenografischer Bericht
Kommentierung siehe Anhang „151113_De an Monstadt u.a.pdf“
Öffentliche Anhörung am 27.01.2016:
http://www.bundestag.de/mediathek/?categorie=Ausschusssitzungen&action=search&mask=search&contentArea=common&instance=m187
(Doppelte Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge zu verhindern)
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a14/anhoerungen/stellungnahmen-inhalt/403022
http://www.bundestag.de/bun%1fdes%1ftag/aus%1fschu%1fes%1fse18/a14/an%1fho%1fe%1frun%1fgen/
stel%1flung%1fnah%1fmen-in%1fhalt/403022
Die Sachverständigen gaben zu bedenken, dass die sogenannte Doppelverbeitragung für die Stärkung des Drei-SäulenModells von gesetzlicher, privater und betrieblicher Altersvorsorge nicht hilfreich ist:
– Kontraproduktive zweimalige Belastung mit Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
– Es muss geregelt werden, dass der Gesetzgeber auch im Sozialversicherungsrecht nicht nachträglich in bereits bestehende Verträge und aufgebaute Anwartschaften eingreifen kann, sondern allenfalls mit Folgewirkung für Zukunft.
– Die GKV-Reform 2003 war insofern beispiellos, als der Staat hier ohne Vorwarnung und ohne Rücksichtnahme auf rentennahe Jahrgänge rückwirkend in bereits bestehende Verträge eingegriffen hat. Mit einem Federstrich wurde so die Altersvorsorgeplanung vieler Bürger zunichte gemacht!
Insbesondere Betriebsrentner mit Altverträgen, die in Form einer einmaligen Kapitalabfindung ausgezahlt werden, mussten von einem Tag auf den anderen hinnehmen, dass die Auszahlleistung – allein durch den Eingriff der Sozialversicherungsträger – fast um ein Fünftel gekürzt wurde!
– Die Empörung der Betroffenen ist daher mehr als verständlich. Der Gesetzgeber macht so nicht nur die Planung der Altersvorsorge für seine Bürger zu einem Vabanquespiel. Vor dem Hintergrund des Umbaus im Alterssicherungssystem
sind derart gravierende Einschnitte in das Versorgungsniveau auch von rentennahen Jahrgängen sozialpolitisch vielmehr
geradezu ein Skandal.
– Kein Wunder daher, dass das Vertrauen in die eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung nachhaltig erschüttert wurde. Dieses Vertrauen wird sich auch kaum wieder aufbauen lassen, solange weiterhin rückwirkende Eingriffe in bestehende Verträge allein nach Kassenlage der Sozialversicherung möglich bleiben und die bei Abschluss der Verträge geltenden Rahmenbedingungen nicht weitgehend verlässlich sind!
– Die im Antrag der Bundestagsfraktion die LINKE erhobene Forderung, dass bei betrieblicher Altersvorsorge nur einmal
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden dürfen, ist richtig. Daher sollten tatsächlich vorliegende
Fälle von Doppelverbeitragungen, insbesondere im Rahmen der Riesterförderung bei betrieblicher Altersvorsorge, beseitigt werden.
– Der Deutsche Gewerkschaftsbund wendet sich gegen jede Doppelverbeitragung, da hierdurch Wertungswidersprüche zutage treten: Einerseits sollen die Beschäftigten die betriebliche Altersversorgung nutzen, um sich gegen das gewollt sinkende Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung abzusichern, andererseits wird die Vorsorgeleistung durch
Entgeltumwandlung wesentlich unattraktiver gemacht, wenn die Beitragsleistung aus verbeitragtem Einkommen finanziert wird und die Rentenzahlung nochmals verbeitragt wird.
– Der Gesetzgeber macht die betriebliche Altersversorgung dadurch unattraktiv, obwohl es sein erklärtes Ziel ist, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu fördern. Die Verbeitragung mit dem vollen Beitragssatz schadet der Akzeptanz der betrieblichen Altersversorgung, die eigentlich dazu dienen soll, die Lücken in der Alterssicherung zu schließen, die das sinkende Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung reißt.
– Nach Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes finden die angesprochen „Doppelverbeitragungen“ derartiger Versorgungsbezüge nur in sehr begrenztem Ausmaß statt. Sie können zwar angesichts der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dürften jedoch hinsichtlich des Mengengerüstes eher zu vernachlässigen sein.
– Auch wenn die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen nicht verfassungswidrig ist, so sorgt sie doch für Ungerechtigkeiten. Während das Bundesverfassungsgericht nur Grundrechtsverstöße prüft, obliegt es dem Deutschen Bundestag die soziale Gerechtigkeit zu wahren.
– Der Sozialverband VdK fordert daher für die relativ kleine Personengruppe, die auf die Einzahlungen zur Direktversicherung bereits Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, eine Ausnahme von der Verbeitragung der Versorgungsbezüge.
Seite 12 zum Schreiben vom 03.03.2016
REF!
an [email protected]
– Arbeitgeber können dauerhaft Sozialabgaben sparen. Den Sozialkassen entgehen Beiträge in Milliardenhöhe und die Mitarbeiter bekommen weniger Rente - und das, obwohl sie bereits durch den seinerzeit beschlossenen Ausstieg aus der
paritätischen Finanzierung der Alterssicherung eine erhebliche Mehrbelastung schultern müssen. Allein aus diesem
Grund gehört jede Form der Doppelverbeitragung und Doppelbelastung von arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrenten abgeschafft. Andernfalls werden Arbeitnehmer, die – wie politisch gewollt – über den Betrieb vorsorgen, um wegfallendes
staatliches Renteneinkommen zu ersetzen, unangemessen und überproportional belastet.
– Eine gerechte Belastung von Direktversicherungen (und anderen arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrenten) mit Krankenversicherungsbeiträgen kann daher nur erreicht werden, wenn c) jede Form von Doppelverbeitragung ausgeräumt wird.
– Obendrein muss geregelt werden, dass der Gesetzgeber auch im Sozialversicherungsrecht nicht nachträglich in bereits
bestehende Verträge und aufgebaute Anwartschaften eingreifen kann, sondern allenfalls mit Folgewirkung für Zukunft.
– Die GKV-Reform 2003 war insofern beispiellos, als der Staat hier ohne Vorwarnung und ohne Rücksichtnahme auf rentennahe Jahrgänge rückwirkend in bereits bestehende Verträge eingegriffen hat. Mit einem Federstrich wurde so die Altersvorsorgeplanung vieler Bürger zunichte gemacht! Insbesondere Betriebsrentner mit Altverträgen, die in Form einer
einmaligen Kapitalabfindung ausgezahlt werden, mussten von einem Tag auf den anderen hinnehmen, dass die Auszahlleistung - allein durch den Eingriff der Sozialversicherungsträger - fast um ein Fünftel gekürzt wurde!
– Die Folgen sind bitter. Denn in den momentanen Zeiten sinkender Überschüsse fließen nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge oft nicht einmal die gezahlten Beiträge zurück – und das völlig unabhängig davon, ob diese in der Finanzierungsphase bereits verbeitragt wurden oder nicht.
– Hinzu kommt, dass mit der Einbeziehung von Kapitalleistungen in die Krankenversicherungspflicht keinesfalls eine
Gleichbehandlung mit laufenden Betriebsrenten erreicht wurde! Im Gegenteil! Die willkürliche Verteilung der Kapitalsumme auf zehn Jahre führt dazu, dass die früher beitragsfreien Kapitalleistungen nun über Gebühr mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet werden.
– Die Empörung der Betroffenen ist daher mehr als verständlich. Der Gesetzgeber macht so nicht nur die Planung der Altersvorsorge für seine Bürger zu einem Vabanquespiel. Vor dem Hintergrund des Umbaus im Alterssicherungssystem
sind derart gravierende Einschnitte in das Versorgungsniveau auch von rentennahen Jahrgängen sozialpolitisch vielmehr
geradezu ein Skandal. Denn rentennahe Jahrgänge haben - anders als jüngere - überhaupt keine Möglichkeit mehr, auf
derartige Eingriffe zu reagieren und die Verluste eventuell noch auszugleichen.
– Nach eigenen Angaben wollte der Gesetzgeber mit Einbeziehung der Kapitalleistung seinerzeit nur Umgehungsmöglichkeiten im Beitragsrecht der Krankenkassen – und damit eine Gerechtigkeitslücke schließen. Die damals eingeführten Regelungen legen aber die Vermutung nahe, dass es dem Gesetzgeber seinerzeit doch mehr auf die Generierung von Beiträgen ankam als auf eine gerechte Verteilung der Beitragslast!
– Kein Wunder daher, dass das Vertrauen in die eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung nachhaltig erschüttert wurde. Dieses Vertrauen wird sich auch kaum wieder aufbauen lassen, solange weiterhin rückwirkende Eingriffe in bestehende Verträge allein nach Kassenlage der Sozialversicherung möglich bleiben und die bei Abschluss der Verträge geltenden Rahmenbedingungen nicht weitgehend verlässlich sind!
Resümee: Der Bundestagsausschuss für Gesundheit hat getagt
http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=7206
Sehr geehrte Damen und Herren vom Bundesgesundheitsausschuss.
nach Ansehen des Videos (Parlaments-TV) zum Antrag der Fraktion DIE LINKE waren die einleitenden Worte von Herrn Dr.
Franke:
„Es geht im weitesten Sinne um die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen in der *Krankenversicherung (pers. Anm. *gesetzlichen, die privaten sind ja ausgenommen).“
Der Verein „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“ hatte eine Ausarbeitung ^
„160125_Warum DV kein Versorgungsbezug sein kann, dort im Teil 1: Was sind Versorgungsbezüge“ zugesandt, die als
Tischvorlage für die Abgeordneten und Sachverständigen gedacht war. Beigefügt die nachbearbeitete Fassung vom
01.02.2016, wegen fehlender Zeit zur internen Abstimmung im Verein waren einige Textstellen zu „Kapitalleistungen“ falsch
definiert (in der Korrektur mit „aI“ gekennzeichnet, siehe Anhang „160201_Korr^Warum DV kein Versorgungsbezug sein
kann.pdf).
Versorgungsbezüge sind Bestandteil der betrieblichen Altersvorsorge, die Beiträge werden im Regelfall vom Arbeitgeber
gezahlt und unterliegen bis auf wenige Ausnahmen (*1), gleich ob laufende oder Einmalzahlung der Beitragspflicht zur
GKV. Das wird von keinem der Betroffenen, die eine Direktversicherung abgeschlossen haben, infrage gestellt. Das war
aber Hauptthema der Befragung.
Seite 13 zum Schreiben vom 03.03.2016
REF!
an [email protected]
Die Direktversicherung (DV) speist sich jedoch aus der Entgeltumwandlung (meist aus dem Weihnachtsgeld, damit auch
Konsumverzicht zu Lasten der Familie), im Regelfall OHNE Beiträge des Arbeitgebers. Bei Insolvenz des AG dann oft vom
AN weiter bezahlt aus Arbeitslosengeld (!) und einer durch die DV bereits geminderten BfA-Rente (hat uns zuvor auch niemand gesagt, also gleich mehrfach bestraft). Somit kein Versorgungsbezug, auch keine BETRIEBLICHE Altersvorsorge
(siehe Anhang).
Vertraglich vereinbart war: „Von vornherein vereinbarte Einmalzahlung (Kapitalauszahlung) ohne Rentenwahlrecht!“
Auf die Beiträge zu Direktversicherungen wurden in der Ansparphase vom AN fast immer Abgaben zur Krankenversicherung bezahlt. Unsere arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung (ohne AG-Zuschuss!), d.h. eigene Ersparnisse jetzt als
Versorgungsbezug zu deklarieren (ich zahle mir aus meinem eigenen Vermögen jetzt eine Betriebsrente!), ist eine umwerfende Logik, die nur noch unsere Parlamentarier, aber nicht mehr wir Bürger verstehen!
Wie würden Sie persönlich, wie würden unsere Abgeordneten reagieren, wenn Ihre/deren Altersvorsorge rückwirkend um
ca. 20% gekürzt wird? Erbitte dazu Ihre/deren ehrliche Antwort.
Es ist immer leicht, von anderen zu fordern, solange man selbst nicht davon betroffen ist. Senden Sie mir eine Liste mit den
Namen von 60 BT-Abgeordneten („nur“ 10% der Parlamentarier), die mit gutem Beispiel vorangehen und das uns Zumutende auch für ihre Altersvorsorge (finanzierende Stelle hierfür ist der Steuerzahler! Im Gegensatz zu uns, hier sind es die eigenen Gehaltsbestandteile) akzeptieren. Sofort nach Erhalt werde ich dann meine zwangsverbeitragten Zahlungen für einen guten Zweck spenden.
Bürger für ihre aus eigenen Mitteln gespeiste Altersvorsorge mit rückwirkendem Vertragsbruch zu bestrafen, ist ein in der
Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmaliger Vorgang, bei dem obendrein auch noch das Prinzip von Vertrauens- und Bestandsschutz von der Politik willkürlich gebrochen wurde.
Sollte die Aussage von Herrn Thomae/MdB ^
„dass nicht zu erwarten ist, dass diejenigen, welche als Parlamentarier zuvor Gesetzen zugestimmt haben, nunmehr in Ihrer Funktion als Mitglieder der Fachausschüsse oder des Petitionsausschusses sich selbst anklagen oder korrigieren werden. Das müsse man ganz realistisch sehen“, (gemacht auf der Expertentagung “Öffentliche Petitionen und Volksinitiative”
der Hanns-Seidel-Stiftung in Kooperation mit Mehr Demokratie e.V. am 16.11.2010 in München) ^
^ zum ungeschriebenen Gesetz im Hohen Hause gehören, dann wären alle weiteren Bemühungen unsererseits mit der
Bitte um Korrektur vergebens.
In der Ausgabe Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 03.02.2016 erscheint im Wirtschaftsteil:
„Letzte Hoffnung Verfassungsgericht, Karlsruhe soll Krankenkassenbeitrag für Direktversicherung prüfen / Betroffene und
Branche (^ verständlich, Vertragsbruch wirkt wie ein Bumerang und unsere bundesweite Aufklärung zeigt Wirkung) fordern
Änderung“ (Anhang nicht möglich, die HAZ-Chefredaktion hat mir auf Nachfrage am 04.02.2016 geschrieben: Eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung des Artikels erlauben wir nicht).
Aus der Erfahrung bisheriger Artikel wie z.B. „Vertrauen in den Staat brutal zerstört“, weitere siehe Dokumentation „Direktversicherung, Absurde Altersvorsorge, 100.000-facher Protest zur Bürgerenteignung
(https://www.kruedewagen.de/blog/2016/01/24/direktversicherung-dokumentation-100-000-facher-protest-zur-buergerenteignung
<https://www.kruedewagen.de/blog/?s=direktversicherung)
ist zu befürchten, dass auch diese Verfassungsbeschwerde unsere Volksvertreter unbeeindruckt lässt in der insgeheimen
Hoffnung, dass wie bei den Klagen zuvor das BVerfG im Urteil erneut festschreibt: „Das ist zumutbar, das hat keine erdrosselnde Wirkung. Bei deren Gehalt > 8.000 Euro mag das zutreffen, aber nicht mehr für Arbeitnehmer, die ihre inzwischen
stark geschrumpfte Rente (im Gegensatz zu Ihren und den Beamten-Pensionen) aufbessern wollten.
Zur Erinnerung:
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurden gleich zwei nachteilige Gesetzesänderungen beschlossen:
1. Durch die Änderung des § 229 SGB V wurden unsere Direktversicherungen in einen fiktiven Rentenbezug umgewidmet
und anderen Versorgungsbezügen der betrieblichen Altersversorgung gleichgestellt, mit Rückwirkung auf alle laufenden
Altverträge.
2. Gleichzeitig wurde § 248 so geändert, dass für Versorgungsbezüge fortan nicht mehr nur der halbe, sondern der volle
Beitragssatz (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zur Anwendung kommen sollte. Wenn Politiker und Richter von der
„Doppelverbeitragung“ reden, ist dieser Sachverhalt gemeint.
(*1) Herr Dr. Arnd Rüter hat Ihnen per eMail vom 19.01.2016 mit dem Betreff „Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für
Direktversicherungen und Versorgungsbezüge – Doppelverbeitragung vermeiden zwei Anlagen zugesandt
(20160119_Rechtliche Situation DV unter GMG: Kurzfassung acht, ausführlich 20 Seiten), in denen er anhand eines Fallbeispiels eindrucksvoll die „Rechtliche Situation eines Rentners mit betrieblicher Direktversicherung infolge des seit
01.01.2004 geltenden GKV-Modernisierungsgesetzes“ analysiert.
Das ignorieren all dieser Fakten macht uns fassungslos. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass mittlerweile
selbst Mitglieder von SPD, CDU/CSU und Ihres Ausschusses offen einräumen, dass es im Rahmen des GMG sicherlich ein
Fehler war, „^ dass es keinen Bestandsschutz gab, ^ dass Korrekturbedarf besteht.“
Seite 14 zum Schreiben vom 03.03.2016
REF!
an [email protected]
Stellvertretend hierzu der Antrag vom Bundesvorstand der Senioren-Union CDU Deutschland auf dem 28. Bundesparteitag
der CDU am 14./15. Dezember 2015 in Karlsruhe:
Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge verbessern
„Die CDU Deutschland setzt sich bei der anstehenden Betriebsrentenreform 2016 dafür ein, die im Jahre 2004 eingeführte
Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Betriebsrenten wieder abzuschaffen, um so die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge erheblich zu verbessern. Dies soll gleichermaßen für Pflichtversicherte wie freiwillig Versicherte
gelten und auch Direktversicherungen miteinbeziehen.“ und weiter:
„Insbesondere mit Blick auf die vor uns liegenden demografischen Herausforderungen ist die betriebliche Altersvorsorge als
eine der drei Säulen des deutschen Rentensystems zu fördern und zu stärken. Der Entfall der Beitragspflicht zur Krankenund Pflegeversicherung kann hier einen wertvollen Anreiz darstellen, mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für eine
betriebliche Altersvorsorge zu gewinnen.“
Sind das alles nur Lippenbekenntnisse, um scheinbar etwas tun zu wollen?
(pers. Anm.: ^ oder die von Ihrer Parteispitze bzw. von Lobbyisten vorgegebenen Anweisung, „es nicht sein kann, was
nicht sein darf“.
Ex-Bundespräsident Christian Wulff sagte pro domo: „Nicht alles, was juristisch rechtens ist, ist auch richtig“.)
Die Fraktion der FDP hatte im Bundestag mit der DS 15/2472 folgenden Antrag gestellt:
„Zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei Versorgungsbezügen durch das GKV-Modernisierungsgesetz
rückgängig machen“
Besser und einleuchtender konnte man nicht mehr argumentieren, mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und Bündnis90/
Die Grünen jedoch abgelehnt.
Die Fraktion der FDP hat jetzt im Landtag von Nordrhein-Westfalen mit der
Drucksache 16/9789 vom 22.09.2015 erneut einen Antrag eingebracht:
Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge – Entlastung bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Am 17.02.16 findet im Landtag NRW ebenfalls eine öffentliche Anhörung statt mit der Forderung:
1. sich in den Diskussionen auf Bundesebene zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge einzubringen und dabei auf
eine Reduzierung der Belastung durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung hinzuwirken,
2. sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Klarstellung einzusetzen, dass Kapitalauszahlungen aus Altverträgen von Direktversicherungen, die wie eine private Lebensversicherung im Namen des Versicherungsnehmers aus dem Netto-Einkommen angespart wurden, auch bei einem betrieblichen Bezug nicht als Versorgungsbezug bewertet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren vom Bundesgesundheitsausschuss.
Bitte überprüfen Sie Ihre bisherige Haltung, die heute millionenfach Betroffenen können und werden nie akzeptieren, dass
man sie in die Falle gelockt hat, „erst animieren, dann kassieren“ mit der nachträglichen Begründung, die GKV´en brauchten Geld. Dies wird heute erst recht nicht mehr verstanden, wo augenblicklich trotz Schuldenbremse „über Nacht“ viele Milliardenbeträge vorhanden sind für Geldtransfers nach Afghanistan, Algerien, Griechenland, Libyen, Marokko, Türkei, Syrien
und andere Länder.
Bitte nicht falsch verstehen, helfen gerne, aber bitte nicht zu Lasten derer, die aus eigenem Ersparten dem Staat nicht zur
Last fallen wollten, man fühlt sich zu recht betrogen. Die Betroffenen warten auf ein positives Signal, die zunehmende Unzufriedenheit hat ihre Ursachen, Vertrauensverlust mündet in Politikverdrossenheit, wie die augenblicklichen (aber auch zurückliegenden) Wahlanalysen zeigen %). http://www.wahlrecht.de/umfragen <http://www.wahlrecht.de/umfragen>
Abschließend die Bitte, diese eMail mit folgenden beiden Fragen an die Sachverständigen
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aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Deutsche Rentenversicherung Bund
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband)
Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD)
Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Prof. Dr. Hansjoachim Bieback
Prof. Dr. Klaus Jacobs
Prof. Dr. Helge Sodan
Prof. Dr. Wolfgang Spoerr
Barbara Sternberger-Frey
Prof. Dr. Eberhard Wille
Seite 15 zum Schreiben vom 03.03.2016 an [email protected]
weiterzuleiten und um deren Antwort zu bitten:
Halten Sie es für richtig, dass
1) unsere hochrangigen Regierungsvertreter zu jeder sich bietenden Gelegenheit von den EU-Staaten fordern:
„Wir haben Verträge in Europa, und die europäische Kultur hat auch damit etwas zu tun, dass man sich an geschlossene
Verträge hält!“, dieses fundamentale Recht „pacta sunt servanda“ uns Bürgern aber verweigert und damit „deutsche Kultur“ außer Kraft gesetzt wird, somit ein eklatanter Vertragsbruch!
2) die bereits mit Abgaben zur Krankenversicherung arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung, bezahlt OHNE Arbeitgeberzuschuss aus Entgeltumwandlung (Weihnachtsgeld, Arbeitslosengeld (!) und BfA-Rente im Nachhinein vom Gesetzgeber zum „Betrieblichen Versorgungsbezug“ umfunktioniert wird?
In der Hoffnung, das wir Betroffenen nicht nur die Statisten sind, sondern als Bürger (auch Steuerzahler) ernst genommen
werden,
verbleibe ich in der Hoffnung auf Antwort und freundlichen Grüßen
Horst Debusmann
Sebastian-von-Heusenstamm-Straße 2
63150 Heusenstamm
(06104) 6 76 1
– Barbara Sternberger-Frey
– Prof. Dr. Eberhard Wille
weiterzuleiten und um deren Antwort zu bitten:
Halten Sie es für richtig, dass
1) unsere hochrangigen Regierungsvertreter zu jeder sich bietenden Gelegenheit von den EU-Staaten fordern:
„Wir haben Verträge in Europa, und die europäische Kultur hat auch damit etwas zu tun, dass man sich an geschlossene
Verträge hält!“, dieses fundamentale Recht „pacta sunt servanda“ uns Bürgern aber verweigert und damit „deutsche Kultur“ außer Kraft gesetzt wird, somit ein eklatanter Vertragsbruch!
2) die bereits mit Abgaben zur Krankenversicherung arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung, bezahlt OHNE Arbeitgeberzuschuss aus Entgeltumwandlung (Weihnachtsgeld, Arbeitslosengeld (!) und BfA-Rente im Nachhinein vom Gesetzgeber zum „Betrieblichen Versorgungsbezug“ umfunktioniert wird?
In der Hoffnung, das wir Betroffenen nicht nur die Statisten sind, sondern als Bürger (auch Steuerzahler) ernst genommen
werden, verbleibe ich in der Hoffnung auf Antwort und freundlichen Grüßen
Horst Debusmann
Sebastian-von-Heusenstamm-Straße 2
63150 Heusenstamm
(06104) 6 76 1