3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Soest
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Ehemalige Gärtnerei Mengeringhausen“ der
Stadt Soest (beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB)
- Aufstellungsbeschluss gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB i.V.m § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. gem. § 13a i.V.m § 3 Abs. 1 BauGB (Aushang)
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Soest hat in seiner Sitzung am 19.03.2015 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Ehemalige Gärtnerei Mengeringhausen“
der Stadt Soest sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form eines Aushangs beschlossen. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 13
BauGB.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die geplante Neubebauung städtebaulich in die vorhandenen Strukturen einzufügen. Die erkennbare städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplanes
Nr. 61 ist es, entlang der übergeordneten Straße „Weslarner Weg“ eine leicht verdichtete, höhere
Bebauung zuzulassen. Diese Intention soll durch die Bebauungsplanänderung nicht berührt werden.
Das Plangebiet grenzt im Westen an den „Wiesmannweg“ und im Osten an den „Weslarner Weg“
und befindet sich auf dem ehemaligen Grundstück der Gärtnerei Mengeringhausen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs ist aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich:
Der Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung liegt vom 09.04.2015 bis einschließlich
24.04.2015 im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, 1. Obergeschoss
(Arbeitsgruppe Stadtplanung) während der Dienststunden aus. In dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen,
die für die Planung in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung
unterrichten. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich zur Plankonzeption zu äußern und diese
erörtern.
Es wird gem. § 13 a Abs 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
-2Bekanntmachung
Hiermit wird die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Ehemalige Gärtnerei
Mengeringhausen“ und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form eines Aushanges
bekannt gemacht.
Soest, den 07.04.2015
gez. Dr. Ruthemeyer
Bürgermeister