Bericht: Türkei verlangt Strafverfolgung Böhmermanns wegen Die Türkei erwartet eine Strafverfolgung des ZDF-Moderators Jan Böhmermann in Deutschland wegen seiner Erdogan-Gedicht 10.04.2016 13:32Das Erdogan-Satire. Uhr habe der türkische Botschafter in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt deutlich gemacht, berichtete der "Tagesspiegel". Die türkische Regierung erwartet einem Medienbericht zufolge eine Strafverfolgung des ZDF-Moderators Jan Böhmermann in Deutschland wegen seiner umstrittenen Satire über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan. Die türkische Regierung erwartet einem Medienbericht zufolge eine Strafverfolgung des ZDF-Moderators Jan Böhmermann in Deutschland wegen seiner umstrittenen Satire über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan. Das habe der türkische Botschafter in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt deutlich gemacht, berichtete der "Tagesspiegel" am Sonntag auf seiner Internetseite unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach will die Bundesregierung den Inhalt der Verbalnote "sorgfältig und so zügig wie möglich prüfen" und dann entscheiden, wie damit weiter zu verfahren sei. Dem Bericht zufolge kommen deswegen am Montag Mitarbeiter des Bundeskanzleramts, des Außenministeriums und des Justizressorts zusammen. Wie der "Tagesspiegel" weiter berichtete, habe die Bundesregierung den türkischen Erwartungen nicht bereits unter Hinweis auf die Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit widersprochen. Böhmermann hatte in seiner Satiresendung "Neo Magazin Royale" Erdogan mit Worten unter der Gürtellinie angegriffen. Er selbst sprach von einer "Schmähkritik". Das ZDF distanzierte sich von dem Auftritt und strich die Aufnahme aus dem Archiv. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft Mainz gegen Böhmermann. Dabei geht es um den Vorwurf der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten. Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. Erfolgt die Beleidigung mit verleumderischer Absicht, kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahre verhängt werden. Da der Straftatbestand der Beleidigung von ausländischen Staatschefs ein Antragsdelikt sei, könne es eine strafrechtliche Verfolgung aber nur geben, wenn die Türkei konkret ein Interesse daran äußere, heißt es in dem "Tagesspiegel"-Bericht weiter. Demnach sind sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als auch Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Justizminister Heiko Maas (SPD), direkt in den Fortgang der weiteren Prüfung eingeschaltet. Berlin (AFP) © 2016 donaukurier.de | Alle rechte vorbehalten. Seite 1 von 1
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