Bericht: Türkei verlangt Strafverfolgung Böhmermanns

Bericht: Türkei verlangt Strafverfolgung Böhmermanns wegen
Die
Türkei erwartet eine Strafverfolgung des ZDF-Moderators Jan Böhmermann in Deutschland wegen seiner
Erdogan-Gedicht
10.04.2016 13:32Das
Erdogan-Satire.
Uhr habe der türkische Botschafter in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt deutlich
gemacht, berichtete der "Tagesspiegel".
Die türkische Regierung erwartet einem Medienbericht zufolge eine
Strafverfolgung des ZDF-Moderators Jan Böhmermann in Deutschland wegen
seiner umstrittenen Satire über den türkischen Staatschef Recep Tayyip
Erdogan.
Die türkische Regierung erwartet einem Medienbericht zufolge eine
Strafverfolgung des ZDF-Moderators Jan Böhmermann in Deutschland wegen
seiner umstrittenen Satire über den türkischen Staatschef Recep Tayyip
Erdogan. Das habe der türkische Botschafter in einer Verbalnote an das
Auswärtige Amt deutlich gemacht, berichtete der "Tagesspiegel" am Sonntag auf
seiner Internetseite unter Berufung auf Regierungskreise.
Demnach will die Bundesregierung den Inhalt der Verbalnote "sorgfältig und so zügig wie möglich prüfen" und dann
entscheiden, wie damit weiter zu verfahren sei. Dem Bericht zufolge kommen deswegen am Montag Mitarbeiter des
Bundeskanzleramts, des Außenministeriums und des Justizressorts zusammen. Wie der "Tagesspiegel" weiter
berichtete, habe die Bundesregierung den türkischen Erwartungen nicht bereits unter Hinweis auf die Presse-,
Meinungs- und Kunstfreiheit widersprochen.
Böhmermann hatte in seiner Satiresendung "Neo Magazin Royale" Erdogan mit Worten unter der Gürtellinie angegriffen.
Er selbst sprach von einer "Schmähkritik". Das ZDF distanzierte sich von dem Auftritt und strich die Aufnahme aus dem
Archiv. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft Mainz gegen Böhmermann. Dabei geht es um den Vorwurf der
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten.
Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe
geahndet werden. Erfolgt die Beleidigung mit verleumderischer Absicht, kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf
Jahre verhängt werden.
Da der Straftatbestand der Beleidigung von ausländischen Staatschefs ein Antragsdelikt sei, könne es eine
strafrechtliche Verfolgung aber nur geben, wenn die Türkei konkret ein Interesse daran äußere, heißt es in dem
"Tagesspiegel"-Bericht weiter. Demnach sind sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als auch Außenminister
Frank-Walter Steinmeier und Justizminister Heiko Maas (SPD), direkt in den Fortgang der weiteren Prüfung
eingeschaltet.
Berlin (AFP)
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