Information 72c zur Antragstellung Förderinitiative Zwischen Europa und Orient – Mittelasien/Kaukasus im Fokus der Wissenschaft Ausschreibung zur Vorbereitung strukturierter Doktorandenprogramme 1. Zielsetzung Stichtag 15. Juni 2016 Auskünfte Zu Vorhaben in den Geistesund Gesellschaftswissen- Mit ihrer seit 2000 bestehenden Förderinitiative verfolgt die VolkswagenStiftung das Ziel, einerseits das wissenschaftliche Interesse an aktuellen Entwicklungen in Mittelasien und dem Kaukasus zu stimulieren und andererseits durch die Intensivierung der Kooperation zwischen Wissenschaftler(inne)n in Deutschland und der Region einen nachhaltigen Beitrag zum „capacity development“ in diesen Ländern zu leisten. Dabei hat sie von Beginn an der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses hohe Priorität eingeräumt und insbesondere im Rahmen der Programmlinie „strukturell orientierte Maßnahmen“ Ausbildungs- und Qualifizierungsprojekte für Nachwuchswissenschaftler(innen) gefördert. schaften: Dr. Wolfgang Levermann Telefon: 0511-8381-212 Telefax: 0511-8381-344 E-Mail: levermann @volkswagenstiftung.de Zu Vorhaben in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, Medizin: Dr. Matthias Nöllenburg Um die Doktoranden-Ausbildung in der Region noch nachhaltiger zu unterstützen, plant die Stiftung gegenwärtig in Abstimmung mit lokalen Fördereinrichtungen, den Aufbau strukturierter Promotionsprogramme an Universitäten in Mittelasien und dem Süd-Kaukasus voranzutreiben. Vorgesehen ist, im Winterhalbjahr 2016/17 ein entsprechendes Förderangebot zu veröffentlichen. Um die Konzipierung derartiger Vorhaben und die Ausarbeitung von Anträgen zu erleichtern, können im Rahmen dieser Ausschreibung Vorbereitungsmittel für die Entwicklung inhaltlicher Konzepte und den Aufbau eines organisatorischen und administrativen Rahmens für eine strukturierte Doktoranden-Ausbildung beantragt werden. Telefon: 0511-8381-290 Telefax: 0511-8381-344 E-Mail: noellenburg @volkswagenstiftung.de VolkswagenStiftung Kastanienallee 35 D-30519 Hannover www.volkswagenstiftung.de Die Ausschreibung wendet sich an Universitäten in Armenien, Aserbaidschan und Georgien sowie Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan, die in enger Zusammenarbeit mit Hochschulen in Deutschland die konzeptionellen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Durchführung von gemeinsam getragenen Doktorandenprogrammen an ihren Institutionen schaffen wollen. Das Angebot steht Fakultäten und Fachbereichen sowohl in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften als auch in den Natur-, Lebensund Ingenieurwissenschaften offen. 1 Stand: April 2016 2. Fördermöglichkeiten Gefördert werden können Vorhaben zur Entwicklung von Konzepten für strukturierte Programme und zum Aufbau von dazu notwendiger akademischer Infrastruktur. Erwartet wird, dass die Rahmenkonzepte gemeinsam mit deutschen Partnerhochschulen erarbeitet, beantragt und umgesetzt werden. Für die Koordination der vorbereitenden Aktivitäten, Anbahnung von Kontakten, Identifizierung von Partnern, Entwicklung von fachlichen und SoftskillLehrangeboten, Erarbeitung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, u.a. können Personal- und Sachmittel (für Reisen, Veranstaltungen, Verbrauchsmaterial und ggf. technische Ausstattung) in Höhe von bis zu 200.000 EUR beantragt werden. 3. Antragsverfahren Antragsportal Bitte nutzen Sie das Antragsportal der VolkswagenStiftung unter portal.volkswagenstiftung.de. Anträge sollten von den Kooperationspartnern gemeinsam erarbeitet und dann von dem/der Federführenden in Deutschland über das elektronische Antragsportal in englischer Sprache eingereicht werden. Einzelheiten zu den formalen Anforderungen an die Projektvorschläge sind unter „4. Erforderliche Angaben“ zusammengestellt. Vergessen Sie bitte nicht, das dort bereitgestellte Deckblatt auszudrucken und unterschrieben als Anlage hochzuladen. Eine Anleitung zum Antragsportal finden Sie online und auf der nächsten Seite. Stichtag für die Einreichung von Anträgen ist der 15. Juni 2016. Alle zu diesem Termin vorliegenden Projektvorschläge werden von einer interdisziplinär und international zusammengesetzten Expertenkommission im Laufe des Sommers vergleichend begutachtet. Auf der Basis der Gutachterempfehlungen wird die VolkswagenStiftung voraussichtlich im September 2016 eine Entscheidung über die eingereichten Anträge treffen. Die Förderung der Vorbereitungsphase ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der folgenden Ausschreibung von strukturierten Promotionsprogrammen. Diese soll im Winterhalbjahr 2016/17 veröffentlicht werden. 4. Erforderliche Angaben Bitte reichen Sie die Anträge über das elektronische Antragsportal der VolkswagenStiftung ein. Dort können Formulare mit Angaben zu den Antragsteller(inne)n, Institutionen (Bewilligungsempfänger) sowie zum Projekt (Titel, Dauer und Gesamtsumme) und Kostenplan ausgefüllt werden. Darüber hinaus werden folgende Informationen als Anlagen (pdf-Dateien) benötigt: • Antragsdeckblatt (mit Unterschriften beider Partner) • Anschreiben • Zusammenfassung (auf Deutsch und Englisch, max. 1 Seite) • Antragsdarstellung (max. 10 Seiten): Zielsetzung und Begründung, Zeit- und Arbeitsplan inkl. Arbeitsaufteilung, erwartete Ergebnisse 2 Stand: April 2016 • Kostenplan-Begründung für alle Einzelpositionen und beteiligten Institutionen (gegliedert nach Personal-, laufenden und einmaligen Sachmitteln) • Kurz-Lebensläufe, ggf. Liste der relevantesten Publikationen • Stellungnahmen der beteiligten Institutionen • Ggf. weitere Anlagen Die Projektdarstellung darf 10 Seiten (oder 34.000 Zeichen) nicht überschreiten; die Anlagen sollten insgesamt nicht länger als 10 Seiten sein. 5. Elektronische Antragstellung – Tipps und Anleitung Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die im Antragsportal registrierten Personen Zugriff auf die Antragsdaten haben, einen Antrag einreichen können und die betreffenden E-Mail-Benachrichtigungen erhalten. Es ist daher erforderlich, dass sich projektverantwortliche Antragsteller(innen) selbst registrieren oder ggf. Mitarbeiter(innen) mit der Einrichtung eines Benutzerkontos in ihrem Namen und mit ihrer E-Mail-Adresse beauftragen. Mit folgenden fünf Schritten können Sie einen Antrag erstellen: • Als neue(r) Nutzer(in) registrieren Sie sich im Antragsportal mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse sowie einem selbst gewählten Kennwort. Im Zuge der Registrierung werden Sie um Ihre dienstlichen Adressdaten gebeten. Anschließend müssen Sie Ihr Benutzerkonto über einen per E-Mail zugesandten Link aktivieren. Bei vorhandenem Benutzerkonto können Sie sich sofort mit E-Mail-Adresse und Kennwort anmelden. • Über die Funktion Antrag neu anlegen starten Sie nacheinander die Auswahl der zutreffenden Förderinitiative (hier: Zwischen Europa und Orient – Mittelasien/Kaukasus im Fokus der Wissenschaft), des Antragstyps, der als Bewilligungsempfänger(in) vorgesehenen Institution sowie der Sprache. • Hier – wie auch später – können Sie die Antragstellung problemlos unterbrechen und sich nach Bedarf abmelden und wieder anmelden. • Bitte überprüfen Sie, ob die vorbelegten Angaben zum/r Antragsteller(in) zutreffen. Wir benötigen weiterhin Antragsdaten (wie Projekttitel, Laufzeit) und den Kostenplan, die Sie bitte in die jeweiligen Formulare eintragen. Mit Speichern werden die Daten noch nicht an die Stiftung übermittelt. Sie können alle Angaben bis zum Absenden des Antrags überarbeiten. Bitte vergessen Sie nicht, die rechtliche Erklärung zu lesen und zu bestätigen. Auf Wunsch können Sie zur Prü3 Stand: April 2016 fung und für Ihre Ablage ein PDF mit allen Formularinhalten generieren. • Unter Anlagen können Sie die in der Checkliste im Merkblatt geforderten Dateien hochladen (Antragsdarstellung, CV, etc.). Alle Dateien müssen als PDF vorliegen. Bis zum Absenden des Antrags können sie durch neue Versionen ersetzt werden. Sobald der Antrag vollständig ist, können Sie ihn an die Stiftung elektronisch absenden. Bitte vergessen Sie nicht das Antragsdeckblatt zu generieren, mit Ihrer Originalunterschrift einzuscannen und als Anlage hochzuladen. Von der Stiftung im Verlauf der Antragsprüfung angeforderte Zusatzinformationen können unter Antragsergänzung hochgeladen und eingereicht werden. 6. Hinweise für Antragsteller Die Stiftung kann Fördermittel nur an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben. Sie nimmt keine Anträge in Bearbeitung, die in dieser oder ähnlicher Form gleichzeitig anderen Fördereinrichtungen vorliegen. Auch kommt die Stiftung nicht für Verpflichtungen auf, die vor Erhalt eines Bewilligungsschreibens eingegangen worden sind. Im Falle einer Förderung wird die vom Antragsteller in Deutschland vertretene Einrichtung Empfänger der Bewilligung. 4 Stand: April 2016
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