Information zur Antragstellung 100

Information zur
Antragstellung 100
Förderinitiative
Experiment! – Auf der Suche nach gewagten
Forschungsideen
Nächster Stichtag
5. Juli 2016
5. Juli 2017
1. Welche Ideen sind gesucht?
Kühne Forschungsvorhaben, die in Anbetracht ihres frühen Stadiums oder
einer unorthodoxen Herangehensweise aus dem üblichen Förderangebot
herausfallen, erhalten eine Erprobungschance. Im Fokus stehen die Natur-,
Ingenieur-, Verhaltens- und Lebenswissenschaften in Experiment und Theorie. Vorrangig sollen Ansätze unterstützt werden, die radikal neu sind, über
eine kontinuierliche Verbesserung hinauszielen und
Auskünfte
Dr. Ulrike Bischler
•
akzeptiertes Fachwissen grundlegend herausfordern,
•
unkonventionelle Hypothesen, Methodiken oder Technologien etablieren
wollen oder
•
ganz neue Forschungsrichtungen stimulieren.
Telefon: 0511 8381 350
Telefax: 0511 8381 4350
E-Mail: bischler@
volkswagenstiftung.de
Allein die gewagte Forschungsidee zählt; die wissenschaftliche Begutachtung erfolgt anonymisiert.
Dr. Pavel Dutow
Telefon: 0511 8381 396
Telefax: 0511 8381 4396
E-Mail: dutow@
volkswagenstiftung.de
VolkswagenStiftung
Kastanienallee 35
2. Worauf zielt die Förderinitiative?
Ehrgeiziges Ziel ist es, grundlegend neue Forschungsthemen zu erkunden,
ungeachtet eines Projektrisikos und möglicherweise vager Erfolgsaussichten.
Gefördert wird eine zeitlich und finanziell begrenzte explorative Phase, um
erste Anhaltspunkte für die Tragfähigkeit des zu erprobenden Konzeptes zu
gewinnen. Im Fall einer Enttäuschung ist die Erläuterung von Hinderungsgründen ein gewünschtes Ergebnis.
30519 Hannover
www.volkswagenstiftung.de
3. Was sind die Rahmenbedingungen?
Die geförderte explorative Phase beläuft sich auf 1 ½ Jahre. Zwei Jahre nach
der Bewilligung wird eine Bilanz beim von der Stiftung veranstalteten „Forum
Experiment!“ gezogen (Näheres s. unter 13).
Stand: Dezember 2015
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4. Wie viele Pilotvorhaben werden gefördert?
Etwa 15 explorative Projekte werden jährlich bewilligt. Die Anzahl richtet sich
nach dem Ergebnis der Begutachtung. In 2013 wurden 13 von 704 Anträgen
bewilligt, im Folgejahr 19 von 630 Anträgen. Im Jahr 2015 waren 17 von 425
Anträgen erfolgreich.
5. Wer kann einen Antrag stellen?
Folgende formalen Anforderungen werden an die Antragsteller(innen) gestellt:
•
Abgeschlossene Promotion oder höhere akademische Qualifizierung.
•
Aktive Einbindung in eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Deutschland spätestens mit dem Projektbeginn.
•
Nur eine Ideenskizze pro Person bzw. Projektteam zu jedem Stichtag.
Die gleichen formalen Anforderungen gelten für Mitantragsteller(innen) und
sind vom vorgesehenen Bewilligungsempfänger zu beachten. Bereits abgelehnte Forschungsideen werden nicht erneut geprüft, in der Regel auch nicht
in modifizierter Form.
6. Was kann beantragt werden?
Die Antragssumme ist auf 100.000 Euro begrenzt bei 18 Monaten Laufzeit.
Die Mittel können flexibel für alle anfallenden Personal- und Sachkosten eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise auch:
•
die Einbindung von Kooperationspartner(inne)n aus der Wissenschaft im
In- und Ausland,
•
Forschungsaufenthalte an anderen Einrichtungen, Einladung von Gastwissenschaftler(inne)n,
•
Workshops oder Arbeitstreffen sowie
•
eine Vertretung für ein Freisemester oder zur Freistellung von klinischen
Aufgaben.
Gemeinkosten (Overheads) werden nicht berücksichtigt.
Stand: Dezember 2015
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7. Wie kann ein Antrag gestellt werden?
Die Antragstellung beruht auf einer 3-seitigen Projektskizze und einer 1seitigen Selbsteinschätzung zum Bezug zur Förderinitiative und zu wichtigen
Argumenten pro und kontra einer Förderung. Gerne dürfen die auf der
Homepage bereitgestellten Formulare genutzt werden. Bei analoger Gliederung wird auch eine abweichende Gestaltung akzeptiert. Anträge sind über
das Antragsportal portal.volkswagenstiftung.de einzureichen. Eine Anleitung
für das Portal sowie eine Liste der erforderlichen Unterlagen (Checkliste) finden Sie am Ende dieser Information zur Antragstellung.
8. In welcher Sprache ist der Antrag zu stellen?
Anträge müssen in englischer Sprache gestellt werden.
9. Gibt es einen Stichtag?
Der jeweils aktuelle Stichtag wird auf der Stiftungshomepage bekannt gegeben. Ein jährlicher Turnus ist geplant.
10. Wie erfolgt das Auswahl- und Begutachtungsverfahren?
Die Auswahl erfolgt in zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schritten. Zuerst werden alle Ideenskizzen stiftungsintern geprüft und vorausgewählt. In
diese Vorauswahl fließen die Programmvorgaben, die Selbsteinschätzung
und die Schlüssigkeit der Skizze ein. Als zweiter Schritt folgt die Endauswahl
aus der Shortlist durch eine international und interdisziplinär zusammengesetzte Jury. Diese erhält anonymisierte Antragsunterlagen (Kurzantrag und
Selbsteinschätzungsbogen ohne CV).
11. Nach welchen Kriterien erfolgt die Begutachtung?
•
Die Originalität, Vision und Unkonventionalität der Forschungsidee,
•
die antizipierte Wirkung des Forschungsbeitrags im Erfolgsfall,
•
der potenzielle Lerneffekt bei einem Scheitern,
•
das Projektwagnis und
•
die Eignung einer explorativen Phase, die Idee merklich voranzubringen.
Für eine Förderung wird vorausgesetzt, dass institutseigene bzw. institutionsweite Vorbereitungsmittel oder andere spezifische Förderprogramme fehlen.
Eine Stärkung oder Weiterführung von Themen bestehender bzw. ausgelaufener Exzellenzcluster, Sonderforschungsbereiche, Schwerpunktprogramme, etc.
Stand: Dezember 2015
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ist daher ausgeschlossen.
12. Wie lange dauert es bis zu einer Entscheidung? Welches Feedback wird gegeben?
Eine Entscheidung ist spätestens vier Monate nach dem jeweiligen Antragsstichtag zu erwarten. In Anbetracht der raschen Bearbeitungszeit und hohen
Antragszahlen ist es leider nicht möglich, Entscheidungen näher zu begründen oder Hinweise der Jury zu übermitteln.
13. Was ist sonst noch wichtig?
Ein zügiger Projektstart wird vorausgesetzt. Zwei Jahre nach der Bewilligung
veranstaltet die Stiftung das „Forum Experiment!“ im Tagungszentrum
Schloss Herrenhausen in Hannover. Jedes Projekt ist eingeladen, die in der
explorativen Phase erzielten Ergebnisse als Kurzvortrag oder Poster vorzustellen, unabhängig von einem sich abzeichnenden Erfolg oder einer Enttäuschung. Ziel des Forums ist es, die Förderinitiative „Experiment!“ basierend
auf den Erfahrungen der Geförderten weiter zu entwickeln. Der Termin des
nächsten „Forum Experiment!“ wird im Bewilligungsschreiben mitgeteilt.
Antragsportal
Anhang: Checkliste für das Antragsportal
Bitte nutzen Sie das Antragspor-
Es werden folgende Informationen und Dokumente (pdf-Dateien) benötigt:
tal der VolkswagenStiftung im
Internet unter https://
portal.volkswagenstiftung.de
Vergessen Sie bitte nicht, das
dort zur Verfügung gestellte
Deckblatt auszudrucken, zu
unterschreiben, einzuscannen
und anschließend hochzuladen.
Im Antragsportal ausgefüllte Formulare mit Angaben zu Antragsteller(in),
Bewilligungsempfänger (Zielinstitution), Projekttitel, Laufzeit, vorläufiger Kostenplan und Zustimmung zur rechtlichen Erklärung.
Anlagen (in der Reihenfolge des Antragsportals):
•
Antragsdarstellung (1.000 +/- 100 Wörter insgesamt, ca. 3 Seiten). Referenzen sind nicht zwingend erforderlich und werden bei der Textlänge
mitgezählt.
Eine Anleitung zum Antragsportal finden Sie online und auf der
nachfolgenden Seite.
Die Ideenskizze soll wie folgt gegliedert werden (vgl. Formular ‚Short
Proposal‘) und darf weder Namen der Antragsteller(innen) oder des Instituts noch Publikationszitate der antragstellenden Gruppe(n) enthalten:
0. Bringen Sie den Antrag in einem bis max. drei Sätzen auf den
Punkt: die Kernfrage, das Schlüsselergebnis und die Bedeutung.
1. Forschungsidee und Kontext (mit Ausgangslage, offener Frage,
Relevanz und Perspektive), möglichst ohne Referenzen.
Stand: Dezember 2015
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2. Zu erprobender Lösungsweg oder Konzept (der „Clou“ des Ansatzes, ggf. mit Hinweis auf Abweichungen von der StandardMethodik, auf neuartige Hypothesen, etc.).
3. Konkretes Ziel der explorativen Phase (wesentlicher Erkenntnisgewinn und Hürden, potenzielle Fallstricke).
4. Optional: 1 zusätzliche Seite mit max. 2 erläuternden Abbildungen.
•
Selbsteinschätzung (300 +/- 50 Wörter, ca. 1 Seite)
Der Selbsteinschätzungsbogen soll folgende Angaben enthalten (vgl.
Formular ‚Self-Assessment‘) und ebenfalls für eine anonymisierte Begutachtung taugen:
1. Verglichen mit Ihren anderen Projekten: Warum ist diese For-
schungsidee für „Experiment!“ prädestiniert?
2. Warum sollte die Jury / die Stiftung Ihre Forschungsidee unbedingt
berücksichtigen?
3. Welche Einwände erwarten Sie? Wie würden Sie diese entkräf-
ten?
•
Kurz-CV (max. 2 Seiten) inklusive Angabe Ihrer Position am Institut und
Auflistung von bis zu zehn ausgewählten Publikationen sowie, falls zutreffend, Kurz-CVs der Mitantragsteller(inne)n.
Der CV wird nur zur stiftungsinternen Prüfung benötigt und NICHT an die
Jury weitergeleitet.
•
Unterschriebenes Antragsdeckblatt
Bitte nutzen Sie ausschließlich das im Antragsportal der Stiftung erzeugte
Deckblatt.
Im Einzelfall: Sofern Sie noch nicht am Zielinstitut beschäftigt sind, wird ein
von der Institutsleitung unterzeichnetes Unterstützungsschreiben benötigt.
•
Institutionelle Stellungnahmen
Dieses Dokument wird NICHT der Jury vorgelegt.
Nach dem Antragsstichtag hochgeladene Antragsergänzungen und Modifikationen bleiben unberücksichtigt.
Stand: Dezember 2015
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Antragsportal – Anleitung & Tipps
Mit den folgenden 7 Schritten können Sie einen Antrag erstellen und einreichen:
1.
Als neue/r Nutzer/in registrieren Sie sich im Antragsportal mit Ihrem
Namen und Ihrer E-Mail sowie einem selbst gewählten Kennwort. Im Zuge der Registrierung werden Sie um dienstliche Adressdaten gebeten.
Anschließend müssen Sie Ihr Benutzerkonto über einen per E-Mail zugesandten Link aktivieren. Bei vorhandenem Benutzerkonto können Sie
sich sofort mit E-Mail und Kennwort anmelden.
2.
Über die Funktion Antrag neu anlegen starten Sie nacheinander die
Auswahl der zutreffenden Förderinitiative, des Antragstyps, der als Bewilligungsempfänger(in) vorgesehenen Institution sowie der Sprache. Bitte denken Sie bei gemeinsamen Anträgen an eine passende Sprachumgebung für Ihre Mitantragsteller(innen).
3.
Hier – wie auch später – können Sie die Antragstellung problemlos unterbrechen und sich nach Bedarf abmelden und wieder anmelden.
4.
Bitte überprüfen Sie, ob die vorbelegten Angaben zum/r Antragsteller(in) zutreffen. Wir benötigen weiterhin Antragsdaten (wie Projekttitel,
Laufzeit) und den Kostenplan, die Sie bitte in die jeweiligen Formulare
eintragen. Mit Speichern werden die Daten noch nicht an die Stiftung
übermittelt. Sie können alle Angaben bis zum Absenden des Antrags
überarbeiten. Bitte vergessen Sie nicht, die rechtliche Erklärung zu lesen und zu bestätigen. Auf Wunsch können Sie zur Prüfung und für Ihre
Ablage ein PDF mit allen Formularinhalten generieren.
5.
Unter Anlagen können Sie die in der Checkliste geforderten Dateien
hochladen. Alle Dateien müssen als PDF vorliegen. Bis zum Einreichen
des Antrags können sie durch neue Versionen ersetzt werden.
6.
Wenn weitere Personen an der Antragstellung beteiligt sind, können Sie
eine/n Mitantragsteller(in) einladen. Nach erfolgter Registrierung erhalten diese eine Berechtigung im Antragsportal, die Formulare und Anlagen des gewählten Antrags zu bearbeiten. Außerdem werden für Ihre Mitantragsteller(innen) separate Kostenpläne erzeugt, die nur bei Bedarf
auszufüllen sind. Um eine fertige Antragsfassung miteinander abzustimmen, kann sie über Antrag sperren vor Änderungen geschützt werden.
7.
Sobald der Antrag vollständig ist, können Sie ihn an die Stiftung elektronisch einreichen. Zuvor müssen Sie ein Deckblatt generieren, mit Ihrer
Originalunterschrift einscannen und als Anlage unter dem Dokumententyp "Antragsdeckblatt" hochladen. Nicht vor Ort anwesende Mitantragsteller(innen) dürfen separate Deckblätter generieren und wie angegeben verfahren.
Bitte wenden Sie sich bei technischen Fragen zur Nutzung des Antragsportals an [email protected].
Stand: Dezember 2015
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