Information zur Antragstellung 98 Förderinitiative Opus magnum Deadline 1. Februar 2017 1. Februar 2018 1. Februar 2019 Auskünfte VolkswagenStiftung Kastanienallee 35 30519 Hannover www.volkswagenstiftung.de Dr. Johanna Brumberg Telefon: 0511 8381-297 E-Mail: [email protected] 1. Zielsetzung Das Förderangebot richtet sich an Professorinnen und Professoren aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, die sich durch (erste) herausragende Arbeiten ausgewiesen haben. Im Zuge einer Freistellung von ihren sonstigen dienstlichen Aufgaben in Lehre und Verwaltung sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich auf die Abfassung eines größeren wissenschaftlichen Werkes zu konzentrieren. Von diesem „Opus magnum“ sollte auf Grund besonderer Qualität und Originalität erwartet werden können, dass es maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der angesprochenen Wissenschaftsbereiche über den jeweiligen disziplinären Rahmen hinaus entfalten wird. Dieses Förderangebot ist über die Geisteswissenschaften im engeren Sinne hinaus auch für Nachbarfächer, insbesondere aus den theoretischen Gesellschaftswissenschaften (z. B. Kultursoziologie, politische Theorie, Rechtsphilosophie), offen. Gedacht ist dabei vor allem an die Erstellung grundlegender Werke, die • ein Forschungsgebiet erstmals umfassend und unter Bezugnahme auf den Forschungsstand in benachbarten Disziplinen richtungweisend aufarbeiten, • in kritischer Auseinandersetzung mit gängigen Interpretationsmustern einen Gegenstandsbereich in einem neuen Licht darstellen und dadurch maßgebliche Erkenntnisgewinne erwarten lassen, • eine neue, für einen breiten Gegenstandsbereich bedeutsame Hypothese in einer umfassenden Analyse detailliert ausarbeiten und zur Diskussion stellen, • Vorarbeiten unterschiedlicher Art und Provenienz erstmals in einen Zusammenhang stellen und auf diese Weise Einsichten generieren, die ohne eine solche Syntheseleistung nicht erreichbar wären. Gefördert werden Projekte in einem weit fortgeschrittenen Arbeitsstadium, zu denen bereits umfassende Vorarbeiten vorliegen. Die Materialsammlung, Archiv- und Recherchearbeiten müssen weitgehend abgeschlossen sein, da die „Opus magnum“-Förderung in erster Linie die Verschriftlichung und Fertigstellung eines Werks ermöglichen soll. April 2016 1 Nicht gefördert wird die Erstellung von Sammelbänden, Editionen, Übersetzungen, Lehr- und Handbüchern, sowie von habilitationsäquivalenten Schriften („zweites Buch“). In Ausnahmefällen können wissenschaftliche Werke von grundlegender Bedeutung auch außerhalb der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften berücksichtigt werden. Interessierte Professorinnen und Professoren werden im Vorfeld einer Antragstellung um Kontaktaufnahme mit der Stiftung gebeten. 2. Hinweise zur Antragstellung Bewerbungsvoraussetzungen Formale Voraussetzung ist eine Festanstellung als Professorin/Professor an einer deutschen Hochschule. Außerplanmäßige Professoren/Professorinnen sind nicht antragsberechtigt. Fördermöglichkeiten Die Freistellung kann in der Regel für die Dauer von sechs bis maximal 18 Monaten gewährt werden. Dabei wird erwartet, dass die betreffenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von ihrer Universität unter Fortzahlung ihrer Dienstbezüge von Lehre und administrativen Verpflichtungen freigestellt oder beurlaubt werden. Für den vorgesehenen Zeitraum wird von der Stiftung eine Lehrvertretung finanziert. Die Freistellung muss zusätzlich erfolgen und darf bei der Bemessung regulärer Freisemester nicht angerechnet werden. Es wird nachdrücklich empfohlen, den für die Abfassung des geplanten Werkes beantragten Freistellungszeitraum realistisch zu kalkulieren. Eine Verlängerung der Förderung ist nicht möglich. Lehrvertretung Die Finanzierung einer Lehrvertretung dient zugleich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Lehrvertretung kann daher nur von – angemessen qualifizierten – Nachwuchskräften übernommen werden, die noch nicht über eine feste Stelle verfügen. Die Vertreterin oder der Vertreter wird erst im Falle einer positiven Förderentscheidung in Absprache mit der Stiftung benannt, wobei folgende Kriterien zu beachten sind: • Die Lehrvertretung sollte nicht aus dem institutionellen oder personellen Nahumfeld der oder des Geförderten stammen und für die „Opus magnum“-Lehrvertretung einen Ortswechsel vornehmen. • Der letzte Qualifizierungsabschnitt der Lehrvertretung (Promotion, Habilitation, Juniorprofessur) sollte nicht länger als zwei bis drei Jahre zurückliegen. Die Lehrvertretung hat die Möglichkeit, an den für geförderte Nachwuchswissenschaftler(innen) konzipierten Weiterbildungsangeboten der Stiftung teilzunehmen. Zudem wird erwartet, dass die „Opus magnum“- April 2016 2 Geförderten ihren Lehrvertretungen als Mentor(inn)en zur Verfügung stehen und deren Einbindung in Strukturen und Qualifikationsmaßnahmen der jeweiligen Institution unterstützen. Fördersumme Antragsportal Bitte nutzen Sie das Antragsportal der VolkswagenStiftung unter https://portal.volkswagenstiftu ng.de für die elektronische Antragstellung. Die jährliche Fördersumme beträgt maximal 120.000 Euro (bis zu 110.000 Euro für die Lehrvertretung einschließlich aller Nebenkosten und bis zu 10.000 Euro als zusätzliche Sachmittelpauschale, z. B. für Reisen, Archivaufenthalte, Literatur, ggf. auch für Hilfskräfte, Publikationskosten für den freigestellten Inhaber bzw. die freigestellte Inhaberin der Professur). Darüber hinausgehende Kosten werden nicht übernommen. Vergessen Sie bitte nicht, im Portal das Antragsdeckblatt zu Antragstellung und Begutachtung generieren, auszudrucken, zu Anträge können in deutscher oder englischer Sprache jeweils bis zum 1. Februar in elektronischer Form über das Antragsportal der VolkswagenStiftung gestellt werden. unterschreiben, einzuscannen und anschließend hochzuladen. Eine Anleitung zum Antragsportal finden Sie online. Nach Registrierung und Eintragung aller im Antragsportal angeforderten Angaben sollten folgende PDF-Dokumente beigefügt werden. 1. Anschreiben, mit Angabe des vorgesehenen Bewilligungsempfängers (Institut, Name, Anschrift) 2. Zusammenfassung in Deutsch und Englisch (jede maximal 1 Seite) 3. Ausführliche Darstellung des Vorhabens (insgesamt nicht mehr als 12 Seiten: Times New Roman, Schriftgrad 12 pt, 1,5-zeilig): - Darstellung des Vorhabens mit Angaben zu Zielsetzung und Begründung, zum Innovationspotenzial vor dem Hintergrund des aktuellen Forschungsstands, anzuwendende Methodik - Darstellung der Vorarbeiten - inkl. Literaturangaben/Literaturverzeichnis 4. Lebenslauf mit Schriftenverzeichnis des Antragstellers (maximal 10 Seiten) 5. Zeit- und Arbeitsplan 6. Erläuterung der beantragten Sachmittel 7. Erläuterung des Publikationskonzepts (gerne auch Open Access) 8. Schriftliche Interessensbekundung eines Verlags zur Publikation des Opus magnum Anträge, deren Darstellung des Vorhabens einen Umfang von 12 Seiten überschreitet oder die in dieser oder ähnlicher Form gleichzeitig anderen Fördereinrichtungen vorliegen, werden nicht in Bearbeitung genommen. Die Auswahl unter den Bewerbungen erfolgt vergleichend unter Mitwirkung einer interdisziplinären und international erfahrenen Gutachterkommission. Die Gutachter(innen) werden unter Berücksichtigung der April 2016 3 fachlichen Verteilung der Anträge in der jeweiligen Ausschreibungsrunde in die Kommission berufen. In Einzelfällen werden ergänzende schriftliche Stellungnahmen eingeholt. Über die Anträge wird jeweils im Sommer des Antragsjahres entschieden, die Förderung sollte danach innerhalb von drei Semestern angetreten werden. Es können bis zu zehn Freistellungen pro Jahr gefördert werden. Eine erneute Bewerbung nach einem abschlägigen Bescheid ist nur mit einem gänzlich anderen Vorhaben möglich. Gern steht Ihnen Dr. Johanna Brumberg vor Antragstellung zur Beratung zur Verfügung (Tel. 0511-83 81 297; brumberg@ volkswagenstiftung.de April 2016 4
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