ANLAGE ERGEBNISSE DER ABSTIMMUNGEN Erklärung der Abkürzungen und Symbole + ↓ Z NA (..., ..., ...) EA (..., ..., ...) getr. ges. Änd. K entspr. S = § Art. Erw. Entschl.antr. gem. Entschl.antr. geh. angenommen abgelehnt hinfällig zurückgezogen namentliche Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen) elektronische Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen) getrennte Abstimmung gesonderte Abstimmung Änderungsantrag Kompromissänderungsantrag entsprechender Teil Streichung identische Änderungsanträge Absatz/Ziffer/Nummer Artikel Erwägung Entschließungsantrag gemeinsamer Entschließungsantrag geheime Abstimmung P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc 1 PE 581.428 1. Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Antrag EGF/2015/009 SE/Volvo Trucks Bericht: Victor Negrescu (A8-0077/2016) (qualifizierte Mehrheit erforderlich + 3/5 der abgegebenen Stimmen) 2. Gegenstand NA etc. Abstimmung NA/EA – Bemerkungen einzige Abstimmung NA + 585, 82, 7 Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Antrag EGF/2016/000 TA 2016/Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission Bericht: Andrey Novakov (A8-0078/2016) (qualifizierte Mehrheit erforderlich + 3/5 der abgegebenen Stimmen) 3. Gegenstand NA etc. Abstimmung NA/EA – Bemerkungen einzige Abstimmung NA + 534, 106, 49 Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2016: Neue Instrumente für die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union Bericht: José Manuel Fernandes (A8-0130/2016) Gegenstand Änd. Nr. Verfasser(in) NA etc. Abstimmung §4 1 EFDD §5 § ursprünglicher Text ges. + Erwägung E § ursprünglicher Text ges. + NA + NA/EA – Bemerkungen - Abstimmung: Entschließung (gesamter Text) 584, 64, 33 Anträge auf gesonderte Abstimmung GUE/NGL: § 5, Erwägung E P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc 2 PE 581.428 4. Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs – Samo Jereb * Bericht: Bart Staes (A8-0060/2016) (Geheime Abstimmung (Artikel 182 Absatz 1 GO)) Gegenstand NA etc. Ernennung von Samo Jereb 5. Abstimmung NA/EA – Bemerkungen + 404, 222, 70 Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs – Mihails Kozlovs * Bericht: Igor Šoltes (A8-0059/2016) (Geheime Abstimmung (Artikel 182 Absatz 1 GO)) Gegenstand NA etc. Ernennung von Mihails Kozlovs 6. Abstimmung NA/EA – Bemerkungen + 386, 123, 186 Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs – Jan Gregor * Bericht: Igor Šoltes (A8-0057/2016) (Geheime Abstimmung (Artikel 182 Absatz 1 GO)) Gegenstand NA etc. Ernennung von Jan Gregor 7. Abstimmung NA/EA – Bemerkungen + 382, 256, 57 Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs – Ladislav Balko * Bericht: Igor Šoltes (A8-0055/2016) (Geheime Abstimmung (Artikel 182 Absatz 1 GO)) Gegenstand NA etc. Ernennung von Ladislav Balko P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc 3 Abstimmung NA/EA – Bemerkungen + 328, 317, 52 PE 581.428 8. Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs – Janusz Wojciechowski * Bericht: Igor Šoltes (A8-0061/2016) (Geheime Abstimmung (Artikel 182 Absatz 1 GO)) Gegenstand NA etc. Abstimmung NA/EA – Bemerkungen - 288, 358, 48 Ernennung von Janusz Wojciechowski 9. Einwände gemäß Artikel 106 GO: Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat Entschließungsantrag: B8-0439/2016 Gegenstand Änd. Nr. Verfasser(in) NA etc. Abstimmung NA/EA – Bemerkungen Entschließungsantrag B8-0439/2016 (ENVI-Ausschuss) §1 nach § 1 §2 44 ECR NA - 152, 527, 25 9 PPE NA - 219, 477, 7 32 Verts/ALE, EFDD NA + 401, 297, 8 33 Verts/ALE, EFDD NA + 396, 299, 6 34 Verts/ALE, EFDD NA + 388, 318, 2 35 Verts/ALE, EFDD NA - 252, 324, 128 10 PPE getr. P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc 4 1 + 2/NA + 463, 231, 9 3/NA + 489, 187, 27 4/NA + 515, 175, 17 5 + PE 581.428 Gegenstand Änd. Nr. 45 §3 §4 nach § 4 §5 nach § 5 11 Verfasser(in) ECR NA etc. Abstimmung NA/EA – Bemerkungen 6/NA + 508, 192, 2 7/NA + 499, 201, 4 8/NA + 500, 198, 4 9/NA + 477, 221, 1 getr. PPE 1/NA ↓ 2/NA ↓ getr. 1/NA + 294, 278, 134 2/NA + 559, 130, 13 20 ALDE NA ↓ 46 ECR NA - 295, 394, 15 47S ECR NA - 282, 392, 30 36 Verts/ALE, EFDD EA + 564, 113, 20 12 PPE EA + 478, 196, 30 48 ECR NA + 592, 88, 23 49 ECR getr. 1/NA - 327, 331, 47 2/NA + 554, 112, 42 EA - 343, 357, 5 37 Verts/ALE, EFDD 38 Verts/ALE, EFDD - §6 50 ECR - nach § 6 13 PPE getr. 1 P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc 5 + PE 581.428 Gegenstand §7 Änd. Nr. Verfasser(in) NA etc. Abstimmung NA/EA – Bemerkungen 2/EA + 547, 140, 19 51S ECR - 14 PPE + nach § 7 19 ENF nach Bezugsvermerk 4 21 Verts/ALE, EFDD + Erwägung A 1 PPE - Nach Erwägung A 15 ENF NA - 115, 553, 34 nach Erwägung C 16 ENF NA - 53, 600, 51 Erwägung D 39S ECR NA - 90, 616, 2 2 PPE NA - 296, 386, 27 nach Erwägung D 17 ENF NA - 106, 555, 42 Erwägung E 40S ECR NA - 116, 583, 7 3 PPE getr. 1/NA - 334, 366, 8 2/NA + 543, 140, 22 Erwägung J 4 NA PPE - 110, 556, 42 getr. 1 + 2/EA - 301, 399, 9 ↓ 41 ECR Erwägung O 5 PPE NA - 290, 386, 31 Erwägung R 42S ECR NA - 298, 404, 6 6 PPE NA - 256, 439, 13 43S ECR NA - 91, 608, 8 7 PPE NA - 278, 419, 7 Erwägung U P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc 6 PE 581.428 Änd. Nr. Verfasser(in) Erwägung W 8 PPE 18 ENF NA - 78, 599, 29 22 Verts/ALE, EFDD NA + 350, 326, 29 23 Verts/ALE, EFDD NA + 343, 329, 29 24 Verts/ALE, EFDD EA + 343, 328, 30 25 Verts/ALE, EFDD NA + 345, 343, 13 26 Verts/ALE, EFDD EA + 346, 313, 33 27 Verts/ALE, EFDD EA + 343, 318, 40 28 Verts/ALE, EFDD NA + 348, 314, 43 29 Verts/ALE, EFDD 30 Verts/ALE, EFDD EA - 329, 345, 31 31 Verts/ALE, EFDD EA + 338, 335, 25 NA + 374, 225, 102 nach Erwägung W nach Erwägung X NA etc. Abstimmung NA/EA – Bemerkungen Gegenstand + + Abstimmung: Entschließung (gesamter Text) Anträge auf namentliche Abstimmung Verts/ALE: Änderungsanträge 5, 6, 7, 9, 10 (3. Teil, 6. Teil, 8. Teil), 11 (1. Teil), 20, 23, 25, 28, 32, 33, 34, 35, 44, 45, 46, 47 ECR: Änderungsanträge 11, 20, 22, 42, 44, 45, 46, 48, 49; Schlussabstimmung GUE/NGL: Änderungsanträge 2, 3, 9, 10 (2. Teil, 4. Teil, 7. Teil, 9. Teil), 11, 20, 39, 40, 42, 43, 44, 45 (1. Teil, 2. Teil), 46, 47; Schlussabstimmung ENF: Änderungsanträge 15, 16, 17, 18, 19, Schlussabstimmung P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc 7 PE 581.428 Anträge auf getrennte Abstimmung Verts/ALE: Änderungsantrag 11 1. Teil „3. fordert die Kommission auf, die Genehmigung von Glyphosat für den Zeitraum von sieben Jahren zu erneuern; weist darauf hin, dass die Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 die Genehmigung eines Wirkstoffs während des Zeitraums, für den die Genehmigung erteilt wurde, zurückziehen kann, wenn der Wirkstoff die Zulassungskriterien nicht mehr erfüllt;“ 2. Teil „fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Arbeit an der Liste von Beistoffen, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln nicht zulässig ist, zu beschleunigen; begrüßt, dass Talgfettaminoxethylat von der Verwendung in Pflanzenschutzmitteln ausgeschlossen wurde;“ Änderungsantrag 13 1. Teil Gesamter Text ohne die Worte „Forschung und Innovationen in Bezug auf“ 2. Teil diese Worte Änderungsantrag 49 1. Teil „5. fordert die Kommission und die EFSA auf, innerhalb des Rechts- und Regelungsrahmens und im Einklang mit den Vertraulichkeitsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 möglichst weit gehenden Zugang zu den wissenschaftlichen Studien und Daten zu gewähren, die für die positive Einstufung von Glyphosat und die vorgeschlagene erneute Genehmigung verwendet wurden;“ 2. Teil „fordert die Kommission auf, außerdem alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um die vollständige Offenlegung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erleichtern, die im Zusammenhang mit dem Bewertungsverfahren der EU verwendet wurden;“ GUE/NGL: Änderungsantrag 45 1. Teil „2. unterstützt die Annahme einer Durchführungsverordnung auf der Grundlage des Genehmigungsverfahrens für Wirkstoffe nach der Verordnung (EG) Nr. 1141/2010 (Zweite Erneuerungsverordnung) durch die Mitgliedstaaten;“ 2. Teil „stellt fest, dass nach einer etwaigen erneuten Genehmigung die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, alle auf dem Markt befindlichen Produkte, die Glyphosat, einschließlich seiner Beistoffe, enthalten, neu zu bewerten und sicherstellen müssen, dass sie weiterhin modernen Sicherheitsstandards entsprechen;“ S&D: Änderungsantrag 3 1. Teil Streichung der Worte „vorrangig durch die Nähe ihrer Häuser zu gespritzten Gebieten, die Verwendung im häuslichen Bereich und die Ernährung;“ 2. Teil „in der Erwägung, dass die Exposition gegenüber Glyphosat aufgrund des drastischen Anstiegs der Gesamtmenge an eingesetztem Glyphosat zunimmt; in der Erwägung, dass die Auswirkungen von Glyphosat und seinen am weitesten verbreiteten Beistoffen auf die Gesundheit des Menschen regelmäßig überwacht werden müssen;“ Änderungsantrag 4 1. Teil Gesamter Text ohne das Wort „ausführlichen“ 2. Teil dieses Wort P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc 8 PE 581.428 Verts/ALE, GUE/NGL: Änderungsantrag 10 1. Teil 2. „fordert die Kommission auf, einen neuen Entwurf einer Durchführungsverordnung vorzulegen, mit dem besser für die nachhaltige Verwendung [von] Pflanzenschutzmittel[n] Sorge getragen wird; 2. Teil „glyphosathaltiger“ 3. Teil „fordert die Kommission auf, zu empfehlen, dass die Mitgliedstaaten insbesondere den Verkauf von Glyphosat an nichtgewerbliche Anwender einschränken oder verbieten;“ 4. Teil „und die Kommission um eine gemeinsam mit Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten erstellte Beurteilung ersuchen,“ 5. Teil „die Verwendung von Pflanzenschutzerzeugnissen für nichtgewerbliche Anwender auszuwerten“ 6. Teil „und diesbezügliche Vorschläge zu unterbreiten, Ausbildungsmaßnahmen [...] entwickeln“ 7. Teil „und Anwenderzulassungen“ 8. Teil „für gewerbliche Anwender“ 9. Teil „bessere Informationen über die Anwendung von Glyphosat zur Verfügung zu stellen und die Verwendung von Produkten, die den Wirkstoff Glyphosat enthalten, vor der Ernte streng zu beschränken;“ 10. Die EU in einem sich wandelnden globalen Umfeld – eine stärker vernetzte, konfliktreichere und komplexere Welt Bericht: Sandra Kalniete (A8-0069/2016) Gegenstand Änd. Nr. Verfasser(in) NA etc. nach § 3 1 mehr als 76 Mitglieder getr. §5 §6 § § ursprünglicher Text ursprünglicher Text P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc 9 Abstimmung 1 + 2/EA - 3 + NA/EA – Bemerkungen 261, 374, 41 getr. 1/NA + 538, 138, 16 2/NA + 503, 171, 24 1/NA + 407, 266, 28 2/NA + 444, 222, 30 3/NA + 488, 191, 14 getr. PE 581.428 Gegenstand Änd. Nr. Verfasser(in) NA etc. Abstimmung NA/EA – Bemerkungen §9 § ursprünglicher Text NA + 454, 227, 19 § 10 § ursprünglicher Text getr. 1/NA + 463, 205, 35 2/NA + 382, 273, 42 3/NA + 423, 253, 25 + 436, 251, 13 1/NA + 451, 221, 26 2/NA + 508, 144, 42 § 11 § ursprünglicher Text NA § 12 § ursprünglicher Text getr. § 17 § 23 § § ursprünglicher Text ursprünglicher Text getr. 1 + 2 + getr. 1 + 2 + § 26 § ursprünglicher Text NA + 461, 202, 38 § 27 § ursprünglicher Text NA + 454, 204, 39 § 45 2 mehr als 76 Mitglieder Erwägung C § ursprünglicher Text Zwischenüberschrift nach Erwägung N § ursprünglicher Text + getr. 1 + 2 + getr. 1 P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc 10 + PE 581.428 Gegenstand Änd. Nr. Verfasser(in) Abstimmung: Entschließung (gesamter Text) NA etc. Abstimmung NA/EA – Bemerkungen 2/EA - 307, 345, 50 NA + 427, 232, 43 Anträge auf namentliche Abstimmung Verts/ALE: §§ 5 (2. Teil), 6 (1. Teil), 9, 10 (1. Teil, 2. Teil), 11, 12, 27 S&D: § 10 GUE/NGL: §§ 5, 6, 10, 11, 12, 26, 27 EFDD: §§ 6 (2. Teil, 3. Teil), 10 (1. Teil, 3. Teil), 27 Anträge auf getrennte Abstimmung PPE: Änderungsantrag 1 1. Teil „3a. vertritt die Ansicht, dass der EU, als einem globalen Akteur, eine Schlüsselrolle bei der Aufrechterhaltung der in den internationalen Menschenrechtsnormen verankerten Prinzipien zukommt, insbesondere der Prinzipien der universellen Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte; ist daher der Auffassung, dass die Menschenrechte sinnvoll in die neue Globale Strategie integriert werden müssen“ 2. Teil „und dass dies als eine Gelegenheit verstanden werden sollte, den gegenwärtigen Mangel an systematischer Anwendung der bestehenden EU-Menschenrechtspolitik aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass eine Rückendeckung auf höchster politischer Ebene dringend erforderlich ist;“ 3. Teil „für die volle Umsetzung des EU-Rahmenprogramms, der EU-Leitlinien für den Schutz der Menschenrechte und des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie“ hebt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit hervor, sich in jedem Fall mit der EU, dem jeweiligen Mitgliedstaat und der Zivilgesellschaft des Drittlandes zu beraten, damit Ärzte und Menschenrechtsverteidiger ihre Erfahrung und Expertise zur Information und Schärfung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU einbringen können; fordert die EU und die Mitgliedstaaten dazu auf, sicherzustellen, dass die EU in der Außenpolitik einen strategischen Ansatz in Bezug auf die Menschenrechte verfolgt, der konkrete Handlungsschritte und Ergebnisse hervorhebt und beim Engagement der EU für Menschenrechte über verschiedene Länder und Regionen hinweg Kohärenz aufweist, ohne Rücksicht auf Belange wie Sicherheit, Außenpolitik, Handel, Energie, Hilfeleistung oder andere Interessen;“ Verts/ALE: §5 1. Teil 2. Teil Gesamter Text ohne die Worte „weist darauf hin, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten eine größere Geschlossenheit und Bereitschaft zeigen müssen, mehr Verantwortung für ihre kollektive Sicherheit und territoriale Verteidigung zu übernehmen, und sich dabei – insbesondere in der Nachbarschaft Europas – weniger auf die Vereinigten Staaten zu verlassen;“ „daher“ und „ihre Verteidigungsfähigkeiten auszubauen, damit sie“ diese Worte Zwischenüberschrift nach Erwägung N 1. Teil Gesamter Text ohne die Worte „der Bevölkerung [...] und ihrer Mitgliedstaaten, Gesellschaften und Werte“ 2. Teil diese Worte P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc 11 PE 581.428 S&D: § 17 1. Teil 2. Teil EFDD: § 12 1. Teil 2. Teil § 23 1. Teil 2. Teil Erwägung C 1. Teil 2. Teil „unterstreicht, dass den Auswirkungen der Technologie auch in der globalen Strategie sowie in den Initiativen zur Cybersicherheit Rechnung getragen werden sollte“ „und dass die Verbesserung der Menschenrechtslage ein integraler Bestandteil aller EU-Maßnahmen und Programme sein und umfassend berücksichtigt werden sollte, um den Schutz der Menschenrechte und die Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der guten Regierungsführung und der friedlichen Konfliktlösung voranzubringen;“ „betont, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO unbedingt ausgebaut werden muss, wodurch die Koordinierung der Operationen gewährleistet sein dürfte, und unterstützt die Schaffung europäischer Fähigkeiten, welche die NATO bei der Landverteidigung stärken und in der Lage sind, Interventionen jenseits der Grenzen der EU autonom durchzuführen; unterstreicht, dass die GSVP den europäischen Pfeiler der NATO stärken und sicherzustellen sollte, dass die europäischen NATO-Mitglieder ihren NATO-Verpflichtungen tatsächlich nachkommen; schlägt vor, die Konzepte der EU-Gefechtsverbände und der NATOEingreiftruppen zu verknüpfen;“ „erinnert daran, dass die militärischen Beiträge auf dem Grundsatz der Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten basieren sollten;“ Gesamter Text ohne die Worte „und militärischen“ diese Worte Gesamter Text ohne die Worte „den Versuchen revisionistischer Mächte, Grenzen völkerrechtswidrig mittels Gewalt neu zu ziehen und die auf Regeln basierende globale Ordnung in Frage zu stellen,“ diese Worte P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc 12 PE 581.428 Verts/ALE, EFDD: §6 1. Teil „fordert die EU daher auf, in den Bereichen verteidigungsbezogene Forschung, industrielle Basis und Cyberabwehr eine kohärente und strukturierte Zusammenarbeit zu fördern, indem Ressourcen zusammengelegt und gemeinsam genutzt und sonstige Kooperationsprojekte durchgeführt werden, um die nationalen Verteidigungsbudgets effizienter zu nutzen, das kollektive Ziel zu erreichen, 2 % der Verteidigungsausgaben für die Forschung aufzuwenden und im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) ein aus EU-Mitteln finanziertes Programm für Forschung und Technologie im Verteidigungsbereich aufzulegen; ist der Auffassung, dass die Rolle der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) gestärkt und ihre Ressourcen aufgestockt werden müssen, damit sie wirksamer handeln kann; ist ferner der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten mehr Verantwortung für den Aufbau dringend erforderlicher europäischer Kapazitäten übernehmen, zur strategischen Autonomie der EU beitragen, ihre Ausgaben für die militärische Forschung im Rahmen der EVA erhöhen und die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) und den europäischen Markt für Verteidigungsgüter (EDM) stärken sollten; fordert, dass die Mitgliedstaaten bei der Verwendung ihrer Sicherheits- und Verteidigungshaushalte für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht sorgen;“ ohne die Worte „das kollektive Ziel zu erreichen, 2 % der Verteidigungsausgaben für die Forschung aufzuwenden und im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) ein aus EU-Mitteln finanziertes Programm für Forschung und Technologie im Verteidigungsbereich aufzulegen;“ 2. Teil „das kollektive Ziel zu erreichen, 2 % der Verteidigungsausgaben für die Forschung aufzuwenden und im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) ein aus EU-Mitteln finanziertes Programm für Forschung und Technologie im Verteidigungsbereich aufzulegen;“ 3. Teil „fordert die EU-Mitgliedstaaten ferner auf, angemessene Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, um die in Artikel 43 EUV genannten Aufgaben zu erfüllen, auch für relevante UN-Friedensmissionen; weist zudem darauf hin, dass der Austausch nachrichtendienstlicher Informationen verbessert werden sollte und eine wirkliche europäische Nachrichtendienst- und Vorhersagekapazität mit einem angemessenen Aufsichtsmechanismus aufgebaut werden sollte;“ § 10 1. Teil 2. Teil 3. Teil Gesamter Text ohne die Worte „gemeinsame Streitkräfte und einen Rahmen für eine gemeinsame Verteidigungspolitik hinzuwirken, was letztlich in eine Europäische Verteidigungsunion münden dürfte“ und „die Einrichtung eines ständigen militärischen EU-Hauptquartiers“ „gemeinsame Streitkräfte und einen Rahmen für eine gemeinsame Verteidigungspolitik hinzuwirken, was letztlich in eine Europäische Verteidigungsunion münden dürfte“ „die Einrichtung eines ständigen militärischen EU-Hauptquartiers“ P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc 13 PE 581.428 11. Umsetzung und Überarbeitung der EU-Strategie für Zentralasien Bericht: Tamás Meszerics (A8-0051/2016) Gegenstand Änd. Nr. Verfasser(in) NA etc. §3 § ursprünglicher Text getr. § 65 § 89 § § ursprünglicher Text ursprünglicher Text 1 + 2/EA - 1 + 2 + 1 + 2 + + ursprünglicher Text NA § 110 § ursprünglicher Text getr. ursprünglicher Text § 145 1 Berichterstatte r Abstimmung: Entschließung (gesamter Text) 124, 542, 26 getr. § § NA/EA – Bemerkungen getr. § 90 § 149 Abstimmung 544, 142, 11 1 + 2/EA - 312, 372, 13 ges./EA + 372, 305, 21 + NA + 605, 66, 25 Anträge auf namentliche Abstimmung GUE/NGL: § 90 Anträge auf gesonderte Abstimmung PPE: § 149 P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc 14 PE 581.428 Anträge auf getrennte Abstimmung PPE: §3 1. Teil „weist darauf hin, dass sich der bisherige strategische Ansatz der Ausgestaltung der Beziehungen mit den zentralasiatischen Ländern nur begrenzt als tragfähig und erfolgreich erwiesen hat; stellt fest, dass die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den Zielländern der Zentralasien-Strategie keinen relevanten Ausbau erfahren haben, die angestrebte Förderung der regionalen Kooperation und Integration der zentralasiatischen Länder im Wege eines Erfahrungs- und Normentransfers seitens der EU stagniert“ 2. Teil „und die EU bisher auch keinen relevanten Beitrag zur Lösung der gravierenden sozialökonomischen Probleme und Umweltprobleme sowie zur Modernisierung der zentralasiatischen Gesellschaften ausgehend von den Werten und gesellschaftlichen Modellen und Konzepten der EU leisten konnte;“ § 65 1. Teil 2. Teil „verweist auf die gemeinsamen Merkmale, die sich aus der älteren Geschichte ergeben, etwa die Seidenstraßen, die Kolonialisierung durch die türkischen Stämme und die Islamisierung; stellt außerdem fest, dass die fünf Länder der Region unterschiedliche Entwicklungsstufen erreicht haben: Kasachstan entwickelt sich zu einem der wichtigsten Akteure der Region, und in seinen Beziehungen zur EU sind stetige Fortschritte zu verzeichnen; Kirgisistan und Tadschikistan sind weitaus ärmer, jedoch relativ offen, mit einem gewissen Maß an zivilgesellschaftlichem Engagement; die Beziehungen der EU zu Usbekistan entwickeln sich ebenfalls weiter; Turkmenistan bleibt jedoch das am stärksten abgeschottete Land der Region“ „ohne eine wirkliche unabhängige Zivilgesellschaft;“ § 110 1. Teil 2. Teil Gesamter Text ohne das Wort „vordringlichen“ dieses Wort GUE/NGL: § 89 1. Teil 2. Teil „begrüßt die Aufstockung der Makrofinanzhilfe und“ „fordert, dass dieses Instrument nach stringenten Kosten-Nutzen-Kriterien sowie auf der Grundlage präziser Folgenabschätzungen, die den Spillover-Effekten Rechnung tragen, zum Einsatz gelangt; hebt unter Berücksichtigung der wichtigsten Punkte der Fortschrittsberichte hervor, wie wichtig es ist, dass sich die Mitgliedstaaten an der Umsetzung der EU-Hilfe beteiligen, damit diese mehr Wirkung und bessere Ergebnisse zeitigt;“ P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc 15 PE 581.428 12. Ausbruch der vom Zika-Virus verursachten Epidemie Entschließungsantrag: B8-0449/2016 Gegenstand Änd. Nr. Verfasser(in) NA etc. Abstimmung NA/EA – Bemerkungen Entschließungsantrag B8-0449/2016 (ENVI-Ausschuss) nach § 7 5 ALDE 6 ALDE - nach § 10 1 Verts/ALE - § 13 § ursprünglicher Text § 15 § 19 § 33 § EA ursprünglicher Text 2 S&D § ursprünglicher Text § 259, 328, 93 getr. 1 + 2 + getr. 1 + 2 + 3/EA + 4 + 5 + 431, 198, 53 + ursprünglicher Text P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc - 16 getr. 1 ↓ 2 ↓ 3 ↓ 4 ↓ getr. 1 + 2 + PE 581.428 Gegenstand Änd. Nr. Verfasser(in) Erwägung M 4 ALDE + Erwägung U 3 ALDE + Abstimmung: Entschließung (gesamter Text) NA etc. Abstimmung NA/EA – Bemerkungen + Anträge auf gesonderte Abstimmung ECR: § 33 Anträge auf getrennte Abstimmung PPE: § 33 1. Teil „unterstützt die Forderungen der Vereinten Nationen, Rechtsvorschriften und politische Maßnahmen aufzuheben, die den Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit unter Verstoß gegen internationale Normen einschränken,“ 2. Teil „und bekräftigt seine Bereitschaft, dafür Sorge zu tragen, dass die Reaktionen im Bereich des Gesundheitsschutzes im Einklang mit den Menschenrechten insbesondere in Bezug auf die Gesundheit und die entsprechenden Rechte verlaufen;“ ALDE: § 13 1. Teil 2. Teil ECR, PPE: § 15 1. Teil 2. Teil 3. Teil 4. Teil 5. Teil Gesamter Text ohne die Worte „ist der Ansicht, dass ein solcher Plan die gezielte und ausreichende kostenlose Verbreitung von mechanischen Barrieren wie Netzen (zur Vermeidung von Mückenstichen) und Kondomen (zur Vermeidung der Übertragung durch Geschlechtsverkehr) umfassen sollte;“ diese Worte „weist darauf hin, dass das Zika-Virus die Schwächen sowohl in der Reaktion der öffentlichen Gesundheitssysteme, insbesondere auf der ersten Versorgungsebene,“ „als auch bei der Bereitstellung von Dienstleistungen und den Rechten von Frauen und Mädchen im Bereich der reproduktiven Gesundheit in den betroffenen Ländern aufgezeigt hat, vor allem was Information und Betreuung während und nach der Schwangerschaft sowie Vermeidung“ „und Abbruch“ „ungewollter Schwangerschaften betrifft“ „und dass die Regierungen dieser Länder Frauen gleichzeitig geraten haben, die Schwangerschaft zu verschieben und weitere Erkenntnisse über das Zika-Virus abzuwarten;“ P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc 17 PE 581.428 § 19 1. Teil „fordert die EU auf, die betroffenen Länder bei der Erzielung eines universellen Zugangs zu primärer sowie zu prä- und postnataler Gesundheitsversorgung und zu Diagnosetests für das Zika-Virus zu unterstützen; fordert die EU auf, den Regierungen dieser Länder dabei zu helfen, ein umfassendes Informations- und Versorgungspaket im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit mit Möglichkeiten der Familienplanung bereitzustellen, wobei der Schwerpunkt auf“ „dem Zugang zu einer großen Bandbreite von hochwertigen Verhütungsmethoden für alle Frauen und jugendlichen Mädchen und zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen liegen sollte, um dem Anstieg von unsicheren Abtreibungen [...] entgegenzuwirken“ „seit Ausbruch der Epidemie“ „und in diesem Zusammenhang den erforderlichen Dialog über Verhütung und die Rechte von Frauen und Mädchen mit Partnerländern einzuleiten;“ 2. Teil 3. Teil 4. Teil 13. Lage in Polen Entschließungsanträge: B8-0461/2016/rev, B8-0463/2016, B8-0464/2016, B8-0465/2016 Gegenstand Änd. Nr. Verfasser(in) NA etc. Abstimmung NA/EA – Bemerkungen Entschließungsantrag B8-0461/2016/rev (PPE, S&D, ALDE, GUE/NGL, Verts/ALE) § 10 3 GUE/NGL EA - 153, 319, 219 nach § 10 4 GUE/NGL NA - 196, 273, 222 Erwägung P 1 GUE/NGL nach Erwägung P 2 GUE/NGL - Abstimmung: Entschließung (gesamter Text) NA - 188, 294, 206 NA + 513, 142, 30 Entschließungsanträge der Fraktionen B8-0463/2016 ENF ↓ B8-0464/2016 EFDD ↓ B8-0465/2016 ECR ↓ Anträge auf namentliche Abstimmung ENF: Schlussabstimmung (B8-0461/2016/rev) GUE/NGL: Änderungsanträge 2, 4 (B8-0461/2016/rev) ECR: Schlussabstimmung (B8-0461/2016/rev) Verschiedenes Ulrike Lunacek und Klaus Buchner (Verts/ALE) haben den Entschließungsantrag B8-0461/2016/rev ebenfalls unterzeichnet. P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc 18 PE 581.428
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