ANLAGE ERGEBNISSE DER ABSTIMMUNGEN

ANLAGE
ERGEBNISSE DER ABSTIMMUNGEN
Erklärung der Abkürzungen und Symbole
+
↓
Z
NA (..., ..., ...)
EA (..., ..., ...)
getr.
ges.
Änd.
K
entspr.
S
=
§
Art.
Erw.
Entschl.antr.
gem. Entschl.antr.
geh.
angenommen
abgelehnt
hinfällig
zurückgezogen
namentliche Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen,
Enthaltungen)
elektronische Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen,
Enthaltungen)
getrennte Abstimmung
gesonderte Abstimmung
Änderungsantrag
Kompromissänderungsantrag
entsprechender Teil
Streichung
identische Änderungsanträge
Absatz/Ziffer/Nummer
Artikel
Erwägung
Entschließungsantrag
gemeinsamer Entschließungsantrag
geheime Abstimmung
P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc
1
PE 581.428
1.
Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung: Antrag EGF/2015/009 SE/Volvo Trucks
Bericht: Victor Negrescu (A8-0077/2016) (qualifizierte Mehrheit erforderlich + 3/5 der abgegebenen
Stimmen)
2.
Gegenstand
NA etc.
Abstimmung
NA/EA –
Bemerkungen
einzige Abstimmung
NA
+
585, 82, 7
Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung: Antrag EGF/2016/000 TA 2016/Technische Unterstützung auf
Initiative der Kommission
Bericht: Andrey Novakov (A8-0078/2016) (qualifizierte Mehrheit erforderlich + 3/5 der abgegebenen
Stimmen)
3.
Gegenstand
NA etc.
Abstimmung
NA/EA –
Bemerkungen
einzige Abstimmung
NA
+
534, 106, 49
Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2016: Neue Instrumente für
die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union
Bericht: José Manuel Fernandes (A8-0130/2016)
Gegenstand
Änd.
Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
Abstimmung
§4
1
EFDD
§5
§
ursprünglicher
Text
ges.
+
Erwägung E
§
ursprünglicher
Text
ges.
+
NA
+
NA/EA –
Bemerkungen
-
Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)
584, 64, 33
Anträge auf gesonderte Abstimmung
GUE/NGL:
§ 5, Erwägung E
P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc
2
PE 581.428
4.
Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs – Samo Jereb *
Bericht: Bart Staes (A8-0060/2016) (Geheime Abstimmung (Artikel 182 Absatz 1 GO))
Gegenstand
NA etc.
Ernennung von Samo Jereb
5.
Abstimmung
NA/EA –
Bemerkungen
+
404, 222, 70
Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs – Mihails Kozlovs *
Bericht: Igor Šoltes (A8-0059/2016) (Geheime Abstimmung (Artikel 182 Absatz 1 GO))
Gegenstand
NA etc.
Ernennung von Mihails Kozlovs
6.
Abstimmung
NA/EA –
Bemerkungen
+
386, 123, 186
Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs – Jan Gregor *
Bericht: Igor Šoltes (A8-0057/2016) (Geheime Abstimmung (Artikel 182 Absatz 1 GO))
Gegenstand
NA etc.
Ernennung von Jan Gregor
7.
Abstimmung
NA/EA –
Bemerkungen
+
382, 256, 57
Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs – Ladislav Balko *
Bericht: Igor Šoltes (A8-0055/2016) (Geheime Abstimmung (Artikel 182 Absatz 1 GO))
Gegenstand
NA etc.
Ernennung von Ladislav Balko
P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc
3
Abstimmung
NA/EA –
Bemerkungen
+
328, 317, 52
PE 581.428
8.
Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs – Janusz
Wojciechowski *
Bericht: Igor Šoltes (A8-0061/2016) (Geheime Abstimmung (Artikel 182 Absatz 1 GO))
Gegenstand
NA etc.
Abstimmung
NA/EA –
Bemerkungen
-
288, 358, 48
Ernennung von Janusz
Wojciechowski
9.
Einwände gemäß Artikel 106 GO: Verlängerung der Genehmigung des
Wirkstoffs Glyphosat
Entschließungsantrag: B8-0439/2016
Gegenstand
Änd.
Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
Abstimmung
NA/EA –
Bemerkungen
Entschließungsantrag B8-0439/2016
(ENVI-Ausschuss)
§1
nach § 1
§2
44
ECR
NA
-
152, 527, 25
9
PPE
NA
-
219, 477, 7
32
Verts/ALE,
EFDD
NA
+
401, 297, 8
33
Verts/ALE,
EFDD
NA
+
396, 299, 6
34
Verts/ALE,
EFDD
NA
+
388, 318, 2
35
Verts/ALE,
EFDD
NA
-
252, 324, 128
10
PPE
getr.
P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc
4
1
+
2/NA
+
463, 231, 9
3/NA
+
489, 187, 27
4/NA
+
515, 175, 17
5
+
PE 581.428
Gegenstand
Änd.
Nr.
45
§3
§4
nach § 4
§5
nach § 5
11
Verfasser(in)
ECR
NA etc.
Abstimmung
NA/EA –
Bemerkungen
6/NA
+
508, 192, 2
7/NA
+
499, 201, 4
8/NA
+
500, 198, 4
9/NA
+
477, 221, 1
getr.
PPE
1/NA
↓
2/NA
↓
getr.
1/NA
+
294, 278, 134
2/NA
+
559, 130, 13
20
ALDE
NA
↓
46
ECR
NA
-
295, 394, 15
47S
ECR
NA
-
282, 392, 30
36
Verts/ALE,
EFDD
EA
+
564, 113, 20
12
PPE
EA
+
478, 196, 30
48
ECR
NA
+
592, 88, 23
49
ECR
getr.
1/NA
-
327, 331, 47
2/NA
+
554, 112, 42
EA
-
343, 357, 5
37
Verts/ALE,
EFDD
38
Verts/ALE,
EFDD
-
§6
50
ECR
-
nach § 6
13
PPE
getr.
1
P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc
5
+
PE 581.428
Gegenstand
§7
Änd.
Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
Abstimmung
NA/EA –
Bemerkungen
2/EA
+
547, 140, 19
51S
ECR
-
14
PPE
+
nach § 7
19
ENF
nach Bezugsvermerk 4
21
Verts/ALE,
EFDD
+
Erwägung A
1
PPE
-
Nach Erwägung A
15
ENF
NA
-
115, 553, 34
nach Erwägung C
16
ENF
NA
-
53, 600, 51
Erwägung D
39S
ECR
NA
-
90, 616, 2
2
PPE
NA
-
296, 386, 27
nach Erwägung D
17
ENF
NA
-
106, 555, 42
Erwägung E
40S
ECR
NA
-
116, 583, 7
3
PPE
getr.
1/NA
-
334, 366, 8
2/NA
+
543, 140, 22
Erwägung J
4
NA
PPE
-
110, 556, 42
getr.
1
+
2/EA
-
301, 399, 9
↓
41
ECR
Erwägung O
5
PPE
NA
-
290, 386, 31
Erwägung R
42S
ECR
NA
-
298, 404, 6
6
PPE
NA
-
256, 439, 13
43S
ECR
NA
-
91, 608, 8
7
PPE
NA
-
278, 419, 7
Erwägung U
P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc
6
PE 581.428
Änd.
Nr.
Verfasser(in)
Erwägung W
8
PPE
18
ENF
NA
-
78, 599, 29
22
Verts/ALE,
EFDD
NA
+
350, 326, 29
23
Verts/ALE,
EFDD
NA
+
343, 329, 29
24
Verts/ALE,
EFDD
EA
+
343, 328, 30
25
Verts/ALE,
EFDD
NA
+
345, 343, 13
26
Verts/ALE,
EFDD
EA
+
346, 313, 33
27
Verts/ALE,
EFDD
EA
+
343, 318, 40
28
Verts/ALE,
EFDD
NA
+
348, 314, 43
29
Verts/ALE,
EFDD
30
Verts/ALE,
EFDD
EA
-
329, 345, 31
31
Verts/ALE,
EFDD
EA
+
338, 335, 25
NA
+
374, 225, 102
nach Erwägung W
nach Erwägung X
NA etc.
Abstimmung
NA/EA –
Bemerkungen
Gegenstand
+
+
Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)
Anträge auf namentliche Abstimmung
Verts/ALE:
Änderungsanträge 5, 6, 7, 9, 10 (3. Teil, 6. Teil, 8. Teil), 11 (1. Teil), 20, 23, 25, 28,
32, 33, 34, 35, 44, 45, 46, 47
ECR:
Änderungsanträge 11, 20, 22, 42, 44, 45, 46, 48, 49; Schlussabstimmung
GUE/NGL:
Änderungsanträge 2, 3, 9, 10 (2. Teil, 4. Teil, 7. Teil, 9. Teil), 11, 20, 39, 40, 42, 43,
44, 45 (1. Teil, 2. Teil), 46, 47; Schlussabstimmung
ENF:
Änderungsanträge 15, 16, 17, 18, 19, Schlussabstimmung
P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc
7
PE 581.428
Anträge auf getrennte Abstimmung
Verts/ALE:
Änderungsantrag 11
1. Teil
„3. fordert die Kommission auf, die Genehmigung von Glyphosat für den Zeitraum
von sieben Jahren zu erneuern; weist darauf hin, dass die Kommission gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 die Genehmigung eines Wirkstoffs während des
Zeitraums, für den die Genehmigung erteilt wurde, zurückziehen kann, wenn der
Wirkstoff die Zulassungskriterien nicht mehr erfüllt;“
2. Teil
„fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Arbeit an der Liste von
Beistoffen, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln nicht zulässig ist, zu
beschleunigen; begrüßt, dass Talgfettaminoxethylat von der Verwendung in
Pflanzenschutzmitteln ausgeschlossen wurde;“
Änderungsantrag 13
1. Teil
Gesamter Text ohne die Worte „Forschung und Innovationen in Bezug auf“
2. Teil
diese Worte
Änderungsantrag 49
1. Teil
„5. fordert die Kommission und die EFSA auf, innerhalb des Rechts- und
Regelungsrahmens und im Einklang mit den Vertraulichkeitsbestimmungen der
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 möglichst weit gehenden Zugang zu den
wissenschaftlichen Studien und Daten zu gewähren, die für die positive Einstufung
von Glyphosat und die vorgeschlagene erneute Genehmigung verwendet wurden;“
2. Teil
„fordert die Kommission auf, außerdem alle notwendigen Anstrengungen zu
unternehmen, um die vollständige Offenlegung der wissenschaftlichen Erkenntnisse
zu erleichtern, die im Zusammenhang mit dem Bewertungsverfahren der EU
verwendet wurden;“
GUE/NGL:
Änderungsantrag 45
1. Teil
„2. unterstützt die Annahme einer Durchführungsverordnung auf der Grundlage des
Genehmigungsverfahrens für Wirkstoffe nach der Verordnung (EG) Nr. 1141/2010
(Zweite Erneuerungsverordnung) durch die Mitgliedstaaten;“
2. Teil
„stellt fest, dass nach einer etwaigen erneuten Genehmigung die Mitgliedstaaten
verpflichtet sind, alle auf dem Markt befindlichen Produkte, die Glyphosat,
einschließlich seiner Beistoffe, enthalten, neu zu bewerten und sicherstellen müssen,
dass sie weiterhin modernen Sicherheitsstandards entsprechen;“
S&D:
Änderungsantrag 3
1. Teil
Streichung der Worte „vorrangig durch die Nähe ihrer Häuser zu gespritzten
Gebieten, die Verwendung im häuslichen Bereich und die Ernährung;“
2. Teil
„in der Erwägung, dass die Exposition gegenüber Glyphosat aufgrund des
drastischen Anstiegs der Gesamtmenge an eingesetztem Glyphosat zunimmt; in der
Erwägung, dass die Auswirkungen von Glyphosat und seinen am weitesten
verbreiteten Beistoffen auf die Gesundheit des Menschen regelmäßig überwacht
werden müssen;“
Änderungsantrag 4
1. Teil
Gesamter Text ohne das Wort „ausführlichen“
2. Teil
dieses Wort
P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc
8
PE 581.428
Verts/ALE, GUE/NGL:
Änderungsantrag 10
1. Teil
2. „fordert die Kommission auf, einen neuen Entwurf einer
Durchführungsverordnung vorzulegen, mit dem besser für die nachhaltige
Verwendung [von] Pflanzenschutzmittel[n] Sorge getragen wird;
2. Teil
„glyphosathaltiger“
3. Teil
„fordert die Kommission auf, zu empfehlen, dass die Mitgliedstaaten insbesondere
den Verkauf von Glyphosat an nichtgewerbliche Anwender einschränken oder
verbieten;“
4. Teil
„und die Kommission um eine gemeinsam mit Sachverständigen aus den
Mitgliedstaaten erstellte Beurteilung ersuchen,“
5. Teil
„die Verwendung von Pflanzenschutzerzeugnissen für nichtgewerbliche Anwender
auszuwerten“
6. Teil
„und diesbezügliche Vorschläge zu unterbreiten, Ausbildungsmaßnahmen [...]
entwickeln“
7. Teil
„und Anwenderzulassungen“
8. Teil
„für gewerbliche Anwender“
9. Teil
„bessere Informationen über die Anwendung von Glyphosat zur Verfügung zu
stellen und die Verwendung von Produkten, die den Wirkstoff Glyphosat enthalten,
vor der Ernte streng zu beschränken;“
10.
Die EU in einem sich wandelnden globalen Umfeld – eine stärker vernetzte,
konfliktreichere und komplexere Welt
Bericht: Sandra Kalniete (A8-0069/2016)
Gegenstand
Änd.
Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
nach § 3
1
mehr als 76
Mitglieder
getr.
§5
§6
§
§
ursprünglicher
Text
ursprünglicher
Text
P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc
9
Abstimmung
1
+
2/EA
-
3
+
NA/EA –
Bemerkungen
261, 374, 41
getr.
1/NA
+
538, 138, 16
2/NA
+
503, 171, 24
1/NA
+
407, 266, 28
2/NA
+
444, 222, 30
3/NA
+
488, 191, 14
getr.
PE 581.428
Gegenstand
Änd.
Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
Abstimmung
NA/EA –
Bemerkungen
§9
§
ursprünglicher
Text
NA
+
454, 227, 19
§ 10
§
ursprünglicher
Text
getr.
1/NA
+
463, 205, 35
2/NA
+
382, 273, 42
3/NA
+
423, 253, 25
+
436, 251, 13
1/NA
+
451, 221, 26
2/NA
+
508, 144, 42
§ 11
§
ursprünglicher
Text
NA
§ 12
§
ursprünglicher
Text
getr.
§ 17
§ 23
§
§
ursprünglicher
Text
ursprünglicher
Text
getr.
1
+
2
+
getr.
1
+
2
+
§ 26
§
ursprünglicher
Text
NA
+
461, 202, 38
§ 27
§
ursprünglicher
Text
NA
+
454, 204, 39
§ 45
2
mehr als 76
Mitglieder
Erwägung C
§
ursprünglicher
Text
Zwischenüberschrift
nach Erwägung N
§
ursprünglicher
Text
+
getr.
1
+
2
+
getr.
1
P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc
10
+
PE 581.428
Gegenstand
Änd.
Nr.
Verfasser(in)
Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)
NA etc.
Abstimmung
NA/EA –
Bemerkungen
2/EA
-
307, 345, 50
NA
+
427, 232, 43
Anträge auf namentliche Abstimmung
Verts/ALE:
§§ 5 (2. Teil), 6 (1. Teil), 9, 10 (1. Teil, 2. Teil), 11, 12, 27
S&D:
§ 10
GUE/NGL:
§§ 5, 6, 10, 11, 12, 26, 27
EFDD:
§§ 6 (2. Teil, 3. Teil), 10 (1. Teil, 3. Teil), 27
Anträge auf getrennte Abstimmung
PPE:
Änderungsantrag 1
1. Teil
„3a. vertritt die Ansicht, dass der EU, als einem globalen Akteur, eine Schlüsselrolle
bei der Aufrechterhaltung der in den internationalen Menschenrechtsnormen
verankerten Prinzipien zukommt, insbesondere der Prinzipien der universellen
Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte; ist daher der Auffassung, dass die
Menschenrechte sinnvoll in die neue Globale Strategie integriert werden müssen“
2. Teil
„und dass dies als eine Gelegenheit verstanden werden sollte, den gegenwärtigen
Mangel an systematischer Anwendung der bestehenden EU-Menschenrechtspolitik
aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass eine Rückendeckung auf höchster
politischer Ebene dringend erforderlich ist;“
3. Teil
„für die volle Umsetzung des EU-Rahmenprogramms, der EU-Leitlinien für den
Schutz der Menschenrechte und des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und
Demokratie“ hebt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit hervor, sich in
jedem Fall mit der EU, dem jeweiligen Mitgliedstaat und der Zivilgesellschaft des
Drittlandes zu beraten, damit Ärzte und Menschenrechtsverteidiger ihre Erfahrung
und Expertise zur Information und Schärfung der Außen- und Sicherheitspolitik der
EU einbringen können; fordert die EU und die Mitgliedstaaten dazu auf,
sicherzustellen, dass die EU in der Außenpolitik einen strategischen Ansatz in Bezug
auf die Menschenrechte verfolgt, der konkrete Handlungsschritte und Ergebnisse
hervorhebt und beim Engagement der EU für Menschenrechte über verschiedene
Länder und Regionen hinweg Kohärenz aufweist, ohne Rücksicht auf Belange wie
Sicherheit, Außenpolitik, Handel, Energie, Hilfeleistung oder andere Interessen;“
Verts/ALE:
§5
1. Teil
2. Teil
Gesamter Text ohne die Worte „weist darauf hin, dass die EU und ihre
Mitgliedstaaten eine größere Geschlossenheit und Bereitschaft zeigen müssen, mehr
Verantwortung für ihre kollektive Sicherheit und territoriale Verteidigung zu
übernehmen, und sich dabei – insbesondere in der Nachbarschaft Europas – weniger
auf die Vereinigten Staaten zu verlassen;“ „daher“ und „ihre
Verteidigungsfähigkeiten auszubauen, damit sie“
diese Worte
Zwischenüberschrift nach Erwägung N
1. Teil
Gesamter Text ohne die Worte „der Bevölkerung [...] und ihrer Mitgliedstaaten,
Gesellschaften und Werte“
2. Teil
diese Worte
P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc
11
PE 581.428
S&D:
§ 17
1. Teil
2. Teil
EFDD:
§ 12
1. Teil
2. Teil
§ 23
1. Teil
2. Teil
Erwägung C
1. Teil
2. Teil
„unterstreicht, dass den Auswirkungen der Technologie auch in der globalen
Strategie sowie in den Initiativen zur Cybersicherheit Rechnung getragen werden
sollte“
„und dass die Verbesserung der Menschenrechtslage ein integraler Bestandteil aller
EU-Maßnahmen und Programme sein und umfassend berücksichtigt werden sollte,
um den Schutz der Menschenrechte und die Förderung der Demokratie, der
Rechtsstaatlichkeit, der guten Regierungsführung und der friedlichen Konfliktlösung
voranzubringen;“
„betont, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO unbedingt
ausgebaut werden muss, wodurch die Koordinierung der Operationen gewährleistet
sein dürfte, und unterstützt die Schaffung europäischer Fähigkeiten, welche die
NATO bei der Landverteidigung stärken und in der Lage sind, Interventionen
jenseits der Grenzen der EU autonom durchzuführen; unterstreicht, dass die GSVP
den europäischen Pfeiler der NATO stärken und sicherzustellen sollte, dass die
europäischen NATO-Mitglieder ihren NATO-Verpflichtungen tatsächlich
nachkommen; schlägt vor, die Konzepte der EU-Gefechtsverbände und der NATOEingreiftruppen zu verknüpfen;“
„erinnert daran, dass die militärischen Beiträge auf dem Grundsatz der Solidarität
zwischen den EU-Mitgliedstaaten basieren sollten;“
Gesamter Text ohne die Worte „und militärischen“
diese Worte
Gesamter Text ohne die Worte „den Versuchen revisionistischer Mächte, Grenzen
völkerrechtswidrig mittels Gewalt neu zu ziehen und die auf Regeln basierende
globale Ordnung in Frage zu stellen,“
diese Worte
P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc
12
PE 581.428
Verts/ALE, EFDD:
§6
1. Teil
„fordert die EU daher auf, in den Bereichen verteidigungsbezogene Forschung,
industrielle Basis und Cyberabwehr eine kohärente und strukturierte
Zusammenarbeit zu fördern, indem Ressourcen zusammengelegt und gemeinsam
genutzt und sonstige Kooperationsprojekte durchgeführt werden, um die nationalen
Verteidigungsbudgets effizienter zu nutzen, das kollektive Ziel zu erreichen, 2 % der
Verteidigungsausgaben für die Forschung aufzuwenden und im Rahmen des
nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) ein aus EU-Mitteln finanziertes
Programm für Forschung und Technologie im Verteidigungsbereich aufzulegen; ist
der Auffassung, dass die Rolle der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA)
gestärkt und ihre Ressourcen aufgestockt werden müssen, damit sie wirksamer
handeln kann; ist ferner der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten mehr
Verantwortung für den Aufbau dringend erforderlicher europäischer Kapazitäten
übernehmen, zur strategischen Autonomie der EU beitragen, ihre Ausgaben für die
militärische Forschung im Rahmen der EVA erhöhen und die technologische und
industrielle Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) und den europäischen
Markt für Verteidigungsgüter (EDM) stärken sollten; fordert, dass die
Mitgliedstaaten bei der Verwendung ihrer Sicherheits- und Verteidigungshaushalte
für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht sorgen;“
ohne die Worte „das kollektive Ziel zu erreichen, 2 % der Verteidigungsausgaben für
die Forschung aufzuwenden und im Rahmen des nächsten mehrjährigen
Finanzrahmens (MFR) ein aus EU-Mitteln finanziertes Programm für Forschung
und Technologie im Verteidigungsbereich aufzulegen;“
2. Teil
„das kollektive Ziel zu erreichen, 2 % der Verteidigungsausgaben für die Forschung
aufzuwenden und im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) ein
aus EU-Mitteln finanziertes Programm für Forschung und Technologie im
Verteidigungsbereich aufzulegen;“
3. Teil
„fordert die EU-Mitgliedstaaten ferner auf, angemessene Kapazitäten zur Verfügung
zu stellen, um die in Artikel 43 EUV genannten Aufgaben zu erfüllen, auch für
relevante UN-Friedensmissionen; weist zudem darauf hin, dass der Austausch
nachrichtendienstlicher Informationen verbessert werden sollte und eine wirkliche
europäische Nachrichtendienst- und Vorhersagekapazität mit einem angemessenen
Aufsichtsmechanismus aufgebaut werden sollte;“
§ 10
1. Teil
2. Teil
3. Teil
Gesamter Text ohne die Worte „gemeinsame Streitkräfte und einen Rahmen für eine
gemeinsame Verteidigungspolitik hinzuwirken, was letztlich in eine Europäische
Verteidigungsunion münden dürfte“ und „die Einrichtung eines ständigen
militärischen EU-Hauptquartiers“
„gemeinsame Streitkräfte und einen Rahmen für eine gemeinsame
Verteidigungspolitik hinzuwirken, was letztlich in eine Europäische
Verteidigungsunion münden dürfte“
„die Einrichtung eines ständigen militärischen EU-Hauptquartiers“
P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc
13
PE 581.428
11.
Umsetzung und Überarbeitung der EU-Strategie für Zentralasien
Bericht: Tamás Meszerics (A8-0051/2016)
Gegenstand
Änd.
Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
§3
§
ursprünglicher
Text
getr.
§ 65
§ 89
§
§
ursprünglicher
Text
ursprünglicher
Text
1
+
2/EA
-
1
+
2
+
1
+
2
+
+
ursprünglicher
Text
NA
§ 110
§
ursprünglicher
Text
getr.
ursprünglicher
Text
§ 145
1
Berichterstatte
r
Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)
124, 542, 26
getr.
§
§
NA/EA –
Bemerkungen
getr.
§ 90
§ 149
Abstimmung
544, 142, 11
1
+
2/EA
-
312, 372, 13
ges./EA
+
372, 305, 21
+
NA
+
605, 66, 25
Anträge auf namentliche Abstimmung
GUE/NGL:
§ 90
Anträge auf gesonderte Abstimmung
PPE:
§ 149
P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc
14
PE 581.428
Anträge auf getrennte Abstimmung
PPE:
§3
1. Teil
„weist darauf hin, dass sich der bisherige strategische Ansatz der Ausgestaltung der
Beziehungen mit den zentralasiatischen Ländern nur begrenzt als tragfähig und
erfolgreich erwiesen hat; stellt fest, dass die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der
EU und den Zielländern der Zentralasien-Strategie keinen relevanten Ausbau
erfahren haben, die angestrebte Förderung der regionalen Kooperation und
Integration der zentralasiatischen Länder im Wege eines Erfahrungs- und
Normentransfers seitens der EU stagniert“
2. Teil
„und die EU bisher auch keinen relevanten Beitrag zur Lösung der gravierenden
sozialökonomischen Probleme und Umweltprobleme sowie zur Modernisierung der
zentralasiatischen Gesellschaften ausgehend von den Werten und gesellschaftlichen
Modellen und Konzepten der EU leisten konnte;“
§ 65
1. Teil
2. Teil
„verweist auf die gemeinsamen Merkmale, die sich aus der älteren Geschichte
ergeben, etwa die Seidenstraßen, die Kolonialisierung durch die türkischen Stämme
und die Islamisierung; stellt außerdem fest, dass die fünf Länder der Region
unterschiedliche Entwicklungsstufen erreicht haben: Kasachstan entwickelt sich zu
einem der wichtigsten Akteure der Region, und in seinen Beziehungen zur EU sind
stetige Fortschritte zu verzeichnen; Kirgisistan und Tadschikistan sind weitaus
ärmer, jedoch relativ offen, mit einem gewissen Maß an zivilgesellschaftlichem
Engagement; die Beziehungen der EU zu Usbekistan entwickeln sich ebenfalls
weiter; Turkmenistan bleibt jedoch das am stärksten abgeschottete Land der Region“
„ohne eine wirkliche unabhängige Zivilgesellschaft;“
§ 110
1. Teil
2. Teil
Gesamter Text ohne das Wort „vordringlichen“
dieses Wort
GUE/NGL:
§ 89
1. Teil
2. Teil
„begrüßt die Aufstockung der Makrofinanzhilfe und“
„fordert, dass dieses Instrument nach stringenten Kosten-Nutzen-Kriterien sowie auf
der Grundlage präziser Folgenabschätzungen, die den Spillover-Effekten Rechnung
tragen, zum Einsatz gelangt; hebt unter Berücksichtigung der wichtigsten Punkte der
Fortschrittsberichte hervor, wie wichtig es ist, dass sich die Mitgliedstaaten an der
Umsetzung der EU-Hilfe beteiligen, damit diese mehr Wirkung und bessere
Ergebnisse zeitigt;“
P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc
15
PE 581.428
12.
Ausbruch der vom Zika-Virus verursachten Epidemie
Entschließungsantrag: B8-0449/2016
Gegenstand
Änd.
Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
Abstimmung
NA/EA –
Bemerkungen
Entschließungsantrag B8-0449/2016
(ENVI-Ausschuss)
nach § 7
5
ALDE
6
ALDE
-
nach § 10
1
Verts/ALE
-
§ 13
§
ursprünglicher
Text
§ 15
§ 19
§ 33
§
EA
ursprünglicher
Text
2
S&D
§
ursprünglicher
Text
§
259, 328, 93
getr.
1
+
2
+
getr.
1
+
2
+
3/EA
+
4
+
5
+
431, 198, 53
+
ursprünglicher
Text
P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc
-
16
getr.
1
↓
2
↓
3
↓
4
↓
getr.
1
+
2
+
PE 581.428
Gegenstand
Änd.
Nr.
Verfasser(in)
Erwägung M
4
ALDE
+
Erwägung U
3
ALDE
+
Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)
NA etc.
Abstimmung
NA/EA –
Bemerkungen
+
Anträge auf gesonderte Abstimmung
ECR:
§ 33
Anträge auf getrennte Abstimmung
PPE:
§ 33
1. Teil
„unterstützt die Forderungen der Vereinten Nationen, Rechtsvorschriften und
politische Maßnahmen aufzuheben, die den Zugang zu sexueller und reproduktiver
Gesundheit unter Verstoß gegen internationale Normen einschränken,“
2. Teil
„und bekräftigt seine Bereitschaft, dafür Sorge zu tragen, dass die Reaktionen im
Bereich des Gesundheitsschutzes im Einklang mit den Menschenrechten
insbesondere in Bezug auf die Gesundheit und die entsprechenden Rechte
verlaufen;“
ALDE:
§ 13
1. Teil
2. Teil
ECR, PPE:
§ 15
1. Teil
2. Teil
3. Teil
4. Teil
5. Teil
Gesamter Text ohne die Worte „ist der Ansicht, dass ein solcher Plan die gezielte und
ausreichende kostenlose Verbreitung von mechanischen Barrieren wie Netzen (zur
Vermeidung von Mückenstichen) und Kondomen (zur Vermeidung der Übertragung
durch Geschlechtsverkehr) umfassen sollte;“
diese Worte
„weist darauf hin, dass das Zika-Virus die Schwächen sowohl in der Reaktion der
öffentlichen Gesundheitssysteme, insbesondere auf der ersten Versorgungsebene,“
„als auch bei der Bereitstellung von Dienstleistungen und den Rechten von Frauen
und Mädchen im Bereich der reproduktiven Gesundheit in den betroffenen Ländern
aufgezeigt hat, vor allem was Information und Betreuung während und nach der
Schwangerschaft sowie Vermeidung“
„und Abbruch“
„ungewollter Schwangerschaften betrifft“
„und dass die Regierungen dieser Länder Frauen gleichzeitig geraten haben, die
Schwangerschaft zu verschieben und weitere Erkenntnisse über das Zika-Virus
abzuwarten;“
P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc
17
PE 581.428
§ 19
1. Teil
„fordert die EU auf, die betroffenen Länder bei der Erzielung eines universellen
Zugangs zu primärer sowie zu prä- und postnataler Gesundheitsversorgung und zu
Diagnosetests für das Zika-Virus zu unterstützen; fordert die EU auf, den
Regierungen dieser Länder dabei zu helfen, ein umfassendes Informations- und
Versorgungspaket im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit mit
Möglichkeiten der Familienplanung bereitzustellen, wobei der Schwerpunkt auf“
„dem Zugang zu einer großen Bandbreite von hochwertigen Verhütungsmethoden
für alle Frauen und jugendlichen Mädchen und zu sicheren
Schwangerschaftsabbrüchen liegen sollte, um dem Anstieg von unsicheren
Abtreibungen [...] entgegenzuwirken“
„seit Ausbruch der Epidemie“
„und in diesem Zusammenhang den erforderlichen Dialog über Verhütung und die
Rechte von Frauen und Mädchen mit Partnerländern einzuleiten;“
2. Teil
3. Teil
4. Teil
13.
Lage in Polen
Entschließungsanträge: B8-0461/2016/rev, B8-0463/2016, B8-0464/2016, B8-0465/2016
Gegenstand
Änd.
Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
Abstimmung
NA/EA –
Bemerkungen
Entschließungsantrag B8-0461/2016/rev (PPE, S&D, ALDE, GUE/NGL, Verts/ALE)
§ 10
3
GUE/NGL
EA
-
153, 319, 219
nach § 10
4
GUE/NGL
NA
-
196, 273, 222
Erwägung P
1
GUE/NGL
nach Erwägung P
2
GUE/NGL
-
Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)
NA
-
188, 294, 206
NA
+
513, 142, 30
Entschließungsanträge der Fraktionen
B8-0463/2016
ENF
↓
B8-0464/2016
EFDD
↓
B8-0465/2016
ECR
↓
Anträge auf namentliche Abstimmung
ENF:
Schlussabstimmung (B8-0461/2016/rev)
GUE/NGL:
Änderungsanträge 2, 4 (B8-0461/2016/rev)
ECR:
Schlussabstimmung (B8-0461/2016/rev)
Verschiedenes
Ulrike Lunacek und Klaus Buchner (Verts/ALE) haben den Entschließungsantrag B8-0461/2016/rev
ebenfalls unterzeichnet.
P8_PV-PROV(2016)04-13(VOT)_DE.doc
18
PE 581.428