berliner rundschau

03/2016
ANDREAS LÄMMELS
BERLINER RUNDSCHAU
nun haben die fremdenfeindlichen Ereignisse in Clausnitz und Bautzen auch den Deutschen Bundestag
erreicht. In einer hitzigen Debatte überboten sich Grüne und Linke mit Vorwürfen vor allem gegen die
sächsische CDU. Um es klipp und klar zu sagen: Die Ereignisse in Clausnitz und Bautzen sind absolut
inakzeptabel. Schnellstens muss jetzt geprüft werden, inwieweit Anklagen gegen die Täter erhoben
werden können. Der Rechtsstaat muss nun beweisen, dass er in der Lage ist, schnell handeln zu können.
Neben dem moralischen Schaden lastet ein dramatischer Ansehensverlust auf dem Freistaat. So etwas
hat es in den letzten 25 Jahren nicht gegeben. Dieses Negativimage verfolgt mich mittlerweile in alle
Ecken dieser Welt. Überall wird man auf die Ereignisse in Dresden und Sachsen angesprochen.
Gefährlich sind vor allem auch die Langzeitwirkungen dieses Imageverlustes. Geht es um
Neuinvestitionen der Wirtschaft, um die Gewinnung dringend benötigter ausländischer Experten für
die Wirtschaft, die Forschungsinstitute, die Universitäten oder um die Gewinnung von Touristen, in
jedem dieser Fälle werden wir uns um ein Mehrfaches anstrengen müssen, um unseren Ruf wieder in
den grünen Bereich zu bringen.
Es ist schon bitter miterleben zu müssen, wie durch eine Minderheit die Mehrheit der Menschen in
Sachsen um die Früchte der geleisteten Aufbauarbeit der letzten 25 Jahre gebracht werden. Guter Rat
ist nun teuer, das weiß ich auch. Ebenso gibt es keine Patentrezepte, wie wir aus diesem Tief herauskommen. Klar ist nur eines: Wir alle müssen uns Gedanken machen, wie wir in Zukunft solche
Zwischenfälle verhindern können.
Ihr
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Die Woche im Parlament
Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
(„Asylpaket II“). Wir beschließen Änderungen im
Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz und im Asylbewerberleistungsgesetz. Sie umfassen zum einen beschleunigte Asylverfahren für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sowie für Folgeantragsteller und ihren
Mitwirkungspflichten nicht nachkommenden Asylbewerbern. Zum anderen regeln wir die zur Durchführung dieser Maßnahme eingerichteten Aufnahmeeinrichtungen. Zudem werden wir den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre aussetzen. Flüchtlinge können an den Kosten für Integrationsmaßnahmen beteiligt werden.
© Deutscher Bundestag / Studio Kohlmeier
Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss
der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern. Das zu beschließende Gesetz beinhaltet
Konsequenzen aus den Ereignissen in Köln in der
Silvesternacht. Bei Asylsuchenden reicht künftig eine
Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem
Jahr statt bisher von drei Jahren aus, um ihnen die
Anerkennung zu verwehren. Für alle in Deutschland
lebenden Ausländer gelten künftig schärfere Ausweisungsregeln. Seit dem 1. Januar 2016 gilt das neue
Ausweisungsrecht, bei dem das Abschiebeinteresse
gegen das Bleibeinteresse abgewogen wird.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems KOM(2015)586 endg.; Ratsdok.-Nr.
14649/15. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner
unterstreichen wir in unserem Antrag, dass die von
der Europäischen Kommission vorgeschlagene
gemeinsame europäische Einlagensicherung zum
jetzigen Zeitpunkt nicht akzeptabel ist. Wir unterstützen so den Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang
Schäuble bei seinen schwierigen Verhandlungen auf
europäischer Ebene.
Drittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Wir verbessern
die Förderleistungen des sogenannten „MeisterBAföG“. Das Handwerk trägt viel zur Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes bei. Um es mehr jungen
Menschen zu ermöglichen, ihren beruflichen Weg in
diesem Wirtschaftszweig erfolgreich fortzuschreiben,
haben wir das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
deutlich verbessert.
Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts. Mit der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung, werden die Einzelheiten der Verfahren
zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen geregelt. Entsprechend der aktuellen Bedürfnisse des fortschreitenden Binnenmarktes wird das
Regelwerk für Vergabeverfahren weiterentwickelt
und innerhalb der EU stärker vereinheitlicht.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse. Die Umsetzung der europäischen Tabakproduktrichtlinie in
deutsches Recht soll dazu beitragen, die gesundheitsgefährdenden Risiken, die mit dem Rauchen einhergehen, zu verdeutlichen und den Gesundheitsschutz
stärken. Unter anderem müssen gesundheitsbezogene
Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen deutlich sichtbar sein.
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UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung – 2030Agenda konsequent umsetzen. Die auf der
VN-Vollversammlung am 27. September 2015 in New
York beschlossene globale Nachhaltigkeits-Agenda
mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen bricht das überholte Geber-Nehmer-Prinzip zwischen Industrie-,
Schwellen- und Entwicklungsländern auf. Die globale
Agenda muss stattdessen auf nationaler Ebene in
allen Staaten gemäß dort zu formulierenden nationalen Nachhaltigkeitsagenden umgesetzt und kontinuierlich überprüft werden.
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Fakten: Fortschritte in der Asyl– und Flüchtlingspolitik
Die Flüchtlingsbewegung ist die größte Herausforderung für unser Land in den vergangenen Jahrzehnten.
Deutschland steht zu seinen humanitären Verpflichtungen. Zugleich muss die Zahl der Flüchtlinge durch
nationales, europäisches und internationales Handeln
spürbar begrenzt werden. Auf allen drei Ebenen wurde
bisher schon viel erreicht.
National: Mit dem Asylpaket I haben wir den Vorrang
von Sach– vor Geldleistungen in Erstaufnahmeeinrichtungen beschlossen. Außerdem werden
Abschiebungen nun nicht mehr angekündigt.
Verbesserte Verfahren führen zu einer deutlich schnelleren Bearbeitung im Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF). Aktuell werden bis zu 2.600 Entscheidungen täglich getroffen gegenüber 600 Anfang
2015. Mit dem Flüchtlingsausweis haben wir ein Instrument eingeführt, welches eine zentrale Datenerfassung
ermöglicht. Seit Ende 2015 erfolgt die Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung der Flüchtlinge
grenznah.
Die Einstufung der Staaten des westlichen Balkans als sichere Herkunftsstaaten hat zu einem deutlichen Rückgang der Flüchtlingszahlen aus diesem Gebiet geführt. Die von uns geplante Einstufung von
Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten wird nach wie vor durch SPD und Grüne
im Bundestag blockiert.
Das Asylpaket II, welches wir in dieser Woche verabschiedet haben, schränkt den Familiennachzug ein. Registrierungszentren sollen der Verfahrensbeschleunigung dienen. Abschiebehindernisse aus gesundheitlichen
Gründen werden eingeschränkt.
Die Verschärfung des Ausländerrechts lässt es künftig zu, dass Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge
bereits nach der Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe (auch auf Bewährung) ihren Schutzstatus verlieren.
Die Hürden für eine Abschiebung werden gesenkt.
Europäisch: Zum Schutz der EU-Außengrenzen beobachtet ein NATO-Marineverband unter deutscher Führung
Bewegungen von Schleusern. Der Verband kann gerettete Flüchtlinge außerdem in die Türkei zurückbringen. Die
Frontex-Einheit wird zu einer europäischen Grenz– und Küstenpolizei ausgebaut.
Künftig soll die Registrierung von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen erfolgen. Erste Registrierungszentren
(Hot-Spots) haben in Italien und Griechenland ihre Arbeit aufgenommen. Eine gerechtere Verteilung in Europa
wird angestrebt.
Gemeinsam mit der Türkei will Europa gegen Schleuserkriminalität vorgehen. Dabei werden auch deutsche
Beamte zur Grenzsicherung in der Türkei eingesetzt. Der Türkei kommt in der europäischen Flüchtlingspolitik eine besondere Rolle zu. Sie führt eine Visumpflicht für viele Flüchtlingsgruppen ein. Flüchtlinge können
in der Türkei begrenzt arbeiten, Kinder erhalten Schulbildung. Im Gegenzug zahlt die EU drei Milliarden Euro an
die Türkei.
International: Auf der Suche nach einer Friedenslösung für Syrien laufen die Gespräche um eine Waffenruhe
weiter. Die Bundeswehr beteiligt sich an der internationalen Allianz, um den IS-Terror zurückzudrängen.
Auf der Syrien-Geberkonferenz hat die Weltgemeinschaft beschlossen, mehr als neun Milliarden Euro, um
syrischen Flüchtlingen vor Ort zu helfen. Mit einer deutschen Beteiligung von 2,3 Milliarden Euro ist es eine der
größten Zusagen dieser Art in der Geschichte der UN.
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Begegnungen
Der 2. Strehlener Bürgerdialog fand in der
Christuskirchgemeinde statt. Trotz Sitzungswoche
beteiligte ich mich an diesem Gespräch mit etwa 100
Bürgern. Vor allem ging es um die Wiederherstellung
einer Gesprächskultur in Dresden. Die Diskussion zu
den verschiedensten Themen fand in einer sachlichen
Atmosphäre statt. Herzlichen Dank an die
Veranstalter.
Thomas Silberhorn, Parlamentarischer Staatssekretär
beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, hat dem Arbeitskreis Afrika
die Sonderinitiative des Ministeriums zur Fluchtursachenbekämpfung vorgestellt. Deutschland beteiligt
sich mit einer Vielzahl von Maßnahmen in den großen
Krisenregionen der Welt, darunter auch in Nordafrika.
Mitgliedsunternehmen des Verbandes Innovativer
Unternehmen e.V. (VIU) präsentierten ihre
Forschungs– und Entwicklungsergebnisse im Rahmen
eines Parlamentarischen Abends in Berlin. In meinem
Grußwort als Schirmherr habe ich besonders hervorgehoben, welchen Beitrag die innovativen Unternehmen für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes
Deutschland leisten. In den jährlichen Haushaltsverhandlungen mache ich mich deshalb immer wieder für
die Forschungsförderung stark.
Termine
In meinem Gespräch mit S.E. Badr Ahmed Mohamed
Abdelatty, Botschafter der Arabischen Republik
Ägypten, hat mich der Botschafter über die aktuelle
Lage im Land informiert. Außerdem haben wir über
Wirtschaftspartnerschaften zwischen Deutschland
und Ägypten besprochen. Weiterhin unterrichtete
mich der Botschafter über die Situation der vielen tausend Flüchtlinge in seinem Land. S. E. Dr. Abdelatty
wird das im März stattfindende treffen "Africa meets
Business" nutzen, um Kontakte zu deutschen Unternehmen zu intensivieren.
01.03.2016, Thementag „Asyl“
Gespräch mit Leitung und Mitarbeitern
der BAMF-Außenstelle Dresden
Besuch von Asyl-Erstaufnahmeeinrichtungen im
Wahlkreis
03.03.2016, 15:00 Uhr, Dresden
Gemeinsame Bürgersprechstunde mit Martin
Modschiedler MdL und Stadtrat Steffen Kaden
04.03.2016, 11:00 Uhr, Dresden
Festakt 800 Jahre Kreuzchor Dresden
Impressum: Andreas Lämmel - Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1, 11011 Berlin , Tel. 030 22770200 / Wahlkreisbüro, An der Kreuzkirche 6, 01067 Dresden, Tel. 0351 8025943
Bestellung per E-Mail: [email protected] / www.andreas-laemmel.de / www. facebook.com/laemmelmdb
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